Insolvenzgründe: Wann kommt es zu einem Insolvenzverfahren?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 28. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Die drei Insolvenzgründe sind der Insolvenzordnung zu entnehmen.
Die drei Insolvenzgründe sind der Insolvenzordnung zu entnehmen.

Eine Insolvenz ist häufig der letzte Ausweg für Unternehmen oder Privatpersonen, welche hohe Schulden angehäuft haben. Ziel der Regelinsolvenz ist die Sanierung oder Auflösung des Unternehmens, während die Privatinsolvenz dafür sorgt, dass Privatleute am Ende des Verfahrens von ihrer Restschuld befreit werden.

Das Statistische Bundesamt schätzt, dass im gesamten Jahr 2018 rund 19.8000 Unternehmensinsolvenzen sowie 69.000 Privatinsolvenz angemeldet werden. In beiden Bereichen wäre die Anzahl damit im Vergleich zum Vorjahr gesunken.

Doch wann müssen Unternehmen und Privatpersonen überhaupt einen Insolvenzantrag stellen? Welche Insolvenzgründe gibt es laut Insolvenzordnung (InsO)? Diesen und weiteren Fragen widmen wir uns im folgenden Ratgeber.

Gründe für die Insolvenz kurz zusammengefasst

Welche Insolvenzgründe gibt es?

Für Unternehmen ist die Überschuldung ein Insolvenzgrund. Ein weiterer ist die Zahlungsunfähigkeit.

Welche Folgen hat es, wenn ein Insolvenzgrund vorliegt?

Liegt einer der Insolvenzgründe vor, müssen Unternehmen zwingend einen Insolvenzantrag stellen, wenn sie die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder AG) haben. Ansonsten machen sie sich der Insolvenzverschleppung strafbar.

Warum geraten Privatpersonen in die Insolvenz?

Privatpersonen rutschen häufig durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung oder unwirtschaftliches Verhalten in der Schuldenfalle.

Insolvenzgründe laut Insolvenzordnung: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

Laut den Regelungen der InsO geben drei Insolvenzgründe Anlass zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Hierbei handelt es sich um die folgenden drei:

  1. Zahlungsunfähigkeit
  2. drohende Zahlungsunfähigkeit
  3. Überschuldung
Liegt einer der Insolvenzgründe laut InsO vor, müssen Unternehmen einen Eröffnungsantrag stellen.
Liegt einer der Insolvenzgründe laut InsO vor, müssen Unternehmen einen Eröffnungsantrag stellen.

Die Zahlungsunfähigkeit ist in § 17 InsO näher beschrieben. Laut Definition liegt dieser Insolvenzgrund vor, wenn der Schuldner nicht dazu in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. In der Regel wird eine Zahlungsunfähigkeit angenommen, wenn der Betroffene seine Zahlungen eingestellt hat.

Der zweite der drei Insolvenzgründe ist die drohende Zahlungsunfähigkeit, welche in § 18 InsO definiert wird. Hierzu kommt es, wenn ein Schuldner voraussichtlich nicht dazu in der Lage sein wird, seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachzukommen. Hierbei ist jedoch Folgendes zu beachten: Die drohende Zahlungsunfähigkeit ist nur dann ein Grund für ein Insolvenzverfahren, wenn der Schuldner selbst dessen Eröffnung beantragt.

Der dritte Insolvenzgrund ist die Überschuldung gemäß & 19 InsO. Ein Unternehmen ist überschuldet, wenn das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt.

Trotz Insolvenzgrund keinen Insolvenzantrag stellen: Welche Folgen hat das?

Ein Insolvenzgrund ist die Überschuldung. Wird kein Insolvenzantrag gestellt, handelt es sich um eine Straftat.
Ein Insolvenzgrund ist die Überschuldung. Wird kein Insolvenzantrag gestellt, handelt es sich um eine Straftat.

Bei Vorliegen einer der genannten Insolvenzgründe müssen GmbH, Aktiengesellschaft etc. laut § 15a InsO zwingend innerhalb von drei Wochen ein Insolvenzverfahren beantragen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, machen sie sich der Insolvenzverschleppung schuldig.

Hierbei handelt es sich um eine Straftat. Laut § 15a Abs. 4 gilt in diesem Zusammenhang Folgendes:

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer […] einen Eröffnungsantrag
1. nicht oder nicht rechtzeitig stellt oder
2. nicht richtig stellt.

Gründe für Unternehmensinsolvenzen: Welche Auslöser gibt es?

Der Eintritt einer Insolvenz kann viele Gründe haben. In der Regel können die unterschiedlichen Insolvenzgründe für Unternehmen in vier Kategorien eingeteilt werden:

  • Führungs- und Kontrollinstrumente (z. B. Mängel im Management, Controlling oder Rechnungswesen)
  • Kostensteigernde Faktoren (z. B. unpassende Vorratshaltung, Steigerung von Personalkosten, Fehlinvestitionen)
  • Liquiditätsminderung (z. B. schlechte Zahlungsmoral der Kunden, Fehler im Forderungsmanagement, zu hohe Entnahmen von Geldmitteln)
  • Umsatzminderung (z. B. durch mangelnde Wettbewerbsfähigkeit)
Oft treten verschiedene Insolvenzgründe laut einer Statistik der Wirtschaftsauskunftei CRIF Bürgel aus dem Jahr 2016 bei Unternehmen gehäuft auf. In der Regel ist es also nicht nur ein einziger Faktor, der dazu führt, dass eine Firma in die Pleite rutscht.

Insolvenzgründe bei Privatpersonen

Gründe für Insolvenzen von Privatpersonen sind unter anderem Arbeitslosigkeit und Krankheit.
Gründe für Insolvenzen von Privatpersonen sind unter anderem Arbeitslosigkeit und Krankheit.

Im Gegensatz zu Unternehmen gibt es für Privatleute laut den Regelungen der InsO keine festgelegten Insolvenzgründe. Eine Privatperson ist also bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht dazu verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Eine private Insolvenz empfiehlt sich jedoch in der Regel, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht dazu in der Lage sein wird, seine Schulden in der näheren Zukunft aus eigener Kraft zu begleichen.

Doch wie kann es dazu kommen, dass eine Person ihren fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen kann? Es gibt viele unterschiedliche Insolvenzgründe, die Privatpersonen betreffen. Der bedeutendste ist dabei wohl die unverhoffte Arbeitslosigkeit. Fällt das Einkommen weg, lassen sich Kreditraten, Miete, Lebenshaltung und andere laufende Kosten oft nicht mehr ohne weiteres finanzieren. Viele Betroffene rutschen dann in die Schuldenfalle.

Weitere Gründe für Insolvenzen von Privatpersonen können Krankheit, Trennung vom Partner oder ein ausuferndes Konsumverhalten sein.

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Meike Z.

Meike unterstützt das privatinsolvenz.net-Team seit 2016. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, Themen, die das Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht betreffen, leicht verständlich aufzubereiten.

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