Wenn eine Person dauerhaft verschuldet ist und keine Aussicht darauf besteht, dass die Schulden noch abgezahlt werden können, wird oft davon gesprochen, dass der Schuldner ”insolvent gegangen“ ist. Doch was heißt “insolvent gehen” eigentlich?
Diese Formulierung beinhaltet, dass die betreffende Person zahlungsunfähig geworden ist und aufgrund dessen ein gerichtliches Insolvenzverfahren durchlaufen muss, um wieder schuldenfrei zu werden.
Dem geht oft voraus, dass alles Mögliche unternommen wurde, um die offenen Forderungen der Gläubiger zu befriedigen. Konnte der Schuldner seine Schulden nicht durch ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren tilgen, kann die Privatinsolvenz angemeldet werden. Aber wo und wie melde ich mich insolvent an und wie lange gelte ich als insolvent? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im Folgenden.
Genauere Informationen zu dieser Gesetzesänderung, mit der EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt wurde, finden Sie in unserem Ratgeber über die Restschuldbefreiung.
Insolvent gehen kurz zusammengefasst
Ist eine Person zahlungsunfähig oder droht die Zahlungsunfähigkeit und muss infolgedessen Insolvenz anmelden, ist diese insolvent gegangen.
Konnte mit den Gläubigern keine Einigung zur außergerichtlichen Schuldenregulierung erzielt werden oder ist diese gescheitert, kann ein Schuldner beim Amtsgericht einen Insolvenzantrag stellen.
Wurde ein Insolvenzverfahren eingeleitet, gilt der Schuldner so lange als insolvent, bis die Restschuldbefreiung erfolgt ist. Bei einer Privatinsolvenz sind das in der Regel sechs Jahre.
Inhalt
Ab wann ist man insolvent?
Eine bestehende oder drohende Zahlungsunfähigkeit ist die Voraussetzung für die Anmeldung einer Privatinsolvenz. Diese liegt vor, wenn Schulden auch durch eine außergerichtliche Schuldenregulierung nicht beseitigt wurden. Folgende Voraussetzungen müssen für die Anmeldung einer Insolvenz erfüllt sein:
- Die Gläubiger haben jegliche Einigungsversuche, wie zum Beispiel eine Abzahlung der Schulden in Raten, einen Schuldenvergleich oder einen Schuldenerlass, abgelehnt. Das Scheitern des Einigungsversuchs kann von einer anerkannten Schuldnerberatung oder einem Anwalt bescheinigt werden.
- Die Vermögensverhältnisse des Schuldners müssen überschaubar sein. Daraus folgt, dass dieser bei der Antragstellung weniger als 20 Gläubiger haben muss, damit die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens möglich ist.
Bedenken Sie aber, dass nach der Anmeldung der Privatinsolvenz das Insolvenzverfahren auch nicht gleich eröffnet wird. Zunächst wird ein gerichtliches Einigungsverfahren eingeleitet. Erst wenn dieses scheitert, weil Gläubiger einer Einigung nicht zustimmen, wird das Insolvenzverfahren eingeleitet.
Was passiert, wenn man insolvent ist?
Das Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, die Schuldenfreiheit der insolventen Person wiederherzustellen und die offenen Forderungen der Gläubiger maximal zu befriedigen. Dafür wird vom Gericht ein Insolvenzverwalter bestellt, der aus dem pfändbaren Vermögen und dem Einkommen eines Schuldners die Insolvenzmasse bildet und diese verwertet. Der Erlös wird gleichmäßig unter den Gläubigern verteilt.
Es folgt die sogenannte Wohlverhaltensphase, in welcher der Schuldner strenge Regeln einhalten muss, damit im Anschluss die Restschuldbefreiung erfolgen kann.
Wie lange ist man insolvent?
Wenn Schuldner insolvent gehen, müssen sie sich bewusst machen, dass ein Insolvenzverfahren mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird, in der Regel aber nicht mehr als sechs Jahre. Die Dauer der Privatinsolvenz kann allerdings auch verkürzt werden und die Restschuldbefreiung somit früher erfolgen:
- Ein Insolvenzverfahren kann auf fünf Jahre verkürzt werden, wenn nach diesem Zeitraum alle Verfahrenskosten beglichen wurden.
- Eine Verkürzung auf drei Jahre ist möglich, wenn innerhalb dieser Zeit 35 Prozent der Gesamtschulden und die Verfahrenskosten erstattet wurden.
Was passiert nach der Insolvenz? Unser Video erklärt’s!
Wie oft kann eine Person insolvent gehen?
Per Gesetz wird nicht festgelegt, wie oft eine Person in ihrem Leben insolvent gehen kann. Sollten Sie allerdings nach der erfolgreichen oder versagten Restschuldbefreiung wieder insolvent werden, muss eine gewisse Frist eingehalten werden, bevor Sie sich wieder insolvent melden können. Wie lang diese Frist ist, hängt davon ab, ob das vorherige Insolvenzverfahren erfolgreich war oder gescheitert ist:
- Eine erneute Insolvenz ist erst nach nach zehn Jahren wieder möglich, wenn im Rahmen des letzten Insolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung erfolgt ist.
- War das letzte Insolvenzverfahren allerdings nicht erfolgreich und die Restschuldbefreiung wurde dem Schuldner versagt, können Sie bereits nach drei oder fünf Jahren (bei Insolvenzstraftaten) wieder eine Insolvenz anmelden.
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