Privatinsolvenz: Welche Folgen sind zu erwarten?

Von Albert K.

Letzte Aktualisierung am: 14. Dezember 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Privatinsolvenz: Welche Folgen bringt sie für den Schuldner mit sich?
Privatinsolvenz: Welche Folgen bringt sie für den Schuldner mit sich?

Wer in die Privatinsolvenz geht, tut dies mit der Aussicht, sich von all seinen Schulden zu befreien. Dies ist mit einigen Einschränkungen verbunden, die sich aus dem Insolvenzverfahren ergeben.

Bis zur endgültigen Restschuldbefreiung müssen Schuldner während der Insolvenz in der Regel drei Jahre lang darauf verzichten, völlig eigenständig über ihr finanzielles Leben zu verfügen. Erst wenn sie die Wohlverhaltensphase erfolgreich durchlaufen haben, indem sie sich stets an die Regeln gehalten haben, können sie ihren finanziellen Neuanfang wagen.

Im Folgenden soll es um die Frage gehen, was die Privatinsolvenz für Folgen mit sich bringt. Worauf muss ich mich als Schuldner in der Insolvenz einstellen? Wie viel Geld bleibt mir bei einer Privatinsolvenz? Erfahren Sie hier mehr.

Wichtiger Hinweis: Wer ab dem 1.10.2020 Privatinsolvenz beantragt, kommt schon nach drei Jahren in den Genuss der Restschuldbefreiung. Der Schuldner muss dafür nicht mehr die Verfahrenskosten und 35 Prozent seiner Schulden bezahlen. Es genügt, wenn er sich redlich verhält und seinen Obliegenheiten nachkommt.
Genauere Informationen zu dieser Gesetzesänderung, mit der EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt wurde, finden Sie in unserem Ratgeber über die Restschuldbefreiung.

Die Privatinsolvenz und ihre Folgen kurz zusammengefasst

Welche Folgen hat es, wenn ich Privatinsolvenz anmelde?

Während der Privatinsolvenz kann der Schuldner nicht mehr über sein Vermögen verfügen: Der Insolvenzverwalter nimmt es in seinen Besitz und seine Verwaltung. Zudem muss der Schuldner den pfändungsfreien Teil seines Einkommens während der Wohlverhaltensphase bis zur Restschuldbefreiung an den Verwalter abtreten.

Mit welchen Konsequenzen muss ich noch rechnen?

Während der Privatinsolvenz muss der Schuldner bestimmte Obliegenheiten erfüllen und z. B. einer angemessenen Arbeit nachgehen oder sich eine solche suchen.

Hat die Privatinsolvenz auch positive Folgen für mich?

Ja. Hält sich der Schuldner an diese Regeln, erteilt das Gericht zum Verfahrensende die Restschuldbefreiung.

Weitere Informationen zu Folgen der Privatinsolvenz

Haus in der Privatinsolvenz retten Eigentumswohnung

Die unmittelbaren Folgen einer Privatinsolvenz

Zu den Folgen einer Privatinsolvenz gehört die Tätigkeit der Insolvenzverwalterin.
Zu den Folgen einer Privatinsolvenz gehört die Tätigkeit der Insolvenzverwalterin.

Wer in die Privatinsolvenz geht, bekommt Folgen und Wirkungen des Insolvenzverfahrens direkt zu spüren. Mit der Eröffnung der Insolvenz nimmt der Insolvenzverwalter das gesamte Vermögen des Schuldners in seinen Besitz. Dieser kann nun nicht mehr darüber verfügen.

Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es, alle verwertbaren Vermögensgegenstände ausfindig zu machen und in die Insolvenzmasse aufzunehmen. Aus dieser werden dann schließlich die Gläubiger befriedigt. Hierzu verteilt der Insolvenzverwalter dieses verfügbare Vermögen anteilig unter ihnen.

Privatinsolvenz: Was bleibt mir während des Verfahrens?

Zusätzlich muss der insolvente Schuldner für die Dauer der sogenannten Abtretungsfrist, d. h. bis zum Ende der Wohlverhaltensphase, einen Teil seines Einkommens abgeben. Wie viel genau, richtet sich nach der Pfändungstabelle. Denn damit der Schuldner trotz des laufenden Insolvenzverfahrens dennoch ein Existenzminimum wahren kann, steht ihm ein pfändungsfreier Betrag zu, über den er in jedem Fall frei verfügen kann.

Nach der aktuell geltenden Pfändungstabelle vom 1. Juli 2024 dürfen Schuldner mindestens 1.499,99 Euro ihres Einkommens behalten. Der Betrag steigert sich mit der Höhe des Nettoeinkommens und mit der Zahl der Personen, für die eine Unterhaltspflicht besteht.

Zudem wird auch nicht der komplette Betrag, der über diesen Selbstbehalt hinausgeht, an den Treuhänder abgegeben. Je nach Höhe des Einkommens muss ein gewisser ansteigender Anteil abgeführt werden.

Allerdings gibt es auch eine Höchstgrenze: Alles, was den Betrag von 4.573,10 Euro übersteigt, ist voll pfändbar.

Pflichten während der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz: Zu den Folgen gehören auch Verpflichtungen seitens des Schuldners.
Privatinsolvenz: Zu den Folgen gehören auch Verpflichtungen seitens des Schuldners.

Wenn eine Privatinsolvenz eröffnet wird, folgen daraus auch Pflichten, die nicht direkt finanzieller Natur sind. So muss der Schuldner den Treuhänder stets über Änderungen seiner Verhältnisse unterrichten, etwa wenn er seinen Arbeitsplatz oder den Wohnort wechselt. Auch Änderungen, die sein Einkommen betreffen, etwa wenn er erbt, müssen mitgeteilt werden.

Darüber hinaus gehört bei einer Privatinsolvenz zu den Folgen, dass der Schuldner in der Wohlverhaltensphase einer Erwerbsobliegenheit unterliegt. D. h. er muss einer Beschäftigung nachgehen oder sich um eine solche bemühen.

Allerdings kann eine Privatinsolvenz noch weitere Folgen haben. So führt ein negativer Schufa-Eintrag möglicherweise dazu, dass der Schuldner keine Kredite mehr bekommt. Auch das Anmieten einer neuen Wohnung kann wegen der Schufa zu Schwierigkeiten führen. Wer während der Privatinsolvenz eine Straftat begeht, muss mit strafrechtlichen Folgen rechnen.

Bildnachweise:
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Über den Autor

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Albert K.

Albert hat einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Hochschule Stendal. Er ist seit 2019 ein Mitglied des privatinsolvenz.net-Teams. Im Schuldenrecht befasst er sich vor allem mit den Themen Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz.

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