Schuldner haben meist mit nicht wenigen Hürden zu kämpfen. Verschuldete, die sich in einer Privatinsolvenz befinden, müssen noch mehr beachten und auf umso mehr verzichten. Vom Einkommen, wenn denn eines bezogen wird, bleibt nur das Nötigste zum Leben, wertvolle Gegenstände werden oft gepfändet und sogar auf das Auto müssen Sie verzichten, wenn es nicht für Ihre Arbeit nötig ist.
Doch wie sieht es mit der Liebe aus? Dürfen Sie in der Privatinsolvenz heiraten? Und wenn ja: Sollten Sie das? Sie müssen in der Privatinsolvenz mit der Hochzeit nicht unbedingt drei bis sechs Jahre lang auf die Restschuldbefreiung warten. Mit unseren Tipps lässt sich das Eheleben bei einer Heirat trotz Privatinsolvenz genießen.
Heiraten trotz Privatinsolvenz kurz zusammengefasst
Auch wenn Sie sich in einer Privatinsolvenz befinden, dürfen Sie heiraten. Dabei übernehmen Sie nicht die Schulden Ihres Partners.
Auf gemeinsame Konten und Anschaffungen sollten Sie verzichten. Im Zweifel hilft immer ein Kaufvertrag zum jeweiligen Gegenstand.
Ja. Durch die Hochzeit erhöht sich Ihre Pfändungsfreigrenze. Sie dürfen also mehr von Ihrem Gehalt einbehalten. Die Hochzeitsgeschenke sind allerdings pfändbar, nicht aber die Eheringe.
Inhalt
Kann man heiraten trotz einer Privatinsolvenz?
Grundsätzlich ist das Gesetz gnädig, wenn es um die Liebe in der Privatinsolvenz geht. Heiraten ist grundsätzlich erlaubt. Natürlich gibt es dabei einige Dinge zu beachten. Hier verhält es sich ähnlich wie bei einer Hochzeit, bei der vermögende Partner eine Ehe eingehen.
Während eine Privatinsolvenz läuft, ist Heiraten deshalb unproblematisch, weil sich das Insolvenzverfahren nur auf den Antragsteller selbst bezieht und nicht auf den Ehepartner. Somit wird auch nur der Ehegatte mit den Schulden eine Wohlverhaltensphase durchleben, an die die Restschuldbefreiung anknüpft.
Wenn Sie während Ihrer Privatinsolvenz heiraten wollen, müssen Sie Ihren Insolvenzverwalter zwar darüber in Kenntnis setzen, er darf aber nichts dagegen einwenden. Genauso wenig haben Ihre Gläubiger dabei ein Mitspracherecht.
Allerdings hat die Heirat grundsätzlich Auswirkungen auf das Zusammenleben, wenn einer der Partner in einer Privatinsolvenz steckt. Aber mit den richtigen Schritten können Sie recht unbeschwert während Ihrer Privatinsolvenz heiraten.
Wenn wir in der Privatinsolvenz heiraten: Welche Steuerklasse haben wir dann?
Grundsätzlich haben Eheleute die Wahl zwischen zwei verschiedenen Möglichkeiten für die Steuerklassen. In der ersten Variante entscheiden sich beide Partner für die Steuerklasse vier. Das ist dann sinnvoll, wenn beide in etwa gleich viel Geld verdienen.
Die andere Möglichkeit ist, dass einer der Gatten die Klasse drei und einer die Klasse fünf wählt. Das bietet sich an, wenn einer wesentlich mehr verdient als der andere. Der Partner mit dem höheren Gehalt wählt dann die Klasse drei.
Befinden Sie sich nun in einer Privatinsolvenz und heiraten, darf der Partner mit Verschuldung nicht ohne sachlichen Grund die Klasse fünf wählen, damit die Gläubiger weniger vom Gehalt bekommen. Meist haben beide Ehepartner in der Privatinsolvenz nach dem Heiraten also beide die Steuerklasse vier. Im Zweifelsfall können Sie eine Schuldnerberatung kontaktieren.
Privatinsolvenz und Heiraten: Ist das ratsam?
Wenn Sie in Ihrer Privatinsolvenz heiraten wollen, sollten Sie einige Dinge beachten, um Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Von einem gemeinschaftlichen Konto, auf das beide Ehepartner regelmäßig einzahlen, sollten Sie nach einer Heirat bei Privatinsolvenz lieber verzichten. Der Insolvenzverwalter darf Geld für Ihre Gläubiger von diesem Konto pfänden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Beträge vom Schuldner oder vom schuldenfreien Ehegatten eingezahlt wurden. Der Verwalter muss dies nicht prüfen.
Und auch bei gemeinsamen Anschaffungen nach Ihrer Heirat, während eine Privatinsolvenz läuft, gilt es, einiges zu beachten. Denn gemeinschaftlich angeschaffte Gegenstände können gepfändet werden. Daher ist es am sichersten, wenn nur einer der Lebenspartner ein Objekt von Wert kauft und dies auch nachweisen kann.
Die Gegenstände, die bereits vor der Ehe in Ihrem persönlichen Besitz waren, dürfen auch nach der Heirat in der Privatinsolvenz nicht dem Ehepartner zugerechnet werden. Sie gehören nicht zum gemeinschaftlichen Eigentum und damit auch nicht zur Insolvenzmasse, die gepfändet werden kann.
Allerdings sollten Sie unbedingt, bevor Sie Ihren insolventen Partner heiraten, nachweisen können, dass Ihre persönlichen Besitztümer wirklich Ihnen gehören. Das bewerkstelligen Sie für einzelne Gegenstände beispielsweise durch Kaufverträge, die Sie unterzeichnet haben.
Eine Gütertrennung ist aber nicht nötig, weil durch das Heiraten in der Insolvenz automatisch eine Zugewinngemeinschaft entsteht. So bleiben die Besitztümer der beiden Ehegatten während der Ehe stets getrennt.
Sie übernehmen nicht die Schulden Ihres Partners, wenn Sie heiraten und das Insolvenzverfahren im Gange ist, und auch nicht, wenn dieses erst nach der Hochzeit eröffnet wird.
Insolvenz und Heiraten: Das hat einen entscheidenden Nachteil. Bei einer Hochzeit trotz Privatinsolvenz können die Hochzeitsgeschenke gepfändet werden. Das liegt aber im Ermessen des Gerichts. In der Wohlverhaltensphase ist das jedoch nicht mehr möglich.
Die gute Nachricht: Heiraten trotz Privatinsolvenz erhöht die Pfändungsfreigrenzen, da Sie als Schuldner dann für eine weitere Person unterhaltspflichtig sind. So können Sie mehr von Ihrem Gehalt für sich bewahren.
Für alle Einzelheiten der Heirat während der Privatinsolvenz können Sie jederzeit einen Schuldnerberater hinzuziehen.
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Sandra
27. Juni 2024 um 7:41 Uhr
Sandra
ich habe 2010 meinen Mann geheiratet, der 2008-2015 in einer gesamtschuldnerische Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung war (Schulden aus 1. Ehe). Jetzt lassen wir uns scheiden. Welche Höhe der Schulden aus der gesamtschuldnerischen Insolvenz wird hier bei der Scheidung zum Anfangsbestand berücksichtigt? Seine Ex-Frau hat auch bereits im Jahr 2005 das Insolvenzverfahren beantragt.
Rosa
3. März 2022 um 13:50 Uhr
Ich heirate dieses Jahr.
Mein Mann hat seit 1 Jahr sein Insolvenzverfahren begonnen.
Wir werden Standesamtlich heiraten und danach auch feiern. Das Geld wird uns von meinen Eltern geliehen.
Falls wir auch Geldgeschenke bekommen müssen wir das Geld an meinen Eltern zurückzahlen.
Frage:
Falls doch etwas Geld übrig bleiben sollte, dürfen wir das behalten?
Es ist ja auch mein Anteil zu berücksichtigen,oder?
Was ist mit den Geschenken? Sind diese Pfändbar auch wenn sie beiden gehören?
Vielen Dank und schönen Tag noch.
Reinhard
8. August 2021 um 12:02 Uhr
guten Tag, ich bin seit 6 Monaten in einer Privatinsolvenz. Bin geschieden bezahle Unterhalt in Höhe von 600 Euro dazu 400 Freiwillig an den Insolvenzverwalter auf das Insolvenzkonto. Meine Lohnpfändung beträgt ca. 200 bis 250 Euro. Ich habe eine Halbe Garage vor 6 Jahren geerbt. Nur die Halbe aber. Die andere Hälfte meine Schwester. Der Insolvenzverwalter will sie Zwangsversteigern lassen oder ich bezahle bis in 14 Tagen 10 Tausend ein als ablöse. Kann der Verwalter die Ganze Garage versteigern lassen oder Verkaufen?. Obwohl die andere Hälfte nicht mir gehört?. Auch gegen den Unterhalt hat er geklagt und recht bekommen so das dieser nicht mehr angerechnet wird. vielen Dank.
Annika
7. Dezember 2020 um 13:08 Uhr
Hallo. Ich bin seit 1,5 Jahren in Privatinsolvenz. Ich habe eine uneheliche Tochter und verdiene 1050 € netto im Monat. Mein Mann und ich sind in Steuerklasse 4/4. Da er jetzt durch seinen Jobwechsel wesentlich mehr Gehalt bekommt als ich, würden wir gerne in Steuerklasse 3/5 wechseln. Kann uns dies verwehrt werden? Mein Gehalt wird sich in den nächsten Jahren nicht sonderlich ändern. Vielen Dank für ihre Antwort
Andrea D.
19. Dezember 2019 um 15:08 Uhr
Wir haben geheiratet, mein Partner befindet sich in der Insolvenz, musste seine Selbstständigkeit aufgeben und bezog bisher Hartz 4
Ich selbst bin voll berufstätig. Wir haben weiterhin getrennte Konten. Durch die Heirat fällt bei meinem Mann das Hartz4 weg.. Nun wurde ihm eine Arbeitsstelle angeboten… Wie viel darf er verdienen? Und wird mein Gehalt mit angerechnet
Claus
14. Dezember 2019 um 14:25 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren
Meine Frau (solvent) bezieht EU Rente (736 €) und ich bin seit Mai 2017 in privater Insolvenz.
Ich verdiene monatlich ca 1600 netto . wovon jeden Monat ca 300€ an die Gläubiger gehen.
Meine Frage an sie : wir haben geheiratet und muss ich jetzt mehr von meinem Gehalt,bzw meine Frau auch etwas von ihrer Rente abgeben.?
Vielen Dank im voraus
C.
Peter
11. Dezember 2019 um 21:11 Uhr
Hallo,Ich bin I’m 6 Jahr in pivat Insolvenz und möchte Morgen am 12.12.19 heiraten kann mir da etwas passieren?
RODICA
5. Dezember 2019 um 5:00 Uhr
Guten Morgen. Meine Frage bitte. Er ist Rente schon . Ich arbeite Vollzeit. Wie schaust aus bitte. ? Wird erhöht mein Einkommen? Momentan hab pfändung auf mein Lohn. Wenn wir heiraten passiert was mir seine Rente ? Oder hat er wegen mein Insolvenz Probleme?,?? Möchte heiraten weil ich ihn liebe. Danke für die Info. Grüsse
Jana
2. Dezember 2019 um 13:52 Uhr
Wir möchten heiraten, während mein Partner in der Wohlverhaltensphase ist. Es wird keine Feier geben, somit auch keine Geschenke. Was gibt es zu beachten? Erhöht sich auch hier die Pfändungsfreigrenze für meinen Partner?
Danke für die Antworten
Grüße Jana
Rolf
27. November 2019 um 9:33 Uhr
Hallo ,
wie sieht’s denn aus , wenn ich als privatier eine Frau mit privatinsolvenz heiraten würde,die auch noch in Hartz 4 ist , kann ich dann mit ihr eine zeitlang im Ausland leben ?
Oder muss sie sich aus Hartz 4 abmelden ? und privat die gesetzliche Krankenversicherung zahlen .
Mit freundlichen Grüßen
Rolf
Jana
15. Oktober 2019 um 13:12 Uhr
Hallo,
Ich habe eine frage. Ich werde scheinbar in Privatinsolvenz gehen müssen.
Mein Problem ist das ich in ca 1 Monat heiraten werde und bedenken habe das ich nach der Eheschließung meinen Partner mit in die Insolvenz für meine Altschulden ziehe.
Kann ich auch nach der Eheschließung noch in Privatinsolvenz gehen??
Liebe Grüße
Patrick
17. Juli 2019 um 9:52 Uhr
Hallo,
was ist wenn bei in der Insolvenz sind, wird dann bei beiden die Freigrenze erhöht?
Lg
Tom H
9. Juli 2019 um 14:25 Uhr
Guten Tag,
wie sieht die Sachlage zur erhöhten Pfändungsfreigrenze aus, wenn der Ehepartner selbstständig ist? Würde er dann ebenfalls als 3. unterhaltspflichtige Person zählen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Tom
privatinsolvenz.net
12. Juli 2019 um 14:56 Uhr
Hallo Tom,
in der Regel ja.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Sabine
1. Oktober 2019 um 18:32 Uhr
Was passiert, wenn man sich zu dritt ein Kredit fürs Haus gekauft hat (Mutter, Lebenspartner (nicht verheiratet), und Schuldnerin) wenn kein Eigenkapital von der Schuldnerin im Haus steckt,
der Immobilienkredit relativ neu ist und so das Haus eigentlich noch der Bank gehört.
Die schuldnerin praktisch nur ein Teil der Rate zahlt… nicht mehr als wenn sie auf Miete wäre.
Müsste das Haus dann auch verkauft werden?
Oder ginge da noch eine privatinsolvenz auf 3 Jahre mit 35% schuldentilgung ?
MfG
Nina
16. Juni 2019 um 22:12 Uhr
ich bin geschieden und bin zur Zeitin der Privatinsolvenz. Wird mein Pfendefreibetrag im Falle erneuten Eheschließung erhöcht auch wenn der Ehegate selbstständig ist und gut verdient ?
privatinsolvenz.net
19. Juni 2019 um 15:01 Uhr
Hallo Nina,
wenn Sie heiraten, erhöht sich Ihre Pfändungsfreigrenze. Beachten Sie, dass Ihr Ehegatte Ihnen zu Unterhalt verpflichtet sein kann, wenn sein Einkommen das Ihre stark übersteigt. Des Weiteren kann er im Rahmen des Prozesskostenvorschusses dazu verpflichtet werden, die Verfahrenskosten zu zahlen.
Ihr Team von privatinsolvenz.net