In der Regel müssen Personen ein Darlehen aufnehmen, wenn sie eine Immobilie finanzieren möchten. Dabei geht es häufig um mehrere hunderttausend Euro. Bei einer solch hohen Summe prüft die Bank die Bonität der Person und verlangt entsprechende Sicherheiten.
Dazu gehört es, eine Grundschuld eintragen zu lassen. Diese erlaubt es der Bank, die Immobilie zwangsversteigern zu lassen, wenn der Darlehensnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen sollte.
Wurde das Darlehen abbezahlt, kann der Eigentümer der Immobilie die Grundschuld löschen lassen. Wie das funktioniert und welche Vorteile dies bringt, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Grundschuld löschen kurz zusammengefasst
Nein, eine Grundschuld zu löschen ist ohne Notar nicht möglich. Dieser muss nämlich sowohl die Löschungsbewilligung als auch die Löschungszustimmung des Eigentümers notariell beglaubigen.
Die Kosten für die Löschung der Grundschuld betragen insgesamt 0,4 Prozent der Grundschuld. Dabei entfallen 0,2 Prozent auf die Gebühren für das Grundbuchamt und die restlichen 0,2 Prozent auf die Gebühren für den Notar. Mehr zu den Kosten können Sie hier nachlesen.
Lassen Sie die Grundschuld nicht löschen, können Sie diese in der Zukunft als Sicherheit für einen neuen Kredit verwenden – beispielsweise, wenn Sie die betreffende Immobilie renovieren möchten. An dieser Stelle erfahren Sie, wann die Löschung der Grundschuld demgegenüber empfehlenswert sein kann.
Inhalt
Was bedeutet es, eine Grundschuld löschen zu lassen?
Ist Ihr Darlehen abbezahlt, haben Sie die Möglichkeit, die Grundschuld löschen zu lassen. Das bedeutet, dass die Eintragung aus dem Grundbuch herausgenommen wird. Die Immobilie ist damit nicht mehr belastet.
Kann ich eine Grundschuld selbst löschen lassen? Nein, Sie müssen damit zwingend einen Notar beauftragen. Dieser muss die benötigten Unterlagen nämlich notariell beglaubigen. Er reicht dann die Dokumente an das Grundbuchamt weiter, wo die eigentliche Löschung erfolgt.
Sie benötigen zwingend eine sogenannte Löschungsbewilligung, um die Grundschuld löschen zu lassen. Diese wird Ihnen von Ihrer Bank ausgestellt. Häufig erfolgt dies automatisch, sobald das Darlehen abbezahlt wurde. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie die Ausstellung des wichtigen Dokumentes bei der Bank beantragen.
Eine Grundschuld zu löschen ist ohne Löschungsbewilligung nicht möglich. Dies gibt § 875 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vor.
Wann lohnt sich die Grundschuldlöschung?
Ob Sie nach Abzahlung Ihres Immobiliendarlehens die eingetragene Grundschuld löschen lassen sollten, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich können Sie die Grundschuld so lange bestehen lassen, wie Sie möchten. Es entstehen Ihnen dadurch keine Kosten oder Nachteile.
Unser Tipp: Möchten Sie Ihr Haus behalten, ist es in der Regel empfehlenswert, die Grundschuld nicht löschen zu lassen. Sie können diese nämlich in der Zukunft verwenden, um damit einen neuen Kredit abzusichern. Das hilft Ihnen beispielsweise, wenn Sie vorhaben, die Immobilie zu renovieren, zu vergrößern oder den Garten umzugestalten.
Planen Sie jedoch den Verkauf der Immobilie, bietet sich die Grundschuldlöschung an. Ein Haus oder eine Eigentumswohnung ohne eingetragene Grundschuld lässt sich nämlich in der Regel viel einfacher verkaufen als eine belastete Immobilie.
Löschung der Grundschuld: Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Lassen Sie die Grundschuld löschen, kommen Kosten auf Sie zu. Diese müssen Sie als Eigentümer der betreffenden Immobilie selbst tragen. Die Höhe der Gebühren hängt von der eingetragenen Grundschuld ab. Dabei gilt: Je höher die Grundschuld, umso mehr müssen Sie bezahlen.
Die Kosten für die Löschung der Grundschuld setzen sich wie folgt zusammen:
- Das Grundbuchamt verlangt Gebühren in Höhe von 0,2 Prozent der Grundschuld.
- Auch der Notar erhält 0,2 Prozent der Grundschuld.
Insgesamt müssen Sie also mit Gebühren in Höhe von 0,4 Prozent der Grundschuld rechnen, wenn Sie die Grundschuld löschen lassen. Bei einer Grundschuld in Höhe von 300.000 Euro wären das also 1.200 Euro.
Die Bank darf für die Ausstellung der Löschungsbewilligung keine Kosten berechnen.