Ein Schuldner ist dazu verpflichtet, einer Person – dem Gläubiger – Geld zu zahlen. Ein Schuldverhältnis kann etwa durch einen Kaufvertrag zustande kommen.
Nicht immer gibt es jedoch nur einen einzigen Schuldner. Es kann auch vorkommen, dass mehrere Personen gemeinsam einer anderen Geld schulden.
In gewissen Fällen gelten diese Personen dann als Gesamtschuldner. Welche Bedeutung dies für die Beteiligten hat, erklären wir im Folgenden.
Gesamtschuldner kurz zusammengefasst
Gesamtschuldner haften gemeinsam für eine bestimmte Schuld – die sogenannte Gesamtschuld. Dabei kann der Gläubiger die Zahlung der offenen Schulden von nur einem der Schuldner fordern.
Der Gläubiger kann sich einen der Schuldner aussuchen, welcher dann die Gesamtschuld begleichen muss. Dieser hat dann gegenüber den anderen Schuldnern einen Ausgleichsanspruch. Das wird Gesamtschuldnerausgleich genannt.
Nein, in den meisten Fällen besteht bei Eheleuten nicht automatisch eine Gesamtschuldnerschaft. Macht ein Partner Schulden, haftet dafür also nicht sofort der andere. Ausnahmen bestehen jedoch unter anderem dann, wenn beide gemeinsam einen Vertrag abgeschlossen haben oder bei Steuerschulden, wenn beide gemeinsam veranlagt werden.
Ja, die Haftung ist gesamtschuldnerisch, wenn es mehrere Erben gibt. Erben Personen Schulden, kann sich der Gläubiger also einen der Betroffenen heraussuchen und von diesem die Schuld einfordern.
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Was ist die gesamtschuldnerische Haftung laut BGB?
Eine Gesamtschuld kann nur bestehen, wenn mehrere Personen gemeinsam für eine Sache haften – also etwa zusammen Schulden haben. Gemäß § 421 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gilt für Gesamtschuldner folgendes:
- Jeder der einzelnen Schuldner kann dazu verpflichtet werden, die gesamte offene Summe oder nur einen Teil davon zu zahlen.
- Der Gläubiger kann den offenen Betrag jedoch nur einmal einfordern.
Der Gläubiger kann dabei frei entscheiden, welcher der Gesamtschuldner die Schulden begleichen soll. Dieser kann im Anschluss über den Gesamtschuldnerausgleich eine Zahlung von den anderen Schuldnern einfordern.
Abgrenzung zur Teilschuld
Neben der Gesamtschuld gibt es auch die sogenannte Teilschuld. Auch hierbei gibt es mehrere Schuldner. Allerdings haftet jeder von ihnen nur für einen bestimmten Teil der Schuld.
Ein Gläubiger kann die Gesamtschuldner getrennt verklagen bzw. nur einen davon. Ist er erfolgreich, erhält er dann die komplette Summe. Anders verhält es sich bei der Teilschuld. Hier muss der Gläubiger gegen alle Schuldner vorgehen und erhält von jedem nur einen Teil des offenen Betrages.
In welchen Fällen gibt es Gesamtschuldner? Beispiel zur Verdeutlichung
Eine Gesamtschuld kann auf unterschiedlichen Wegen zustande kommen: entweder durch einen Vertrag oder kraft Gesetz. Unterschreiben beispielsweise zwei Personen einen Kaufvertrag, so gelten beide als Gesamtschuldner. Gleiches gilt etwa bei Steuerschulden, wenn Eheleute gemeinsam veranlagt wurden.
Ein weiteres Beispiel: Der Vater von Martina und Joachim ist gestorben. Er hatte noch offene Steuerschulden, welche an seine Kinder vererbt werden. Das Finanzamt kann die offene Summe nun komplett entweder bei Martina oder Joachim einfordern.
Wird Martina zur Zahlung verpflichtet und hat die Schulden beglichen, kann sie danach Joachim zur Zahlung seines Anteils auffordern.