Meldet ein Verbraucher aufgrund seiner Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung Verbraucherinsolvenz an, so durchläuft er eine dreijährige Wohlverhaltensphase, die gewöhnlich mit der Erteilung der Restschuldbefreiung endet. Dann ist der Verbraucher wieder schuldenfrei.
Doch was im ersten Moment verlockend klingt, ist mit viel Verzicht, einigen Auflagen und anderen Hürden verbunden. Sprich: Die Privatinsolvenz bringt einige Nachteile mit sich.
Nachteile einer Privatinsolvenz kurz zusammengefasst
Schuldner müssen während der Wohlverhaltensphase den pfändbaren Teil ihres Einkommens abtreten. Diese Phase dauert drei Jahre, gerechnet ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Auch nach erfolgreicher Restschuldbefreiung bleibt Ihr SCHUFA-Nachweis drei Jahre lang belastet, was sich negativ auf Ihre Bonität und Ihre Chancen, wichtige Verträge abzuschließen, auswirkt.
Eine Privatinsolvenz kann sich für eine geordnete Schuldenregulierung dennoch lohnen und ermöglicht dem Schuldner nach der Restschuldbefreiung einen finanziellen Neubeginn.
Inhalt
Nachteile vom privaten Insolvenzverfahren: Ohne Einigungsversuch kein Insolvenzantrag
Einer der mit der Privatinsolvenz verbundenen Nachteile ist, dass der Schuldner nicht sofort einen Insolvenzantrag stellen kann.
Er muss sich zuerst um eine außergerichtliche Einigung mit seinen Gläubigern bemühen. Dieses Prozedere kostet einiges an Zeit und Aufwand, denn:
- Es müssen alle Gläubiger in den Vergleich mit einbezogen werden, sodass der Schuldner zuerst eine Forderungs- und Gläubigerübersicht erstellen muss.
- Dann erarbeitet der Schuldner einen Schuldenbereinigungsplan, der genau beschreibt, wie und in welcher Höhe die Schulden getilgt werden sollen und können.
- Dieser Plan bildet die Grundlage für die – oft nicht ganz einfachen – Verhandlungen mit den Gläubiger, die alle dem Plan zustimmen müssen.
- Ist auch nur ein Gläubiger nicht mit einem außergerichtlichen Vergleich einverstanden, gilt der Einigungsversuch als gescheitert.
- Laut § 305 Abs. 1 InsO muss eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder ein Anwalt eine Bescheinigung „auf der Grundlage persönlicher Beratung und eingehender Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners“ über diesen gescheiterten Versuch ausstellen.
Einer der mit der Privatinsolvenz einhergehenden Nachteile liegt darin, dass der Schuldner ohne diese Bescheinigung im Sinne des § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO keinen Insolvenzantrag stellen kann. Gelingt die Einigung mit den Gläubigern allerdings, erspart sich der Schuldner das Verbraucherinsolvenzverfahren und muss sich nur noch an den vereinbarten Bedingungen zum Schuldenabbau halten.
Während der Privatinsolvenz: Nachteile der Wohlverhaltensphase
Weitere Nachteile einer Privatinsolvenz kommen nach der Insolvenzeröffnung auf den Schuldner zu, wenn die dreijährige Wohlverhaltensphase beginnt.
- Zum einen muss der Schuldner pfändbares Einkommen und Vermögen an den Treuhänder herausgeben, weil es zur Insolvenzmasse gehört und zur Befriedigung der angemeldeten Insolvenzforderungen dient. Hier erfahren Sie mehr dazu.
- Andererseits muss der Schuldner einigen Obliegenheiten nachkommen, wenn er die angestrebte Restschuldbefreiung nicht gefährden möchte.
Verzicht während der Insolvenz
Die Privatinsolvenz bringt viele Nachteile mit sich. Am schmerzhaftesten ist wohl der Verzicht auf pfändbares Einkommen und Vermögen. Beides fällt nach §§ 35, 36 InsO in die Insolvenzmasse, die vom Treuhänder verwaltet, verwertet und an die Gläubiger verteilt wird. Hierzu gehört übrigens auch Vermögen, das der Schuldner während des Insolvenzverfahrens erlangt.
Für Autobesitzer und Immobilieneigentümer bedeutet dies, dass sie ihr Fahrzeug und ihr Eigenheim in aller Regel verlieren. Dasselbe gilt für Gegenstände, die über einen bescheidene Haushalts- und Lebensführung hinausgehen und nicht zwingend für die Erwerbstätigkeit oder eine damit zusammenhängende Aus- oder Weiterbildung benötigen.
Von seinem Arbeitseinkommen bleibt dem Schuldner lediglich der Pfändungsfreibetrag zum Leben. Die Höhe dieser Freigrenze richtet sich nach der Höhe des jeweiligen Nettoeinkommens und hängt außerdem davon ab, wie vielen Personen gegenüber der Schuldner Unterhalt zahlt. Besteht keine Unterhaltspflicht, liegt der Pfändungsfreibetrag bei 1.499,99 Euro (Stand: 1.7.2024).
Um diesen Betrag zu sichern, sollte sich der Schuldner ein Pfändungsschutzkonto einrichten bzw. sein Girokonto von der Bank in ein solches P-Konto umwandeln lassen.
Obliegenheiten während der Wohlverhaltensphase
Die private Insolvenz bringt weitere Nachteile mit sich: Denn die Restschuldbefreiung gibt es nicht ohne Bedingungen. Der Schuldner muss etliche Obliegenheiten während der Wohlverhaltensphase erfüllen. Hierzu gehören:
- Erwerbsobliegenheit: Der Schuldner muss arbeiten gehen und Geld verdienen oder sich ernsthaft um eine angemessene Arbeitsstelle bemühen. Angemessen bedeutet in der Regel unter anderem, dass es sich um einen Vollzeitjob handelt muss.
- Erbschaften und Schenkungen sind während der Wohlverhaltensperiode zur Hälfte an den Treuhänder abzuführen.
- Lotterie- oder vergleichbare Gewinne muss der Schuldner sogar in voller Höher herausgeben.
- Der Schuldner ist außerdem angehalten, das Insolvenzgericht und den Treuhänder unverzüglich über jeden Wohnsitz- oder Jobwechsel zu informieren.
- Verlangt das Gericht oder der Treuhänder Auskünfte über sein Einkommen und Vermögen, über seine Arbeit oder Bewerbungsbemühungen, so muss der Schuldner wahrheitsgemäß darüber Auskunft geben.
- Er darf weder Vermögen noch Einkünfte verheimlichen.
Erfahren Insolvenzgläubiger, dass der Schuldner gegen die soeben benannten Obliegenheiten verstößt, können sie einen Antrag dahingehend stellen, dass das Gericht die Restschuldbefreiung ablehnt. Geht ein Schuldner während der Wohlverhaltensphase unangemessene Verbindlichkeiten ein, so droht ihm ebenfalls die Versagung der Restschuldbefreiung.
Privatinsolvenz und ihre Nachteile hinsichtlich der Restschuldbefreiung
§ 302 InsO birgt noch einen weiteren Nachteil der Privatinsolvenz: Die Restschuldbefreiung gilt nicht für folgende Verbindlichkeiten:
- Forderungen, die auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruhen
- Unterhaltsschulden, die der Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig nicht bezahlt hat
- Steuerschulden, die auf einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer Steuerstraftat beruhen
- Geldstrafen, Buß- und Ordnungsgelder sowie Zwangsgelder
- „Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden„
Neue Verbindlichkeiten, die der Schuldner nach der Eröffnung der Privatinsolvenz eingeht, sind ebenfalls von der Restschuldbefreiung ausgenommen.
Privatinsolvenz: Nachteile für Privatsphäre und Bonität
Ein weiterer, nicht zu unterschätzender Nachteil der Privatinsolvenz ist, dass diese kein Geheimnis bleibt. Vor allem der Arbeitgeber wird davon erfahren, weil er den pfändbaren Teil des Gehalts an den Treuhänder überweist.
Darüber hinaus wird die Privatinsolvenz im Schuldnerverzeichnis vermerkt. Auch in der SCHUFA-Datenbank wird die Privatinsolvenz, aber auch die Restschuldbefreiung bzw. deren Versagung dokumentiert.
Insbesondere der negative SCHUFA-Eintrag führt dazu, dass dem Schuldner für lange Zeit eine schlechte Bonität bescheinigt wird. Denn selbst nach Erteilung der Restschuldbefreiung bleibt diese taggenau drei Jahre gespeichert.
Dies kann Auswirkungen auf die Zukunftsgestaltung haben, insbesondere auf die Möglichkeit, einen Kredit abzuschließen oder auch eine Wohnung zu beziehen, weil potentielle Vertragspartner, Vermieter und Kreditgeber eher Abstand von einem Vertragsschluss nehmen.