Insolvenzantrag durch den Gläubiger: Voraussetzungen und Folgen

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 26. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Ein Insolvenzantrag durch den Gläubiger wird oft von Krankenkassen und Finanzämtern gestellt.
Ein Insolvenzantrag durch den Gläubiger wird oft von Krankenkassen und Finanzämtern gestellt.

Wenn ein Schuldner nicht zahlen kann, darf der Gläubiger unter Umständen dessen Insolvenz beantragen. Vor allem Krankenkassen, Finanzämter und Berufsgenossenschaften stellen oft einen solchen Insolvenzantrag durch den Gläubiger, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist.

Doch auch bei Privatpersonen können Gläubiger die Eröffnung der Insolvenz beantragen.

Der folgende Ratgeber befasst sich mit diesem Insolvenzantrag durch den Gläubiger, mit dessen Voraussetzungen und den damit verbundenen Kosten. Er beleuchtet auch, ob und wie Schuldner einen Insolvenzantrag durch Gläubiger abwehren können.

Insolvenzantrag durch den Gläubiger kurz zusammengefasst

Kann nur der Schuldner einen Insolvenzantrag stellen?

Nein, neben einem Eigenantrag ist gewöhnlich auch ein Insolvenzantrag durch den Gläubiger möglich.

Unter welchen Bedingungen darf der Gläubiger einen Insolvenzantrag stellen?

Der Gläubiger kann die Insolvenz nur eröffnen lassen, wenn er einen Insolvenzgrund und seine Forderung glaubhaft machen kann. Im Falle der drohenden Zahlungsunfähigkeit darf jedoch nur der Schuldner die Insolvenz beantragen.

Wie sollten sich Schuldner verhalten, wenn der Gläubiger deren Insovlenz beantragt?

Schuldner sollten im Falle eines Gläubigerantrags einen Eigenantrag stellen, weil sie nur dann die Restschuldbefreiung beantragen können.

Voraussetzungen für einen Insolvenzantrag durch den Gläubiger

Insolvenzantrag stellen durch den Gläubiger? Nur bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.
Insolvenzantrag stellen durch den Gläubiger? Nur bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.

Der Antrag auf Insolvenzeröffnung durch den Gläubiger ist nur unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) möglich:

„Der Antrag eines Gläubigers ist zulässig, wenn der Gläubiger ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat und seine Forderung und den Eröffnungsgrund glaubhaft macht. Der Antrag wird nicht allein dadurch unzulässig, dass die Forderung erfüllt wird.“

Es müssen also folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Rechtliches Interesse des Gläubigers an der Insolvenzeröffnung
    Dieses Interesse fehlt, wenn die Forderung völlig unbedeutend ist oder der Insolvenzantrag durch den Gläubiger als Druckmittel missbraucht wird. Auch insolvenzfremde Zwecke dürfen damit nicht verfolgt werden. Das wäre z. B. dann der Fall, wenn der Gläubiger damit den Schuldner als Wettbewerber ausschalten will.
  • Eröffnungsgrund, z. B. die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners oder dessen Überschuldung
    Die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kann der Gläubiger z. B. dadurch belegen, dass er eine Bescheinigung über einen erfolglosen Pfändungsversuch vorlegt, die nicht älter ist als ein bis sechs Monate. Auch die Vorlage einer Vermögensauskunft des Schuldners ist möglich.
  • Glaubhaftmachung einer geldwerten Forderung einschließlich deren Höhe
    Hierfür sind zusammen mit dem Antrag entsprechende Belege vorzulegen, z. B. Rechnungen und Mahnungen.

Für den Insolvenzantrag durch den Gläubiger ist das Formular des zuständigen Insolvenzgerichts zu verwenden. Dieses kann auf der Website der Justiz des jeweiligen Bundeslandes heruntergeladen werden.

Wenn der Gläubigerantrag zulässig ist, muss das Insolvenzgericht den Schuldner anhören. Erst danach darf es dem Antrag des Gläubigers stattgeben.

Im Falle einer Privatinsolvenz muss das Gericht dem Schuldner die Möglichkeit geben, selbst innerhalb von drei Monaten die Insolvenzeröffnung zu beantragen. Denn nur, wenn dieser selbst einen solchen Antrag stellt, kann er auch die Restschuldbefreiung beantragen.

Erledigungserklärung oder Rücknahme vom Insolvenzantrag durch den Gläubiger

Die Rücknahme von Insolvenzantrag durch den Gläubiger ist möglich, wenn der Schuldner während des Eröffnungsverfahrens zahlt.
Die Rücknahme von Insolvenzantrag durch den Gläubiger ist möglich, wenn der Schuldner während des Eröffnungsverfahrens zahlt.

Wenn ein Schuldner während des Eröffnungsverfahrens die Forderung erfüllt, die dem Gläubigerantrag zugrunde liegt, so entfällt das rechtliche Interesse an der Insolvenzeröffnung.

Der Gläubiger kann dann seinen Antrag zurücknehmen oder der Antrag kann in der Hauptsache für erledigt erklärt werden.

Im letzten Fall ist der Grund für die Erledigung und deren genauer Zeitpunkt anzugeben.

In beiden Fällen entscheidet das Insolvenzgericht, wer die Verfahrenskosten tragen muss.

Insolvenzantrag durch den Gläubiger: Welche Kosten entstehen?

Das Gericht eröffnet nur dann das Insolvenzverfahren, wenn die Verfahrenskosten durch die Insolvenzmasse (d. h. das Schuldnervermögen) gedeckt sind. Diese Kosten setzen sich aus den Gerichtskosten sowie der Vergütung und den Auslagen des Insolvenzverwalters zusammen.

Wird der Gläubigerantrag zurückgewiesen, weil die Kosten nicht gedeckt sind, so kann der Schuldner kaum die entsprechenden Kosten aufbringen. Dann muss der Gläubiger die Kosten tragen. Das gilt auch dann, wenn er seinen Insolvenzantrag zurücknimmt.

Kommt es zum Verfahren, so werden die benannten Kosten aus der Insolvenzmasse bezahlt.

Was können Schuldner bei einem Insolvenzantrag durch den Gläubiger tun?

Bei einem Insolvenzantrag durch den Gläubiger auf Eröffnung der Privatinsolvenz sollten Sie zeitnah einen Eigenantrag stellen.
Bei einem Insolvenzantrag durch den Gläubiger auf Eröffnung der Privatinsolvenz sollten Sie zeitnah einen Eigenantrag stellen.

Stellt der Gläubiger einen Antrag auf Insolvenzeröffnung, so kann der Schuldner versuchen, mit diesem über die Rücknahme des Antrags zu verhandeln. Meistens scheitern jedoch solche Versuche.

Nur wenn er bis zur Verfahrenseröffnung seine Forderung begleicht, entfällt – wie oben dargestellt – dessen Interesse am Verfahren.

Kann der Betroffene die Schulden nicht bezahlen, so sollte er auf jeden Fall einen Eigenantrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Denn nur dann kann er auch die Restschuldbefreiung beantragen.

Bei einem Insolvenzantrag durch den Gläubiger empfiehlt sich die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine anerkannte Schuldnerberatung.

Bildnachweise:
– fotolia.com/ilkercelik
– fotolia.com/Gregory Lee
– istockphotos.com/Milous
– fotolia.com/Antonioguillem

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (52 Bewertungen, Durchschnitt: 4,48 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Avatar-Foto
Franziska L.

Franziska studierte Rechtswissenschaften. Seit 2017 gibt sie als Redaktionsmitglied von privatinsolvenz.net Tipps zu den Themen Schulden und Geldsparen. Ihr besonderes Anliegen ist es, juristische Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung in ihren Texten möglichst einfach zu beantworten.

One Reply to “Insolvenzantrag durch den Gläubiger: Voraussetzungen und Folgen”

  1. Raimond

    25. August 2021 um 10:13 Uhr

    Guten Tag ich würde gerne mal mich informieren wegen Insolvenz

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*