Bitte beachten! Zum 1. Januar 2023 wurde das Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) durch das neue Bürgergeld ersetzt.
Schulden und ihre Anhäufung können ganz unterschiedliche Ursachen haben. Klar ist aber, dass ein niedriges Einkommen einen hohen Risikofaktor darstellt, weil eine Rückzahlung oft nur schwer möglich ist.
Aus diesem Grund sind bei Hartz 4 Schulden ein schwerwiegendes Problem. Der eng bemessene Regelsatz scheint der Tilgung nicht sehr förderlich zu sein.
Im Folgenden möchten wir uns mit dem Thema „Schulden und Hartz 4“ befassen. Es soll unter anderem um die Frage gehen, ob Schulden beim Jobcenter geltend gemacht werden können, damit sie bei der Berechnung der Leistungen berücksichtigt werden.
Hartz 4 und Schulden kurz zusammengefasst
Nein. Bei Hartz 4 werden Schulden nicht bei der Berechnung der Leistungen berücksichtigt. Es zählt nur das Guthaben.
Nein. Das Jobcenter hilft nicht bei der Tilgung von Schulden. Eine Ausnahme besteht bei Mietschulden, die zu Obdachlosigkeit führen können. In diesem Fall wird ein zinsloses Darlehen gewährt. Diese Darlehensschulden müssen aber zurückgezahlt werden.
Mit einem Erbe lassen sich bei Hartz 4 Schulden nur bedingt zurückzahlen, da die Erbschaft als einmalige Einnahme angerechnet wird und in der Regel zur Verringerung der Leistungen führt.
Inhalte
Werden Schulden bei Hartz 4 angerechnet?
Wer arbeitslos ist und Hartz 4 beziehen muss, ist in jedem Fall in einer schwierigen finanziellen Lage. Da die Leistungen bei Arbeitslosengeld 2 nicht gerade üppig ausfallen, gehen Hartz 4 und Schulden oft Hand in Hand. Grund hierfür sind oft Verbindlichkeiten, die aus der Zeit vor der Arbeitslosigkeit stammen und nun nicht mehr zu bewältigen sind.
Vielen stellt sich daher die Frage, ob bei Hartz 4 für die Schulden eine Anrechnung stattfindet. Konkret geht es darum, ob bei der Berechnung der Bezüge nicht nur das vorhandene Vermögen und Einkommen, sondern auch negative Posten, also Schulden, berücksichtigt werden.
Die Antwort ist: Es zählt nur das Guthaben. Sollten bei Hartz-4-Bezug also Schulden bestehen, werden diese nicht berücksichtigt. Dies hat mehrere negative Konsequenzen für den Bezieher:
Zum einen wird ihm mehr Vermögen angerechnet, als er reell nach Abzug der Schulden hat, zum anderen kann er dieses dann nicht einmal zur Schuldentilgung verwenden, da er verpflichtet ist, dieses zunächst für seinen Lebensunterhalt zu verbrauchen, um für das Jobcenter als bedürftig und somit leistungsberechtigt zu gelten.
Hartz 4: Schulden vorher abzahlen
Schulden abbauen mit Hartz 4 ist also eher schwierig. Der Regelbedarf wird normalerweise kaum dazu reichen, bei Hartz 4 seine Schulden zu tilgen. Daher scheint folgendes Vorgehen sinnvoll zu sein: Wenn ein Hartz-4-Antragsteller Schulden hat, sollte er diese zunächst so weit wie möglich aus seinem Vermögen abbezahlen. Zum Vermögen gehört nicht nur Geld, sondern beispielsweise auch Aktien, Lebensversicherungen oder nicht selbst genutzte Immobilien. Erst wenn er den Freibetrag erreicht hat, kann er Leistungen beziehen.
Immobilie abbezahlen mit Hartz 4?
Eine selbst genutzte Immobilie kann weiterhin als Unterkunft benutzt werden, wenn sie angemessen ist. Statt der Miete werden dann die entsprechenden anderen Kosten als Wohnbedarf vom Jobcenter übernommen. Hierzu gehören etwa:
- Schuldzinsen für Hypotheken
- Grundsteuer
- Wohngebäudeversicherung
- Erbbauzins
- Nebenkosten
- ggf. Instandhaltung und Reparaturen
Darlehen vom Jobcenter für Schulden bekommen?
Wer Hartz 4 bezieht und Schulden hat, bekommt in der Regel keine zusätzliche Hilfe vom Jobcenter, was in einigen Fällen zu unangenehmen Folgen führen kann. In einer ganz konkreten Situation gibt es aber eine Ausnahme.
Wenn bei Hartz 4 Schulden bestehen, die die Unterkunft des Leistungsberechtigten bedrohen, kann das Jobcenter ein Darlehen gewähren. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Wohnungslosigkeit droht. Grundlage für diese Regelung ist § 22 Abs. 8 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II).
Das Darlehen vom Jobcenter kann nicht nur Hartz-4-Beziehern, die Schulden haben, gewährt werden, sondern auch, wenn auf einen Schlag eine größere Summe vonnöten ist. Dies ist zum Beispiel regelmäßig dann der Fall, wenn für eine neue Wohnung die Mietkaution fällig wird.
Ein solches Darlehen wird zinsfrei gewährt. Auch wenn damit die Mietschulden beglichen werden können, hat der Hartz-4-Bezieher nun Schulden beim Jobcenter. Die Rückzahlung erfolgt in der Regel dergestalt, dass 10 Prozent der monatlichen Leistungen einbehalten werden, bis die vollständige Summe abbezahlt ist. Der Schuldner kann hier die Rückzahlung also nicht wirklich beeinflussen.
Hartz 4: Mit dem Erbe die Schulden bezahlen?
Wer Hartz 4 bezieht und Schulden abzuzahlen hat, dem erscheint ein Erbe möglicherweise wie ein Glücksfall. Endlich stehen Mittel zur Verfügung, um die Schulden zu tilgen – oder auch nicht.
Anders als Schulden werden Erbschaften nämlich vom Jobcenter sehr wohl berücksichtigt. Sie gelten als einmalige Einnahme. Konkret bedeutet das: Durch das Erbe hat der Leistungsberechtigte insgesamt ein höheres Einkommen, was sich dadurch auswirkt, dass er Anspruch auf weniger Leistungen hat. Erst muss das Geld der Erbschaft aufgebraucht werden.
Da das Erbe also für die Bestreitung des Alltags vonnöten ist, stellt sich keine Verbesserung der finanziellen Situation ein, die eine höhere Tilgung der Schulden ermöglichen würde.
Durch Schulden reduziertes Erbe
Wenn durch die Annahme eines Erbes bei Hartz 4 direkt Schulden abbezahlt werden, etwa durch den Ausgleich eines Dispositionskredits, und somit nicht die gesamte Summe beim Erben ankommt, wird die Erbschaft nach einem Urteil des Bundessozialgerichts dennoch in voller Höhe als Einkommen bewertet, um Menschen ohne Schulden nicht zu benachteiligen.
Schulden und arbeitslos: Welche Lösungen gibt es?
Arbeitslos, Hartz 4, Schulden: Dies ist eine Situation, die den finanziellen Spielraum drastisch verringert. Allein schon durch die Arbeitslosigkeit und den Bezug der Leistungen vom Jobcenter steht kaum Geld zur Verfügung. Wenn dann auch noch Schulden hinzukommen, die zurückgezahlt werden müssen, sieht die Lage für viele sehr schwierig aus.
In einem solchen Fall ist es wichtig, so früh wie möglich zu handeln. Je eher gegengesteuert wird, desto besser ist die Situation zu lösen. Allein muss dies aber keiner durchstehen: Hilfe bieten etwa die staatlichen Schuldnerberatungsstellen, die eine professionelle Unterstützung für Schuldner anbieten.
Die dortigen Berater sichten und analysieren zusammen mit dem Schuldner dessen finanzielle Lage. Welche Ausgaben gibt es? Wie hoch sind die Schulden? Auf dieser Grundlage kann dann versucht werden, Einsparungen vorzunehmen, unnötige Ausgaben zu identifizieren und zu eliminieren. Auf diese Weise lässt sich vielleicht erreichen, dass mehr vom knappen Geld übrig bleibt. Sollte all dies nicht zu einer Lösung führen, bleibt noch der Weg in die Insolvenz.
Mit Hartz 4 und Schulden in die Privatinsolvenz
Wenn bei Hartz 4 die Schulden überhandnehmen und aufgrund der niedrigen Einkommenssituation kein realistischer Ausweg in Sicht ist, bleibt als Möglichkeit die Verbraucherinsolvenz, die landläufig auch als Privatinsolvenz bekannt ist.
Auch wenn Bezieher von Arbeitslosengeld 2 weder über viel Vermögen noch ein großes Einkommen verfügen, steht ihnen ein solches Insolvenzverfahren grundsätzlich offen. Wie andere Schuldner müssen sie jedoch einige Voraussetzungen erfüllen.
Bevor es überhaupt zur Anmeldung der Insolvenz kommen kann, muss der Hartz-4-Bezieher die Schulden in einer außergerichtlichen Einigung versuchen zu bereinigen. Da er nicht über große Finanzmittel verfügt, die er den Gläubigern anbieten kann, ist es gut möglich, dass ein solcher Versuch zu keinem Ergebnis führt. Allerdings kann möglicherweise mit absehbaren Verbesserungen der wirtschaftlichen Lage argumentiert werden.
Sollte der Einigungsversuch scheitern, so muss dies von einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt bescheinigt werden.
Restschuldbefreiung am Ende der Insolvenz
Im Anschluss an das eigentliche Insolvenzverfahren können bei erfolgreichem Durchlaufen der Wohlverhaltensphase die restlichen Schulden erlassen werden.
Normalerweise müssen Schuldner hierfür während einer Dauer von in der Regel sechs Jahren den pfändbaren Teil ihres Einkommens an den Treuhänder abführen.
Da bei Beziehern von Arbeitslosengeld 2 das Einkommen nicht über die Pfändungsfreigrenze kommt, hat diese Pflicht in der Regel keine große Bedeutung für sie.
Sehr viel wichtiger ist aber die sogenannte Erwerbsobliegenheit: Diese besagt, dass Schuldner einer angemessenen Beschäftigung nachgehen oder – wie im Fall von Hartz-4-Empfängern – sich intensiv um eine solche bemühen müssen. Sie sind also verpflichtet, ernsthaft nach einer Arbeitsstelle zu suchen, um auf diese Weise die eigene wirtschaftliche Lage zu verbessern.
Bildnachweise:
– fotolia.com/Gregory Lee
– fotolia.com/pusteflower9024
– fotolia.com/Paolese
– istockphoto.com/jojoo64
Steve
12. März 2021 um 13:51 Uhr
Alles klar, also am besten bei einem größeren Erbe oder ähnlichem zum Schuldenabbau SGB2 Leistungsbezug zum Monatsende fristlos kündigen, das Erbe antreten, Schulden bezahlen und gleichzeitig den Neuantrag für den darauffolgenden Monat mitschicken.
Celi H.
22. Juli 2019 um 10:50 Uhr
Hallo,
ich bin Auszubildene einer unvergüteten Schulausbildung und gebe nächste oder übernächste Woche meine Anträge ab da ich den Erstauszug genehmigt bekommen habe und die Wohnung vom Jobcenter bezahlt bekomme.
Ich habe im Juli meinen Führerschein bestanden..Freunde haben mir Geld geliehen welches ich am 01.08 mit 400 Euro komplett abbezahlen werde da ich bis zum 31.07 noch einen Minijob habe extra um alles abzubezahlen…Natürlich wird das Amt dies auf meinem Konto sehen..Allerdings werden die Anträge wohl erst in 2 Wochen durch sein. Werden sie die 400 Euro trotzdem bei mir anrechnen oder kann ich die 400 EUR bersorglos abzahlen?
Varol
30. Juli 2019 um 15:31 Uhr
Hi, ich war selber auch in der Lage und kann dir sagen dass geborgtes Geld nicht angerechnet wird da du das zurück bezahlen musst
Margret S.
9. Februar 2019 um 11:11 Uhr
Ich bin Harz 4 Empfängerin in M. habe 3755€ geerbt und auf mein Konto über wiesen bekommen. Ich habe 1572€ Verfahrenkostenstundung fällig am 28 Februar 2019?
Was mache ich jetzt? Erst die Gerichtskosten und Insollvenzberater bezahlen und danach beim Jobcenter mein Erbe angeben oder umgekehrt?
privatinsolvenz.net
18. März 2019 um 11:13 Uhr
Hallo Margret,
wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Eine Schuldnerberatungsstelle oder ein Anwalt kann Sie dazu beraten, wie Sie am besten vorgehen.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Alexandra B.
26. September 2018 um 8:53 Uhr
Die Beratungshilfe wird nicht für abgeschlossene Verfahren gewährt, z.B.wenn gegen einen Bescheid nicht innerhalb von 4 Wochen „Widerspruch“ eingelegt wurde. Selbst dann nicht, wenn dieser Bescheid fehlerhaft ist! Habe ich leider gerade erfahren müssen – so wird aus Unrecht doch noch gültiges Recht! Also im Zweifelsfall IMMER RECHTZEITIG EINSPRUCH EINLEGEN!