Er ist Beamter der Justiz und lässt einen unvermeidlich an den Kuckuck denken. Und er versetzt den meisten Menschen einen Schock, wenn er an der Haustür klingelt: der Gerichtsvollzieher. Denn er kommt, um Schulden bzw. Geldforderungen im Wege der Zwangsvollstreckung beizutreiben. Wenn dieser Beamte tatsächlich vor der eigenen Tür steht, muss im Vorfeld schon eine Menge passiert sein. Denn eine Zwangsvollstreckung ist nicht ohne weiteres möglich.
Der folgende Beitrag befasst sich mit dem Gerichtsvollzieher, dessen Aufgaben und Befugnisse. Er erklärt aber auch, was dieser Gerichtsvollzieher nicht darf und was Schuldner tun können, wenn er sich bei ihnen ankündigt.
Gerichtsvollzieher kurz zusammengefasst
Eine Hauptaufgabe vom Gerichtsvollzieher ist die Pfändung beweglicher Sachen. Was noch zu seinen Aufgaben gehört, haben wir hier zusammengefasst.
Nein. Dieser Beamte der Justiz wird zwar nur auf Antrag des Gläubigers tätig, er ist aber unparteiisch.
Nein. In der Regel pfändet er weniger als befürchtet. Außerdem muss er die gesetzlichen Pfändungsverbote beachten. Und er ist an einer gütlichen Einigung interessiert.
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Gerichtsvollzieher: Seine Aufgaben und Befugnisse
Gerichtsvollzieher pfänden und verwerten bzw. versteigern Wertgegenstände von Schuldnern, um deren Gläubigern zu ihrem Recht zu verhelfen. Ihre primäre Aufgabe ist es also, titulierte Geldforderungen durchzusetzen. Sie sind ein Organ der Zwangsvollstreckung und als solche für alle Vollstreckungshandlungen zuständig, die nicht dem Gericht übertragen sind. Hierunter fallen vor allem die Wegnahme, Pfändung und Versteigerung beweglicher Sachen.
Die Forderungspfändung, also z. B. für die Gehalts- oder Kontopfändung, fällt hingegen nicht in die Zuständigkeit vom Gerichtsvollzieher. Hierfür ist das Gericht zuständig.
Doch auch andere Aufgaben fallen in das Ressort dieses Beamten, z. B.:
- Zwangsräumungen von Wohnungen
- Zustellung und Abnahme einer Vermögensauskunft
- Einholung der Auskunft Dritter über das Vermögen des Schuldners
- Versuch der gütlichen Einigung
- Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis
- Abfragen bei anderen Behörden
Gerichtsvollzieher: Was darf er und was darf er nicht?
Ein Gerichtsvollzieher kann seine Aufgaben nur dann erfüllen, wenn ihm das Gesetz entsprechende Befugnisse einräumt. Er kann die Sachen des Schuldners nur pfänden, wenn er Zugang zu dessen Wohnung hat. Aus diesem Grund darf er die Wohnung des Schuldners mit Gewalt öffnen und durchsuchen, wenn er eine gerichtliche Genehmigung hierfür besitzt, notfalls sogar mit polizeilicher Gewalt. Die Kosten für den Schlüsseldienst trägt dann übrigens der Schuldner.
Ein Gerichtsvollzieher hat jedoch noch weitere Rechte:
Der Gerichtsvollzieher darf Bargeld mitnehmen und pfänden, soweit es einen bestimmten Betrag übersteigt. Er darf hierfür sogar einen Blick in die Geldbörse werfen (Taschenpfändung).
Allerdings darf er nicht alles Geld wegnehmen. Laut § 811 Nr. 3 ZPO ist Bargeld in folgender Höhe unpfändbar:
- „für den Schuldner, der eine natürliche Person ist, in Höhe von einem Fünftel“ des täglichen Pfändungsfreibetrags,
- und „für jede weitere Person, mit der der Schuldner in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebt, in Höhe von einem Zehntel“ des täglichen Pfändungsfreibetrags
Das gilt für jeden Kalendertag ab der Pfändung bis zum Ende des Monats. Aktuell beträgt der tägliche Freibetrag bei 68,99 Euro (Stand: 1. Juli 2024).
Auch Gegenstände darf er in einem gewissen Rahmen pfänden (Sachpfändung). Sachen, die für eine „bescheidene Lebens- und Haushaltsführung“ notwendig sind (z. B. Haushaltsgeräte, Möbel, Kleidung), muss er dem Schuldner und mit diesem in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Personen belassen.
Luxusgegenstände und teure Neugeräte darf er mitnehmen, wenn er dem Schuldner einen funktionsfähigen Ersatz belässt. Schmuck, mit Ausnahme von Eheringen, darf der Beamte mitnehmen.
Zur Schuldnerermittlung kann der Gerichtsvollzieher den Aufenthaltsort eines Schuldners bei der Meldebehörde oder anderen Behörden erfragen, sofern der Gläubiger diese Ermittlung beantragt hat.
Weigert sich ein Schuldner, die Vermögensauskunft abzugeben oder bleibt er unentschuldigt diesem Termin fern, so kann der Gerichtsvollzieher diesen auf der Grundlage eines entsprechenden Haftbefehls verhaften (Erzwingungshaft). Der Haftbefehl muss jedoch von einem Gläubiger beantragt werden.
Wer kann einen Gerichtsvollzieher beauftragen und unter welchen Voraussetzungen?
Nur wenn ein Gläubiger einen Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherauftrag) sendet, tritt dieser in Aktion. Hierfür muss der Gläubiger ein recht kompliziertes und umfangreiches Formular der Justiz ausfüllen. Doch auch das reicht allein nicht aus.
Der Gläubiger kann nur mit einem vollstreckbaren Titel, z. B. einem Vollstreckungsbescheid, den Gerichtsvollzieher beauftragen. Titel bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Anspruch des Gläubigers rechtskräftig festgestellt wurde.
Das können folgende Urkunden sein:
- gerichtliches Urteil
- gerichtlicher Vergleich
- Vollstreckungsbescheid
- notarielles Schuldanerkenntnis
Kosten vom Gerichtsvollzieher
Wird der Gerichtsvollzieher tätig, so kann er Gebühren und den Ersatz seiner Barauslagen beanspruchen. Der Gläubiger muss auf Verlangen einen entsprechenden Vorschuss aufbringen. In der Zwangsvollstreckung werden die Kosten dann zusammen mit der eigentlichen Geldforderung vom Schuldner beigetrieben, sofern dies möglich ist.
Was tun, wenn der Gerichtsvollzieher kommt: Rechte des Schuldners
Die weit verbreitete Angst vor dem Gerichtsvollzieher ist sicher menschlich und verständlich. Sie bringt die betroffenen Schuldner aber nicht weiter. Wenn diese sich umfassend darüber informieren, welche Rechte sie haben und was sie selbst aktiv unternehmen können, legt sich das mulmige Gefühl ein Stück und gibt ihnen die Möglichkeit, wieder selbst weitestgehend Herr der Lage zu werden.
Der Gerichtsvollzieher kündigt seinen Besuch in der Regel sogar an. Sie sollten ihn in die Wohnung lassen, weil er anderenfalls wiederkommt – dieses Mal unter Umständen mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss.
Sie als Schuldner haben dabei folgende Rechte:
- Lassen Sie sich den Dienstausweis zeigen.
- Zur Zwangsvollstreckung ist der Gerichtsvollzieher nur befugt, wenn er Ihnen einen entsprechenden Vollstreckungstitel des Gläubigers vorlegt. Das ist entweder ein gerichtlicher Beschluss oder ein Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil.
- Sie müssen keine Frage zu Ihrer Arbeit, Ihren Bankkonten oder Ihrem Vermögen machen. Notfalls können Sie den Beamten darauf verweisen, dass Sie zunächst mit Ihrem Anwalt oder der Schuldnerberatung sprechen möchten. Die Auskunftspflicht besteht jedoch dann, wenn Sie der Gerichtsvollzieher zur Abgabe einer Vermögensauskunft auffordert.
- Wenn Sie das Gefühl haben, dass ein Gerichtsvollzieher zu viel gepfändet hat, können Sie einen Anwalt beauftragen oder sich bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts beschweren.
Gütliche Einigung erwünscht: Sprechen Sie mit dem Gerichtsvollzieher
Die weitreichenden Möglichkeiten eines Gerichtsvollziehers und sein zweifelhafter Ruf mögen Schuldner verunsichern. Diese Beamten wollen den Betroffenen aber nichts Böses. Auch wenn sie auf Antrag des Gläubigers handeln, sind sie unparteiisch und an einer gütlichen Einigung interessiert. Es ist sogar ihre Aufgaben, Versuche zu einer einvernehmlichen Lösung zu unternehmen.
In der Regel wird ein Gerichtsvollzieher nicht sofort nach Wertgegenständen suchen, sondern erst mit dem Schuldner über die Situation sprechen. Sie können z. B. dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung vorschlagen.
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Christian
17. Januar 2023 um 14:57 Uhr
Hallo,
ich habe einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft bekommen . Ich wohne in bei jemanden der bereits Abgabe zahlt und ich als Hartz4 Empfänger befreit bin. Das ganze hat noch den Hintergrund das seid 5 Jahren kein Schriftstück des Beitragsservice also GEZ an mich gesandt worden ist. Auch kein Beitragsbescheid dem man hätte widersprechen können. Was soll ich tun? Keine Angaben welches Gericht zuständig ist usw.
Patrick
30. Oktober 2022 um 1:08 Uhr
Wir wohnen in einem Stockhaus mit 100 Parteien. Ich ging nur kurz Einkaufen und vergaß meine Wohnungstüre zum absperren. Als ich nach hause komme waren alle türen inklusive Balkontüre offen, da der herr gerichtsvollzieher einfach in die wohnung reinging und alles durchstöberte und mir sachen anpickte mit seinem kuckuck während ich nicht zu hause war. Meine Frage dazu darf er so etwas tun?????? Ich habe ihn den einlass in meine Wohnung nie verweigert oder irgendwas.
Michaela
29. September 2022 um 15:03 Uhr
Darf ein Gerichtsvollzieher ein Konto pfänden ohne Titel, ohne Mahnbescheid und Gericht
Michaela
Dennis
30. Januar 2021 um 1:02 Uhr
Hallo zusammen,
Ich wohne mit meiner Frau und zwei Kindern in einem Einfamilienhaus (unser Eigentum) ich habe noch zwei weitere Kinder und kann mir den Unterhalt coronabedingt und Jobwechsel bedingt nicht mehr leisten. Sie hat einen unterhaltstitel gegen mich. Somit könnte ein Gerichtsvollzieher kommen. Und jetzt die Frage: alles wirklich fast alles in diesem Haus hat meine Frau bezahlt. Kann der Vollzieher dies auch pfänden?
Vielen Dank vorab.
Mirza
26. Oktober 2020 um 6:04 Uhr
Guten Tag
Ich bin der Schuldner ca 150.000€ Einkommensteuern vor 10 Jahren ,
Zurzeit wohne ich bei meine Freundin .
Kann der Gerichtsvollzieher in die Wohnung meiner Freundin und die Sachen pfänden .
Es gehört nichts mir
Thorsten
15. September 2020 um 21:03 Uhr
Hallo.
Darf der Obergerichtsvollzieher die vereinbarte Rate (von 85€ auf 100€) während der Laufzeit einfach erhöhen ohne Angaben von gründen und das alles per E-Mail?
Wozu gibt es das Gespräch und die schriftliche Vereinbarung?
Sascha
30. Juni 2020 um 21:45 Uhr
Hallo darf ein Obergerichtsvollzieher mein jetzigen Vermieter anrufen und ihm erzählen von einer Sache die fünf Jahre zurück liegt
Oder geht meinem jetzigen Vermieter da gar nix von an bzw darf der mich deswegen jetzt kündigen obwohl er mit der Sache gar nix zu tun hat
LG
Mia
7. Juni 2020 um 20:32 Uhr
Guten Abend,
ich möchte gerne wissen, wie die Rechtslage ist, wenn der eigene Vater, der aufgrund seiner finanziell schlechten Situation bei mir, seiner Tochter gemeldet ist, einen Zwangsvollstreckungsbescheid erhalten hat.
Er ist nicht im Mietvertrag berücksichtigt, lediglich nur bei mir gemeldet, in der Hoffnung bald selbst eine eigene Wohnung zu finden/erhalten.
Darf und muss ich die Gerichtsvollzieher als Tochter und alleinige Mieterin in die Wohnung lassen und vor allem, dürfen sie meine Sachen pfänden? Es sind ausschließlich meine Sachen in der Wohnung vorhanden.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Mike
25. Mai 2020 um 20:06 Uhr
Hallo,
Ich bin körperlich schwer krank und sollte in das Büro des GV kommen. Hier konnte ich mit GV mich einigen, das er zu mir nach Hause kommt und die EV oder wie das heißt abnimmt. Nun klingelt es hier abends 20 Uhr Sturm. Ich nehme starke Opiate und bin froh wenn ich abends ohne Schmerzen einschlafen kann. Nun zog ich Hose an und robte zur Tür, rief in die Sprechanlage mehrfach hallo, keine Reaktion. Ich sah wie das Auto des GV weg fuhr und telefonierte dem GV hinterher. Ich machte dem GV auf die Uhrzeit aufmerksam, was ihn nicht störte auch das er weiß in welcher Situation ich bin, er drohte und schrie umher was ich mir einbilde, wenn er schon zu mir kommt, habe ich sofort Tür zu öffnen. Ich versuchte nochmal zu betonen, 20 Uhr krank, brauch etwas bis ich Hose an hab und an der Tür bin. Keine Chance, den GV runter zu holen. Darf er überhaupt Abends hier so einen Terror machen.
Vielen lieben Dank und alles Gute
Mike
Tim
4. April 2020 um 6:38 Uhr
Guten Tag,
Auszugsdatum und Datum der Räumung fielen auf den gleichen Tag weil es zu Verzögerungen durch Krankheit des kam. Es lagen keine Schulden vor, es gab keine Pfändung, lediglich einen Immobilienhai der sich seit 6 Jahren nicht blicken lies und nur über Anwalt arbeitet.
Der Gerichtsvollzieher meinte er vertrete die Interessen des Vermieters und lies sich auf keine Bitte ein das Wochenende für den Rest den Wohnungsumzug zu bekommen.
Der GV sagte der Mieter dürfe nicht anwesend sein. jedoch steht überall nur der Mieter muß nicht, oder falls er nicht anwesend ist.
Gibt es einen Grund den Mieter am Auszug unter Abtransport seines Eigentums zu hindern bzw. zu sagen das es rechtlich nicht zulässig sei?
Damit die Situation nich eskaliert gab der Mieter nach und verließ die Wohnung . Dabei hatte er Wertsachen sowie zwei Computer und Uhren vergessen. Die waren anschließend nicht in den Kartons der Spedion. Der Gerichtsvollzieher behauptet er habe ja keinen Pfändungsauftrag gehabt und deshalb sei es nicht seine Aufgabe Wertgegenstände in Verwahrung zu nehmen . Ist es nicht Teil der Hoheitlichen Aufgaben genau das zu tun und später an den Mieter zurückzugeben?
Es zu den Fragen nirgends etwas zu finden.
Danke für die Hilfe
Tim
Nadine
20. Februar 2020 um 13:49 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren.
Wichtige Frage an sie , ich stehe schon seit längere Zeit unter privat Insolvenz trotzallem schickt mir ein Gerichtsvollzieher ein schreiben über so und so viel Schulden mit zusätzlichen Anwaltskanzleien usw ist es erlaubt ?? Lg Nadine
privatinsolvenz.net
6. April 2020 um 14:21 Uhr
Hallo Nadine,
während der Privatinsolvenz sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen laut § 89 Abs. 1 InsO in der Regel unwirksam. Allerdings gibt es von diesem Grundsatz auch Ausnahmen, z. B. bei Unterhaltsschulden oder bestimmten Neuschulden, die nach der Insolvenzeröffnung entstanden sind. Für weitergehende Informationen lassen Sie sich bitte ggf. von einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt beraten. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Steffi
29. Januar 2020 um 21:28 Uhr
Hallo, bei meinem Freund sind die h Betrüger Schulden aufgelaufen. Da er damals in einer schweren Situation steckte hat er sich nicht weiter drum gekümmert. Mittlerweile ist es wohl egal ob die Forderungen echt sind weil es zu lange her ist und es sind natürlich einige Kosten dazu gekommen.
Wir wollten nun mit dem Obergerichtsvollzieher eine Rate vereinbaren, aber er konnte und keine feste Summe nennen, nur eine ungefähre Summe die er auf schriftliche Nachfrage noch erhöht hat und war immer noch nicht bereit für eine feste Ratenvereinbarung. Wir sollten einen endlosen Dauerauftrag einrichten und er würde sich dann melden.
Verärgert habe ich dann das Geld auf einmal bezahlt womit ich meinen Dispo belasten, aber wenigstens weiß woran ich bin.
Der Gerichtsvollzieher hat noch eine saftige Schlussrechnung angekündigt und behauptet er könnte keine feste Ratenvereinbarung treffen weil er ja nicht weiß wann das Geld auf seinem Konto ankommt (und die genaue Summe der anfallenden Zusatzkosten konnte er vorher auch nicht nennen).
Ich gehe bei einer Ratenvereinbarung eigentlich von festen Terminen aus mit denen man ja wohl rechnen kann. Ich empfinde sein Verhalten als willkürlich.
Meine Frage ist, ob es für einen Gerichtsvollzieher tatsächlich nicht möglich ist verbindliche Kosten zu nennen, wenn ich die Bereitschaft zeige sie zu zahlen?
Viele Grüße, Steffi
Akin
23. Januar 2020 um 4:38 Uhr
Seit Mai 2018 gilt die DSGVO
Datenschutzgrundverordnung
Wenn der angebliche, sogenannte GV ihre Daten an Dritte oder weitere weitergibt ohne sie darüber in Kenntnis zu setzen und ihre Einwilligung einzuholen, empfehle ich den zuständigen Datenbeauftragten zu informieren und Klage wegen Datenschutzverletzung einzureichen.
Das kann extrem teuer für den oder diese werden.
Nur nicht einschüchtern lassen
Emma
18. Oktober 2019 um 15:21 Uhr
Hallo, meine Tochter wohnt in einer WG die der Vermieter zusammengestellt hat. Es gab viel Streß mit ihr und dem Vermieter und sie hat immer den Kürzeren gezogen im Streit mit den Mitbewohnerinnen, die Geschwister sind.
Der Gerichtsvollzieher war jetzt da und hat seine Visitenkarte in den Briefkasten geworfen. Diese Mädchen haben diese dem Vermieter geschickt und dieser hat sich an den Gerichtsvollzieher gewandt. (Meine Tochter hat 210€ Nebenkosten Schulden bei dem Vermieter) Der Gerichtsvollzieher hat dem Vermieter alle Schulden meiner Tochter haarklein unterbreitet und er hat sogar die Summen und die Gläubiger gewusst und das, obwohl ich denke, es geht ihm überhaupt nichts an und das diese Sachen vertraulich sind. Wie kann das sein? Kann man sich irgendwo beschweren? Meine Tochter hat dadurch nur Nachteile mit ihrem Vermieter und den Mitbewohnerinnen, denn denen hat er es auch schon erzählt.
Melanie
2. Oktober 2019 um 23:49 Uhr
Schönen guten Tag,
Ich hatte heute in meiner Abwesenheit eine zwangsvollstreckung durch eine vollzugsbeamtin mit zwei gemeindebeamte! Davon abgesehen das, dass was mitgenommen wurde den Streitwert definitiv überschreitet, sah meine Wohnung schlimmer als nach einem Einbruch aus! Zum Beispiel wurde mein Küchenschrank beschädigt, unterlagen die in einem Beutel waren wurden auf den Tisch geschüttet und lagen auf dem Boden, sogar bis unter die Couch, verstreut! Gegenstände aus Kartons lagen auf dem Boden oder wurden so rein ,,reingeworfen“ das sie beschädigt sind! Gegenstände wurden von Raum zu Raum verteilt und irgendwo abgelegt! Bilder von der Wand lagen in meinem Bett unter irgendwelchen anderen Dingen die man einfach nur in ihren vorherigen Platz durchsuchen hätte können und noch einiges mehr! Des Weiteren wurden die Gegenstände zwar benannt aber kein schätzwert eingetragen, über den will man mich gesondert informieren! Die Anordnung ist auch nicht von unserem zuständigen Amtsgericht sondern dem einer anderen Stadt und auch nicht von heute, sondern Juli! Darf ein vollziehungsbeamte so vorgehen? Meine Kinder haben geweint weil auch bei ihnen alles auf den Kopf gestellt wurde und von meinem Sohn auch Dinge wie seine wii (Geschenk seines Vaters zu Weihnachten) mitgenommen wurden! Durchsuchung okay, aber so?
Frank
17. September 2019 um 11:06 Uhr
Mein Gerichtsvollzieher weigert sich, mir eine Aufstellung aller gezahlten Forderungen zu machen und nur mit dieser Aufstellung, kann ich bei Gericht aus dem Schuldnerverzeichnis gelöscht werden. Was kann ich tun ?
Katja
4. September 2019 um 16:53 Uhr
Hallo folgendes ist heute bei mir passiert mein Sohn 9 Jahre öffnete die Tür und sprach mit dem Gerichtsvollzieher er fragte ob ich da bin mein Sohn sagte ja und sagte er hollt mich er ist meinen Sohn in die Wohnung gefolgt und stand auf einmal in der Stube darf er das????er hat einen Fernseher und. Ein tablet gepfändet obwohl es nicht mir sondern meinen lebensgefährden gehörte das war ihm völlig gleichgültig
Felix K.
31. Mai 2019 um 15:01 Uhr
Hallo, meine Mutter ist 73Jahre alt, zu 100% Schwerbehindert und befindet sich in der Pflegestufe 2. Sie bezieht eine monatliche Rente von 1.149,00 Euro.
Hier nun meine Frage, wieviel darf ein Gerichtsvolzieher von meiner Mutter pfänden bzw. wie hoch ist ihr monatlicher Freibetrag der nicht gepfändet werden darf?
privatinsolvenz.net
7. Juni 2019 um 15:17 Uhr
Hallo Felix,
hier sind die allgemeinen Regeln zum Pfändungsfreibetrag zu beachten (siehe auch aktuelle Pfändungstabelle).
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Anke
25. Mai 2019 um 16:15 Uhr
Hallo, mein Freund ist vor ein paar Tagen jetzt entgültig zu mir gezogen. Mit dem beantragten Nachsendeantrag kam jetzt ein Schreiben von einem Inkasso Büro welches den Gerichtsvollzieher beauftragt hat. Was kann mir passieren ? Bzw meiner Wohnung ? Es sind überwiegend alles meine Möbel!!! Meine beiden Kinder leben bei mir ….. ich brauche gerade wirkliche Hilfe.
privatinsolvenz.net
29. Mai 2019 um 15:06 Uhr
Hallo Anke,
werden Gegenstände gepfändet, die nachweislich Ihnen gehören, können Sie eine Drittwiderspruchsklage einreichen.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Aleksandra
25. Mai 2019 um 14:39 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vor kurzem war bei mir die Situation, dass ein Gerichtsvollzieher meinen Fernseher (den ich nicht einmal ausbezahlt habe – ratenzahlungen) genommen hat. Obwohl ich keine Schulden habe. Die Schulden sind von meinem Vater. Ich war leider in dem Moment nicht zu hause. Meine Mama hat dem Gerichtsvollzieher meine Dokumente vom Fernsehn gezeigt. Das war dem egal. Nichteinmal eine Bestätigung oder sonst irgendetwas geben wollte. Ich war im Gericht, in der Polizei, habe Justizministerium angerufen, jeder schickt mich an eine andere Adresse. Ich weiß nicht mehr, wo ich mich melden soll. Haben Sie vielleicht eine Idee ?
privatinsolvenz.net
29. Mai 2019 um 15:04 Uhr
Hallo Aleksandra,
wurde ein Gegenstand gepfändet, der nachweislich nicht dem Schuldner gehört, müssen Sie eine Drittwiderspruchsklage einreichen. Nähere Informationen zum Vorgehen erhalten Sie bei einem Anwalt.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Ezi
5. November 2019 um 19:47 Uhr
Hallo ich habe eine frage ich habe einen privatkonkurs eröffnet habe einen brief bekommen das ich einen termin mit dem Gerichtsvollzieher machen muss aber werde höchstwahrscheinlich nicht zuhause sein da ich in den nächsten wochen im ausland bin aber mein bruder könnte anwesend sein würde es ein problem ausmachen wenn er ihn in die wohnung lässt oder MUSS ich persönlich anwesend sein?:/ Danke
Heinz M.
11. April 2019 um 16:26 Uhr
Hallo,
darf ein Gerichtsvollzieher das Kinderzimmer meiner Tochter, die 20 jährig ist, auch anzuschauen?
MfG
Heinz
privatinsolvenz.net
13. Mai 2019 um 14:30 Uhr
Hallo Heinz,
grundsätzlich darf der Gerichtsvollzieher mit einem entsprechenden Beschluss die gesamte Wohnung prüfen. Des Weiteren darf vermuten, dass sich alle in der Wohnung befindlichen Gegenstände dem Schuldner gehören. Sie können das Zimmer Ihrer Tochter entsprechend kennzeichnen und den Gerichtsvollzieher darauf hinweisen.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Edeltraud
13. März 2019 um 8:32 Uhr
Darf ein Gerichtsvollzieher unverschämt werden.
Ich habe um ein paar Minuten 5 circa Wartezeit gebeten, da jemand bei mir zu Besuch war, er sagte beim Reinkommen vor der anderen Person, ich warte nicht!
Er hatte einen Termin mit mir vereinbart, ich habe wegen Grippe einen Tag vorher eine Mail geschrieben, um einen neuen Termin gebeten.
Er kam trotzdem, ich ließ ihn rein, und dann war er frech.
Egon
26. Februar 2019 um 5:31 Uhr
Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mal gehört, dass wenn ich in einer Schuldnerberatung bin, der Gläubiger nicht mehr an mich heran treten darf, sondern fortan nur noch über die Schuldnerberatung laufen darf. Ist das richtig?
privatinsolvenz.net
18. März 2019 um 12:09 Uhr
Hallo Egon,
das ist nicht grundsätzlich so geregelt. Befinden Sie sich jedoch in Beratung, ist es hilfreich, wenn Sie dort sämtliche Unterlagen vorlegen und das Handeln mit dem Berater absprechen.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Martin S.
17. Januar 2019 um 8:28 Uhr
Guten Morgen!
Sachverhalt Mein Frau u.Ich sind Wohnungseigentümer einer Mietwohnung mit 4Kinder
Je einen Zimmer.
Frage1 Der Sohn meiner Frau 33Jahre wohnt noch bei uns und hat Schulden
Ich habe den Gerichtsvollzieher in meiner Wohnung gelassen
Und in seinen Zimmer. (Undermieter )
Der Gerichtsvollzieher hat meine ganze Wohnung kontrolliert
Zimmer für Zimmer keine Privatsphäre als Hauptmieter.
Darf ein Gerichtsvollzieher soooo was.
Mfg Martin
privatinsolvenz.net
18. Januar 2019 um 15:28 Uhr
Hallo Martin,
sollte im Untermietvertrag die Nutzung anderer Räume vereinbart sein, kann es vorkommen, dass dort auch eine Überprüfung stattfindet. Inwiefern dies erlaubt ist, besprechen Sie am besten mit einem Anwalt.
Ihr Team von privatinsolvenz.net