Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren: So funktioniert sie

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 5. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Nur nach einer fehlerfreien Forderungsanmeldung in der Insolvenz erhalten Gläubiger ihre Ansprüche bezahlt.
Nur nach einer fehlerfreien Forderungsanmeldung in der Insolvenz erhalten Gläubiger ihre Ansprüche bezahlt.

Personen und Unternehmen, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können, haben die Möglichkeit, Insolvenz anzumelden und ein geregeltes Verfahren zum Schuldenabbau zu durchlaufen.

Ein solches Insolvenzverfahren soll dafür sorgen, dass die Gläubiger gleichmäßig befriedigt werden. Hierfür wird das Schuldnervermögen verwertet und verteilt.

Gläubiger bekommen ihre Ansprüche nur dann bezahlt, wenn sie nach Eröffnung der Insolvenz ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Was es mit dieser Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren auf sich hat und was eine Insolvenztabelle ist, erklärt dieser Ratgeber.

Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren kurz zusammengefasst

Werden die Ansprüche der Gläubiger nach der Insolvenzeröffnung automatisch bei der Schuldenregulierung berücksichtigt?

Nein. Gläubiger können ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren nur geltend machen, wenn sie ihre Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet haben.

Was ist eine Insolvenztabelle?

Die Insolvenztabelle ist ein Verzeichnis, in welchem der Insolvenzverwalter alle angemeldeten und von ihm geprüften Forderungen der Gläubiger einträgt.

Wie lange hat ein Gläubiger Zeit, um seine Forderung anzumelden?

Bis zum Schlusstermin ist auch eine verspätete Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren möglich. Allerdings muss der Gläubiger die Kosten hierfür tragen.

Nach Eröffnung der Insolvenz: Forderung rechtzeitig anmelden

Auf manchen Webseiten der Justiz können Sie die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren online ausfüllen und ausdrucken.
Auf manchen Webseiten der Justiz können Sie die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren online ausfüllen und ausdrucken.

Nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, können Gläubiger ihre Ansprüche nur dem Insolvenzverwalter gegenüber geltend machen. Zu diesem Zweck fordert sie das Gericht im Eröffnungsbeschluss die Gläubiger auf, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anzumelden.

Geregelt ist die Forderungsanmeldung in der InsO, genauer gesagt in § 174 Insolvenzordnung.

Die Insolvenztabelle wird vom Insolvenzverwalter angefertigt. Hierbei handelt es sich hierbei um Verzeichnis, in das alle angemeldeten und geprüften Forderungen der Insolvenzgläubiger eingetragen werden. Geprüft bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Gläubiger die Existenz seines Anspruchs nachweisen muss.

Im Rahmen dieser Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren muss der Gläubiger daher seine Ansprüche genau darlegen und beziffern.

Verwenden Sie hierfür das Formular zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren, das Ihnen vom Insolvenzgericht oder dem Insolvenzverwalter vorgegeben wurde. Hierbei müssen die folgenden Informationen eingetragen werden:

  • Inhaber des Anspruchs jeweils mit vollständigem Namen bzw. konkreter Bezeichnung
    Für juristische Personen wie GmbHs, Aktiengesellschaften und ähnliche Unternehmen ist außerdem der gesetzliche Vertreter zu benennen.
  • konkreter Betrag der anzumeldenden Forderung
    Die Hauptforderung, mögliche Nebenforderungen wie Kosten und Zinsen sowie der Gesamtbetrag der Forderung sind getrennt voneinander auszuweisen.
  • Grund des Anspruchs (z. B. Kaufvertrag oder Mietvertrag)
    Der Gläubiger muss genau begründen, worauf seine Forderung beruht.
  • Wird ein Anspruch geltend gemacht, der auf einer unerlaubten Handlung beruht (z. B. eine fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr), so muss der Anspruchsinhaber alle relevanten Tatsachen benennen, die diesem Anspruch zugrunde liegen.
Bei der Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren müssen Gläubiger ihre Ansprüche nachweisen, z. B. mithilfe von Verträgen.
Bei der Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren müssen Gläubiger ihre Ansprüche nachweisen, z. B. mithilfe von Verträgen.

Außerdem muss der Gläubiger im Rahmen der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren die Existenz seiner Ansprüche mithilfe von Rechnungen oder anderen beweiskräftigen Urkunden nachweisen. Hierfür genügen in der Regel Vertragsunterlagen oder Rechnungen.

Legt der Gläubiger keine derartigen Nachweise vor, so wird der Insolvenzverwalter seine Forderung bestreiten.

Sie fragen sich, wie Sie das Formular zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren richtig ausfüllen? Gläubiger, die bei einer Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren Hilfe benötigen, können sich von einem Anwalt für Insolvenzrecht beraten lassen.

Anwaltliche Hilfe ist deshalb ratsam, weil eine fehlerhafte Forderungsanmeldung und auch eine fehlerhafte Zinsberechnung dazu führen kann, dass der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet und damit nicht anerkennt.

Form und Frist der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren

Die Anmeldung ist gewöhnlich in zweifacher Ausführung beim Insolvenzverwalter einzureichen. Hierbei müssen Gläubiger die Anmeldefrist beachten, die ihnen vom Insolvenzgericht im Eröffnungsbeschluss gesetzt wurde. Auch dem Anschreiben des Insolvenzverwalters kann diese Frist in der Regel entnommen werden.

Verpasst der Gläubiger die gesetzte Frist, so hat er trotzdem die Möglichkeit, seine Forderung verspätet im Insolvenzverfahren anzumelden, jedoch nur bis zum Schlusstermin.

Verwenden Sie für die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren nicht irgendein Muster. Das Formular hierfür ist meist standardisiert.
Verwenden Sie für die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren nicht irgendein Muster. Das Formular hierfür ist meist standardisiert.

Die zusätzlichen Kosten, die durch die verspätete Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren entstehen, muss er übernehmen. In der Regel handelt es sich um einen Betrag von 15 Euro. Nach diesem Termin ist eine Anmeldung nicht mehr möglich.

Bitte nutzen Sie für die Forderungs­anmeldung im Insolvenzverfahren das Formular, das Sie vom Insolvenzgericht oder dem Insolvenzverwalter erhalten haben. Schicken Sie Ihre Anmeldung nur an den Verwalter und nicht an das Gericht.

Spätestens zum Verfahrensabschluss wird bestimmt, ob und inwieweit die angemeldeten und festgestellten Forderungen aus der Insolvenztabelle auch ausbezahlt werden. Grundlage hierfür ist die Insolvenzquote. Sie beziffert den prozentualen Anteil der Forderung, die aus der Insolvenzmasse, dem Schuldner­vermögen, ausbezahlt wird. Dies hängt auch davon ab, wie viel Schuldnervermögen vorhanden ist.

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Über den Autor

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Franziska L.

Franziska studierte Rechtswissenschaften. Seit 2017 gibt sie als Redaktionsmitglied von privatinsolvenz.net Tipps zu den Themen Schulden und Geldsparen. Ihr besonderes Anliegen ist es, juristische Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung in ihren Texten möglichst einfach zu beantworten.

One Reply to “Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren: So funktioniert sie”

  1. Marlies

    5. April 2023 um 10:08 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    bisher war mir eine Überzahlung und in welcher Höhe nicht bekannt.
    Bitte lassen Sie mir eine Information zukommen.
    Vielen Dank
    Marlies

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