Ein Auto verursacht nicht nur in der Anschaffung Kosten, sondern auch bei der Haltung. Dazu zählen nicht nur die Spritkosten, sondern auch die Kosten, welche für die Versicherung gezahlt werden müssen.
In Deutschland ist für jeden Fahrzeughalter eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Sie können sich auch zusätzlich für eine Teil- oder Vollkaskoversicherung entscheiden. Der Unterschied liegt hierbei im Umfang des Versicherungsschutzes und natürlich bei den Kosten.
Doch was passiert, wenn Sie nicht in der Lage sind, die nächste Rechnung zu zahlen? Bei bestehender oder drohender Zahlungsunfähigkeit bleibt Betroffenen als letzter Ausweg in der Regel nur die Privatinsolvenz. Können Sie eine Kfz-Versicherung trotz Insolvenz abschließen bzw. Ihr Auto auch während der Insolvenzzeit behalten?
Kfz-Versicherung bei Insolvenz kurz zusammengefasst
Versicherungen sind in Deutschland normalerweise dazu verpflichtet, Schuldnern eine Kfz-Versicherung trotz Insolvenz zu gewähren. Es gibt allerdings Ausnahmen, etwa wenn der Schuldner seine Beiträge gegenüber dem Versicherer nicht bezahlt hat.
Die Zahl der möglichen Versicherungstarife kann sich durch die Insolvenz verringern und der Vertragsabschluss an bestimmte Bedingungen geknüpft sein.
Sind Sie auf das Fahrzeug nicht unbedingt angewiesen, gehört es zur Insolvenzmasse, sodass der Insolvenzverwalter es verwerten darf.
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Autoversicherung trotz Insolvenz abschließen: Geht das?
Grundsätzlich können Sie Ihr Auto auch dann versichern, wenn Sie insolvent gehen. Es könnte dabei allerdings zu Einschränkungen beim Leistungsumfang kommen, da für Schuldner nur bestimmte Versicherungstarife infrage kommen.
Sie sollten also damit rechnen, dass sich die Anzahl der möglichen Versicherungsangebote verringert. Eine Kfz-Versicherung wird die Bonität, die Zahlungsfähigkeit, eines Fahrzeughalters im Vorfeld überprüfen, um das Risiko eines Zahlungsausfalls einschätzen zu können bzw. so gering wie möglich zu halten.
Kfz-Versicherungen sind aufgrund des in Deutschland geltenden Kontrahierungszwangs dazu verpflichtet, Personen eine Versicherung zu gewähren (§ 5 Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz)). Versicherer dürfen Anträge also nicht grundlos ablehnen. Allerdings können an den Vertragsabschluss gewisse Bedingungen geknüpft sein:
- Zahlung nur per Vorkasse
- Jährliche statt monatliche Zahlung der Beiträge
- Fahrer gehört zu keiner Risikogruppe (Fahranfänger)
- Keine Teil- oder Vollkaskoversicherung, nur Grundleistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung
Auto anschaffen in der Insolvenzzeit: Ist das legitim? Grundsätzlich dürfen Sie sich auch während der Privatinsolvenz von Ihrem pfändungsfreien Einkommen ein Fahrzeug anschaffen und dieses auf Ihren Namen versichern.
Kfz-Versicherung wechseln trotz Privatinsolvenz
In vielen Fällen machen die Kosten für die Kfz-Versicherung einen hohen Teil der monatlichen Ausgaben aus. Bei der Schuldentilgung innerhalb der Privatinsolvenz ist es sinnvoll, diese zu reduzieren, damit mehr Insolvenzmasse zur Befriedigung der Gläubiger zur Verfügung steht. Doch darf ich die Kfz-Versicherung trotz Insolvenz wechseln? Es bietet sich tatsächlich an, bei einer Privatinsolvenz nach günstigeren Versicherungstarifen zu suchen.
Kann ich meine Kfz-Versicherung trotz Privatinsolvenz behalten?
Ist Ihr Fahrzeug bereits versichert, Sie müssen aber aufgrund Ihrer prekären finanziellen Situation Insolvenz anmelden, sollten Sie abwägen, ob die Kfz-Versicherung zu Ihren vermeidbaren Ausgaben gehört. Bevor eine Privatinsolvenz angemeldet werden kann, wird zunächst einmal versucht, die Schulden auf außergerichtlichem Wege zu bereinigen.
Dafür wird, im Idealfall in Zusammenarbeit mit einer Schuldnerberatung, ein Schuldenbereinigungsplan erstellt, der unter anderem beinhaltet, wie die Ausgaben reduziert werden können. In diesem Fall sollten Schuldner überlegen, ob sie tatsächlich auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen sind und nicht zum Beispiel auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel umsteigen können.
Gehören die Haltungskosten Ihres Fahrzeugs zu den überflüssigen Ausgaben, sollten Sie in Erwägung ziehen, die Kfz–Versicherung zu kündigen und Ihr Auto zu verkaufen, wodurch Sie im Endeffekt auch Ihre Kasse etwas aufbessern können.
Benötigen Sie ein Kfz zur Ausübung Ihres Berufs, dürfen Sie dieses im Übrigen auch während der Insolvenzzeit behalten. Sind Sie allerdings nicht unbedingt darauf angewiesen, kann das Auto gepfändet werden und der Erlös der Insolvenzmasse hinzugefügt und zur Befriedigung der Forderungen der Gläubiger genutzt werden.
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hornberger
18. Mai 2021 um 20:12 Uhr
mein auto hatte einen wirtschaftlichen totalschaden
instandsetzungskosten 3619,94
wiederbeschaffungswert 2499.00
restwert 98,00 €
an den insolvenzverwalter habe ich bereits die 98€ überwiesen,
lt schreiben vom IV erhalte ich meine abgegeben fahrzeugpapiere zurück
ist es richtig dass 2401€ nicht an mich gehen sondern in die Insolvenzmasse ?