Das Insolvenzverfahren ist in Deutschland in seinem Ablauf durch das Insolvenzrecht genau geregelt. Gesetzliche Grundlage bildet hier die Insolvenzordnung (InsO). Grundsätzlich muss unterschieden werden zwischen dem Ablauf einer Insolvenz für Unternehmen bzw. Selbstständige und einer Privatinsolvenz für Verbraucher.
Im Folgenden soll das Insolvenzverfahren in seinem Ablauf einfach erklärt werden. Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab? Wie lange geht ein Insolvenzverfahren? Erfahren Sie im Folgenden mehr.
Genauere Informationen zu dieser Gesetzesänderung, mit der EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt wurde, finden Sie in unserem Ratgeber über die Restschuldbefreiung.
Das Insolvenzverfahren in seinem Ablauf kurz zusammengefasst
Zunächst muss der Schuldner (oder sein Gläubiger) die Insolvenz beantragen. Das Insolvenzgericht prüft diesen Antrag und eröffnet das Insolvenzverfahren, wenn die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Das Insolvenzverfahren beginnt also mit dem Eröfnungsbeschluss.
Das eigentliche Insolvenzverfahren beinhaltet die Sicherung der Insolvenzmasse und ihre Verteilung an die Gläubiger durch den Insolvenzverwalter. Bei natürlichen Personen ist anschließend eine Restschuldbefreiung möglich. Den genauen Ablauf können Sie hier nachlesen.
Während Unternehmen sofort einen Insolvenzantrag stellen dürfen, müssen Verbraucher zuerst versuchen, sich außergerichtlich mit ihren Gläubigern über die Schuldenregulierung zu einigen. Erst wenn dies scheitert und eine anerkannte Stelle dies bescheinigt, steht dem Schuldner die Privatinsolvenz offen.
Inhalt
Insolvenzverfahren: Sein Ablauf bis zur Restschuldbefreiung
Grundsätzlich kann der Ablauf bei Regelinsolvenzverfahren und Privatinsolvenzen grob nach dem folgenden Schema beschrieben werden:
- Eröffnung des Verfahrens
- Eigentliches Verfahren
- Abschluss des Verfahrens
Der Abschluss kann im Ablauf eines regulären Insolvenzverfahrens zum einen die Liquidation oder Sanierung des Betriebs sein oder bei natürlichen Personen (z. B. Selbstständigen) die Restschuldbefreiung. Letztere ist beim Ablauf des privaten Insolvenzverfahrens für Verbraucher die Regel.
Eröffnung des Verfahrens
Damit das Insolvenzverfahren mit seinem Ablauf in Gang gesetzt wird, muss der Schuldner zunächst die Insolvenz anmelden. Der Ablauf ist in der Insolvenzordnung (InsO) festgelegt. Der Antrag auf Insolvenzeröffnung muss beim Amtsgericht eingereicht werden. Dieses prüft zunächst in einem Eröffnungsverfahren, ob die Voraussetzungen gegeben sind.
Sind sie erfüllt, erfolgt der Eröffnungsbeschluss, in dem ein Insolvenzverwalter ernannt wird und mit dem das eigentliche Insolvenzverfahren beginnt.
Eigentliches Insolvenzverfahren: Ablauf des Kernstücks
Das Insolvenzverfahren ist im Ablauf dann recht simpel: Zuerst nimmt der Insolvenzverwalter das Vermögen des Schuldners in Besitz, das nun die Insolvenzmasse bildet. Der Insolvenzverwalter muss diese sichern und ein genaues Verzeichnis erstellen.
Nachdem der Insolvenzverwalter die Gläubiger anschließend über die wirtschaftliche Situation des Schuldners informiert hat, kann er mit der Verwertung der Insolvenzmasse beginnen. Sobald genügend Barmittel vorliegen, kann er die Verteilung an die Gläubiger durchführen.
Restschuldbefreiung bei natürlichen Personen
Wenn die Forderungen der Gläubiger durch die Verteilungen aus der Insolvenzmasse befriedigt sind, sieht das Insolvenzverfahren im Ablauf eine Restschuldbefreiung vor, zumindest bei der Insolvenz für natürliche Personen.
Während einer in der Regel sechsjährigen Abtretungsfrist verpflichtet sich der Schuldner, den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder abzugeben, der ihn an die Gläubiger verteilt.
Zudem ist der Schuldner während dieser Zeit verpflichtet, einer angemessenen Beschäftigung nachzugehen oder sich um eine solche zu bemühen. Sollte er sich an die Bedingungen dieser Wohlverhaltensphase halten, wird er bei einem solchen Insolvenzverfahren nach Ablauf von sechs Jahren von allen restlichen Schulden befreit.
Ablauf beim Insolvenzverfahren einer Privatperson
Ein privates Insolvenzverfahren weist im Ablauf einige Besonderheiten auf. So kann nicht einfach direkt ein Antrag gestellt werden. Zuvor muss eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern versucht worden sein. Erst wenn diese scheitert und dies von einer anerkannten Stelle bescheinigt wird, kann der Schuldner ein Insolvenzverfahren anmelden. Der Ablauf weicht im Folgenden ebenfalls etwas ab.
An den Antrag schließt sich nämlich nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens an, sondern ein gerichtlicher Einigungsversuch. Erst wenn die Gläubiger auch diesen ablehnen, folgt das Insolvenzverfahren dem normalen Ablauf bis hin zur Restschuldbefreiung.
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