Wer sich Geld leiht bei einem Kreditinstitut, muss seinem Geldgeber oft eine gewisse Sicherheit bieten. Denn die Bank möchte das Risiko, dass der Kredit nicht zurückgezahlt wird, so gering wie möglich halten.
Aus diesem Grund unterschreiben viele Kreditnehmer oft eine sogenannte Lohnabtretung.
Wird der Kredit dann nicht zurückgezahlt, z. B. weil der Bankkunde unerwartet in die Zahlungsunfähigkeit rutscht, kann die Bank den ausbezahlten Kredit über dessen Lohn eintreiben.
Lohnabtretung kurz zusammengefasst
Es handelt sich hierbei um einen Vertrag. Mit diesem wird ein Teil des Gehaltsanspruchs auf einen neuen Gläubiger übertragen.
Die Lohnabtretung dient in der Regel der Kreditsicherung für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers.
Nein. Anders als bei der Lohnpfändung braucht der durch die Abtretung Begünstigte keinen Vollstreckungstitel, um das Gehalt seines Schuldners einzuziehen.
Inhalt
Lohnabtretung: Was ist das? – Der Begriff einfach erklärt
Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Zahlung des Lohns gegen seinen Arbeitgeber. Die Lohnabtretung ist laut Definition nichts anderes als eine (teilweise) Übertragung des Lohnanspruchs auf einen anderen Gläubiger, z. B. auf die Bank, die dem Arbeitnehmer einen Kredit gewährt hat.
Diese Übertragung erfolgt durch einen entsprechenden Vertrag. Es kann sich aber auch um eine einfache Lohnabtretungserklärung in einem anderen Vertrag handeln.
So kann zum Beispiel der Vertrag über einen gewährten Kredit eine entsprechende Formulierung enthalten, die die Bank berechtigt, über den Lohnanspruch ihres Bankkunden zu verfügen, wenn dieser seinen Kredit nicht pünktlich zurückzahlt.
Bei der Lohnabtretung überträgt der Schuldner seinen pfändbaren Anteil am Arbeitseinkommen an seinen Gläubiger für den Fall, dass er seinen Kredit nicht zurückzahlt.
Worin besteht der Unterschied zwischen Lohnabtretung und der Pfändung des Gehalts?
Die Lohnpfändung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Ein Gläubiger darf den Lohn seines Schuldners nur dann pfänden lassen, wenn er einen entsprechenden Vollstreckungstitel hat.
So berechtigt ihn z. B. erst ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid zur Gehaltspfändung. Dann kann er beim Vollstreckungsgericht diese Pfändung beantragten.
Das Gericht wird dem Arbeitgeber einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zustellen. Dieser muss dem Beschluss Folge leisten und den pfändbaren Lohnanteil fortan an den Gläubiger überweisen.
Die Lohnabtretung hingegen beruht auf einem Vertrag. Anders als bei der Pfändung räumt der Schuldner seinem Gläubiger quasi freiwillig das Recht ein, den pfändbaren Lohnanteil einzuziehen.
Viele Unternehmen schließen im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung die Lohn- und Gehaltsabtretung an Dritte aus. In diesem Fall ist die Lohnabtretung unwirksam. Allerdings erfährt der Arbeitgeber von der wirtschaftlichen Notlage seines Arbeitnehmers.
Gilt die Lohnabtretung auch im Insolvenzverfahren?
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird eine Lohnabtretung unwirksam. Der Gläubiger darf dann den pfändbaren Lohnanteil nicht mehr einziehen. Dieser fließt in die Insolvenzmasse, aus welcher seine Schulden getilgt werden.
Lohnabtretung – Muster: So kann eine Abtretungserklärung aussehen
Eine Abtretungserklärung zugunsten einer anderen Person kann prinzipiell jeder abgeben. Sie bedarf keiner besonderen Form. Wir haben zur Abtretung vom pfändbaren Lohn ein Muster erstellt, um Ihnen einen ersten Anhaltspunkt zu geben, wie eine Erklärung aussehen kann. Übernehmen Sie keinesfalls Muster und Vorlagen ohne vorherige Prüfung und Anpassung. Lassen Sie im Vorfeld die Lohnabtretung auf ihre Wirksamkeit prüfen. Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung.
Vertrag zur Lohnabtretung
zwischen:
[Vor- und Nachname des Abtretenden, Geburtsdatum und vollständige Anschrift]
– als Forderungsinhaber und Forderungsabtretender (im folgenden Zedent genannt) –
und:
[Vor- und Nachname des Abtretungsbegünstigten, Geburtsdatum und vollständige Anschrift]
– als künftiger Forderungsinhaber und Empfänger der Abtretung (im folgenden Zessionar genannt) –
- Der Zedent hat einen monatlichen Anspruch auf Arbeitseinkommen gegen [vollständiger Name und Anschrift des Arbeitgebers].
- Der Zedent tritt den pfändbaren Anteil seines Arbeitseinkommens an den Zessionar ab. Dieser nimmt die Abtretung mit Unterschrift unter diesen Vertrag an.
- Der Zedent haftet für das Bestehen der bezeichneten Forderung. Er erklärt hiermit, dass er sein Arbeitseinkommen nicht bereits an Dritte abgetreten hat.
- Die Abtretung des Gehalts gilt für einen Teil des Anspruchs in Höhe von … Euro.
- Die Abtretung erfolgt zum Zweck der Kreditsicherung.
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Ort, Datum, Unterschrift Zedent
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Ort, Datum, Unterschrift Zessionar
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Harald
19. März 2024 um 14:48 Uhr
Hallo Franziska, vielen Dank für den aufschlussreichen Artikel zur Gehaltsabtretung. Sie schreiben dass diese nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens unwirksam wird.
Wird die Vereinbarung zur Gehaltsabtretung wieder wirksam nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens ohne Restschuldbefreiung?
Kann der Gläubiger nachdem er seinen Anspruch aus Gehaltsabtretung in das Insolvenzverfahren eingebracht hat, nunmehr über einen Titel verfügt und auch aus der Quote zum Teil befriedigt wurde, sich wieder auf die Vereinbarung zur Gehaltsabtretung berufen oder sogar auf beide Arten (Dittschuldnerklage und Zwangsvollstreckung) gegen den Schuldner vorgehen?
Vielen Dank.