Bitte beachten! Zum 1. Januar 2023 wurde das Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) durch das neue Bürgergeld ersetzt.
Menschen mit gar keinem oder sehr wenig Einkommen erhalten Arbeitslosengeld 2 bzw. Hartz 4, um wenigstens das Existenzminimum zu sichern. Die Leistung umfasst neben dem Regelbedarf (2020 sind dies zwischen 250 und 432 Euro) die Kosten für Wohnung und Heizung, sofern diese angemessen sind.
Bei den heutigen Lebenshaltungskosten reicht dieses Geld kaum, um gut über die Runden zu kommen. Auch größere Anschaffungen, unerwartete Reparaturen oder die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben sind kaum möglich mit Hartz 4. Die folgenden Spartipps lösen das grundsätzliche Problem nicht. Aber sie helfen dabei, die eigenen Kosten zu senken.
Spartipps für Arbeitslose und Hartz-4-Empfänger kurz zusammengefasst
Wichtig ist, dass Sie immer einen Überblick über Ihre laufenden Kosten und das noch vorhandene Budget haben. Mit einem Haushaltsplan stellen Sie sicher, dass Ihr Geld bis zum Monatsende reicht.
Hier haben wir einige Spartipps zusammengefasst, mit denen Sie Ihre Kosten reduzieren können.
Ja. Allerdings dürfen Sie dabei den Grundfreibetrag nicht überschreiten. Näheres erfahren Sie hier.
Inhalte
Finanzieller Überblick auch bei Hartz 4: Spartipps für bessere Kontrolle über Ausgaben
Das Wichtigste ist der finanzielle Überblick mithilfe eines Haushaltsbuchs. Sie sparen damit nicht sofort, aber Sie können Ihre Ausgaben besser kontrollieren und wissen jederzeit, wie viel Geld Ihnen noch zur Verfügung steht. Und vielleicht entdecken Sie im Laufe der Zeit auch, an welcher Stelle Sie ein paar Euro einsparen können.
Der Haushaltsplan setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- Einnahmen: Dieses Geld steht Ihnen monatlich zur Verfügung.
- Fixkosten: Alle Kosten, die jeden Monat bezahlt werden müssen, z. B. Miete, Strom, Telefon etc.
- Budget: Der Betrag, der vom monatlichen Einkommen nach Abzug der Fixkosten übrig bleibt.
- Ausgaben: Notieren Sie jede Ausgabe in Ihrem Haushaltsbuch, auch noch so kleine Cent-Beträge.
Spartipps: Hilfreich bei Hartz 4 und für Pfennigfuchser
Gerade bei Lebensmitteln und Getränken lässt sich eine Menge Geld sparen. Nicht nur bei Hartz 4 helfen folgende Spartipps, einige Euro weniger auszugeben:
- Schreiben Sie einen Einkaufszettel und kaufen Sie nur, was Sie darauf notiert haben.
- Trinken Sie Leitungswasser statt Wasser aus Pfandflaschen.
- Schauen Sie außerdem in die unteren Regale des Supermarkts. Hier werden qualitativ gleichwertige Produkte zu einem wesentlich günstigeren Preis „versteckt“.
Es folgen etwas unkonventionelle Hartz-4-Spartipps:
Kennen Sie z. B. die „ausgefegte Küche“? Was abwertend klingen mag, ist nichts weiter als die fantasievolle Verwertung von Essensresten, z. B. für Soljanka. Die Plattform smarticular.net hält einige leckere Rezepte bereit, die sich aus Lebensmittelresten zubereiten lassen.
Nutzen Sie die ToGoodToGo-App, um preiswert (gut erhaltene) Lebensmittel und Speisen zu kaufen, die anderenfalls nach Ladenschluss im Müll landen würden.
Wussten Sie, dass bei einigen Produkten bis zu einem Drittel an der Packung haften bleibt? Was für eine Verschwendung. Zu unseren Hartz-4-Spartipps gehört deshalb auch der Folgende: Schneiden Sie scheinbar leere Zahnpastatuben, Shampoo- und Bodylotion-Flaschen auf. Sie werden erstaunt sein, wie viel sich noch herausholen lässt, bevor Sie eine neue Packung anbrechen müssen.
Waschmittel und Reinigungsprodukte sind extrem teuer, es sei denn, Sie stellen sich Ihre eigenen Haushaltsmittel her. Wie das funktioniert, können Sie über den entsprechenden Link in den unten stehenden Quellen nachlesen.
Sie suchen ein bestimmtes Möbelstück, Werkzeug oder dergleichen? Schauen Sie bei nebenan.de vorbei, ob jemand in Ihrer Nachbarschaft genau das anbietet. Hier lassen sich wahre Schätze finden – für wenig Geld oder sogar kostenfrei.
Zur Frage, ob Hartz-4-Empfängern das Sparen erlaubt ist
Bei Geldfragen bilden Hartz-4-Spartipps nur einen Aspekt. Der zweite Aspekt ist die Frage: „Wie viel darf ein Hartz-4-Empfänger sparen?“
Hartz-4-Empfänger dürfen aus ihrem Regelsatz durchaus sparen, aber sie sollten dabei die Freibetragsregelungen des § 12 Abs. 2 des 2. Sozialgesetzbuchs (SGB II) beachten. Danach steht dem Leistungsbezieher ein Grundfreibetrag von 150 Euro pro Lebensjahr zu. Ein 42-jähriger dürfte sich demnach z. B. 6.300 Euro ansparen.
Doch Vorsicht: Geldgeschenke fallen nicht hierunter. Solche Zahlungen gelten als Einkommen, welches mit dem Regelsatz verrechnet wird.
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