Wer in die Privatinsolvenz geht, tut dies mit der Aussicht, sich von all seinen Schulden zu befreien. Dies ist mit einigen Einschränkungen verbunden, die sich aus dem Insolvenzverfahren ergeben.
Bis zur endgültigen Restschuldbefreiung müssen Schuldner während der Insolvenz in der Regel drei Jahre lang darauf verzichten, völlig eigenständig über ihr finanzielles Leben zu verfügen. Erst wenn sie die Wohlverhaltensphase erfolgreich durchlaufen haben, indem sie sich stets an die Regeln gehalten haben, können sie ihren finanziellen Neuanfang wagen.
Im Folgenden soll es um die Frage gehen, was die Privatinsolvenz für Folgen mit sich bringt. Worauf muss ich mich als Schuldner in der Insolvenz einstellen? Wie viel Geld bleibt mir bei einer Privatinsolvenz? Erfahren Sie hier mehr.
Genauere Informationen zu dieser Gesetzesänderung, mit der EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt wurde, finden Sie in unserem Ratgeber über die Restschuldbefreiung.
Die Privatinsolvenz und ihre Folgen kurz zusammengefasst
Während der Privatinsolvenz kann der Schuldner nicht mehr über sein Vermögen verfügen: Der Insolvenzverwalter nimmt es in seinen Besitz und seine Verwaltung. Zudem muss der Schuldner den pfändungsfreien Teil seines Einkommens während der Wohlverhaltensphase bis zur Restschuldbefreiung an den Verwalter abtreten.
Während der Privatinsolvenz muss der Schuldner bestimmte Obliegenheiten erfüllen und z. B. einer angemessenen Arbeit nachgehen oder sich eine solche suchen.
Ja. Hält sich der Schuldner an diese Regeln, erteilt das Gericht zum Verfahrensende die Restschuldbefreiung.
Weitere Informationen zu Folgen der Privatinsolvenz
Haus in der Privatinsolvenz retten Eigentumswohnung
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Die unmittelbaren Folgen einer Privatinsolvenz
Wer in die Privatinsolvenz geht, bekommt Folgen und Wirkungen des Insolvenzverfahrens direkt zu spüren. Mit der Eröffnung der Insolvenz nimmt der Insolvenzverwalter das gesamte Vermögen des Schuldners in seinen Besitz. Dieser kann nun nicht mehr darüber verfügen.
Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es, alle verwertbaren Vermögensgegenstände ausfindig zu machen und in die Insolvenzmasse aufzunehmen. Aus dieser werden dann schließlich die Gläubiger befriedigt. Hierzu verteilt der Insolvenzverwalter dieses verfügbare Vermögen anteilig unter ihnen.
Privatinsolvenz: Was bleibt mir während des Verfahrens?
Zusätzlich muss der insolvente Schuldner für die Dauer der sogenannten Abtretungsfrist, d. h. bis zum Ende der Wohlverhaltensphase, einen Teil seines Einkommens abgeben. Wie viel genau, richtet sich nach der Pfändungstabelle. Denn damit der Schuldner trotz des laufenden Insolvenzverfahrens dennoch ein Existenzminimum wahren kann, steht ihm ein pfändungsfreier Betrag zu, über den er in jedem Fall frei verfügen kann.
Nach der aktuell geltenden Pfändungstabelle vom 1. Juli 2024 dürfen Schuldner mindestens 1.499,99 Euro ihres Einkommens behalten. Der Betrag steigert sich mit der Höhe des Nettoeinkommens und mit der Zahl der Personen, für die eine Unterhaltspflicht besteht.
Zudem wird auch nicht der komplette Betrag, der über diesen Selbstbehalt hinausgeht, an den Treuhänder abgegeben. Je nach Höhe des Einkommens muss ein gewisser ansteigender Anteil abgeführt werden.
Allerdings gibt es auch eine Höchstgrenze: Alles, was den Betrag von 4.573,10 Euro übersteigt, ist voll pfändbar.
Pflichten während der Privatinsolvenz
Wenn eine Privatinsolvenz eröffnet wird, folgen daraus auch Pflichten, die nicht direkt finanzieller Natur sind. So muss der Schuldner den Treuhänder stets über Änderungen seiner Verhältnisse unterrichten, etwa wenn er seinen Arbeitsplatz oder den Wohnort wechselt. Auch Änderungen, die sein Einkommen betreffen, etwa wenn er erbt, müssen mitgeteilt werden.
Darüber hinaus gehört bei einer Privatinsolvenz zu den Folgen, dass der Schuldner in der Wohlverhaltensphase einer Erwerbsobliegenheit unterliegt. D. h. er muss einer Beschäftigung nachgehen oder sich um eine solche bemühen.
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