Schuldner machen sich Sorgen, wie sie bei der Privatinsolvenz die Miete zahlen sollen und Vermieter fragen sich natürlich auch, ob etwaige Mietrückstände überhaupt noch beglichen werden.
Meist erfährt der Vermieter von der Insolvenz, obwohl der Mieter nicht verpflichtet ist, ihn davon zu unterrichten. Das liegt daran, dass die Mietkaution zur Insolvenzmasse gehört. Anders verhält es sich, wenn Sie sich auf Wohnungssuche begeben.
Hat der Vermieter vor oder während der Privatinsolvenz das Recht, eine fristlose Kündigung der Mietsache auszusprechen – laufen Schuldner also Gefahr, ihre Wohnung zu verlieren? Wie viel Miete dürfen oder müssen Sie überhaupt zahlen? Und muss der Vermieter über die Situation des Mieters informiert werden? Dies und mehr erfahren Sie bei uns.
„Bei Privatinsolvenz Miete zahlen“ – kurz zusammengefasst
Selbstverständlich. Während der Privatinsolvenz ist die Miete vom unpfändbaren Freibetrag zu bezahlen.
Ja. Wenn Sie während der Privatinsolvenz eine andere Wohnung mieten wollen, müssen Sie den potenziellen Vermieter über die Insolvenz informieren, bevor das Mietverhältnis zustande kommt. Außerdem sind Sie verpflichtet, den Insolvenzverwalter und das Insolvenzgericht in Kenntnis zu setzen.
Der Vermieter darf aufgrund der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens den Mietvertrag nicht außerordentlich kündigen. Dies gilt selbst dann, wenn der Mieter bereits vor dem Antrag auf Privatinsolvenz die Miete nicht zahlen konnte. Anders verhält es sich bei Zahlungsrückständen während des laufenden Insolvenzverfahrens, hier gilt keine Kündigungssperre mehr.
Inhalt
Wohnung mieten trotz Privatinsolvenz
Während der Privatinsolvenz bleibt trotzdem ein Freibetrag (beachten Sie die Pfändungsfreigrenzen!) zur Deckung des Existenzminimums. Davon müssen Sie auch die Miete bezahlen. Ist Ihr derzeitiger Wohnraum zu teuer, wird Ihnen der Insolvenzverwalter wahrscheinlich nahelegen, eine neue Wohnung zu mieten. Das ist trotz Insolvenz grundsätzlich möglich.
Was es schwieriger gestaltet bei einer Privatinsolvenz eine neue Wohnung zu mieten, ist die Tatsache, dass der potenzielle neue Vermieter über die Insolvenz informiert werden muss. Dies ergibt sich aus der Rechtsprechung.
Möglicherweise ist der Wohnberechtigungsschein (WBS) eine Option für Sie. Diesen können Sie beim zuständigen Bürger- oder Bezirksamt beantragen. Damit können Sie sich auch für Sozialwohnungen „bewerben“.
Eine Schuldnerberatungsstelle kann Ihnen außerdem dabei helfen, künftige Vermieter zu überzeugen, dass Sie trotz der Privatinsolvenz die Miete zahlen können. Es hilft unter Umständen, wenn Sie einen Haushaltsplan ausgearbeitet haben und glaubhaft zeigen, dass Sie sich seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens gut daran halten und alle Zahlungsverpflichtungen erfüllen konnten.
Während der Privatinsolvenz die Miete nicht zahlen
Der Verlust der Wohnung bereitet den meisten Schuldnern schlaflose Nächte. Normalerweise besteht ein Sonderkündigungsrecht des Mietvertrags, wenn der Mieter zwei Monate in Folge (ohne Privatinsolvenz) die Miete nicht gezahlt hat.
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens greift diese Regelung nicht mehr. Nach § 112 der Insolvenzordnung (InsO) darf dem Mieter die Wohnung wegen Zahlungsverzug nicht fristlos gekündigt werden – es gilt eine Kündigungssperre. Gleiches ist der Fall, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners verschlechtern.
Jedoch bezieht sich die Kündigungssperre nur auf die Zeit, nachdem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde. Wenn Betroffene während der laufenden Privatinsolvenz die Miete nicht zahlen, darf der Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen.
Privatinsolvenz: Muss der Vermieter informiert werden?
Wie bereits erwähnt ist dies nur der Fall, wenn der Betroffene sich auf Wohnungssuche befindet. Künftige Vermieter haben ein Recht zu erfahren, ob der Bewerber für die Wohnung trotz laufender Privatinsolvenz die Miete zahlen kann.
Bei einem bereits bestehenden Mietverhältnis ist das anders. Ist der Mieter insolvent, muss er den Vermieter darüber nicht zwingend unterrichten. Allerdings gehört die Mietkaution im Insolvenzverfahren zur Insolvenzmasse. Mieter, die eine Kaution hinterlegen mussten, können daher davon ausgehen, dass der Insolvenzverwalter den Vermieter informiert.
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Amrhein
19. Dezember 2022 um 10:11 Uhr
wenn jemand in Insolvenz ist und seine Miete vom Freibetrag bezahlt und eine nebenkostenrückzahlung bekommt, wird diese als Einkommen gerechnet?
Petra
14. März 2022 um 16:12 Uhr
Hallo ich möchte von Kassel nach Chemnitz zu meiner Familie wieder zurück bin aber noch in der Insolvenz habe keine Mietschulden würde ich Probleme bekommen .LG