Insolvenz während Elternzeit: Kündigungsschutz und Pfändung von Elterngeld

Von Albert K.

Letzte Aktualisierung am: 15. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Elternzeit: Wird ein Insolvenzverfahren angemeldet, besteht das Arbeitsverhältnis zunächst weiter.
Elternzeit: Wird ein Insolvenzverfahren angemeldet, besteht das Arbeitsverhältnis zunächst weiter.

Ist ein Unternehmen überschuldet, stellt dies laut § 19 der Insolvenzordnung (InsO) einen Eröffnungsgrund dar. Geht ein Arbeitgeber insolvent, betrifft das auch die Angestellten.Kommt es zu einer Unternehmensinsolvenz, auch Regelinsolvenz genannt, ist für die Arbeitnehmer zunächst entscheidend, ob das Unternehmen oder die jeweilige Abteilung weitergeführt wird und ob sie trotz Insolvenz ihre Vergütung erhalten.

Ein Sonderfall tritt dann ein, wenn während der Elternzeit Ihre Firma insolvent geht. Während der Elternzeit sind frischgebackene Mütter und Väter von der Arbeit freigestellt und genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Doch was passiert bei Insolvenz während der Elternzeit? Das erfahren Sie im Folgenden.

Insolvenz während Elternzeit kurz zusammengefasst

Besteht bei Insolvenz während der Elternzeit ein Kündigungsschutz?

Arbeitnehmer genießen während der Elternzeit einen Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist also auch während einer Unternehmensinsolvenz nicht ohne Weiteres möglich.

Wann kann ich in der Insolvenz trotz Elternzeit gekündigt werden?

In Ausnahmefällen ist eine Kündigung während der Elternzeit zulässig. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Sanierung des insolventen Unternehmens nicht möglich ist und daher nur die Stilllegung bleibt.

Kann das Elterngeld während der Privatinsolvenz gepfändet werden?

Elterngeld ist gemäß § 54 SGB I und § 10 BEEG bis zur Höhe des Anrechnungsfreibetrags (300 Euro) unpfändbar.

Insolvenz in der Elternzeit: Besteht der Kündigungsschutz weiterhin?

In Elternzeit während der Insolvenz: Kann Elterngeld gepfändet werden?
In Elternzeit während der Insolvenz: Kann Elterngeld gepfändet werden?

Eigentlich sollte es die schönste Zeit ihres Lebens werden, doch jetzt müssen sie um ihren Arbeitsplatz fürchten – während der Elternzeit sind Arbeitnehmer von der Arbeit freigestellt. Während dieser Zeit muss ihnen der Arbeitgeber keine Vergütung zahlen, es besteht gemäß § 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) allerdings ein Kündigungsschutz. In Ausnahmefällen kann eine Kündigung jedoch für zulässig erklärt werden.

Erst einmal aufatmen: Meldet Ihr Arbeitgeber Insolvenz an, besteht das Arbeitsverhältnis zunächst weiter. In der Regel wird das Unternehmen durch den Insolvenzverwalter weitergeführt. Allerdings können gemäß § 113 InsO sowohl Arbeitnehmer als auch Insolvenzverwalter das Arbeitsverhältnis während einer Insolvenz jederzeit beenden.

Ein Dienstverhältnis, bei dem der Schuldner der Dienstberechtigte ist, kann vom Insolvenzverwalter und vom anderen Teil ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluß des Rechts zur ordentlichen Kündigung gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist.

Wird die Kündigung seitens des Insolvenzverwalters ausgesprochen, gilt der Arbeitnehmer aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses als Insolvenzgläubiger und hat einen Anspruch auf Schadenersatz.

Eine Kündigung ist insbesondere dann wahrscheinlich, wenn das Unternehmen nicht saniert werden kann und daher stillgelegt werden muss. Dann kann die Kündigung von der für Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde bzw. einer entsprechenden Stelle für zulässig erklärt werden.

Privatinsolvenz während der Elternzeit: Ist Elterngeld pfändbar?

Während der Elternzeit wird das Arbeitseinkommen nicht durch die Erwerbstätigkeit erzielt. Eltern erhalten in dieser Zeit Elterngeld, das mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro beträgt, abhängig vom Nettogehalt.

Kommt es während der Elternzeit zu einer Privatinsolvenz, können Vermögen und Einkommen gepfändet werden. Während der Abtretungsfrist kann das Einkommen sogar wiederholt an den Insolvenzverwalter abgetreten werden. Findet die Elternzeit während der Wohlverhaltensphase statt, fragen sich Schuldner, ob das Elterngeld pfändbar ist.

Das Elterngeld ist im Insolvenzverfahren gemäß § 54 Abs. 3 Erstes Sozialgesetzbuch (SGB I) bis zu einer Höhe von 300 Euro nicht pfändbar, da es sich dabei gemäß § 10 BEEG um den Anrechnungsfreibetrag handelt.

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Über den Autor

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Albert K.

Albert hat einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Hochschule Stendal. Er ist seit 2019 ein Mitglied des privatinsolvenz.net-Teams. Im Schuldenrecht befasst er sich vor allem mit den Themen Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz.

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