Für Unternehmen, die ausstehende Beträge bei ihren Schuldnern nicht eintreiben können, weil ihnen beispielsweise die Kapazitäten dazu fehlen, kann es sinnvoll sein, offene Forderungen zu verkaufen. Dadurch bekommt das Unternehmen das fehlende Geld vom Käufer ausgezahlt, der sich dann das Geld beim jeweiligen Schuldner zurückholt.
Daraus ergeben sich Vorteile für beide Seiten. Welche das sind, wie der Verkauf von Forderungen vonstatten geht und ob private Personen eine Forderung verkaufen können bzw. sollten, lesen Sie in diesem Ratgeber.
Forderungsverkauf kurz zusammengefasst
Ja, es handelt sich dabei um einen sogenannten Rechtskauf bzw. um das „echte Factoring„.
Wenn Sie Schuldtitel verkaufen, erhöht sich dadurch Ihre Liquidität, weil Sie den Kaufpreis für die Forderung sofort erhalten. Nach dem Forderungsverkauf sind dann nicht mehr Sie für die Schuldeneintreibung verantwortlich, sondern etwa eine Inkassofirma.
Ja, ein Forderungsverkauf ist mit Kosten verbunden, weshalb sich Forderungen zu verkaufen privat nicht lohnt. Unternehmen machen von dieser Möglichkeit der Abtretung jedoch vermehrt Gebrauch.
Inhalt
Diese Vorteile ergeben sich, wenn Sie Forderungen verkaufen
Wenn Sie Forderungen verkaufen wollen, ergeben sich daraus sowohl Vorteile für Sie als auch für den Käufer. Sie erhalten den offenen Betrag sofort zurück, wodurch sich Ihre Zahlungsfähigkeit erhöht, und der Käufer die Möglichkeit bekommt, einen Gewinn zu erzielen. Denn der Käufer zahlt Ihnen den Betrag zwar aus, jedoch nicht in voller Höhe. Warum sollte er sonst den Verkauf einer Forderung annehmen? Einen Teil des Geldes behält der neue Besitzer der Forderung. Sein Ziel ist es, beim Schuldner so viele der Schulden wie möglich einzutreiben, denn so erhöht sich sein Gewinn.
So übernimmt der neue Eigentümer das Risiko, dass die Verschuldung eventuell nicht beglichen werden kann, weil es sich nach dem Verkauf nun nicht mehr um Schulden bei Ihnen, sondern bei etwa dem Inkassounternehmen handelt. Dies wird als Ausfallrisiko bezeichnet. Außerdem muss derjenige, der seine offene Rechnung verkaufen will, nur Sorge dafür tragen, dass die Forderung rechtmäßig ist und nicht dafür, dass diese tatsächlich eingetrieben werden kann.
Sollten Sie gar eine titulierte Forderung verkaufen, ist diese bei Inkassounternehmen sicher noch beliebter. Denn in diesem Fall handelt es sich um einen Gerichtsbeschluss, der den Schuldner zur Schuldbegleichung verpflichtet. Bis zu 30 Jahre lang kann das Geld dann eingefordert werden.
An ein Inkasso-Unternehmen eine Forderung verkaufen: So geht’s
Sobald einer Ihrer Kunden mit der Rückzahlung seiner Schulden in Verzug gerät, können Sie diese Einzelforderung verkaufen. Aber auch der Verkauf von gleich mehreren Abtretungen ist möglich. Sie können zudem erst selbst Mahnungen verschicken, um das Geld einzuholen. Sollten Sie die offene Forderung aber nicht verkaufen, sondern diese zur Insolvenztabelle anmelden, erhalten Sie bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nur einen Teil oder gar nichts der Schulden zurück. Denn dann handelt es sich um eine Insolvenzforderung.
Wenn Sie sich dieses Forderungsmanagement aber sparen wollen, können Sie jemanden damit beauftragen. Oft kommen hier Inkassounternehmen ins Spiel. Weil Forderungen zu verkaufen sich von Firma zu Firma anders gestaltet, gibt es für den Forderungsverkauf kein Muster. Viele der Inkassofirmen bieten im Internet aber unverbindliche Angebote dar.
Sobald für den Forderungsverkauf der Vertrag geschlossen ist, wird sich das Inkassounternehmen mit dem Schuldner in Kontakt setzen. Dabei wird dieses Mahnungen bzw. Zahlungserinnerungen versenden.
In der Regel muss der Schuldeneintreiber auch offenlegen, dass er jetzt neuer Besitzer der Forderung ist. Das besagt das Risikobegrenzungsgesetz zum Forderungsverkauf. Nach weiteren Mahnungen und eventuell auch Anrufen kann ein Mahnwesen per Gericht verhängt werden, wenn der Schuldner nicht reagiert und beispielsweise auch keinen Kontakt zur Inkassofirma sucht. Oft kommt es auch zu einem SCHUFA-Eintrag beim Schuldner.
Kann man Forderungen privat verkaufen?
Forderungen zu verkaufen, ist als Privatperson auch möglich. Allerdings sind die Beträge hier meist recht klein, was weniger Gewinn für etwa eine Inkassofirma bedeutet. Es könnte also schwierig werden, den Forderungsverkauf privat durchzusetzen. Dennoch gibt es einige Firmen, die diesen Service anbieten. Fragen kostet in aller Regel nichts. Eine Schuldnerberatung können Sie immer hinzuziehen.
Sie sollten aber bedenken, dass Sie auch privat Inkassogebühren bezahlen müssen. Diese richten sich nach der Höhe der offenen Forderung. Außerdem ist es oft nicht im Rahmen des Möglichen, Mietforderungen zu verkaufen, wenn die Inkassofirma über eine Bonitätsabfrage herausfindet, dass der Mieter zahlungsunfähig ist und sie somit kein Geld bei diesem eintreiben kann.
Forderungen verkaufen: Was ist Factoring?
Beim Factoring im Forderungsverkauf gibt es zwei Varianten: das echte und das unechte Factoring. Bei diesem Verkauf von Forderungen wird Umsatzsteuer erhoben, wenn das sogenannte echte Factoring zum Einsatz kommt. Hier nimmt der Käufer das Ausfallrisiko vollständig auf sich und übt zudem eine wirtschaftliche Tätigkeit aus, bei der er dem Verkäufer Gebühren berechnet. Daher fallen hier Steuern an. Diese Art, Forderungen zu verkaufen, wird auch regressloser Forderungsverkauf genannt.
Bei unechtem Factoring kann das Ausfallrisiko nicht auf den Käufer übertragen werden. Der eigentliche Gläubiger behält dieses demnach. Ob bei diesem Forderungsverkauf eine Umsatzsteuer anfällt, lässt sich nicht pauschal beantworten.
Sie sollten beim Forderungsverkauf an die Bilanzierung denken. Der Verkauf von Darlehensforderungen kann still oder offen vonstatten gehen. Bei der stillen Abtretung gibt es die Möglichkeit, den Schuldner nicht direkt über den Forderungsverkauf zu unterrichten. Erfolgt dieser hingegen offen, wird dies auf der nächsten Mahnung vermerkt.
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Werner W. M.
4. Juni 2019 um 9:49 Uhr
Wir möchten unsere Vollstreckbare Schuldentitel verkaufen,bitte um ein Angebot.
[…]
Bitte um eine kurze Nachricht.
Mit freundlichen Grüße.
W.M.
privatinsolvenz.net
7. Juni 2019 um 15:27 Uhr
Hallo Werner,
wir kaufen keine Forderungen an. Sie können sich unter anderem an ein Inkassounternehmen wenden.
Ihr Team von privatinsolvenz.net