Laut Angaben des Statistik-Portals „Statista“ gab es Ende des Jahres 2016 rund 102,7 Millionen Girokonten in Deutschland. Die meisten davon wurden bei Landesbanken und Sparkassen geführt, es folgen Kreditbanken sowie genossenschaftliche Zentralbanken und Kreditgenossenschaften.
Ein eigenes Konto bei der Bank ist für Personen äußerst wichtig. Ohne ein solches erweisen sich so alltägliche Dinge wie das Zahlen der Miete oder der Stromrechnung als fast unüberwindbares Hindernis. Umso größer ist der Schreck, wenn es zu einer Kontosperrung kommt. Welche Bedeutung diese hat und wann ein Konto gesperrt werden kann, erklären wir im Folgenden.
Kontosperrung kurz zusammengefasst
Kontosperren führen dazu, dass der Kontoinhaber keinen Zugriff mehr auf sein Guthaben hat. Er kann kein Geld mehr abheben und keine Überweisungen vornehmen.
Das kann viele Gründe haben. Die Bank kann beispielsweise eine Kontosperrung anordnen, wenn der Kontoinhaber den Dispokredit überzieht oder Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Inhalt
Kurz & Knapp im Video: Gründe und Auswege aus einer Kontosperrung
Welche Folgen hat es, wenn ein Bankkonto gesperrt wird?
Eine Kontosperrung hat schwerwiegende Auswirkungen. Dazu gehört es, dass Sie nicht mehr auf das Guthaben zugreifen, kein Geld mehr abheben und keine Überweisungen mehr tätigen können. Zudem werden Daueraufträge und Lastschriften nicht mehr ausgeführt.
Des Weiteren kann die Sperrung des Kontos dazu führen, dass ein Negativeintrag bei der SCHUFA und anderen Wirtschaftsauskunfteien erfolgt, was wiederum eine schlechtere Kreditwürdigkeit nach sich zieht. Doch wie kann es überhaupt zu einer Kontosperrung kommen? Diese kann durch viele Umstände ausgelöst werden. Im Folgenden gehen wir auf übliche Gründe ein.
Wann darf die Bank mein Konto sperren?
Eine der Institutionen, die eine Kontosperrung in Auftrag geben kann, ist die Bank selbst. Sie sperrt das Konto unter anderem dann, wenn der Dispo-Kredit überzogen oder Kreditraten nicht pünktlich bezahlt wurden – insofern dieses Recht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt ist.
Zu einer Kontosperrung durch die Bank kann es außerdem kommen, wenn die Sachbearbeiter ungewöhnliche Kontobewegungen feststellen oder die PIN am Geldautomaten oder EC-Terminal zu oft falsch eingegeben wurde.
Des Weiteren kann ein Gemeinschaftskonto, über welches die Inhaber nur gemeinsam verfügen können, gesperrt werden, wenn eine der betroffenen Personen verstirbt. Wurde zuvor keine Vereinbarung darüber abgeschlossen, dass im Falle des Ablebens einer der Kontoinhaber der andere allein über das Konto verfügen kann, so muss zunächst festgestellt werden, wer die Erben sind. Diese können die Kontosperrung dann aufheben.
Ihr Konto kann wegen einer Pfändung gesperrt werden
Ein weiterer Auslöser für eine Kontosperrung ist eine sogenannte Kontopfändung. Doch wann kommt es dazu? Haben Sie Schulden angehäuft, wird der Gläubiger Ihnen zunächst eine Zahlungserinnerung und anschließend eine Mahnung zukommen lassen. Wurden die offenen Forderungen bis dahin immer noch nicht beglichen, kann der Gläubiger gerichtliche Schritte einleiten.
Zunächst muss ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden. Im Anschluss kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid bzw. -titel erwirken. Daraufhin kann eine Zwangsvollstreckung durchgeführt werden. Eine der Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang ergriffen werden kann, ist die Kontopfändung.
Hierzu muss das Gericht zunächst einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss – kurz PfÜB genannt – erlassen. Wurde dieser sowohl der Bank als dem Schuldner zugestellt, wird die Pfändung wirksam, was zu einer Kontosperrung führt. Auch hier kann der Kontoinhaber nicht mehr über sein Guthaben verfügen, Überweisungen & Co sind nicht mehr möglich. Stattdessen erhält der Gläubiger Zugriff auf das Konto.
Konto gesperrt wegen Pfändung: Und nun?
Bei einer Pfändung kann das Konto gesperrt werden und das enthaltene Guthaben wird dann an den Gläubiger überwiesen. Um sich vor dem totalen Verlust des Geldes zu schützen und damit weiterhin das Existenzminimum des Schuldners gewährleistet ist, muss in einem solchen Fall schnell gehandelt werden.
Schuldner haben nämlich die Möglichkeit, einer vollständigen Kontosperrung zuvorzukommen. Hierzu müssen Sie Ihr bestehendes Girokonto in ein sogenanntes Pfändungsschutz-Konto – kurz P-Konto genannt – umwandeln bzw. ein neues Konto dieser Art einrichten lassen.
Auf dem P-Konto ist ein Betrag von mindestens 1.133,80 Euro pro Monat (Stand August 2018) geschützt. Geld kann bis zu dieser Grenze abgehoben werden, auch Überweisungen und Lastschriften sind möglich. So können trotz Pfändung weiterhin Rechnungen bezahlt und die Lebenshaltung finanziert werden. Das auf dem Konto befindliche Guthaben, welches den Grundfreibetrag übersteigt, wird an den Gläubiger ausgezahlt.
Wie bereits erwähnt ist schnelles Handeln wichtig. Wird das P-Konto nämlich nicht rechtzeitig eingerichtet, kommt es zur Kontosperrung und der Gläubiger kann das komplette Guthaben abbuchen. Laut § 850k Abs. 1 des Zivilprozessordnung gilt Folgendes:
Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn das Guthaben auf einem Girokonto des Schuldners gepfändet ist, das vor Ablauf von vier Wochen seit der Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt wird.
Was ist beim P-Konto zu beachten?
Um ein P-Konto zum Schutz vor einer Kontosperrung einzurichten, müssen Schuldner einen entsprechenden Antrag bei ihrer Bank stellen. Wie bereits erwähnt kann dabei ein bestehendes Konto umgewandelt oder aber ein neues eingerichtet werden. Die Bank kann sich dagegen nicht sperren. Sie ist gesetzlich dazu verpflichtet, innerhalb von vier Tagen nach Antragsstellung ein solches Konto zur Verfügung zu stellen.
Gut zu wissen: Für die Umwandlung bzw. Einrichtung eines P-Kontos dürfen Banken keine Gebühren erheben. Allerdings können – wie für ein herkömmliches Girokonto auch – Kontoführungsgebühren anfallen. Außerdem kann in gewissen Fällen der Grundfreibetrag, der vor der Pfändung geschützt ist, erhöht werden.
Das ist eine Möglichkeit, wenn die Summe nicht ausreicht, um damit das Existenzminimum zu wahren. Ist ein Schuldner etwa zu Unterhaltszahlungen verpflichtet oder werden auf sein Konto Hartz-4-Leistungen für die Mitglieder seiner Bedarfsgemeinschaft ausgezahlt, so lässt sich der Grundfreibetrag erhöhen. Hierzu muss der Bank ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden. Auch das Kindergeld oder andere Sozialleistungen können so geschützt werden.
Zusätzlich mögen sich viele Betroffene fragen, ob ein P-Konto, welches als Schutz vor der Kontosperrung nach einer Pfändung eingerichtet wird, auch dazu benutzt werden kann, um Guthaben anzusparen.
Konto gesperrt trotz P-Konto – Kann das sein?
Wie wir bereits erwähnt haben, ist ein gewisses Guthaben auf dem P-Konto geschützt. Nur der darüber hinausgehende Betrag darf gepfändet werden. Nun kann es aber auch dazu kommen, dass eine Kontosperrung trotz P-Konto erfolgt. Wie kann das sein?
Grundsätzlich gilt Folgendes: Jede Person darf nur ein einziges Pfändungsschutz-Konto besitzen – ansonsten könnten mehrere Freibeträge addiert werden. Ein K-Konto wird gesperrt, wenn sich herausstellt, dass ein Schuldner gegen diese Regel verstoßen hat. Des Weiteren muss er mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Kontosperrung durch das Finanzamt
Mit Schulden beim Finanzamt ist nicht zu spaßen. Zahlen Sie Umsatz-, Gewerbe-, Kfz- oder Einkommenssteuer nicht rechtzeitig, müssen Sie mit hohen zusätzlichen Gebühren rechnen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist erhebt das Amt nämlich pro Monat einen Säumniszuschlag in Höhe von einem Prozent. Zusätzlich drohen Strafzahlungen
Zusätzlich leitet das Amt schnell Schritte gegen den Schuldner ein. Im Gegensatz zu anderen Gläubigern muss es sich nicht erst ans Gericht wenden, um eine Vollstreckung zu erreichen. Auch ohne vorheriges Mahnverfahren kann das Finanzamt eine Kontosperrung durch eine entsprechende Kontopfändung in Auftrag geben.
Lässt das Finanzamt Ihr Konto sperren, besteht die Pfändung so lange, bis die Schulden beglichen wurden. Möchten Sie die Sperrung von Ihrem Konto so schnell wie möglich aufheben lassen, kommen Sie um die rasche Zahlung Ihrer Schulden nicht herum. Als Alternative haben Sie die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu beantragen. Bedenken Sie jedoch, dass Sie auch dabei den zusätzlichen Säumniszuschlag zahlen müssen.
Bei Verlust oder Diebstahl: EC-Karte und Zugriff aufs Konto sperren
Haben Sie Ihre EC-Karte verloren oder wurde diese gestohlen, ist schnelles Handeln gefragt – im schlimmsten Fall könnte sonst Ihr Konto leergeräumt werden. Ist es erst einmal so weit gekommen, dann sind Sie meist selbst für den Verlust verantwortlich. In der Regel ist die Bank nämlich nicht dazu verpflichtet, für die Erstattung des verlorenen Geldes zu sorgen.
Doch was müssen Betroffene tun? Die EC-Karte und damit der Zugriff aufs Konto sollte so schnell wie möglich gesperrt werden. Das können Sie entweder direkt in der Filiale der entsprechenden Bank tun oder aber Sie rufen die zentrale Nummer für die Sperrung von EC-Karten an (116 116). Auch jede Bank hat dafür speziell eingerichtete Nummern.
Bei einer Sperrung der EC-Karte können Sie trotzdem noch am Schalter Geld abheben. Möchten Sie auf Nummer sicher gehen, haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, eine komplette Kontosperrung vorzunehmen. Dann sind nämlich auch keine Abhebungen per Lastschrift mehr möglich.
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Eheleute K
7. April 2024 um 21:28 Uhr
Gemeinschaftskonto (mit meiner Ehefrau) bei Postbank gesperrt (Grund unbekannt), kann ich über Rechtsanwalt das Gemeinsaftskonto kündigen ?
ERWIN
11. Oktober 2020 um 15:14 Uhr
Ich habe 7 Monate keine Kreditrate bezahlt hab jetzt 30.000 e bekommen darf die bank das behalten
Julian
10. Februar 2020 um 11:54 Uhr
Hallo habe ein p Konto und eine Pfändung drauf nur ist es so die Pfändung kriegt immer nur häbchen weiße das geld und bei mir sammelt sich das geld auf dem konto monat für monat und habe keinen Zugriff drauf wegen dem frei Betrag kann man da was machen??
Mfg
Amelie
26. Oktober 2019 um 23:08 Uhr
Laut online banking sind auf meinem Konto 130€ .am Automaten konnte ich jedoch nichts abheben und auch eine getätigte Überweisung ging nicht. Was ist der Grund dafür?
Lg
Yvonne
24. Juli 2019 um 16:00 Uhr
Mal eine mein Konto ist zu haben ein p Konto gemacht haben aber auf dem alten Konto noch Geld drauf was kann ich machen das ich an das Geld komme da ich auch kidis zuversorgen habe und der mein konto zugemacht hat will sich nicht auf eine Raten Zahlung ein lassen
Annika
26. November 2019 um 12:39 Uhr
Hallo, wenn zum Beispiel heute mein insolvenzverfahren eröffnet wurde, wie lange dauert es das die Bank Bescheid bekommt und mein Konto sperrt?
Danke für die Antworten .
Mustafa A.
21. Juli 2019 um 16:56 Uhr
Ich besitze ein P-Konto. Meine Bank hat einen kleinen Betrag gesperrt/gepfändet. Seit 1,5 Jahren wird der Betrag weder an Gläubige überwiesen noch komme ich dran. Ist das Rechtens? Auf Anfrage werde ich an den Gläubiger verwiesen, der aber nachgewiesen hat, daß er die Pfändung aufgrund der gerade bestehenden Ratenzahlung aufgehoben hat. Die Bank verweigert trotzdem die Ausgabe. Bei welcher Behörde darf ich dies mit Nachweisen zur Anzeige bringen? Der gepfändete Betrag wird weder an den Gläubiger überwiesen noch verfüge ich darüber,obwohl es mein Freibetragsrahmen es zu läßt. Aber die Bank zieht von der angeblichen Pfändung jeden Monat Ihre monatlichen Bankabgaben und sobald ein Betrags-Eingang/Gehalt vorliegt, stockt es den Pfändungsbetrag wieder auf. Ich bereite mich gerade vor damit an die Öffentlichkeit (Medien) zu gehen.
Ioana
20. Juli 2019 um 20:19 Uhr
Ich brauche Hilfe.Hallo meine Sparcard ist gepfändet wegen Schulden bei Telekom. Hab da angerufen und hat mir raten Zahlung gemacht. Wird jetzt meine Sparcard wieder frei? Kann ich mein Geld von Sparcard jetzt nehmen? Ich hab jetzt neue Wohnung und ich muss Kaution und Miete bezahlen wenn ich dass nicht zahle muss ich raus von Wohnung und hab auch eine Tochter.
Thurn
18. Juli 2019 um 22:15 Uhr
Hallo,
ich habe heute nach längerem hin und her erst von der Bank erfahren warum ich trotz neuer Karte, die ich heute bekam keinen Zugriff auf mein Konto habe ( Guthaben über 2000 Euro ). Mein Mann ist vor 2 Jahren verstorben, ich habe Sterbeurkunde abgegeben und mir wurde gesagt da wir alle Vollmachten bei der Bank vor ca. 10 Jahren unterschrieben dass ich das Konto weiterführen kann. So kamen auch meine Einnahmen, Witwenrente und Kindergeld auf das Konto. Das Kindergeld muss ich monatlich an meine Tochter die in der Ausbildung ist und in einem anderen Bundesland lebt weiterleiten. Ging alles gut, bis vor kurzem. Konto gesperrt! Ich war ein paar Wochen in einer Klinik und folglich hat sich das Kindergeld 3 Monate angespart. Heute haben sie endlich den Fehler im System entdeckt nachdem sie mir eine neue Karte geschickt hatten, dass ich nicht die Kontoinhaberin bin sondern nur die Bevollmächtigte bin und kein Recht habe das Konto aufzulösen. Jetzt komme ich weder an das Kindergeld und meine Rente. Es heisst, erst Erbschein beantragen dann wird das Konto entsperrt. Laut Gericht kann dass 6 Wochen dauern. Und jetzt? Ist es rechtens dass Kindergeld auch gesperrt wird?
Gruß Monika
Peter
18. Juli 2019 um 14:42 Uhr
Guten Tag
Ich habe eine praktische Frage:
Wie läuft die Pfändung eines den Freibetrag übersteigenden Betrags auf einem P konti konkret ab? Wird dieser wie eine Lastschrift einfach abgeführt?
Gibt es eine vorübergehende Sperrung des gesamten Kontos?
Vielen dank
U.F. Russar
9. Juli 2019 um 12:37 Uhr
Hallo , heute bekam ich einen Anruf vom Inkasso Dip ,man teilte mir mit das Sie eine Kontosperrung Beantagen, wenn ich Ihnen nicht ein endspechendes Angebot zu meinen Schuldenrückzahlung mache..
ich habe ein P-Konto. Bekomme Rente und Grundsicherung im Alter . mein Einkommen besteht nur aus diesen beiden Einkommen.
Darf mein Konto gespert werden bzw. ist eine Kontosperung von seiten des Inkasso überhabt möglich.
privatinsolvenz.net
12. Juli 2019 um 14:56 Uhr
Hallo,
haben Sie bereits ein P-Konto, so kann dieses nicht gesperrt werden. Pfändbares Einkommen, welches die Freigrenzen überschreitet, kann jedoch gepfändet werden.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Alexander L.
28. Juni 2019 um 8:13 Uhr
P-konto habe ich schon lange Bußgeld besteht 100.-euro konto gesperrt nach 1100.-herbekommen Gehalts Eingang 2000.-euro wann schaten9 sie es wieder frei
privatinsolvenz.net
28. Juni 2019 um 15:09 Uhr
Hallo Alexander,
das können wir aus der Ferne nicht beurteilen. Eine Nachfrage bei der Bank kann weiterhelfen.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Nadine R. R.
6. Juni 2019 um 21:01 Uhr
Hallo, kann die Bank meiner Mutter einfach Gelder auf dem Konto meiner Mutter sperren (wie für Zahlung der Miete, Handy, Überweisungen), dass meine Mutter kein Geld mehr von ihrem Konto verfügen kann. Kreditrahmen ist momentan auf 3000 €. Kto.-Stand vor Eingang der Rente war -3360 €. Nach Eingang der Rente war eigentlich Kontostand −2135,64 €; nach Zahlung der Miete und der weiteren Überweisungen wäre Kontostand bei ca. -2800 € sein müssen und meine Mutter hätte noch ca. 200 € verfügen dürfen… Aber die Bank hat das Konto einfach kurzer Hand komplett gesperrt… IST DAS RECHTENS ODER KÖNNEN WIR HIER ERFOLGREICH MIT EINEM ANWALT GEGEN VORGEHEN???… Wir würden uns über eine zeitnahe Antwort freuen… Vielen Dank und liebe Grüße Nadine
privatinsolvenz.net
7. Juni 2019 um 15:30 Uhr
Hallo Nadine,
im obigen Text unter https://www.privatinsolvenz.net/kontosperrung/#Wann_darf_die_Bank_mein_Konto_sperren erfahren Sie, wann die Bank ein Konto sperren kann. Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.
Ihr Team von privatinsolvenz.net