Ob es Konsumschulden sind oder die fatalen Mietschulden – wer nicht mehr in der Lage ist, seine wachsenden Verbindlichkeiten zu begleichen, sollte sich so früh wie möglich auf die Suche nach Hilfe machen. Denn je länger dies aufgeschoben wird, desto komplexer wird hinterher der Weg aus den Schulden.
Eine Schulden- und Insolvenzberatung bietet in solchen Situationen Hilfestellung. Diese professionellen Beratungsstellen versuchen mit dem Betroffenen zusammen seine Lage zu prüfen und eine Lösung zu finden, um einen finanziellen Neuanfang zu erreichen.
Doch worum handelt es sich bei einer Insolvenzberatung genau? Worin liegt der Unterschied zur Schuldnerberatung? Wohin kann ich mich wenden, wenn ich eine Insolvenzberatung benötige? Und wie viel kostet eine solche? Diese Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.
Insolvenzberatung kurz zusammengefasst
Als erstes suchen Sie eine Schuldnerberatung auf, um Ihre Schulden außergerichtlich zu ordnen. Ziel hierbei ist eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern über den Schuldenabbau. Sollte dies nicht funktionieren, ist der nächste Schritt die Privatinsolvenz.
Ja, die meisten Schuldnerberatungsstellen bieten auch eine Insolvenzberatung an. Sie stellen dem Schuldner eine Bescheinigung über die gescheiterte Einigung aus und helfen ihm beim Insolvenzantrag. Und sie beraten zu allen Fragen rund um die Insolvenz.
Verschiedene Stellen bieten eine solche Beratung an. Bei staatlich geförderten oder gemeinnützigen Anbietern ist sie in der Regel kostenlos, daneben gibt es noch kommerzielle Stellen sowie Rechtsanwälte, welche eine Insolvenzberatung anbieten.
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Anlaufstelle bei Schulden: Schuldner- und Insolvenzberatung
Wenn die Schulden sich anhäufen, ist es sinnvoll und empfehlenswert, Hilfe aufzusuchen. Erste Anlaufstelle ist in diesem Fall eine Schuldner- und Insolvenzberatung.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine Schuldnerberatung vor der Insolvenzberatung erfolgt.
Jene ist nämlich aufzusuchen, sobald der Schuldner sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen überfordert sieht – oder vielleicht sogar früher, damit es nicht zu einer Zuspitzung der Lage kommt.
Je früher ein Schuldner nämlich eine Beratungsstelle um Hilfe ersucht, desto besser kann ihm geholfen werden.
Schuldnerberatung: Der erste Schritt
Die Schuldnerberatung verfolgt – anders als die Insolvenzberatung – eine außergerichtliche Schuldenbereinigung. Gemeinsam mit dem Schuldner wird seine finanzielle Situation genauestens betrachtet und analysiert. Welche Schulden liegen vor und in welcher Höhe? Welche unausweichlichen Ausgaben gibt es, etwa für die Miete? Über welches Einkommen und Vermögen kann der Schuldner verfügen?
Auf der Grundlage all dieser Informationen erarbeitet die Beratung zusammen mit den verschuldeten Menschen einen Plan, um die Finanzen wieder in den Griff zu bekommen und eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen.
Die Beratungsstelle unterstützt den Schuldner bei dem Einigungsversuch und steht dabei mit ihrer Erfahrung zur Seite.
Sollte die außergerichtliche Einigung erfolgreich sein und die Gläubigerseite zustimmen, so ist ein Weg aus den Schulden auch ohne Privatinsolvenz und somit ohne die Inanspruchnahme einer Insolvenzberatung möglich.
Insolvenzberatung: Eintritt in die entscheidende Phase
Sollte eine außergerichtliche Einigung scheitern, steht Privatpersonen seit 1999 die Möglichkeit der Privatinsolvenz offen. Eine Voraussetzung hierfür ist aber, dass eine solche Einigung tatsächlich ernsthaft versucht worden ist. Ihr Scheitern muss daher von einer anerkannten Stelle bescheinigt werden.
Es bietet sich also an, dass der gesamte Weg der Schuldenbereinigung von einer Schuldner- und Insolvenzberatung begleitet wird. Eine solche kann ganz konkret zu den Voraussetzungen und dem Ablauf einer Privat- bzw. Verbraucherinsolvenz beraten. Sie stellt nicht nur die notwendige Bescheinigung aus, sondern hilft auch bei der Antragsstellung und unterstützt den Schuldner im Laufe des Verfahrens bis hin zur Restschuldbefreiung.
Der Unterschied zwischen Schuldner- und Insolvenzberatung besteht also lediglich darin, dass erstere sich auf eine außergerichtliche Schuldenbereinigung bezieht und letztere auf das gerichtliche Verfahren der Privatinsolvenz. Sollte die Schuldnerberatung bereits mit einem positiven Ergebnis enden, so entfällt die Notwendigkeit eines Insolvenzverfahrens und somit auch der Insolvenzberatung.
Wer bietet eine Insolvenzberatung an?
Eine Insolvenzberatung wird von verschiedenen Stellen angeboten. Zum einen gibt es kostenfreie Beratungsstellen, die in der Regel teils von gemeinnützigen Trägern (wie der Caritas oder der Arbeiterwohlfahrt), teils von staatlicher Seite wie den Kommunen oder aber von staatlich geförderten Vereinen betrieben werden.
Zum anderen gibt es zahlreiche kommerzielle Stellen, die eine Insolvenzberatung anbieten. Diese kosten aber in der Regel etwas. Hier sollte gleich zu Beginn schon – möglicherweise bei der Kontaktaufnahme am Telefon – erfragt werden, wie die Kosten sich gestalten und insbesondere wie viel wofür genau berechnet wird. Ein seriöser Anbieter sollte daran zu erkennen sein, dass er ohne Umschweife hierüber transparent Auskunft gibt.
Insolvenzberatung bei einem Anwalt
Eine weitere Möglichkeit, Beratung zur Privatinsolvenz und ihrer Durchführung zu bekommen, ist bei einem Rechtsanwalt für Insolvenzrecht. Auch dieser kann die für den Antrag benötigte Bescheinigung ausstellen, dass eine außergerichtliche Einigung nicht zustande gekommen ist.
Die Insolvenzberatung durch den Anwalt ist im Gegensatz zu den staatlichen und gemeinnützigen Angeboten auch mit Kosten verbunden, über die dieser Sie zu Beginn im Detail aufklären kann.
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Hartmut
16. September 2021 um 10:50 Uhr
Ich führe eine kleine Maklerfirma seit 23 Jahren, bin inzwischen 82 Jahre, und habe seit 2 Monaten kein Einkommen mehr, beziehe eine Rente von € 920,-, die fast von meiner KV aufgefressen wird. Ich habe ca. € 5.000,- mtl. Fixkosten und kaum Arbeit in Aussicht. Steuerschulden und Kreditkarten-Ratenkredite abzuzahlen. Was kann ich machen? Danke für Ihren Ratschlag. Mit freundlichen Grüßen
Melanie S.
27. November 2018 um 15:45 Uhr
Ich habe ungefähr noch 4000 euro schulden habe schon versucht ab zu zahlen was mir möglich ist und zahle immer noch ab ich komme aber den vielen Schuldnern so nicht raus.
Ich beziehe Rente Unterhaltsvorschuss Kindergeld Wohngeld ich möchte wissen wie ich mich verhalten kann, bzw wenn ich Privatinsolvenz mache was da auf mich zu kommen würde und wie das ablaufen würde
privatinsolvenz.net
6. Dezember 2018 um 9:35 Uhr
Hallo Melanie,
grundsätzliche Informationen rund um den Ablauf der Privatinsolvenz finden Sie auf https://www.privatinsolvenz.net/ablauf/. Für weitergehende Informationen zu Ihrem speziellen Fall empfiehlt sich die Beratung bei einer Schuldnerberatung.
Ihr Team von privatinsolvenz.net