An einem Insolvenzverfahren sind immer mehrere Parteien beteiligt. Dazu gehören in der Regel Schuldner, Anwälte und das Insolvenzgericht. Noch bevor das zuständige Gericht dem Insolvenzverfahren zustimmt, wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt, welcher bei Eröffnung des Verfahrens durch den endgültigen Insolvenzverwalter ersetzt wird.
Ein Insolvenzverfahren ist nicht nur mit erheblichem bürokratischen Aufwand verbunden, sondern ist auch kostenintensiv. Wie alle Beteiligten müssen auch die Insolvenzverwalter bezahlt werden. Doch wer zahlt die Vergütung der Insolvenzverwalter und wie hoch fällt diese aus? Diese Fragen werden im Folgenden geklärt.
Insolvenzverwalter-Gebühren kurz zusammengefasst
Einerseits fallen Gerichtskosten an. Andererseits erhält auch der Insolvenzverwalter eine Vergütung und die Erstattung seiner Auslagen.
Für die Bemessung der Insolvenzverwalter-Gebühren sind die Insolvenzordnung (InsO) und die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) maßgebend.
Wenn Schuldnervermögen vorhanden ist, richtet sich die Höhe die Insolvenzverwalter-Gebühren nach eben dieser Insolvenzmasse. Ist keine vorhanden, erhält er stattdessen eine Mindestvergütung.
Inhalt
Wer zahlt die Vergütung der Insolvenzverwalter?
Ein Insolvenzverwalter wird bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eingesetzt, um die Insolvenzmasse zu verwalten und zu verwerten. Wer die Insolvenzverwalter-Gebühren zahlt, ist in § 63 der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Demnach hat jeder Insolvenzverwalter nicht nur Anspruch auf eine Vergütung, sondern auch auf die Erstattung von Auslagen.
Die Kosten für Insolvenzverwalter zählen gemäß § 54 InsO zu den Kosten eines Insolvenzverfahrens. Diese werden gemäß § 53 InsO aus der Insolvenzmasse berichtigt und besitzen zusammen mit den Masseverbindlichkeiten Vorrang vor anderen Forderungen und Gebühren.
Wird die Fälligkeit der Kosten des Insolvenzverfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung aufgeschoben, da die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, hat der Insolvenzverwalter Anspruch darauf, dass seine Vergütung und Auslagen aus der Staatskasse gezahlt werden.
Wer bezahlt die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters?
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nach der Anmeldung eines Insolvenzverfahrens im Rahmen des Eröffnungsverfahrens eingesetzt, um die Insolvenzmasse zu sichern und zu erhalten. Seine Vergütung zählt gemäß § 54 InsO ebenfalls zu den Kosten des Insolvenzverfahrens und wird somit durch die Insolvenzmasse gedeckt.
Übrigens: Wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet, setzt das Gericht per Beschluss fest, welche Bezahlung der vorläufige Insolvenzverwalter erhält.
Wie hoch sind die Kosten für Insolvenzverwalter?
Bei der Höhe der Insolvenzverwaltervergütung muss unterschieden werden, ob es sich um den endgültigen oder den vorläufigen Insolvenzverwalter handelt, da Letzterer gesondert vergütet wird:
- Endgültiger Insolvenzverwalter: Die Vergütung richtet sich nach dem Wert der Insolvenzmasse zum Zeitpunkt der Beendigung des Verfahrens. Dabei handelt es sich allerdings nur um den Regelsatz. Je nach Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit können die Insolvenzverwalter-Gebühren auch höher ausfallen.
- Vorläufiger Insolvenzverwalter: Die Bezahlung richtet sich hier nach dem Wert des Vermögens im Eröffnungsverfahrens. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält 25 Prozent dieses Wertes, welcher zum Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung ermittelt wird.
Kosten für Insolvenzverwalter bei einer Regelinsolvenz
Bei einer Regelinsolvenz, also dem Insolvenzverfahren für Unternehmer, kann dem Insolvenzverwalter die zusätzliche Aufgabe der Fortführung des insolventen Unternehmens zufallen. Die Kosten können sich also von den Gebühren für Insolvenzverwalter bei einer Privatinsolvenz unterscheiden.
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