Die Privatinsolvenz ist für viele der letzte Ausweg, um seine Schulden loszuwerden. Bevor ein solches Verfahren aber beantragt wird, sollte der Schuldner gut über die Einzelheiten und Bedingungen Bescheid wissen.
Hierzu gehören bei der Privatinsolvenz auch die Kosten des Verfahrens. Wie viel kostet das Insolvenzverfahren eigentlich? Es klingt zwar paradox, doch die Erlangung der Schuldenbefreiung durch dieses gerichtliche Verfahren geschieht tatsächlich nicht kostenfrei. Die Beratung, das Gericht, der Insolvenzverwalter – alles hat seine Kosten und muss bei einer Insolvenz bezahlt werden.
Doch an welchen Stellen fallen in der Privatinsolvenz die Kosten an? Welche Möglichkeiten gibt es, die Kosten zu reduzieren oder ganz zu umgehen? Wie verhält es sich mit den Kosten eigentlich bei Hartz-4-Bezug? Diese Fragen sollen im Folgenden geklärt werden.
Die Kosten der Privatinsolvenz kurz zusammengefasst
Nein, eine Privatinsolvenz bringt immer Kosten mit sich. Neben möglichen Kosten für eine Schuldner- und Insolvenzberatung sind dies die Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters. Hierfür muss der Schuldner aufkommen.
Ist der Schuldner nicht in der Lage, die Verfahrenskosten zu tragen, kann er eine Stundung beantragen und muss die Kosten erst nach der Restschuldbefreiung bezahlen, wobei mitunter eine Ratenzahlung möglich ist.
Bei einer vorzeitigen Tilgung der Verfahrenskosten ist eine Restschuldbefreiung schon nach drei oder fünf Jahren möglich. Der Schuldner kann dann die Privatinsolvenz verkürzen.
Inhalt
Eine Privatinsolvenz bringt auch Kosten mit sich: Welche genau?
Zwar bedeutet der Eintritt in die Privatinsolvenz, dass die betreffende Person zu viele Schulden und somit nicht genügend Geld zur Verfügung hat, doch dies führt nicht dazu, dass das Verfahren der Privatinsolvenz für ihn kostenlos ist.
Verschiedene Posten verursachen bei der Privatinsolvenz Kosten. Hierzu gehören die Beratung im Vorfeld, Gebühren vor Gericht und die Vergütung des Insolvenzverwalters bzw. des Treuhänders in der Wohlverhaltensphase.
Von der Beratung zur Privatinsolvenz: Kosten im Vorfeld
Der erste Schritt in Richtung einer Insolvenz ist das Aufsuchen einer Schuldnerberatung. Denn bevor das eigentliche Verfahren beantragt werden kann, muss zuvor eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern angestrebt werden. Erst wenn die Gläubiger ablehnen oder der Versuch anderweitig scheitert, kann der Antrag für die Insolvenz eingereicht werden – zusammen mit einer Bescheinigung über die missglückte Einigung.
Eine solche Bescheinigung stellen anerkannte Schuldnerberatungsstellen sowie Anwälte für Insolvenzrecht aus, welche beide im Rahmen einer Privatinsolvenz beraten. Die Kosten unterscheiden sich hierbei jedoch.
Schuldnerberatungsstellen mit und ohne Kosten
Viele Schuldnerberatungsstellen bieten eine Beratung zur Privatinsolvenz an, ohne Kosten zu erheben. Diese Stellen sind für gewöhnlich in städtischer oder gemeinnütziger Trägerschaft. Das Problem dieser kostenfreien Beratungsstellen ist jedoch, dass in der Regel mit sehr langen Wartezeiten zu rechnen ist. Aus diesem Grund weichen Schuldner zum Teil auf kostenpflichtige Alternativen aus.
Dies können etwa die kommerziellen Schuldnerberatungsstellen sein. Da diese nicht von der Kommune oder einem gemeinnützigen Verein betrieben werden, muss für die Beratungsdienste bezahlt werden, wobei die genauen Kosten je nach Anbieter variieren.
Privatinsolvenz: Anwalt verursacht Kosten
Sollte auf den Besuch einer Schuldnerberatungsstelle verzichtet werden, fallen bei der Privatinsolvenz Kosten für einen Anwalt an. Wie hoch diese ausfallen, hängt vom Einzelfall ab, etwa von der Anzahl der Gläubiger. Daher sollten Schuldner sich stets im Vorfeld erkundigen, wie die Kosten für die Privatinsolvenz sich genau zusammensetzen und wie hoch sie insgesamt ausfallen werden.
Wer sich bei einer Privatinsolvenz die Rechtsanwaltskosten nicht leisten kann, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht zu beantragen. Hierfür ist es in der Regel notwendig, dass eine kostenlose Schuldnerberatungsstelle Ihnen eine zu lange Wartezeit bescheinigt. Bei Vorlage des Beratungshilfescheins können Sie die anwaltliche Hilfe dann kostenfrei in Anspruch nehmen.
Die Verfahrenskosten der Privatinsolvenz
Was fällt bei einer Privatinsolvenz noch an Kosten an? Vor Gericht sind bei einer Privatinsolvenz die Verfahrenskosten zu zahlen. Diese setzen sich für den Schuldner aus zwei Komponenten zusammen:
- Gebühren des Gerichts
- Vergütung des Insolvenzverwalters/Treuhänders
Die Höhe der Gerichtskosten bei einer Privatinsolvenz hängt von der Insolvenzmasse ab. Je größer diese ist, desto höher sind bei der Privatinsolvenz auch die Gerichtskosten.
Die Kosten für den Insolvenzverwalter der Privatinsolvenz hängen ebenfalls von der Insolvenzmasse ab. Zudem ist geregelt, dass er eine Mindestvergütung erhält, die von der Zahl der Gläubiger abhängt.
In der Wohlverhaltensphase, die sich an das Insolvenzverfahren anschließt, muss dann der Treuhänder vergütet werden. Bei der Privatinsolvenz sind die Kosten für den Treuhänder wieder von der Höhe der von ihm betreuten Geldsumme abhängig.
Stundung der Verfahrenskosten
Bei Schuldnern, die nicht genug Geld aufbringen können, um im Verfahren der Privatinsolvenz die Kosten zu tragen, kann das Gericht diese stunden, sodass der Schuldner sie während des Verfahrens nicht bezahlen muss. Die Stundung ist bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung wirksam und betrifft auch nach der eigentlichen Privatinsolvenz die Treuhänder-Kosten in der Wohlverhaltensphase.
Anschließend, also erst nach erfolgreichem Abschluss der gesamten Privatinsolvenz, müssen die Kosten beglichen werden. Mit dem Gericht kann hierzu eine Ratenzahlung vereinbart werden. Sollte der ehemalige Schuldner nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügen, können sogenannte Nullraten vereinbart werden, die darauf hinauslaufen, dass letztlich keine Insolvenzkosten gezahlt werden müssen.
Verkürzung der Privatinsolvenz: Kosten vorzeitig bezahlt
Eine wichtige Rolle spielen die Verfahrenskosten, wenn der Schuldner beabsichtigt, das Verfahren zu verkürzen. Statt nach dem Ablauf von sechs Jahren kann er nämlich schon nach fünf oder frühestens drei Jahren frei von Schulden sein.
Wie funktioniert diese Verkürzung? Wenn der Schuldner die in der Privatinsolvenz fälligen Kosten für Insolvenzverwalter und Gericht bereits beglichen hat, kann die Restschuldbefreiung schon nach fünf Jahren gewährt werden. Die Forderungen der Gläubiger müssen dann nicht weiter befriedigt werden.
Nach drei Jahren ist die vorzeitige Restschuldbefreiung möglich, wenn Sie innerhalb dieser Zeit nicht nur die Vergütung für den Insolvenzverwalter und die Gerichtskosten der Privatinsolvenz bezahlen, sondern zusätzlich auch 35 % der Forderungen der Gläubiger befriedigen, kann das Gericht einem entsprechenden Antrag stattgeben.
Privatinsolvenz: Kosten bei Hartz 4
Es ist kein abwegiges Szenario, dass ein Hartz-4-Empfänger die Insolvenz beantragt, da Arbeitslosigkeit einer der Hauptauslöser von übermäßigen Schulden ist. Doch wie wird in einem solchen Fall mit den Gebühren verfahren? Müssen die Kosten einer Privatinsolvenz vom Hartz-4-Empfänger getragen werden?
Wie bei allen anderen Antragstellern auch ist das Insolvenzverfahren bei einem Bezug von ALG 2 nicht kostenfrei. Da aber in diesem Fall nachweislich ein sehr geringes Einkommen vorliegt und Rücklagen ebenfalls nicht in großem Maßstab vorhanden sein werden, bietet sich hier die Beantragung der oben behandelten Stundung an. Von einer Gewährung kann bei Hartz 4 in der Regel ausgegangen werden.
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Michael
30. September 2020 um 14:38 Uhr
Hallo,
kurze Frage, wir sind als Gesellschafter in einer Firma tätig die in nächster Zeit Insolvenz anmelden wird, der Geschäftsführer wird gleichzeitig auch Privatinsolvenz anmelden und eine neue Stelle besetzen und somit im eigentlichen Insolvenzverfahren nicht mehr in der Firma anzutreffen sein. Was kann uns als Gesellschafter passieren und wer übernimmt die noch anstehenden Kosten für den Rest des Verfahrens bzw. der Gläubiger?
Petra
5. Januar 2020 um 9:30 Uhr
Mein Mann und ich haben im Dezember die Restschuldbefreiung erlangt und der Insolvenzverwalter wurde aus der Masse bezahlt.Während der Zeit der Restschuldbefreiung ist mein Mann gestorben. Werde ich seine Verfahrenskosten mit bezahlen müssen? Habe keinen Erbschein beantragt und auch kein Erbe abgelehnt da nach 6Jahren Insolvenz ja keine Erbmasse vorhanden ist. Mein Mann war Rentner und bei Ihm wurde nichts gepfändet. Ich arbeite und habe alle Jahre eine Pfändung gehabt. Mit welcher Summe muss ich denn rechnen so ca? Habe was von 1500 Euro gehört. Das wären dann 3000 also raus aus der Insolvenz und wieder verschuldet?? Kann ich einen Antra stellen die Verfahrenskosten meines Mannes auf Null Ratenzahlung zu setzen und wo muss ich das tun-
Vielen Dank
P.A.
13. Dezember 2019 um 12:45 Uhr
Hallo ,
bin seit Juli 2015 in der PI, die Kosten des IV wurden aus der Insolvenzmasse bezahlt, wie berechnet man die Gerichtskosten und werden diese nun auch aus der Insolvenzmasse gezahlt oder muss man die separat zahlen.
(Insolvenzmasse ca. 22.500 Euro – Forderungen ca. 175000 Euro ( allerdings einige noch streitig, da Schätzung des Finanzamtes und KEINE echte Steuerberechnung)
Blanca
26. Oktober 2019 um 14:03 Uhr
Guten Tag,
seit 2015 läuft meine Privatinsolvenz bei Gericht. 2021 erhalte ich dann die Restschuldbefreiung. Seit 2009 erhalte ich Erwerbsminderungsrente und kann mit dieser nicht die nach dem Gerichtsverfahren anfallenden Gerichts, sowie Insolvenzverwalter Kosten tragen.
Was kann ich in dieser Situation machen? Zur Zeit in ich daher ziemlich ratlos und die Frage, was danach kommt belastet mich sehr! Können Sie mir einen Rat geben?
Mit freundlichen Grüßen
Blanca
Björn J.
24. April 2019 um 10:09 Uhr
Hallo,
Bin seid über 2 Jahre Privatinsolvenz und habe 2 Unterhaltspflichtige Kinder.Nun meine Frage,ich habe eine Steuererklärung für 2017 gemacht wo am Ende eine Sumne von ca 500 Euro raus gekommen ist.Müsste ich die Summer nicht Ausgezahlt bekommen?Die Steuererklärung folgte in der Privatinsolvenz.Mein Einkommen in der Zeit war bei 1900 Brutto.
privatinsolvenz.net
13. Mai 2019 um 15:04 Uhr
Hallo Björn,
kommt es während des Insolvenzverfahrens zur Erstattung, wird die Summe angeführt. Nach Aufhebung des Verfahrens (in der Wohlverhaltensphase) darf der Schuldner den Betrag in der Regel behalten.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
S.
31. März 2019 um 15:11 Uhr
Hallo,
ich habe da ein kleines Verständnisproblem bezüglich der Stundung. Sagen wir, Schuldnerin S. hat 10000 (plus Zinsen) Euro Schulden und — da sie in Teilzeit arbeitet und das Gehalt eh nur minimal über dem Existenzminimum lag — musste die Stundung der Verfahrenskosten beantragen, damit es überhaupt zum Verfahren kommen konnte.
Inzwischen ist sie durch eine Gehaltserhöhung und 40-50 Überstunden monatlich finanziell deutlich besser aufgestellt und hat nach 2 Jahren knapp 8000 Euro abgetreten. Insolvenzverfahren ist nach über 2 Jahren immer noch nicht abgeschlossen…
Jetzt las ich an anderer Stelle, dass vom abgetretenen Geld ERST die Verfahrenskosten (Treuhänder etc) bezahlt werden, danach die eigentlichen Schulden. Ist das auch der Fall wenn eine Stundung beantragt wurde? Also, werden diese Kosten jetzt aus der Insolvenzmasse beglichen oder nicht?
Herzlichen Dank
S.
privatinsolvenz.net
10. Mai 2019 um 14:50 Uhr
Hallo S.,
die Verfahrenskostensstundung wird bewilligt, wenn davon auszugehen ist, dass der Schuldner im Laufe des Verfahrens nicht die vollen Verfahrenskosten abzahlen kann. Auch bei der Stundung fließt Geld in die Bezahlung der Verfahrenskosten, können jedoch nicht die kompletten Zahlungen geleistet werden, müssen Sie später noch die restlichen Verfahrenskosten abzahlen. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.privatinsolvenz.net/verfahrenskostenstundung/.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Elke S.
15. März 2019 um 7:53 Uhr
Guten Morgen habe Mal eine Frage Insolvenz vorbei Restschuld Befreiung ist da meine Frage bekomme ich noch vom Insolvenzverwalter eine Aufstellung von dem was ich die Jahre bezahlt habe Gruß Elke
privatinsolvenz.net
8. April 2019 um 15:01 Uhr
Hallo Elke,
inwiefern hierzu eine Pflicht besteht, entzieht sich unserer Kenntnis.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Marc
7. März 2019 um 9:18 Uhr
Hallo
Wie errechnet sich die Insolvenzmasse? Die Schulden betragen knapp 50.000 EUR. Mein Anwalt meinte die ganze Zeit ich sollte in 3 Jahren durch sein aber ich habe jetzt gelesen, dass der Insolvenzverwalter allein 40% der Insolvenzmasse erhält. Monatlich können knapp 350 EUR gepfändet werden, beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld entsprechend etwas mehr. Da komme ich auf knapp 18.000 EUR, die ich nach 3 Jahren abgezahlt hätte. Kann mit den Verfahrenskosten knapp klappen aber was bekommt genau der Insolvenzverwalter?
privatinsolvenz.net
8. April 2019 um 14:41 Uhr
Hallo Marc,
die Insolvenzmasse besteht aus Ihrem Vermögen. Informationen zur Vergütung des Insolvenzverwalters finden Sie auf https://www.privatinsolvenz.net/insolvenzverwalter/#Verguetung_des_Insolvenzverwalters
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Saschs
5. März 2019 um 18:30 Uhr
Hallo zusammen, ich habe mein Insolvenz beendet. Also ich habe die Restschuldbefreiung und abschließend Kostenaufstellung des Treuhänders erhalten mit der Info, dass dessen überschaubare Kosten der Insolvenzmasse entnommen werden. Allerdings habe ich nicht einmal etwas von Verfahrenskosten gehört oder gelesen in den Schreiben des Gerichts oder des Treuhänders. Ich habe jetzt die Befürchtung, dass das „dicke Ende“ noch kommt. Oder kann es sein, dass es auch der Insolvenzmasse entnommen wird? Danke vorab für Feedback. Gruß Sascha
privatinsolvenz.net
8. April 2019 um 14:36 Uhr
Hallo Sascha,
die Verfahrenskosten werden – je nach Situation – nur aus der Insolvenzmasse oder zusätzlich aus dem gepfändeten Einkommen bezahlt.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Gamze S.
2. März 2019 um 12:36 Uhr
Hallo liebes Beratungsteam,
Ich bin seit Ende September 2016 in der PI. Nun möchte ich dieses Jahr eine Verkürzung auf 3 jahre erreichen. Allerdings gibt es ein Paar offene Fragen in meinem Kopf. Ich wäre für die Hilfe sehr dankbar.
Frage 1: Laut dem Bescheid vom Amtsgericht zur Eröffnung der PI sind Gesamtverfahrenskosten von ca 3500€ zu zahlen. Sind in diesen Kosten bereits die Vergütung des Treuhänders inbegriffen oder muss ich die Kosten noch zusätzlich dazu berechnen?
Frage 2: Wie schon oben erwähnt sind es am 26.9.2019 die vollen 3 Jahre um. Wenn ich die Bedingungen für die Verkürzung erfüllt habe, kann ich denn im November oder Dezember 2019 den Antrag stellen oder wann ist der richtige Zeitpunkt dafür? Oder gibt es denn die möglichkeit bis Dezember 2019 weiterzuzahlen und im Januar 2020 einen Verkürzungsantrag zu stellen?
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
G.S
privatinsolvenz.net
8. April 2019 um 14:25 Uhr
Hallo Gamze,
in der Regel sollten die Kosten für die Vergütung des Insolvenzverwalters zusätzlich anfallen. Das können Sie jedoch beim zuständigen Gericht erfragen. Über Ihren Antrag wird frühestens entschieden, wenn drei Jahre der Abtretungsfrist verstrichen sind. Nähere Informationen zum richtigen Vorgehen erhalten Sie bei einem Anwalt.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Jens W.
8. Februar 2019 um 9:14 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage ist:
Ich habe im Juli 2015 ein Willkommensbonus von einer Stromversorgungsfirma erhalten i.H.v. 125,00 € (und nicht mehr daran gedacht). Am 01.02.2019 möchte der Insolvenz Verwalter das Geld natürlich zurück zur Insolvenzmasse führen. (Insolvenz Eröffnung 2014). Muss ich das Geld noch zurückzahlen oder ist die Forderung vom Insolvenzverwalter verjährt? Es steht außer Frage das ich das Geld bezahle, aber würde mich über eine Antwort freuen rein Interesse halber.
Mit freundlichen Grüßen
Jens W.
privatinsolvenz.net
18. März 2019 um 11:10 Uhr
Hallo Jens,
wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten und müssen Sie deshalb an einen Anwalt verweisen. Grundsätzlich ist es allerdings so, dass Beträge dieser Art, die Ihnen nach Eröffnung des Verfahrens zufließen, in der Regel nicht gepfändet werden. Ausnahmen bestehen unter anderem bei Erbschaften.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Pete
5. Februar 2019 um 12:20 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen meiner Privatinsolvenz hatte ein Gläubiger für eine Immobilie gesonderte Befriedigung beantragt. Inzwischen ist nachgewiesen, dass die Immobilie erfolgreich zwangsversteigert wurde.
Wie wirkt sich diese Tatsache auf die Gesamtschludsumme aus?
privatinsolvenz.net
18. März 2019 um 10:50 Uhr
Hallo Pete,
Auskunft hierüber sollte Ihnen Ihr Insolvenzverwalter geben können.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Regina Z.
14. Januar 2019 um 17:00 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde gerne auf 3 Jahre verkürzen die 35% habe ich schon abgezahlt, vorher erfahre ich jetzt wie viel ich noch für Verfahrenskosten und Treuhänder bezahlen muss .
Mit freundlichen Grüßen
privatinsolvenz.net
18. Januar 2019 um 15:20 Uhr
Hallo Regina,
entsprechende Informationen sollten Sie beim Insolvenzverwalter bzw. dem Insolvenzgericht erhalten.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
J.H.
10. Dezember 2018 um 4:11 Uhr
Hallo guten Tag,
ab wann beginnt die 10jahres-Frist für eine mögliche 2. Insolvenz?
Wird ab Eröffnung des 1. Verfahrens, oder ab Beendigung des 1. Verfahrens gerechnet?
Ich war wegen meiner ehemaligen selbständigen Tätigkeit bereits von 2008 bis 2014 Insolvent (RegelInsolvenz, Privatfirma, keine GmbH).
Durch meine verkorkste Ehe, in der danach Schulden sind, komme ich aus dieser verfahrenen Situation nicht alleine heraus.
Sehr gerne würde ich alles abbezahlen, was mir aber durch die Trennung und baldige Scheidung nicht möglich ist, da ich ja Unterhaltspflichtig bin.
Danke im Voraus für Ihre Antwort.
Mfg.
Herr J.H.
privatinsolvenz.net
14. Dezember 2018 um 14:09 Uhr
Hallo,
es sollte das Ende des Verfahrens von Bedeutung sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer Schuldnerberatungsstelle.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Elitsa
6. Dezember 2018 um 22:17 Uhr
Hallo, wie hoch sind die verfahrenkosten?
privatinsolvenz.net
14. Dezember 2018 um 14:03 Uhr
Hallo Elitsa,
Informationen erhalten Sie auch auf https://www.privatinsolvenz.net/kosten-insolvenzverfahren/.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Harald B.
5. November 2018 um 19:13 Uhr
Hallo,ich Harry,meine Privatinsolvenz ist beendet,habe ziemlich viel,für meine Verhältnisse,Harz 4 ,hohe Gerichtskosten usw,habe Stundung beantragt usw,wie lange wird Stundung gewährt? Und wenn beendet? Habe gerade Mal minus Fixkosten ca 350,- Eur zum Leben,Raten? Komme ja so schon nur gerade Mal so durch,danke LG
privatinsolvenz.net
9. November 2018 um 8:49 Uhr
Hallo Harald,
Sie müssen die Verfahrenskosten maximal 48 Monate lang in Raten zurückzahlen – jedoch nur, wenn Ihnen dies finanziell möglich ist.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Verena T.
28. Juni 2019 um 12:09 Uhr
Hallo. .. mit wieviel muss man denn ca. rechnen an kosten. bekomme auch hartz4 und wollte jetzt insolvenz anmelden. Ich habe 5 gläubiger und liege unter 10.000 Euro mit den Schulden. Nur so grob von bis…Um im vorfeld vllt einschätzen zu können, ob ich die kosten irgendwie tragen kann. lg
privatinsolvenz.net
28. Juni 2019 um 15:12 Uhr
Hallo Verena,
handelt es sich um ein masseloses Verfahren, ist meist mit Kosten ab etwa 2.000 Euro zu rechnen. Haben Sie kein Einkommen, haben Sie die Möglichkeit, eine Stundung der Verfahrenskosten zu beantragen.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Kemal A.
2. November 2018 um 12:12 Uhr
Hallo habe 90.000 euro schulden gehapt und privatinzolvens gemeldet.bis jetz habe 3 jahren 35 000 tausend euro gezahlt noch eine monat ist 3 jahren vertig werden kann ich jetz inzolvens raus oder nicht
privatinsolvenz.net
9. November 2018 um 8:39 Uhr
Hallo Kemal,
haben Sie innerhalb der ersten drei Jahre 35 Prozent der Forderungssumme sowie die Verfahrenskosten beglichen, können Sie die Privatinsolvenz vorzeitig beenden. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Insolvenzverwalter.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Rudolf W.
31. August 2018 um 20:46 Uhr
hallo,
seid ende August ist meine Privatinsolvenz beendet gewesen, was kommt jetzt, und wie lange wird es dauern die Rechtschuldbefreiung.
Wann hört man den Schlußbericht vom Insolvenzverwalter in schriftlicher Form und zugesand.
privatinsolvenz.net
4. September 2018 um 8:58 Uhr
Hallo Rudolf,
damit die Privatinsolvenz mit der Restschuldbefreiung enden kann, muss zunächst noch eine Anhörung aller Beteiligten stattfinden. Erst danach trifft das Gericht die Entscheidung darüber, ob die Restschuldbefreiung erfolgt. Das kann je nach Aufwand einige Wochen in Anspruch nehmen.
Ihr Team von privatinsolvenz.net