Verbraucher, die tief in der Überschuldung stecken, finden häufig allein keinen Weg aus ihrer Schuldenfalle. Die einen haben den Überblick über ihre Finanzen verloren, andere finden sich im Dschungel der Vorschriften zur Privatinsolvenz nicht zurecht.
Insolvenz zu beantragen, ist keine leichte Entscheidung, kann aber für die Betroffenen eine große Erleichterung sein. Denn selbst wenn es ihnen nicht gelingt, alle Schulden innerhalb des Insolvenzverfahrens abzubauen, besteht am Ende die Möglichkeit der Restschuldbefreiung.
Im folgenden Ratgeber fassen wir zusammen, wen Sie im Falle einer Privatinsolvenz um Hilfe bitten können und worin diese Unterstützung besteht.
„Hilfe bei Privatinsolvenz“ kurz zusammengefasst
Schuldner können sich von einer anerkannten Schuldnerberatung oder einem Anwalt für Insolvenzrecht unterstützen lassen.
Zumindest in einem Punkt kann kein Verbraucher auf eine Hilfe bei der Privatinsolvenz verzichten: Das ist die für den Insolvenzantrag zwingend erforderliche Bescheinigung über den gescheiterten Versuch einer außergerichtlichen Einigung.
Schuldenberater unterstützen Sie nicht nur bei der Beantragung der Privatinsolvenz, sondern auch zu allen Schuldenfragen, die im Laufe des Verfahrens aufkommen können.
Inhalt
Wer bietet Hilfe bei einer Privatinsolvenz an?
Verbraucher sollten die Insolvenz nicht allein beantragen und zwar aus folgendem Grund: Die Insolvenzordnung schreibt hierfür eine bestimmte Vorgehensweise vor, unter anderem den Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern.
Erst wenn dieser scheitert, dürfen Privatpersonen die Verbraucherinsolvenz beantragen. Hierfür benötigen sie eine Bescheinigung über das Scheitern, welche nur von einer anerkannten Stelle ausgestellt werden darf. Schon deshalb ist eine Privatinsolvenz ohne Hilfe gar nicht möglich.
Es gibt im Wesentlichen zwei Möglichkeiten, wie Verbraucher diese Art von Hilfe bei einer Privatinsolvenz in Anspruch nehmen können:
- Öffentliche oder staatliche Schuldnerberatungsstellen sind anerkannte Stellen, die das Scheitern eines außergerichtlichen Vergleichs bescheinigen können. Oftmals bieten sie auch eine Insolvenzberatung an und klären mit dem Schuldner vorab, ob ein Insolvenzverfahren überhaupt sinnvoll ist. Meistens ist diese Schuldnerberatung kostenlos.
- Auch ein Anwalt gilt als anerkannte Stelle. Er kann Sie vor der Beantragung der Privatinsolvenz unterstützen und während des gesamten Verfahrens. Allerdings kosten seine Beratungsleistungen Geld. Wenn Sie anwaltliche Hilfe bei der Privatinsolvenz in Anspruch nehmen wollen, können Sie beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen, um die Anwaltskosten zu sparen. So zahlen Sie nur eine Gebühr von 15 Euro.
Auch die Amtsgerichte haben mitunter Stellen eingerichtet, die eine Beratung zu Schulden anbieten.
Welche Art von Hilfe gibt es bei einer Privatinsolvenz?
Die Bescheinigung über das Scheitern einer außergerichtlichen Einigung ist nicht die einzige Hürde, die Sie während der Verbraucherinsolvenz bewältigen müssen. Auch der Einigungsversuch an sich will gut vorbereitet sein und klug durchgeführt werden. Das erfordert einiges an Verhandlungsgeschick.
Hierfür muss der Schuldner zunächst einen Schuldenbereinigungsplan erstellen, wie er seine Schulden zurückzahlen möchte. Schuldenberater helfen Ihnen sowohl bei der Ausarbeitung eines solchen Plans als auch bei den Verhandlungen mit Ihren Gläubigern.
Scheitert der Einigungsversuch, können Sie in einem zweiten Schritt die Insolvenzeröffnung beantragen. Das ist nicht ganz einfach, weil dem Antrag verschiedene Dokumente beigefügt werden müssen. Doch auch dabei können Sie Hilfe bei der Privatinsolvenz in Anspruch nehmen.
Schuldenberater helfen Ihnen, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Neben dem Insolvenzantrag und der Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung sind dies:
- Antrag auf Restschuldbefreiung
- Vermögensverzeichnis
- Vermögensübersicht
- Gläubigerverzeichnis
- Schuldenbereinigungsplan
Bitte bedenken Sie, dass Privatinsolvenz normalerweise sechs Jahre dauert. In dieser Zeit müssen Sie den pfändbaren Teil Ihres Einkommens abgeben und bestimmte Obliegenheiten erfüllen. Hierzu gehören verschiedene Auskunfts- und Mitwirkungspflichten und die Pflicht, einer angemessenen Arbeit nachzugehen oder sich eine solche zu suchen.
Eine Hilfe bei der Privatinsolvenz umfasst z. B. auch eine Beratung zur Pfändbarkeit und den Pfändungsfreigrenzen, zu den einzelnen Obliegenheiten und der Wohlverhaltensphase.
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Kristijan
29. Juli 2020 um 14:39 Uhr
Hallo ich bin in der Privatinsolvenz,
bin alleinerziehender Vater, und bekomme haufen Briefe ich blicke überhaupt nicht mehr durch.
Was soll ich tun?
An wem soll ich mich wenden?