Schulden können auf Dauer zum Problem werden. Wenn Schuldner nicht mehr in der Lage sind, offene Zahlungsforderungen zu begleichen, kann es zu einer Pfändung entweder im Rahmen eines Insolvenzverfahrens oder im Zuge einer Zwangsvollstreckung durch den Gläubiger kommen.
Auch das Einkommen ist von der Pfändung betroffen. Hierbei muss aber grundsätzlich zwischen pfändbarem und unpfändbarem Einkommen unterschieden werden. Gepfändet werden dürfen zum Beispiel Einkünfte wie der Lohn eines Schuldners, Arbeitslosengeld I und II oder Altersrente. Im Gegensatz dazu sind Bezüge wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und einige Sozialleistungen nicht pfändbar.
Aber ist Kindergeld eigentlich pfändbar? Beim Kindergeld handelt es sich um eine staatliche Familienbeihilfe, auf die alle Erziehungsberechtigten ab der Geburt eines Kindes Anspruch haben. Kann Kindergeld gepfändet werden oder gehört es zu den unpfändbaren Bezügen?
Pfändung von Kindergeld kurz zusammengefasst
Nein. Das Kindergeld ist für die Versorgung und Erziehung des Kindes gedacht und darf deshalb nicht gepfändet werden, es sei denn durch das Kind selbst.
Im Rahmen einer Kontopfändung ist Kindergeld insofern pfändbar, als kein automatischer Pfändungsschutz besteht. Darum muss sich der Schuldner selbst kümmern.
Was kann ich tun, um das Kindergeld vor einer Pfändung zu schützen?
Sie müssen ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten und gegebenenfalls den dadurch geschützten Freibetrag um das Kindergeld erhöhen lassen. Eine kostenlose und unverbindliche Beratung rund um das P-Konto und die Erhöhung des Freibetrags erhalten Sie auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de **.
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Darf das Kindergeld gepfändet werden?
Eine Pfändung kann nicht ohne Weiteres durchgeführt werden. Reagiert ein Schuldner zum wiederholten Male nicht auf Zahlungsaufforderungen, kommt es in der Regel zu einem gerichtlichen Mahnverfahren.
Ein Gläubiger kann in diesem Fall einen Vollstreckungstitel beantragen. Ein solcher befähigt den Gläubiger dazu, eine Zwangsvollstreckung durchzuführen. Bei einer Pfändung des Kontos des Schuldners kann der darauf befindliche Betrag gepfändet werden. Aber darf hierbei jede Art von Einzahlungen auf das Konto bei der Pfändung berücksichtigt werden?
Kommt es zu einer Pfändung des Kontos, auf welches das Kindergeld eingezahlt wird, wird dieses zusammen mit dem Vermögen und anderen Bezügen gepfändet, unabhängig davon um welche Art von Einkommen es sich handelt. Demnach ist die Pfändung von Kindergeld grundsätzlich möglich. Das heißt für Betroffene also, dass Kindergeld nicht automatisch pfändungsfrei ist.
P-Konto einrichten: Kindergeld ist nicht pfändbar
Steht eine Kontopfändung bevor, können Betroffene bei der Bank ein Pfändungsschutzkonto einrichten oder ihr derzeitiges Girokonto in ein solches umwandeln lassen. Aber: Auch diese Art von Konto darf gepfändet werden.
Jedoch darf für die Pfändung nur ein Teil des Guthabens berücksichtigt werden. Einen gewissen Grundfreibetrag darf der Kontoinhaber einbehalten, damit dieser damit wichtige Lebenshaltungskosten decken kann und somit das Existenzminimum gesichert ist.
Wurde ein P-Konto eingerichtet, können außerdem besondere Beträge, die sich auf diesem Konto befinden, nicht gepfändet werden. Dazu gehört laut § 850k der Zivilprozessordnung auch:
das Kindergeld oder andere Geldleistungen für Kinder, es sei denn, dass wegen einer Unterhaltsforderung eines Kindes, für das die Leistungen gewährt oder bei dem es berücksichtigt wird, gepfändet wird.
Beim Kindergeld handelt es sich rechtlich gesehen also um eine Geldleistung, die dem Kind zusteht und nicht dem Schuldner. Laut Zivilprozessordnung kann Kindergeld also nicht gepfändet werden, wenn sich dies auf einem P-Konto befindet. Somit ist in gewisser Weise das Kindergeld nicht pfändbar.
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Alexandra
22. Mai 2023 um 10:30 Uhr
Hallo hab da Mal ne Frage
es geht um folgendes
mein bekannter ist Harz 4 Empfänger
und gekommt nur die 502 €
er muss Kindergeld bezahlen kann es aber nicht weil er dann nur noch 230 € zum Leben hat
also kann er keinen Unterhalt zahlen
sie wollen den jetzt das Konto pfänden
wie muss er jetzt sich verhalten und reagieren den laut eines Anwaltes muss er das Kindergeld zahlen nur wie soll er das von 502 € machen
und was kann man machen
würde mich über einer Antwort freuen
Daniel P. R.
11. Mai 2023 um 9:50 Uhr
Auf meinem Auskehrungskonto befindet sich seit über einem Jahr 430€ AlgII Geld.
Seit einem Jahr bin ich meistens weit unter dem Pfändungs-Freibetrag.
Aktuell sogar leicht im Minus.
Wann kann ich damit rechnen das das ausgekehrte Geld auf mein P Konto zurückkehrt?
Mustafa
18. Mai 2022 um 14:26 Uhr
Guten tag.
Ich habe einen relativ geringes grundgehalt. da ich mit Frau und kind lebe liegt meine grenue bei 1996 euro.
mein gehalt kommt auf 1800 euro netto mit steuerklasse 3.
jedocj habe ich durch ständige sonntag/feiertag arneit, wechselschichtzulage und erschwernisszuschlag ein netto einkommen von 2300 euro. wie viel kann mit gepfändet werden bei einer privatinsolvenz???
Dilan
28. Oktober 2021 um 6:16 Uhr
Guten Tag ich befinde mich ab heute in der Insolvenz und hätte diesen Monat volles Gehalt bekommen. Dennoch nur die 1250€ Pfändungsgrenze …
Ich gehe nächsten Monat in den Mutterschutz wie sieht es da aus kann ich sie frei Grenze höher ansetzten somit
Ich noch Kleidung und so fürs Baby holen kann ? Und wie ist es mit dem Eltern plus Kindergeld ? Wären ca 1325€… muss ich die höherer Ansetzung des Freibetrages erst beantragen ???.
Eva
24. Juni 2020 um 6:40 Uhr
Hallo,
Ich bekomme für meinen Sohn eine Kindergeld Nachzahlung von Oktober 2019-Juli2020. Ich befinde mich in der Privatinsolvenz und habe einen bestimmten Freibetrag. Da dieser Betrag mit dem Kindergeld und der zusätzlichen Zahlung von 300e pro Kind, den Freibetrag überschreitet, würde ich gerne wissen ob das Kindergeld gepfändet werden kann. Das Kindergeld ist im letzten Jahr (seit April/19) komplett weggefallen, ich habe keine Ersatz Gelder beantragt oder der gleichen.
MfG
Johann
3. Juli 2020 um 11:32 Uhr
Am Besten das Kindergeld auf ein Konto des Kindes auszahlen lassen oder Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen.
Lu
3. Februar 2020 um 17:58 Uhr
Hallo,
wie verhält es sich, wenn das Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, der Schuldner IST? Dieses Kind abgezweigtes Kindergeld erhält?
Einen Anwalt schaffe ich zur Zeit nicht hinzuzuziehen, aber da ich gar nichts dazu finde, wäre es interessant, wenn jemand einen Impuls hätte.
Vielen Dank
G.W.
20. Juni 2019 um 18:01 Uhr
Hallo, ich hatte einen unverschuldeten Unfall mit einem 15jährigen.Ich bin mit meinem Fahrrad in Richtung des nächsten Ortes auf meinerm Seite gefahren.Dann kam plätzlich auf meiner Seite nach dem Tunnel der Radfahrer.Angebl.hatte er Personen überholt. Wieso kommt er dann ganz auf die linke Seite? Er hat es auch zugegeben, daß er Schuld hat.Meine Frage:Die Mutter hat keine Haftpflichtversicherung und ich muß daher alle Kosten tragen. Das kann doch nicht sein?Kann ich das Kindergeld pfänden lassen oder nicht? Irgendwie mukß ich doch zu meinem Geld kommen.auch Schmerzensgeld steht mir zu, da ich 7 Tagen im Krhs. war und operiert wurde.
Gerda
26. Februar 2019 um 1:34 Uhr
Hallo,
ich hatte am 25.8.18 einen unverschuldeten Fahrradunfall. Der Gegener 15 Jahre. Auf keinen Brief vom Anwalt reagiert weder er noch seine Mutter. Die Mutter muß nur sich nur bei dem Jungen (er wohnt mit seinem älteren Bruder zusammen) angemeldet haben, so der Nachbar im Haus. Sie wohnt wo anders.
Frage hiermit an, ob man wenigstens das Kindergeld pfänden kann.
Für eine Nachricht wäre ich dankbar. Bin alleinstehend und habe nicht viel Rente.
Da ich mit Jochbeinbruch und Kieferhöhle operiert wurde, möchte ich auch Schmerzensgeld.
mfG
Weber g.
privatinsolvenz.net
18. März 2019 um 12:06 Uhr
Hallo Gerda,
in Fällen dieser Art empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt. Dieser hilft Ihnen auch bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Schmerzensgeld. Verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen, haben Sie die Möglichkeit, Unterstützung in Form de Beratungshilfe zu beantragen.
Ihr Team von privatinsolvenz.net