Das Ziel der Privatinsolvenz ist in der Regel die Restschuldbefreiung. Auf diese Weise können sich Privatpersonen nach dem Durchlaufen der maximal sechsjährigen Wohlverhaltensphase von ihren finanziellen Altlasten befreien und einen Neuanfang wagen.
Gelegentlich kann es aber vorkommen, dass Schuldner hiernach wieder neue Schulden machen und Gläubiger wieder ungeduldig werden. Dies kann nach den Mühen einer Privatinsolvenz durchaus frustrierend sein. Doch was sind die Folgen, wenn solche neue Schulden nach einer Privatinsolvenz vorliegen? Im folgenden Ratgeber soll dieses Thema näher betrachtet werden.
Neue Schulden nach der Privatinsolvenz kurz zusammengefasst
Nein, sie gilt nur für Schulden, die vor der Insolvenzeröffnung bestanden. Schulden, die danach entstanden sind, werden nicht von der Restschuldbefreiung erfasst.
Die neuen Schulden müssen bezahlt werden, anderenfalls können die Gläubiger die Zwangsvollstreckung veranlassen.
Das ist zwar theoretisch möglich. Allerdings darf der Schuldner nach einer einmal erteilten Restschuldbefreiung zehn Jahre lang keine neue Restschuldbefreiung beantragen.
Inhalte
Neue Schulden, neue Lasten
Sechs lange Jahre lang Einschränkungen in der Lebenshaltung und Informationspflichten gegenüber dem Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder – wer ein Insolvenzverfahren durchlaufen hat, möchte so schnell nicht wieder in diese Situation kommen, auch wenn es natürlich einen positiven Aspekt an diesem harten Prozess gibt: die Befreiung von den restlichen Schulden.
Wenn allerdings neue Schulden nach der Privatinsolvenz anfallen, droht ein Déjà-vu – im Falle einer Überschuldung müsste dann nämlich möglicherweise schon wieder eine Insolvenz durchlaufen werden, um die Gläubiger zu befriedigen. Ob und wann dies möglich ist, soll im nächsten Abschnitt geklärt werden.
Ist ein erneutes Insolvenzverfahren möglich?
Wenn neue Schulden nach der Privatinsolvenz anfallen, ist dies ungünstig für den Schuldner. Eine Frage, die eine solche Lage aufwirft, betrifft die Möglichkeit einer erneuten Privatinsolvenz, um auch diese neuen Schulden loszuwerden.
Grundsätzlich ist es durchaus möglich, mehr als eine Insolvenz zu durchlaufen. Allerdings müssen gewisse Wartefristen beachten werden. Denn nach Abschluss der einen Privatinsolvenz kann nicht direkt ein neues Verfahren begonnen werden.
Festgelegt sind die Fristen in § 287a Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO). Demnach müssen zwei Fälle unterschieden werden:
- erteilte Restschuldbefreiung
- versagte Restschuldbefreiung
Die Fristen für eine erneute Restschuldbefreiung
Im Einzelnen sieht die Regelung Folgendes vor: Im Falle einer erteilten Restschuldbefreiung kann innerhalb von zehn Jahren kein erneuter Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt werden. Diese wird in der Regel zusammen mit der Eröffnung der Insolvenz beantragt.
Bei einer versagten Restschuldbefreiung muss wieder zwischen zwei Fällen unterschieden werden. Wurde sie wegen Insolvenzstraftaten gemäß § 297 InsO versagt, muss fünf Jahre lang gewartet werden. Erfolgte die Versagung aus anderen Gründen, etwa wegen eines Verstoßes gegen die Obliegenheiten, beträgt die Frist drei Jahre.
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Maria
5. August 2021 um 13:35 Uhr
Ich habe nach dem insolvenzverfahren neue Schulden gemacht jetzt hab ich Angst vor dem Gefängnis,kann das sein?
Anja
22. Oktober 2019 um 18:54 Uhr
Ich war in der privatinsolvenz und habe neue Schulden gemacht. Es sind so viele geworden das ich überlege eine erneute privatinsolvenz zu machen. Würde das nach 4 Jahren gehen?