Seit vielen Jahren kämpfen Rentner mit Altersarmut. Ihre Rente reicht kaum, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, obwohl sie 30 oder gar 40 Jahre lang gearbeitet haben. Häufig war ihr Gehalt so gering, dass sie davon nichts für ihre Altersvorsorge zurücklegen konnten.
Diese Problematik der Renten von Gering- und Niedrigverdienern ist seit Jahrzehnten bekannt. Bisher geschah nichts bzw. nicht viel. Doch nun, nach jahrelangen Debatten wurde die Grundrente zum 1. Januar 2021 eingeführt und soll etwa 1,3 Millionen Menschen mit niedrigen Altersrenten zugutekommen. Der folgende Ratgeber gibt einen Überblick.
Grundrente kurz zusammengefasst
Viele Senioren können von ihrer Altersrente kaum leben und sind von Altersarmut und Überschuldung bedroht. Die Grundrente ist laut Definition ein Zuschlag zur Altersrente, sodass Rentner, die jahrelang gearbeitet, aber nur wenig verdient haben, dennoch monatlich mehr in der Tasche haben als nur die Grundsicherung im Alter.
Menschen, die mindestens 33 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, aber nur wenig verdient haben, erhalten Grundrente. Wie viel Geld das im Einzelfall ist, hängt von den Beitragsjahren und dem monatlichen Einkommen ab. Die genauen Voraussetzungen können Sie hier nachlesen und in diesem Abschnitt zur Grundrente erfahren Sie, wie hoch diese ausfällt.
Tatsache ist, dass viele bedürftige Menschen keine Grundrente erhalten werden und weiter in Altersarmut leben müssen. Dies ist ein gravierender Kritikpunkt. Genaueres können Sie hier nachlesen.
Inhalt
Wer bekommt Grundrente?
Ziel der Grundrente ist es, dass Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet haben, an ihrem Lebensabend mehr Geld zur Verfügung haben als die Grundsicherung im Alter. Allerdings ist keine bedingungslose Grundrente vorgesehen.
Senioren wird die Grundrente unter der Voraussetzung gewährt, dass …
- sie mindestens eine 33-jährige Grundrentenzeit absolviert und
- in dieser Zeit unterdurchschnittlich verdient haben (maximal 80 Prozent des jährlichen Durchschnittsverdienstes).
Sind diese Bedingungen erfüllt, erhält der jeweilige Rentner die Grundrente als Aufwertung bzw. Zuschlag zur Altersrente. Hierfür ist kein Antrag erforderlich. Den Anspruch auf Grundrente prüft die Rentenversicherung automatisch.
Rentner, bei denen diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, erhalten weiterhin die sogenannte Grundsicherung im Alter. Das ist eine Art „Hartz 4 für Senioren“ in Höhe von etwa 796 Euro, wobei der konkrete Betrag abweichen kann, weil das Sozialamt neben den Miet-, Heiz- und Stromkosten auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt.
Rentner, die insgesamt weniger als 865 Euro Einkommen zur Verfügung haben, sollten überprüfen lassen, ob ihnen die Grundsicherung im Alter zusteht.
Exkurs zu den Grundrentenzeiten
33 Jahre Grundrentenzeit müssen Senioren mindestens hinter sich haben, um die Grundrente beanspruchen zu können. Hierzu gehören:
- Zeiten der Pflichtbeitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung aus einer Berufstätigkeit oder Selbstständigkeit
- beitragspflichtige Zeiten der Kindererziehung und der Pflege von Angehörigen
- Leistungszeiten bei Krankheit und Rehabilitation
- aufgrund von Pflege oder Kindererziehung zu berücksichtigende Zeiten
- Ersatzzeiten während des Kriegsdienstes, eine Kriegsgefangenschaft oder politische Gefangenschaft in der DDR
Folgende Zeiträume fallen hingegen nicht unter die Grundrentenzeit:
- Leistungsbezug von Arbeitslosengeld I oder II (Hartz 4)
- Dauer der Schulausbildung
- Zeiten einer freiwilligen Beitragszahlung
Das ist eine Krux an der Grundrente: Sie kommt nur Beitragszahlern zugute, also jenen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Damit gibt es in den meisten Fällen keine Grundrente für Selbstständige, weil sie eben in der Regel nicht pflichtversichert sind. Auch Bauern und Landwirte fallen durchs Raster, weil sie normalerweise über die landwirtschaftliche Alterskasse versichert sind.
Einkommensabhängige Höhe der Grundrente
Die Grundrente beträgt der Höhe nach bis zu 404,86 Euro brutto pro Monat, wobei der Zuschlag nach dem Einkommen gestaffelt ist. Den vollen Betrag erhalten Rentner, die 35 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Einkommensgrenzen bei der Grundrente
Die volle Grundrente erhalten diejenigen Senioren, deren Monatseinkommen als Rentner bei höchstens 1.250 Euro für Alleinstehende bzw. maximal 1.950 Euro für Ehegatten und Lebenspartner liegt. Das ist der sogenannte Freibetrag.
Einkommen oberhalb dieser Grenze wird zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Das bedeutet z. B., dass bei einer alleinstehenden Rentnerin mit einem Einkommen von 1.300 Euro 50 Euro zu 60 Prozent angerechnet würden, sodass ihre Grundrente 30 Euro geringer ausfällt.
Beträgt das Monatseinkommen sogar mehr als 1.600 bzw. 2.300 Euro, soll es zu 100 Prozent auf die Grundrente angerechnet werden. Für ein Ehepaar, das über monatlich 2.400 Euro verfügt, heißt das 100 Euro weniger Grundrente.
Die Einkommensprüfung erfolgt automatisiert durch die Rentenversicherung mithilfe der Daten vom Finanzamt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der jeweilige Rentner über Vermögen verfügt. Erspartes bleibt ebenso unberücksichtigt wie ein Eigenheim oder ein PKW. Eine Bedürftigkeitsprüfung zur Grundrente gibt es also nicht.
Grundrente und ihre Berechnung
Es ist recht kompliziert, die Grundrente zu berechnen. Bei diesem Verfahren werden nur jene Zeiten mit Rentenversicherungsbeiträgen berücksichtigt, die 30 bis 80 Prozent des jährlichen Durchschnittseinkommens betragen. 2022 liegt dieser Durchschnittsverdienst bei etwa 3.241 Euro monatlich, sodass das Einkommen mindestens bei 972 Euro brutto monatlich liegen muss, damit die Beitragszeit für die Berechnung berücksichtigt wird.
Die Berechnung der Grundrente funktioniert im Wesentlichen wie folgt:
- Zuerst prüft die Rentenversicherung, ob der jeweilige Rentner genügend Grundrentenzeiten gesammelt hat. Das sollten mindestens 33 Jahre sein.
- Anschließend sucht die Versicherung jene Zeiten heraus, in denen der Senior zwischen 30 bis 80 Prozent des jährlichen Durchschnittsverdienstes verdient hat. Nur diese Zeiten werden bei der Berechnung der Grundrente berücksichtigt, auch wenn es weniger als 33 Jahre waren.
- In einem dritten Schritt rechnet die Rentenversicherung die für diese Zeiten gesammelten Entgeltpunkte zusammen und bildet hieraus einen Durchschnittswert, den sie anschließend verdoppelt. Beträgt diese Verdopplung mehr als 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr, wird dieser Wert auf 0,8 begrenzt.
- Im Falle einer solchen Begrenzung beträgt der Zuschlagswert zur Grundrente 0,8 Entgeltpunkte abzüglich des Durchschnittswerts. Hiervon werden noch einmal 12,5 Prozent abgezogen.
- Zum Schluss ergibt sich der Jahreswert. Er wird als Zuschlag für maximal 35 Jahre berechnet, sprich höchstens mit 35 multipliziert.
Menschen, die noch weniger als 30 Prozent des jährlichen Durchschnittseinkommens verdient haben, erhalten in der Regel die Grundsicherung im Alter. Ihre niedrigen Gehälter werden bei der Berechnung der Grundrente nicht berücksichtigt. Ihnen bleibt ein Freibetrag von höchstens 216 Euro in der Grundsicherung.
Finanzierung der Grundrente war lange Zeit unklar
Für das Jahr 2021 wurden Kosten in Höhe von 1,3 Milliarden Euro für die Grundrente veranschlagt. Die Finanzierung sollte aus Steuermitteln erfolgen, wobei lange nicht feststand, woher genau das Geld kommen sollte.
Ursprünglich plante die SPD die Finanzierung aus einer neuen Finanztransaktionssteuer auf Börsengeschäfte – ein umstrittenes Vorhaben.
Die CDU hingegen verlangte einen neuen Vorschlag.
Kritik an der Grundrente: Ist das Gesetz undurchdacht?
Die Grundrente ist in vielen Punkten umstritten. Der Gesetzgeber will zwar mit der Grundrente ein „Kernversprechen des Sozialstaats“ einlösen. Fakt ist aber, dass viele Menschen diese „Respekt-Rente“ gar nicht erhalten und damit weiterhin in Altersarmut leben müssen:
- Das betrifft vor allem jene, die keine 33 Jahre Grundrentenzeit geschafft haben oder die nur weniger als 30 Prozent des durchschnittlichen Jahreseinkommens erzielt haben.
- Auch Selbstständige profitieren trotz ihrer jahrzehntelangen Berufstätigkeit in der Regel nicht von der Grundrente. Insbesondere in der Gründungsphase oder in Krisenzeiten kämpfen sie mit schwankenden Einkommen. Und nicht immer erlauben ihre Einnahmen eine adäquate Altersvorsorge.
- Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht arbeiten können, gehören ebenfalls zur Risikogruppe, die wahrscheinlich keine Grundrente erhält. Die Erwerbsminderungsrente wird nämlich nicht auf die Zeit der erforderlichen Rentenbeitragszahlungen anerkannt.
Einige Kritiker argumentieren, die aktuelle Fassung der Grundrente sei sogar verfassungswidrig, weil sie gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoße. Denn es gebe eine Ungleichbehandlung zwischen Versicherten und von Sozialhilfeempfängern. Demnach würden z. B. Versicherte trotz gleicher Beitragszahlung Renten in unterschiedlicher Höhe erhalten oder aber gleich hohe Renten trotz unterschiedlicher Beitragszahlungen. Wer weniger Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt habe, könne dennoch mehr Rente erhalten als jemand, der mehr Beiträge bezahlt hat.
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renter in armut
30. Juni 2021 um 19:46 Uhr
AG 1 Zeiten sowie (und vor allem) Studien und Hochbildunszeite) von dieser „pseujdo-grundrente“ auszhuschileßen ist wenigstens verfassungwidrig !!! Aber keiner unterni mt etwas (organisiert und juristish) dagegen !! Eine Schande !