Manchmal ist die Überraschung groß, wenn ein Bankkunde plötzlich kein Geld mehr abheben kann und Lastschriften zurückgebucht werden.
Eine Kontopfändung hat drastische Auswirkungen für den Betroffenen – kann er doch laufende Verbindlichkeiten wie Miete und Strom nicht mehr bezahlen, geschweige denn seinen Kühlschrank füllen.
Allerdings ergeht keine Kontopfändung ohne Ankündigung. Es gibt zahlreiche Hinweise, an denen Schuldner erkennen können, dass eine solche Zwangsvollstreckungsmaßnahme droht oder gar schon unmittelbar bevorsteht.
Kontopfändung ohne Benachrichtigung kurz zusammengefasst
Der Gläubiger benötigt einen Vollstreckungstitel mit Vollstreckungsklausel. Der Titel muss dem Schuldner zugestellt werden. Des Weiteren bedarf es eines Pfändungs-und Überweisungsbeschlusses.
Spätestens wenn Ihnen ein Vollstreckungstitel zugestellt wird, müssen Sie damit rechnen, dass der Gläubiger versuchen wird, seinen derart amtlich bestätigten Anspruch auch zwangsweise durchzusetzen. Außerdem ist auch der Pfändungs-und Überweisungsbeschluss an den Schuldner zuzustellen – die zweite „Warnung“, dass die Zwangsvollstreckung bevorsteht.
Nein. Der Schuldner erfährt durch Zustellung des Vollstreckungstitels, dass er seine Schulden bezahlen muss und der Gläubiger seine Forderung per Vollstreckung durchsetzen kann. Die zweite Benachrichtigung erfolgt durch Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.
Inhalte
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Ablauf einer Kontopfändung Kontopfändung
Konto wird gepfändet ohne Ankündigung – geht das?
Manche Schuldner wirken sehr überrascht, wenn sie plötzlich merken, dass sie kein Geld mehr von ihrem Konto abheben können, und fragen sich, wie es dazu kommen konnte. Aber eine Zwangsvollstreckung erfolgt nicht aus heiterem Himmel. Und so ist auch eine Kontopfändung ohne Ankündigung gar nicht zulässig.
Häufig rührt die Ursache für die böse Überraschung in der sogenannten „Vogel-Strauß-Taktik“ der Schuldner: Verbraucher, die nicht mehr Herr ihrer Schulden werden, stecken den Kopf in den Sand und ignorieren die Post ihrer Gläubiger. Briefe bleiben ungeöffnet liegen, sodass die Betroffenen gar nicht wissen können, was auf sie zukommt.
Dabei gibt es zahlreiche Hinweise, die dem Schuldner verdeutlichen, dass sein Gläubiger zu den drastischen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung greifen wird. Und so ergeht auch keine Kontopfändung ohne vorherige Ankündigung.
Die wichtigsten Voraussetzungen jeder Art von Zwangsvollstreckung
Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
- Der Gläubiger besitzt einen Vollstreckungstitel, etwa einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil, dass den Schuldner zur Begleichung einer bestimmten Geldforderung verpflichtet.
- Dieser Titel muss eine Vollstreckungsklausel enthalten.
- Der Vollstreckungstitel ist dem Schuldner zuzustellen.
Mit Zustellung des Titels erfährt der Schuldner, wozu genau er verpflichtet ist. Er weiß nun, dass und wie viel er seinem Gläubiger bezahlen muss. Außerdem wird er so in die Lage versetzt, sich auf die Vollstreckung vorzubereiten und ggf. entsprechende Maßnahmen zu ergreifen oder sich dagegen zu wehren.
Spätestens jetzt sollte sich der Betroffene bewusst sein, dass die Gegenpartei Zwangsmaßnahmen veranlassen wird, um die Schulden einzutreiben, wenn der Schuldner nicht freiwillig zahlt.
Fazit: Eine Kontopfändung ohne jegliche Ankündigung gibt es so nicht, weil der Schuldner mit Zustellung des Vollstreckungstitels mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen rechnen muss.
Besondere Voraussetzung der Kontopfändung: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
Sollte sich der Gläubiger nun für eine Kontopfändung entscheiden, muss er in einem weiteren Schritt den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) beantragen. Hierfür wendet er sich an das zuständige Amtsgericht als Vollstreckungsgericht. Dieser PfÜB ist sowohl der Bank als auch dem Schuldner zuzustellen. Dies ist quasi die zweite Warnung des Schuldners.
Ab Zustellung darf die Bank kein Geld mehr an den Kontoinhaber ausgeben und auch keine Überweisungen oder Lastschriften mehr einlösen – es sei denn, der Schuldner hat das betroffene Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen.
Kontopfändung durch das Finanzamt – nicht ohne Ankündigung
Eines gleich vorweg: Auch der Fiskus betreibt die Kontopfändung nicht ohne Ankündigung. Möchte das Finanzamt wegen einer Geldforderung zwangsvollstrecken, so muss es sich hierfür nicht erst an das Gericht wenden, um einen Vollstreckungstitel zu erwirken. Einen Titel braucht es trotzdem, z. B. in Form eines Steuerbescheids.
Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung sind:
- Zahlungsverzug des Steuerschuldners
- Mahnung mit Zahlungsfrist von einer Woche oder
- Zahlungserinnerung vor Fälligkeit
Wer der Zahlungserinnerung oder der Mahnung nicht Folge leistet und zahlt, muss demzufolge mit Vollstreckungsmaßnahmen rechnen.
Fazit: Keine Kontopfändung erfolgt ohne Vorwarnung
Wir sehen: Die Kontopfändung ohne Ankündigung gibt es nicht. Wer immer rechtzeitig seine Post öffnet, erfährt auch, was der Gläubiger (eventuell) plant.
Lassen Sie Briefe niemals ungelesen liegen. Anderenfalls entgehen Ihnen wichtige Informationen.
Zwar berechtigt eine Mahnung des Gläubigers allein noch nicht zur Zwangsvollstreckung. Sie erinnert Sie aber an eine offene Rechnung, die Sie möglicherweise vergessen oder übersehen haben.
Bleiben Sie bei Zahlungsschwierigkeiten nicht untätig. Wenden Sie sich an eine Schuldnerberatung oder bitten Sie Ihren Gläubiger um eine Ratenzahlung.
Eine Kontopfändung erfolgt nie ohne Ankündigung. Stattdessen gibt es zahlreiche Warnsignale, die Sie zum Handeln veranlassen sollten:
- gerichtlicher Mahnbescheid
- Vollstreckungsbescheid im gerichtlichen Mahnverfahren oder
- anderer Vollstreckungstitel wie ein Endurteil
- Aufforderung zur Abgabe einer Vermögensauskunft – so erfährt der Gläubiger Ihre Kontodaten
- Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
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A. Nonym
6. Dezember 2021 um 17:38 Uhr
Ich habe mich vor einigen Monaten von meinem Ehemann getrennt. Dieser behauptet, dass ich mehrere Hunderttausend € gestohlen hätte und hat mich bei der Polizei angezeigt. Bis heute habe ich keine Vorladung erhalten, keine Wohnungsdurchsuchung, keine gerichtliche Anhörung, nichts. Mein Anwalt hat bis heute keine Einsicht in die Ermittlungsakte erhalten, so kann er mich auch schlecht verteidigen. Völlig überraschend musste ich Ende der Woche feststellen, dass meine Konten gesperrt sind.Und nein, ich habe nichts per Post zugestellt bekommen, gar nichts. Ich muss mich schon wundern, dass in unserem Land so etwas möglich ist. Man wird aus verletzter Eitelkeit beschuldigt und zum Abschuss frei gegeben. Ich weiß nicht, wie das weiter gehen soll. Mein Anwalt hat Beschwerde eingelegt und ich musste die Bank um die Umwandlung in ein P-Konto bitten. Letzteres ist nicht on Folgen für die Zukunft. Überall liest man, dass dieses Vorgehen nicht möglich sei. Aber ich durchlebe das gerade seit einigen Tagen.
Melanie
6. November 2021 um 12:18 Uhr
Hallo,
das Gleiche ist mir auch passiert. Keine Info, keine Rechnung, kein Beschluss, keineMahnung, aber Konto gepfändet und alle Lastschriften usw. gehen zurück. Bekomme gerade massive Probleme, die ich zuvor nicht ahnte. Wer zahlt mir denn nach diesem Horror Schadenersatz. Wieso kann man pfänden ohne den sogenannten Hinweis oder Aufforderung durch einen Gläubiger, den man eigentlich gar nicht kennt?
Kredite werden nicht mehr bedient und man droht mit Versteigerung der Immobilie. Wo leben wir eigentlich? Man wird kriminalisiert, obwohl man nicht einmal weiß warum und man hat keien Chance diese Schuld ??? zu begleichen. Bitte Vorsicht, wie ich gerade erlebe, geht das leider auch ohne Postbrief, ohne Info usw.
Melanie.
Cindy
22. August 2021 um 14:17 Uhr
Danke für den lehrreichen Beitrag. Allerdings habe ich jetzt wirklich die Situation, dass mein Konto gepfändet wurde und ich vorher und auch jetzt darüber nicht benachrichtigt wurde. Ich habe meine Post immer geöffnet und gelesen und nie eine Mahnung oder einen Beschluss wegen der Pfändung erhalten. Ich habe das zufällig bemerkt, als ich mit meiner Bankkarte nichts mehr zahlen konnte und im Online Banking gesehen habe, dass ich über mein Geld nicht mehr verfügen kann. Daraufhin rief ich bei der Bank an, wo mir von der Pfändung berichtet wurde. Da mein Bankberater am Freitag nicht mehr zusprechen war, konnte die Dame am Telefon mir auch keine genaueren Auskünfte geben weshalb und wem mein Konto gepfändet wurde.