Kreditkarten bieten ein hohes Maß an Flexibilität im Zahlungsverkehr. Der Karteninhaber kann immer und überall bezahlen – meistens weltweit. Gerade auf Reisen und beim Shopping wird die Karte zum praktischen Begleiter und ist bei Verbrauchern dementsprechend beliebt.
Sie wirkt auf Konsumenten auch deswegen so attraktiv, weil sie dem Nutzer meistens einen gewissen kurzfristigen Kreditrahmen einräumt, dessen Höhe sich gewöhnlich nach der Bonität des Nutzers richtet.
Auch Verbraucher mit Zahlungsschwierigkeiten greifen mitunter gern zu diesem bargeldlosen Zahlungsmittel. Ob und wo sie eine Kreditkarte trotz Insolvenzverfahren bekommen und wie sinnvoll dies ist, beleuchten wir im folgenden Ratgeber.
Kreditkarte trotz Insolvenzverfahren kurz zusammengefasst
Herkömmliche Kreditkarten erlauben ihrem Inhaber eine bargeldlose Zahlung innerhalb eines bestimmten Kreditrahmens, also unter Umständen auch ohne Guthaben.
Geldinstitute vergeben Kreditkarten deswegen meist nur an kreditwürdige Kunden. Eine Ausnahme sind Prepaid-Karten auf Guthabenbasis, die jedoch nicht überall akzeptiert werden.
Nein. Eine vollwertige Kreditkarte trotz Insolvenzverfahren ist aufgrund der negativer SCHUFA meist nicht möglich.
Inhalte
Kann ich eine Kreditkarte im Insolvenzverfahren nutzen?
Bei einer Kreditkarte erfolgt die Abrechnung nicht sofort. Die Bank zieht das Geld erst zum Ende eines bestimmten Abrechnungszeitraums vom Konto des Kreditkarteninhabers ein. Sie gewährt ihrem Kunden einen kurzfristigen Kredit und möchte natürlich sichergehen, dass dieser das ausgegebene Geld auch pünktlich zurückzahlt.
Sobald die Bank von der Zahlungsunfähigkeit ihres Kunden erfährt, wird sie dessen Kreditkarte kündigen. Denn bei schlechter Bonität besteht die Gefahr, dass dieser den eingeräumten Kreditrahmen der Karte nicht wieder ausgleichen kann und die Bank auf diesen Kreditschulden sitzen bleibt.
Insolvente Verbraucher werden daher mangels Kreditwürdigkeit gewöhnlich keine herkömmliche Kreditkarte trotz Insolvenzverfahren nutzen können.
Umgekehrt werden insolvente Verbraucher aufgrund ihrer Kreditunwürdigkeit keine Kreditkarte ausgestellt bekommen. Die Bank wird dies ablehnen, wenn sie aufgrund der obligatorischen Bonitätsprüfung – z. B. bei der SCHUFA – von der laufenden Insolvenz erfährt.
Lösung bei schlechter Bonität: Prepaid-Kreditkarte trotz Insolvenzverfahren
Für Prepaid-Karten verlangen die Geldinstitute meistens keine Bonitätsprüfung bzw. SCHUFA-Auskunft, weil der Kunde in diesem Fall keinen Kreditrahmen eingeräumt bekommt.
Denn der Karteninhaber muss in diesem Fall seine Karte mit einem Guthaben aufladen, um damit bezahlen zu können. Eine solche Kreditkarte können Kunden trotz Insolvenzverfahren nutzen.
- Der Vorteil von Guthaben-basierten Kreditkarten ist, dass der Nutzer damit keine neuen Schulden machen kann. Er kann nur das aufgeladene Guthaben ausgeben, mehr nicht.
- Die Prepaid-Karten ersetzen keine vollwertige Kreditkarte und werden auch nicht überall akzeptiert. Autovermieter z. B. verlangen meist den herkömmlichen Kartentyp, der mit einem gewissen Kreditrahmen gekoppelt ist.
Kreditkarte nach dem Insolvenzverfahren – Problem SCHUFA-Eintrag
Verbraucher, die die Privatinsolvenz erfolgreich abgeschlossen haben, bleiben dennoch für lange Zeit „gebrandmarkt“, weil der entsprechende SCHUFA-Eintrag erst nach drei Jahren gelöscht wird. Damit sinken deren Chancen, eine Kreditkarte trotz bzw. nach dem Insolvenzverfahren zu erhalten.
Schuldenberatungsstellen raten zur Bargeldzahlung, damit Verbraucher nicht (erneut) in der Schuldenfalle landen. Der Grund: Barzahlungen tun weh. Der Zahlende sieht buchstäblich, wie das Geld „aus seinen Finger rinnt“. Kreditkartenumsätze jedoch nehmen Konsumenten kaum wahr. Sie sehen das Minus im Budget nicht.
Bildnachweise:
– istockphoto.com/luchunyu
– fotolia.com/Antonioguillem
– depositphotos.com/panya