Der Online-Handel wird immer wichtiger. Laut der bevh-Studie „Interaktiver Handel in Deutschland B2C 2017“ stieg das Warenvolumen im interaktiven Handel von 2016 bis 2017 um 8,8 Prozent. Gerade der Kauf auf Rechnung & Co verleiten Verbraucher dazu, mehr zu bestellen, als sie eigentlich bezahlen können.
Bleiben Zahlungen aus und häufen Käufer Schulden an, verschickt das Unternehmen in der Regel zunächst Mahnschreiben. Das Eintreiben offener Forderungen ist jedoch oft zeit- und arbeitsintensiv. Aus diesem Grund setzen viele Online-Händler, aber auch andere Unternehmen, auf die Hilfe von Inkassounternehmen.
Inkassounternehmen kurz zusammengefasst
Ein Inkassounternehmen treibt Forderungen eines Gläubigers ein, entweder in dessen Auftrag oder im eigenen Namen.
Wenn Sie ein Schreiben eines Inkassodienstleisters erhalten, sollten Sie dieses zunächst genau prüfen. Ist die genannte Forderung überhaupt berechtigt? Wie Sie genau vorgehen, erfahren Sie hier.
Ein gutes und seriöses Inkassounternehmen teilt Ihnen mit, in wessen Auftrag es arbeitet und versucht nicht, Sie einzuschüchtern und dadurch zur Zahlung zu bewegen. Wie Sie seriöse von unseriösen Dienstleistern unterscheiden, können Sie in diesem Abschnitt nachlesen.
Inhalt
Kurz & Knapp im Video: Inkassounternehmen
Was ist ein Inkassounternehmen? Eine Definition
Was macht eigentlich ein Inkassounternehmen? Diese Frage stellen sich viele Personen, die über den Begriff stolpern. Das Wort „Inkasso“ stammt aus dem Italienischen. Das Verb „incassare“ bedeutet in etwa „einkassieren“ oder „Geld einziehen“. Bei einem Inkassounternehmen handelt es sich demnach um einen Dienstleister, der andere Personen oder Firmen bei der Einforderung von offenen Rechnungen unterstützt.
Doch Inkassounternehmen können nicht nur im Auftrag von Dritten arbeiten. Sie haben auch die Möglichkeit, Forderungen von Gläubigern zu kaufen. Damit gehen die offenen Forderungen auf den Inkassodienstleister über und er handelt ab dann in eigenem Interesse.
Zu den wichtigsten Dienstleistungen gehören die folgenden:
- Forderungseinzug von fälligen Beträgen
- Schreiben von Mahnungen
- Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens
- Eintreibung von titulierten Forderungen (ein Titel – beispielswiese ein Vollstreckungsbeschied – muss vor Gericht erwirkt werden)
Welches das größte Inkassounternehmen in Deutschland ist, lässt sich nur schwer sagen. Zu den bekanntesten im Bereich des Inkasso werden jedoch Creditreform und accredis gezählt.
Neben den bereits genannten Gebieten gibt es noch Aufgaben von Inkassounternehmen, die nicht mit der Eintreibung von Forderungen zusammenhängen. Dazu gehört unter anderem die Überwachung von Forderungen, die zwar tituliert sind, aber zurzeit nicht eingebracht werden können. Des Weiteren können die Unternehmen auch kaufmännische Hilfstätigkeiten, etwa bei der Erstellung von Rechnungen und Angeboten, anbieten.
Wie erkennen Sie ein seriöses Inkassounternehmen?
Leider gibt es in Deutschland auch einige schwarze Schafe unter den Inkassodienstleistern. Doch wie können Verbraucher ein seriöses Unternehmen erkennen? Grundsätzlich gilt, dass jedes Inkassobüro laut § 10 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) bei der zuständigen Aufsichtsbehörde registriert sein muss. Eine Liste entsprechend zugelassener Inkassounternehmen finden Sie im Rechtsdienstleistungsregister.
Behalten Sie aber bitte im Hinterkopf, dass auch registrierte Inkassounternehmen unseriöse Maßnahmen ergreifen können. Aus diesem Grund sollten Sie den Sachverhalt noch weiter prüfen. Seriöse Firmen teilen Ihnen mit, in wessen Auftrag sie handeln und um welche Art von Forderung es genau geht.
Das Inkassounternehmen sollte nicht versuchen, Sie einzuschüchtern – etwa durch die Androhung einer Kontosperre oder das Einschalten der Polizei. Des Weiteren muss es Ihnen eine angemessene Frist zur Begleichung der Schulden setzen.
Wie sollten Sie reagieren, wenn Sie ein Schreiben vom Inkassounternehmen erhalten?
Viele Betroffene sind stark verunsichert, wenn sie ein Schreiben von einem Inkassounternehmen erhalten. Grundsätzlich sollten Personen nicht blind und aus Angst vor weiteren Maßnahmen jedwede Forderung sofort begleichen. Ein Schreiben sollte zunächst stets auf Richtigkeit geprüft werden.
Ermitteln Sie zunächst, ob die genannte Forderung überhaupt berechtigt ist. Ist sie es nicht, sollten Sie keine Zahlung leisten. Legen Sie so schnell wie möglich Widerspruch gegen die Forderung ein. Es ist empfehlenswert, Schreiben stets per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken. So erhalten Sie Nachweis darüber, dass Ihr Widerspruch tatsächlich eingegangen ist. Denken Sie außerdem daran, eine Kopie des Schreibens an den Auftraggeber des Inkassounternehmens zu senden.
Was dürfen Inkassounternehmen berechnen?
Erhalten Sie ein Schreiben von einem Inkassounternehmen, ist dort meist nicht nur die eigentliche Forderung aufgeführt. Zusätzlich fordern die Dienstleister außerdem sogenannte Inkassokosten – also Kosten, die für ihre Arbeit anfallen. Doch was darf ein Inkassounternehmen eigentlich berechnen?
Grundsätzlich gilt, dass die Dienstleister ihre Kosten, wie auch Kaufleute, selbst festsetzen können. Allerdings gibt es eine gesetzliche Deckelung. Von Inkassounternehmen angesetzte Kosten dürfen nicht die entsprechenden Rechtsanwaltskosten, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt sind, überschreiten. Entscheidend für die anwaltlichen Gebühren sind unter anderem der Streitwert – in diesem Fall ist das der Wert der Forderung – sowie der betriebene Aufwand.
Ein weiterer Kostenpunkt, den Inkassounternehmen häufig berechnen, sind Zinsforderungen. Hierbei ist jedoch einiges zu beachten. Das Unternehmen muss genaue Angaben dazu machen, wie hoch der Zinssatz ist und über welchen Zeitraum dieser gezahlt werden muss. Hier dürfen außerdem keine Wucherzinsen verlangt werden. Der Zinssatz darf maximal fünf Prozentpunkte über dem aktuellen Basiszins liegen.
Daneben gibt es noch bestimmte Kostenpunkte, welche Sie grundsätzlich nicht bezahlen müssen. Dazu gehören unter anderem Kontoführungskosten. Kosten für die Ermittlung einer Adresse dürfen nur dann berechnet werden, wenn Sie umgezogen sind und den Auftraggeber nicht darüber informiert haben.
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