Hypothekenbrief kurz zusammengefasst
Der Hypothekenbrief geht an die Bank, die das entsprechende Immobiliendarlehen vergibt. Gleiches gilt im Falle einer Grundschuld für den Grundschuldbrief.
Es wird bei Hypotheken zwischen der Brief- und der Buchhypothek unterschieden. Bei der Buchhypothek kommt es lediglich zu einer Eintragung im Grundbuch. Bei der Briefhypothek wird hingegen zusätzlich eine Urkunde, der Hypothekenbrief, ausgestellt. Wer diesen besitzt, kann entsprechende Ansprüche geltend machen.
Die Urkunde wird vom zuständigen Grundbuchamt ausgestellt. Unser Muster zeigt, wie eine solche Urkunde aussehen könnte.
Inhalt
Hypothek: Mit oder ohne Brief?
Die meisten Menschen benötigen ein Darlehen, wenn sie eine Immobilie erwerben möchten. Da die Bank hier häufig eine große Geldsumme zur Verfügung stellt, verlangt sie gewisse Sicherheiten. Damit möchte sie sich für den Fall eines Zahlungsausfalls absichern.
Eine solche Absicherung ist die Hypothek. Sie ist ein sogenanntes Grundpfandrecht. Zahlen Sie Ihr Darlehen nicht wie vereinbart ab, kann die Bank die betreffende Immobilie zwangsversteigern lassen. Wenn Sie eine Hypothek aufnehmen, können Sie bezüglich der Form zwischen zwei Formen wählen: der Brief- und der Buchhypothek.
Bei Letzterer werden die entsprechenden Informationen nur ins Grundbuch eingetragen. Im Falle der Briefhypothek wird demgegenüber zusätzlich ein Hypothekenbrief ausgestellt. Bei diesem handelt es sich um eine Urkunde, der unter anderem zu entnehmen ist, wie hoch die Hypothek ist und welches Grundstück genau durch sie belastet ist. Das wichtige Dokument bleibt in den Händen des Darlehensgebers.
Die Hypothek ist heute nicht mehr so weit verbreitet. Stattdessen verlangen Banken in der Regel die Eintragung einer Grundschuld. Diese ist, im Gegensatz zur Hypothek, nicht an eine gewisse Forderung gebunden. Was bedeutet das? Haben Sie Ihr Darlehen abbezahlt, erlischt die Hypothek. Eine Grundschuld besteht jedoch weiter, auch wenn Sie die komplette Summe abbezahlt haben. Sie können diese dann beispielsweise nutzen, um einen neuen Kredit abzusichern.
Wie sieht ein Hypothekenbrief aus? Muster zur Veranschaulichung
Ein Hypothekenbrief wird stets vom zuständigen Grundbuchamt ausgestellt. Das folgende Muster zeigt, wie eine solche Urkunde aussehen könnte. Beachten Sie hierbei jedoch, dass es sich dabei nur um ein Beispiel handelt, welches der Veranschaulichung dienen soll. Ihr eigener Brief kann anders aussehen und andere Formulierungen enthalten.
Hypothekenbrief
über einen Betrag von __________________ Euro
Eingetragen im Grundbuch von
_____________________________________________
Belastetes Grundstück:
_____________________________________________
Laufende Nummer des belasteten Grundstücks:
_____________________________________________
Nummer des Grundbuchblatts:
_____________________________________________
Hypothek in Höhe von ___________ Euro für __________________________ (Name und Anschrift des Gläubigers); _____ % Zinsen p.a.; vollstreckbar gemäß § 800 ZPO; Bewilligung vom __________ – URNr. _______________Notar _________________; Eintrag vom __________________
Ort, Datum
Amtsgericht _______________________________
Grundbuchamt _____________________________
Unterschrift des Rechtspflegers
Unterschrift des Urkundsbeamten
Stempel / Siegel
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Hypothekenbrief verloren: Was müssen Sie unternehmen?
Der Hypothekenbrief ist ein äußerst wichtiges Dokument. In den falschen Händen kann es missbräuchlich verwendet werden – schließlich kann derjenige, der die Urkunde in den Händen hält, Ansprüche daraus geltend machen.
Umso größer ist häufig die Sorge, wenn jemand den Hypothekenbrief verloren hat. Was können Betroffene in einer solchen Situation unternehmen?
In der Regel wird dann ein Aufgebotsverfahren nötig. Dieses sorgt dafür, dass die Urkunde für kraftlos erklärt wird. Eine missbräuchliche Verwendung wäre damit nicht mehr möglich.
Die Durchführung des Aufgebotsverfahrens beantragen Betroffene beim zuständigen Amtsgericht. Das Aufgebot wird im Anschluss veröffentlicht. Sollte jemand in Besitz des Hypothekenbriefes sein, hat diese Person nun sechs Monate Zeit, um eventuelle Ansprüche geltend zu machen. Kommt es nicht dazu, wird der Hypothekenbrief abschließend für ungültig erklärt und die Hypothek kann gelöscht werden.