Gläubiger, die ihnen zustehende Forderungen eintreiben möchten, wählen hierfür gern die Kontopfändung, weil sie sich dabei direkt an die Bank ihres Schuldners wenden können.
Bei dieser Zwangsvollstreckungsmaßnahme wird das Konto des Schuldners gesperrt, sodass er nicht an sein Geld kommt. Das kann für ihn existenzbedrohend werden, wenn er sich nicht schnell genug um einen Kontopfändungsschutz kümmert.
Kontopfändung kurz zusammengefasst
Die Kontopfändung ist eine Form der Zwangsvollstreckung. Hier greift der Gläubiger auf das Bankguthaben seines Schuldners zu, um seine Forderung durchzusetzen.
Das Konto wird gesperrt. Guthaben wird nicht mehr an den Schuldner ausgezahlt, außerdem werden Lastschriften und Daueraufträge von der Bank gestoppt.
Die Umwandlung des Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist die einzige Möglichkeit, um sich vor dieser Pfändung zu schützen. Damit stehen dem Schuldner 1.410 Euro pro Kalendermonat zur Verfügung (Stand: 1.7.2023). Nur wenn mehr als der geschützte Geldbetrag auf dem Konto vorhanden ist, wird der Überschuss gepfändet.
Weitere Informationen zur Kontopfändung
Ablauf einer KontopfändungKontopfändung ohne Ankündigung
Inhalte
Wie kommt es zur Kontopfändung? Der Ablauf einfach erklärt
- Kommt ein Schuldner seiner Zahlungspflicht nicht nach, verschickt der Gläubiger zuerst Zahlungserinnerungen und Mahnungen. Diese Zahlungsaufforderungen reichen aber nicht aus, um ein Konto pfänden zu lassen.
- Der Gläubiger benötigt hierfür zuerst einen Vollstreckungstitel: Er kann den Schuldner beispielsweise auf Zahlung verklagen und so ein vollsteckbares Urteil erreichen. Oder er beantragt einen gerichtlichen Mahnbescheid beim Mahngericht. Reagiert der Schuldner darauf nicht, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid erwirken, der ihn als Titel zur Pfändung berechtigt.
- In einem nächsten Schritt beantragt der Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) für die Kontopfändung beim Vollstreckungsgericht. Dieser Beschluss ist der Bank des Schuldners zuzustellen. Hierfür kann der Gläubiger den Gerichtsvollzieher beauftragen, der den PfÜB erst der Bank und im Anschluss dem Schuldner zustellt.
Wurde das Konto gepfändet, kann der Schuldner nicht mehr darauf zugreifen. Er darf kein Geld mehr abheben, keine Überweisungen mehr tätigen und auch Daueraufträge oder Lastschriften werden gestoppt. Dieser Zustand hält so lange an, bis die offene Forderung beglichen ist.
Wird die Kontopfändung bei der SCHUFA gespeichert? Ja, das ist tatsächlich der Fall. Es handelt sich dabei um ein Negativmerkmal, welches die Bonität beeinflusst.
Wie lässt sich die Pfändung beim Konto aufheben?
Der Schuldner selbst hat keine Möglichkeit, die Kontopfändung aufheben zu lassen. Er kann nur seine offenen Schulden begleichen.
Ist er dazu nicht in der Lage, kann er das Gespräch mit dem Gläubiger suchen und mit ihm eine Ratenzahlung vereinbaren. Dann stellt der Gläubiger die Pfändung vom Konto wahrscheinlich ruhend.
Wenn Sie Schulden beim Finanzamt haben, kann der Fiskus Ihr Konto ebenfalls pfänden. Im Gegensatz zu anderen Gläubigern muss die Behörde zuvor kein Gericht einschalten. Um die Kontopfändung durchs Finanzamt aufheben zu lassen, hilft nur das Begleichen der Schulden. Alternativ kann eine Ratenzahlung ausgehandelt werden.
Was tun bei einer Kontopfändung? Pfändungsschutzkonto bei der Bank einrichten!
Droht eine Kontopfändung, sollten Sie umgehend ein P-Konto einrichten, um wenigstens einen Teil Ihres Guthabens vor der Pfändung zu schützen.
Dann sind wenigstens 1.410 Euro je Monat vor dem Gläubiger sind, die Sie für Ihren Lebensunterhalt verwenden können.
Geht z. B. Kindergeld auf Ihrem Konto ein oder sind Sie zu Unterhalt verpflichtet, lässt sich der genannte Betrag auf Antrag bei der Bank erhöhen.
Hierfür benötigen Sie eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung, die Sie bei folgenden Einrichtungen erhalten:
- Sozialleistungsträger (müssen eine solche Bescheinigung ausstellen)
- Familienkassen (sind ebenfalls verpflichtet, Erhöhungen zu bescheinigen)
- Schuldnerberatungsstellen (keine Pflicht zur Ausstellung)
- Arbeitgeber (keine Pflicht zur Ausstellung)
- Rechtsanwälte und Steuerberater (stellen Bescheinigungen nur kostenpflichtig aus)
Sie können entweder ein neues P-Konto eröffnen oder Ihr bestehendes Girokonto umwandeln lassen. Hierfür darf die Bank keine Gebühren erheben – für die Kontoführung allerdings schon.
Norman
29. Dezember 2019 um 16:41 Uhr
Hallo mein Konto wurde gepfändet.Ich beziehe Hartz 4 ALG2.
Kann der Mindestbetrag zur Grundsicherung überhaupt gepfändet werden ?
Mein Konto ist noch kein P Konto und die Bank teilte mir mit das, dass nachträglich nicht möglich ist.
MfG
Kömpski
Kreilinger
13. November 2019 um 5:30 Uhr
Mein Konto wurde von dem Finanzamt gepfändet wie soll ich jetzt das Geld überweisen habe keinen Zugriff mehr
Annegret
27. Oktober 2019 um 13:51 Uhr
Bin mit der privatinsolvenz durch.beschluss is da.auf meinem konto is aber immer noch eine Pfändung drauf.wie bekomme ich die gelöscht
Tanja
1. Oktober 2019 um 8:51 Uhr
Hallo, momentan befinde ich mich in der Wohlverhaltensphase. Trotzdem sind noch 2 Pfändungen auf meinem Konto ruhend. Beide sind bei der Privatinsolvenz als Gläubiger eingeflossen. Wie kann ich diese Pfändungen aufheben lassen um das P-Konto wieder in ein „normales “ Guthaben-Konto umwandeln lassen zu können? Herzlichen Dank
Joachim
28. August 2019 um 13:46 Uhr
Auf meinen Konto ist auch der Gehalt meies Mannes ! Darf das auch mit
gepfändet werden ! Außerdem weiß ich nicht wär gepfändet hat um die
Richtigkeit zu überprüfen !! Auf meinen Konto steht nur : Kontopfändung und die
Summe
Freundlichst
Babette S.
12. Juli 2019 um 14:46 Uhr
Mein Konto ist gepfändet worden. Das Guthaben reicht aber aus um die Schuld zu begleichen. Wie lange dauert es bis die offene Summe übermittelt wird ? Und wie lange dauert es bis ich wieder zugriff auf das Konto habe ? Muss ich etwas beantragen? Danke im voraus
privatinsolvenz.net
12. Juli 2019 um 15:01 Uhr
Hallo Babette,
in der Regel muss der Gläubiger die Pfändung aufheben und dies der Bank mitteilen. Dann wird das Konto entsperrt.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
El Youssefi
17. Juni 2019 um 3:21 Uhr
Mein konto ist gepfändet wurde. Ich bitte um helfe. Danke
privatinsolvenz.net
19. Juni 2019 um 15:03 Uhr
Hallo,
liegt eine Pändung vor, sollten Sie alsbald ein P-Konto einrichten lassen. Unterstützung erhalten Sie bei einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Peter R.
19. November 2018 um 19:32 Uhr
Eine Kontopfändug ist doch Konto Diebstahl. Und der muss Bestraft werden können.!