Insolvenzstraftaten – Rechtliche Grundlagen und Folgen

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 29. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Welche Folgen ziehen Insolvenzstraftaten nach sich?
Welche Folgen ziehen Insolvenzstraftaten nach sich?

Sowohl Privatpersonen als auch Selbstständige und Unternehmen können Schulden anhäufen. Die Gründe dafür variieren je nach Einzelfall. Bei Privatpersonen liegt es oft an Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Krankheit, bei Unternehmen sind häufige Auslöser ausbleibende Zahlungen von Kunden und Investitionsfehler.

Die Insolvenz dient in Deutschland vor allem dazu, die Gläubiger zumindest zum Teil zu befriedigen. Im Zusammenhang mit diesem Verfahren ist häufig von sogenannten Insolvenzstraftaten die Rede. Doch worum handelt es sich bei diesen genau?

Insolvenzstraftaten kurz zusammengefasst

Was sind Insolvenzstraftaten?

Hierbei handelt es sich um Straftaten, die jemand im Zusammenhang mit einer Insolvenzeröffnung oder der Durchführung eines Insolvenzverfahrens begeht.

Welche Insolvenzstraftaten gibt es?

Die Insolvenzverschleppung gemäß § 15a Abs. 4 der Insolvenzordnung (InsO) gehört z. B. in diese Kategorie. Sie kommt zu Tragen, wenn ein Unternehmen den Eröffnungsantrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht richtig stellt.

Welche Folgen hat eine Insolvenzstraftat?

Welche Strafe der Täter zu erwarten hat, richtet sich zunächst nach dem verwirklichten Straftatbestand. Ist ein insolventer Schuldner der Straftäter, führt seine Tat in der Regel zur Versagung der Restschuldbefreiung.

Weitere Informationen zu Insolvenzstraftaten

BankrottstraftatGläubigerbegünstigungInsolvenzbetrugInsolvenzverschleppungStraftat während Privatinsolvenz

Insolvenzstraftaten laut StGB: Welche Bedeutung haben diese?

Zu den Insolvenzstraftaten zählt auch der Bankrott.
Zu den Insolvenzstraftaten zählt auch der Bankrott.

Bei Insolvenzstraftaten handelt es sich um Straftaten, welche mit einem Insolvenzverfahren in Verbindung stehen. Diese schädigen in der Regel entweder die Gesamtwirtschaft oder die Gläubiger. Des Weiteren soll die Verfolgung von Straftaten dieser Art dafür sorgen, dass das Insolvenzverfahren ordnungsgemäß ablaufen kann.

Bei einer Regel- oder Privatinsolvenz wird – außer, wenn der Schuldner keiner gewerblichen Tätigkeit nachgeht – stets von der zuständigen Staatsanwaltschaft frühzeitig geprüft, ob Insolvenzstraftaten vorliegen.

Auch Gläubiger haben die Möglichkeit, eine Strafanzeige zu erstatten. Das werden sie vor allem dann tun, wenn sie befürchten, dass das Handeln des Schuldners dafür sorgt, dass die Gläubiger während der Insolvenz nicht ausreichend befriedigt werden.

Beispiele für eine mit der Insolvenz zusammenhängende Straftat

Die wichtigsten Insolvenzstraftaten sind in §§ 283 bis 283d StGB festgehalten. Hierzu gehören:

  • Bankrott
  • Besonders schwerer Fall des Bankrott
  • Verletzung der Buchführungspflicht
  • Gläubigerbegünstigung
  • Schuldnerbegünstigung
Eine mit der Insolvenz zusammenhängende Straftat kann zu einer Freiheitsstrafe führen.
Eine mit der Insolvenz zusammenhängende Straftat kann zu einer Freiheitsstrafe führen.

Bankrott liegt unter anderem dann vor, wenn ein Schuldner bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit Bestandteile seines Vermögens beiseiteschafft oder zerstört. Von besonders schwererem Bankrott wird gesprochen, wenn der Täter aus Gewinnsucht handelt oder wissentlich andere Personen in wirtschaftliche Not bringt.

Zu Insolvenzstraftaten, die mit der Verletzung des Buchführungspflicht zusammenhängen, zählen unter anderem das Unterlassen der vorgeschriebenen Führung von Handelsbüchern und das falsche Aufstellen von Bilanzen, was dazu führt, dass die Übersicht über den Vermögensstand erschwert werden.

Bei der Gläubigerbegünstigung wird, wie der Name schon sagt, einer der Gläubiger gegenüber den anderen begünstigt – beispielsweise durch unerlaubte Zahlungen des Schuldners. Bei der Schuldnerbegünstigung hingegen sorgt eine andere Person dafür, dass Bestandteile der Insolvenzmasse beiseite geschafft oder zerstört werden.

Insolvenzstraftaten ziehen in der Regel eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe nach sich. In den meisten Fällen ist bereits der Versuch strafbar.

Häufige Straftat bei der Insolvenz: Insolvenzverschleppung

Die Insolvenzverschleppung stellt eine Straftat dar.
Die Insolvenzverschleppung stellt eine Straftat dar.

Auch die Insolvenzverschleppung zählt zu den Insolvenzstraftaten. Die gesetzliche Grundlage findet sich nicht im Strafgesetzbuch, sondern in § 15a der Insolvenzordnung (InsO). Im Gegensatz zu Privatpersonen sind Unternehmen in gewissen Fällen dazu verpflichtet, die Insolvenz anzumelden. Das ist der Fall, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen.

Von Zahlungsunfähigkeit wird gesprochen, wenn ein Schuldner nicht mehr dazu in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. In der Regel wird davon ausgegangen, wenn er seine Zahlungen eingestellt hat. Überschuldung liegt demgegenüber vor, wenn die bestehenden Verbindlichkeiten das Vermögen des Schuldners übersteigen.

Wird Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung festgestellt, müssen die Zuständigen, beispielsweise der Geschäftsführer, spätestens nach drei Wochen einen Antrag auf Eröffnung der Insolvenz stellen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, stellen sie den Antrag zu spät oder nicht korrekt, so handelt es sich um Insolvenzverschleppung, die zu den Insolvenzstraftaten zählt.

Die Insolvenzverschleppung wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Bei fahrlässigem Handeln droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bzw. eine Geldstrafe.

Gibt es Insolvenzstraftaten in der Privatinsolvenz?

Die Verletzung der Buchführungspflicht ist gemäß § 283 b StGB eine Straftat bezüglich der Insolvenz.
Die Verletzung der Buchführungspflicht ist eine Straftat bezüglich der Insolvenz.

Nicht nur bei der Regel-, auch bei der Privatinsolvenz können Insolvenzstraftaten geahndet werden – etwa die Gläubigerbegünstigung. Dabei ist vor allem Folgendes zu beachten: Wurde der Schuldner innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Verfahrens oder danach wegen einer Insolvenzstraftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt, so kommt es zur Versagung der Restschuldbefreiung.

Bei Privatpersonen wäre damit die Regelinsolvenz, bei Selbstständigen und Freiberuflern die Regelinsolvenz umsonst gewesen. Die restlichen Schulden werden nicht erlassen und die Gläubiger können danach wieder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen.

Wurde die Restschuldbefreiung wegen Insolvenzstraftaten versagt, darf der betroffene Schuldner erst nach fünf Jahren einen neuen Antrag auf Eröffnung der Insolvenz stellen.

Welche Folgen hat bei der Privatinsolvenz eine andere Straftat?

Insolvenzstraftaten bei der Privatinsolvenz führen zur Versagung der Restschuldbefreiung.
Insolvenzstraftaten bei der Privatinsolvenz führen zur Versagung der Restschuldbefreiung.

Während der Wohlverhaltensphase der privaten Insolvenz sind Schuldner laut § 287b InsO dazu verpflichtet, einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Nur wenn er ein Einkommen generiert, kann nämlich auch Geld an die Gläubiger fließen. Ist der Schuldner arbeitslos, muss er sich nachweislich darum bemühen, eine zumutbare Tätigkeit aufzunehmen.

Kommt der Schuldner dieser Pflicht nicht nach, kann ihm gemäß § 290 Abs. 1 InsO die Restschuldbefreiung versagt werden. Wie verhält es sich nun aber, wenn ein Schuldner keine Insolvenzstraftaten, sondern andere Straftaten begeht und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird? Während der Haft kann er ja in der Regel keiner gewöhnlichen Erwerbstätigkeit nachgehen.

Mit dieser Frage hat sich bereits der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt (Az.: IX ZB 148/09). Laut dem Urteil führt eine Straftat, die während der Wohlverhaltensphase begangen wird, nicht grundsätzlich zur Versagung der Restschuldbefreiung.

Vielmehr muss je nach Einzelfall geprüft werden, ob eine Verletzung der Erwerbsobliegenheit vorliegt und inwiefern die Gläubiger bezüglich der Aussichten auf ihre Befriedigung beeinträchtigt werden.

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Meike Z.

Meike unterstützt das privatinsolvenz.net-Team seit 2016. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, Themen, die das Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht betreffen, leicht verständlich aufzubereiten.

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