Die Kassenpfändung ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung, die vor allem Unternehmen betrifft und oft unangekündigt erfolgt. Dabei kann der Gerichtsvollzieher direkt vor Ort die Tageseinnahmen pfänden, was für die betroffenen Betriebe oft finanzielle Folgen bedeutet.
In diesem Artikel erfahren Sie, was eine Kassenpfändung genau ist, unter welchen Voraussetzungen sie durchgeführt werden darf und welche Möglichkeiten Schuldner haben, sich gegen diese Maßnahme zur Wehr zu setzen.
Kassenpfändung kurz zusammengefasst
Eine Kassenpfändung bezieht sich auf die Pfändung der Tageseinnahmen eines Unternehmens direkt vor Ort durch einen Gerichtsvollzieher. Im Gegensatz dazu dürfen bei einer Taschenpfändung Gegenstände durch den Gerichtsvollzieher gepfändet werden, die der Schuldner in Taschen, Geldbörsen oder anderen Behältnissen bei sich führt.
Eine Kassenpfändung kann durchgeführt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: Es muss ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel vorliegen, der Gläubiger muss einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht stellen, und das Gericht muss einen Pfändungsbeschluss erlassen. Weitere Voraussetzungen können Sie hier nachlesen.
Um eine Kassenpfändung abzuwenden, gibt es mehrere Optionen: Die rechtzeitige Begleichung der Schulden oder das Aushandeln von Ratenzahlungen mit dem Gläubiger kann helfen, die Pfändung zu vermeiden. Aber auch ein Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung beim Vollstreckungsgericht kann gestellt werden, wenn Sie zuvor eine Vollstreckungsabwehrklage eingereicht oder eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt haben.
Inhalt
Was ist eine Kassenpfändung?
Eine Kassenpfändung, ist eine spezielle Form der Zwangsvollstreckung, bei der der Gerichtsvollzieher die Tageseinnahmen eines Unternehmens direkt vor Ort pfändet. Der Gerichtsvollzieher erscheint unangemeldet im Geschäft des Schuldners und pfändet das vorhandene Bargeld, einschließlich der Tageseinnahmen. Diese Methode wird häufig bei Unternehmen wie Restaurants, Einzelhandelsgeschäften oder anderen Betrieben mit Bareinnahmen angewandt. Dies kann am Ende eines Geschäftstages, während der Hauptsaison oder kurz vor Feiertagen geschehen, wenn höhere Einnahmen zu erwarten sind. Die Pfändung erstreckt sich auf das in der Kasse befindliche Bargeld sowie andere Zahlungsmittel wie Schecks oder Kreditkartenabrechnungen.
Wann dürfen Einnahmen gepfändet werden?
Eine Kassenpfändung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig:
- Vollstreckbarer Titel: Es muss ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel (z.B. Urteil oder Vollstreckungsbescheid) vorliegen.
- Antrag des Gläubigers: Der Gläubiger muss beim zuständigen Amtsgericht für die Kassenpfändung einen Antrag stellen. Für die Kassenpfändung existiert ein Formular, welches verschiedene Module für unterschiedliche Vollstreckungsmaßnahmen enthält.
- Gerichtlicher Pfändungsbeschluss: Das Gericht erlässt einen Pfändungsbeschluss, der den Gerichtsvollzieher zur Durchführung ermächtigt.
- Erfolglose andere Vollstreckungsversuche: In der Regel sollten zunächst andere Vollstreckungsmaßnahmen wie Kontopfändung oder Lohnpfändung versucht worden sein.
- Verhältnismäßigkeit: Die Kassenpfändung muss im Verhältnis zur Forderungshöhe und den zu erwartenden Einnahmen stehen.
Kassenpfändung nach neuem Recht: Gibt es Änderungen?
Die am 16. Dezember 2022 in Kraft getretene Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung hat Anpassungen in den Formularen für die Zwangsvollstreckung eingeführt.
Die Verordnung ermöglicht die elektronische Übermittlung von Anträgen und Dokumenten, was den Prozess effizienter gestalten soll. Es wurden neue Eingabefelder für die elektronische Übermittlung geschaffen, um Standardfälle abzubilden. Zudem wurden die Formulare überarbeitet, um eine einheitliche Erklärung im Zivilverfahren zu verlangen.
Was kann ich gegen eine Kassenpfändung tun?
Für Schuldner gibt es mehrere Möglichkeiten, sich gegen eine Kassenpfändung zu wehren oder ihre Auswirkungen zu mildern:
- Rechtzeitige Zahlung: Die beste Vorbeugung ist die rechtzeitige Begleichung von Schulden oder das Aushandeln von Ratenzahlungen mit dem Gläubiger.
- Einstweilige Einstellung: Beim Vollstreckungsgericht kann die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragt werden.
- Vollstreckungsschutzantrag: Ein Antrag nach § 765a ZPO kann die Vollstreckung bei existenzbedrohenden Folgen vorübergehend stoppen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Sie zuvor einen Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung oder einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eingereicht haben.
- Drittwiderspruchsklage: Gehört das gepfändete Geld einem Dritten (z.B. Treuhänder), kann dieser Widerspruch einlegen.
- Pfändungsschutz: Bestimmte Gelder wie Sozialleistungen oder der Pfändungsfreibetrag sind vor Pfändung geschützt.
- Insolvenzantrag: In extremen Fällen kann ein Insolvenzantrag weitere Einzelvollstreckungen stoppen.