Einer der ersten Schritte im Insolvenzverfahren ist die Feststellung der Insolvenzmasse. Wie viel Vermögen hat der Schuldner und was kann dazu verwendet werden, die Kosten des Verfahrens zu decken und die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen?
Immobilien gehören zu den wichtigsten Vermögensgegenständen. Ob die Zwangsversteigerung noch verhindert werden kann, hängt von einigen Faktoren ab. Beispielsweise spielt es eine Rolle, ob die Wohnung noch mit Schulden (z. B. einer Hypothek) belastet ist.
Müssen Sie sich aufgrund der Privatinsolvenz von Ihrer Eigentumswohnung verabschieden? Wie lässt sich die Immobilie noch retten? Lesen Sie wichtige Informationen zu diesen Fragen im folgenden Ratgeber.
„Privatinsolvenz und Eigentumswohnung“ kurz zusammengefasst
Ganz allgemein gibt es keinen besonderen Schutz für Immobilien in der Privatinsolvenz. Eine Eigentumswohnung gilt als pfändbares Schuldnervermögen (Insolvenzmasse) und kann deshalb verwertet werden.
Bis zur Zwangsversteigerung ist es dem Schuldner allerdings möglich, weiterhin in der Wohnung zu leben, er muss jedoch unter Umständen eine Nutzungsentschädigung (ähnlich wie Miete) zahlen.
Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass Sie trotz Privatinsolvenz die Eigentumswohnung retten können. Näheres lesen Sie hier.
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Bei jeder Privatinsolvenz gehört die Eigentumswohnung normalerweise zum Vermögen
Normalerweise gehört eine Immobilie zur Insolvenzmasse. Das heißt, dass nach der Eröffnung der Privatinsolvenz auch die Eigentumswohnung verwertet (z. B. Zwangsversteigerung) werden darf. Der Erlös dient der Befriedigung der Gläubigerforderungen.
Allerdings ist jede Eigentumswohnung auch mit Kosten verbunden (z. B. Hausgeld). Daraus entstandene Schulden, die bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens existierten, werden berücksichtigt. Das bedeutet, dass auch sie bei der späteren Restschuldbefreiung wegfallen können.
Zahlungsrückstände, die nach Insolvenzeröffnung entstehen (z. B. aus Nebenkosten), gehören allerdings nicht dazu. Grundsätzlich sind Schuldner noch solange Eigentümer der Wohnung, bis diese zwangsversteigert wurde. Dies kann dauern. Das heißt, Betroffene haben meist die Möglichkeit, auch nach Beginn der Privatinsolvenz in der Eigentumswohnung zu leben – zumindest für eine gewisse Zeit.
Privatinsolvenz und Eigentumswohnung: Ist die Immobilie noch zu retten?
Der Insolvenzverwalter prüft, ob sich der Verkauf der Eigentumswohnung in der Privatinsolvenz überhaupt lohnt. Weil selbst der Besitz von Immobilien nicht frei von Kosten ist (Hausgeld, Genossenschaftsanteile, Nebenkosten, Reparaturen etc.), kann es sein, dass die Veräußerung einen Nachteil für die Gläubiger darstellt.
Das kann sich für den Schuldner als Fluch und Segen zugleich erweisen. Einerseits ist es möglich, dass der Insolvenzverwalter während der Privatinsolvenz die Eigentumswohnung freigibt. Sie ist dann nicht mehr Teil der Insolvenzmasse und gehört weiterhin dem Schuldner. Andererseits muss dieser auch weiterhin alle Zahlungsverpflichtungen erfüllen, die mit der Eigentumswohnung einhergehen.
Bedenken Sie jedoch, dass Sie zur Deckung dieser Kosten nur den Pfändungsfreibetrag zur Verfügung haben.
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Michaela
21. Mai 2023 um 11:00 Uhr
Mein Vaters eine Eigentumswohnung gekauft aber die ist auch seine Namen ich wohne nur da drinne.wenn mein Vater stirbt Erbe ich diese Wohnung. ich möchte jetzt meine privatinsolvenz anmelden. ist die Wohnung dann pfändbar? oder kann ich auch in der Wohnung wohnen bleiben wenn ich die Insolvenz beantrage?
Erla
26. August 2022 um 11:23 Uhr
Vielen Dank für diesen Beitrag zu Eigentumswohnungen in der Privatinsolvenz. Interessant, dass Eigentumswohnungen durchaus als pfändbares Vermögen gelten. Ich möchte eine Eigentumswohnung kaufen und wollte mich hier informieren für den Fall, dass es irgendwann zu einer Privatinsolvenz kommen sollte.