Die Privatinsolvenz – offiziell Verbraucherinsolvenz genannt – ist ein gerichtliches Verfahren, welches dafür sorgen soll, dass eine Person von ihren Schulden befreit wird. Ein weiteres Ziel besteht jedoch auch darin, dass die Forderungen der Gläubiger so gut wie möglich befriedigt werden.
Dafür werden das pfändbare Vermögen und das pfändbare Einkommen des Schuldners gleichmäßig an die Gläubiger verteilt. Ein wichtiges Dokument stellt in diesem Zusammenhang die Insolvenztabelle dar.
Insolvenztabelle kurz zusammengefasst
In der Insolvenztabelle werden sämtliche Forderungen aufgelistet, welche die Gläubiger zum Insolvenzverfahren angemeldet haben.
Mithilfe der Tabelle ermittelt der Insolvenzverwalter, wie hoch die Schuldensumme ist und welcher Gläubiger wie viel Geld aus der Insolvenzmasse erhält.
Laut § 175 Abs. 1 der Insolvenzordnung gilt, dass am Verfahren Beteiligte die Insolvenztabelle einsehen können. Dazu müssen sie sich an das zuständige Gericht wenden.
Inhalt
Private Insolvenz: Die Insolvenztabelle umfasst die angemeldeten Forderungen
Bei der Privatinsolvenz werden das pfändbare Vermögen sowie ein Teil des Einkommens des Insolvenzschuldners verwertet. Das bedeutet, dass das Geld dafür genutzt wird, um unter anderem die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters zu bezahlen.
Bleibt noch Geld übrig, wird dies dazu verwendet, um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen. Diese erhalten einen gewissen Prozentsatz der offenen Summe. Das ist die sogenannte Insolvenzquote. Um diese zu ermitteln, werden alle Insolvenzforderungen mit der Insolvenzmasse in ein Verhältnis gesetzt.
Sämtliche angemeldeten Forderungen werden in der Insolvenztabelle festgehalten. Die rechtliche Grundlage ist § 175 der Insolvenzordnung (InsO):
Der Insolvenzverwalter hat jede angemeldete Forderung mit den in § 174 Abs. 2 und 3 genannten Angaben in eine Tabelle einzutragen.
Die für die privat angemeldete Insolvenz nötige Tabelle wird vom Insolvenzverwalter erstellt. Dabei gibt es keine bundesweit einheitliche Vorlage. Die Insolvenztabellen können sich je nach Gericht stark voneinander unterscheiden.
Gläubiger können verschiedenen Rängen zugeteilt werden. Dabei hat jede Gruppe unterschiedliche Rechte. Zudem werden die Forderungen der unterschiedlichen Ränge nicht in gleichem Maße befriedigt. Was bedeutet hier Rang 0 in der Insolvenztabelle? Hierbei handelt es sich um die Gläubiger, die den anderen gegenüber privilegiert sind. Ihre Forderungen werden vorrangig bedient.
Achtung! Unterschied zwischen Pfändungs- und Insolvenztabelle
Das Insolvenzrecht ist in Deutschland ein umfangreiches Rechtsgebiet, das für Laien nur schwer zu durchschauen ist. Da ist es kein Wunder, dass bestimmte Begriffe häufig durcheinandergebracht werden.
So spricht so mancher Laie häufig von der Insolvenztabelle, wenn eigentlich die sogenannte Pfändungstabelle gemeint ist. Wie wir bereits erwähnt haben, ist die Insolvenztabelle eine Auflistung aller angemeldeten Forderungen der Gläubiger.
Die Pfändungstabelle spielt hingegen eine Rolle, wenn das pfändbare Einkommen des Insolvenzschuldners bestimmt werden soll. Letzterer ist während der Wohlverhaltensphase dazu verpflichtet, einen Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abzutreten. Wie hoch diese Summe monatlich ist, können Sie der Pfändungstabelle entnehmen.
Sie können also nicht der Insolvenztabelle den Freibetrag für das Einkommen entnehmen, sondern müssen in die Pfändungstabelle schauen. Ebenso gibt es für die Insolvenztabelle keinen Rechner. Das pfändbare Einkommen ermitteln Sie stattdessen mit einem Pfändungsrechner.
So funktioniert es: Als Gläubiger eine Anmeldung zur Insolvenztabelle vornehmen
Möchte ein Gläubiger, dass er im Rahmen des Insolvenzverfahrens befriedigt wird, muss er seine Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Dazu muss er sich an den zuständigen Insolvenzverwalter wenden. Die Anmeldung muss dabei zwingend schriftlich erfolgen. Eine bestimmte Form ist jedoch nicht gesetzlich vorgegeben.
Sind Sie als Gläubiger bekannt, wird Ihnen der Insolvenzverwalter ein entsprechendes Formular zuschicken, welches Sie ausgefüllt an ihn zurücksenden müssen. Beachten Sie, dass Sie Ihre Forderungen erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich ist.
Der Insolvenzverwalter legt zur Anmeldung zur Insolvenztabelle eine bestimmte Frist fest. Es ist zwar auch eine verspätete Anmeldung möglich, allerdings wird für die Prüfung dieser Forderungen ein nachträglicher Prüfungstermin festgelegt. Die Kosten, die dafür entstehen, müssen die betroffenen Gläubiger zahlen.
Vollstreckbare Ausfertigung der Insolvenztabelle: So kommen Gläubiger auch noch nach der Insolvenz an ihr Geld
Ziel des Schuldners ist es bei der Privatinsolvenz, dass er schuldenfrei aus dem Verfahren herauskommt. Dafür sorgt die Restschuldbefreiung. Es gibt jedoch bestimmte Schulden, wie etwa Geldbußen und Forderungen aus zinslosen Darlehen, die nicht davon erfasst werden.
Das bedeutet, dass der betreffende Gläubiger die offenen Schulden auch noch nach der absolvierten Insolvenz eintreiben kann. Dafür wäre im Normalfall ein Vollstreckungsbescheid nötig. Das würde bedeuten, dass der Gläubiger erst wieder ein gerichtliches Mahnverfahren durchführen lassen müsste.
Um ihm diese Arbeit zu ersparen, wird ihm ein vollstreckbarer Auszug aus der Insolvenztabelle ausgestellt. Damit kann er sofort eine Zwangsvollstreckung, wie etwa eine Konto- oder Lohnpfändung, durchführen lassen.
Sigrid S.
2. Dezember 2024 um 10:30 Uhr
Guten Tag,
mich hat ein Herr H., Frederick abgezockt und eine Geldrückgabe trotz mehrmaliger Anrufe, Mails und Gespräche erfolgte nicht. Dieser Herr ist bei der Firma [von Redaktion entfernt] beschäftigt. Nach Auskunft der Buchhalterin, Frau Lina W., ist die Firma insolvent. Das Geld würde beim Insolvenzverwalter liegen und zuletzt eingezahlte Personen würden ihr Geld zurück bekommen. Deshalb bitte ich um den Namen des Verwalters, um meine Forderung anmelden zu können. Auf Nachfrage beim Insolventzgericht in Köln gibt es keine Registrierung dieser Firma wegen Insolvenz. Können Sie mir helfen?
Mit herzlichen Gruß Sigrid S.