Der Bedarf an Schuldnerberatung in Deutschland ist groß. Nach dem Schuldenatlas der Creditreform von 2017 sind ungefähr 10 Prozent der deutschen Bundesbürger überschuldet. Weil die Betroffenen in der Regel allein keinen Weg aus der Schuldenfalle finden, suchen sie sich Unterstützung bei Experten. Nicht nur entsprechend spezialisierte Anwälte können Verbrauchern bei der Schuldenregulierung helfen. Viele Fachkräfte üben die Schuldnerberatung als Ehrenamt aus. Um diese Art der Beratung geht es im folgenden Ratgeber.
Ehrenamtliche Schuldnerberatung kurz zusammengefasst
Ehrenamtliche Schuldnerberatung wird vor allem von gemeinnützigen Vereinigungen angeboten.
Sie steht in der Regel nur Verbrauchern (Privatpersonen) offen. Für Unternehmen gilt dieses Angebot nicht.
Nein. Nur ehemalige Selbstständige können sich an eine ehrenamtliche Schuldnerberatung wenden, wenn sie weniger als 20 Gläubiger haben und keine offenen Forderungen aus ehemaligen Arbeitsverhältnissen.
Inhalt
Welche Stellen bieten eine ehrenamtliche Schuldnerberatung an?
Vor allem gemeinnützige und karitative Organisationen bieten die Schuldnerberatung ehrenamtlich an. Hierzu gehören zum Beispiel die Beratungsstellen der Arbeiterwohlfahrt, der Caritas, das DRK, der Diakonieverband und verschiedene gemeinnützige Vereine.
In der Regel wird die ehrenamtliche Schuldnerberatung kostenlos angeboten, weshalb die Nachfrage entsprechend hoch ist und Termine oft für lange Zeiten ausgebucht sind. Verbraucher müssen entsprechend Geduld mitbringen.
Ehrenamtliche Schuldenberater unterstützen Sie insbesondere bei folgenden Dingen:
- Analyse der aktuellen finanziellen Situation
- Beratung zu Einsparmöglichkeiten und Änderungen im Kaufverhalten
- Erstellung eines Haushaltsplans
- Besprechung von Lösungsmöglichkeiten zum Abbau der Schulden
- Unterstützung zur Existenzsicherung, z. B. bei drohender Räumungsklage durch den Vermieter
- Beratung zum Schutz vor Gehalts- und Kontopfändungen bzw. vor der drohenden Zwangsvollstreckung
- Informationen zum Insolvenzverfahren und der Restschuldbefreiung
- Verhandlung mit den Gläubigern zur außergerichtlichen Einigung
Wer darf die ehrenamtliche Schuldnerberatung in Anspruch nehmen? In der Regel stehen diese Beratungsangebote nur Verbrauchern zur Verfügung, die entweder nicht selbstständig sind oder die selbstständig waren und weniger als 20 Gläubiger haben. Ehemalige Selbstständige dürfen jedoch keine offenen Forderungen aus ehemaligen Arbeitsverhältnissen schulden, wenn sie die Beratung in Anspruch nehmen wollen.
Ist die ehrenamtliche Schuldnerberatung anerkannt und ausreichend qualifiziert?
Überschuldete Verbraucher benötigen professionelle Hilfe und fachliche, vor allem auch juristischen Beratung. Kann ein ehrenamtlicher Schuldenberater das überhaupt bieten?
Seriöse Schuldnerberatungsstellen schulen ihr Personal und setzen qualifizierte Fachleute ein, die sich z. B. in betriebswirtschaftlichen Dingen und im Rechtswesen auskennen. Auch Sozialarbeiter und Sozialpädagogen kommen dort zum Einsatz.
Zusätzlich zu diesen Qualifizierungen kann sich eine Schuldnerberatungsstelle auch anerkennen lassen. Dann gilt sie als geeignete Stelle im Sinne von § 305 Absatz 1 Nr. 1 Insolvenzordnung (InsO) und darf Schuldnern z. B. eine Bescheinigung darüber ausstellen, dass eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern gescheitert ist. Dieser Schein ist immer dann notwendig, wenn ein Verbraucher Privatinsolvenz beantragen möchte.
Welche Voraussetzungen Schuldenberater erfüllen müssen, um als geeignet anerkannt zu werden, variiert von Bundesland zu Bundesland. Denn jedes Land hat sein eigenes Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung und legt damit selbst die Anforderungen fest. Gewöhnlich werden folgende Erfordernisse erwartet:
- ausreichende praktische Erfahrung in der Schuldnerberatung
- Sicherstellung der erforderlichen Rechtsberatung
- Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Beratung und Unterstützung bei der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern und im Insolvenzverfahren
- Zuverlässigkeit des Schuldenberaters
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Sieglinde
24. Januar 2023 um 12:20 Uhr
Mein Name ist Sieglinde Posselt,
Ich weis nicht ob ich beiIhnen richtig bin.Habe Schulden aus einer GMBH, wo ich
Geschäftsführer werden sollte.Diese Tätigkeit wurde nie eingtragen,denn ich merkte schnell, das irgendetwas nicht stimmte .SO lies ich den Vertrag wieder auflösen.Nun bekomme ich Rente und mir will man von 356,00 Euro 326,00 Euro abziehen Nach
langen Telefonaten bekam ich endlich herraus wofür.Es sind 1800,00 Bratragskosten aus dem Jahr 2003.Ich habeüberhaupt nichts davon gewust,sonst hätte ich die s schon lange erledigt, es sind somit Verzugszinsen aufgelaufen,so das eine Summe von über 6200,00 euro herraus kommt. Waskann ich tun,wir wohnen mitlerweile im Elsass, kurz hinter der Grenze.
Würde mich sehr freuen einen positiven kontakt zu bekommem
mit freundlichen Grüssen Sieglinde
Kathrin
1. August 2022 um 21:20 Uhr
Ich möchte so gerne raus aus meinem schulden und möchte eine private Insolvenz leider ist ein Termin bei der Caritas nicht so leicht zu bekommen und bei mir ist es jetzt dringend das ich was tu da ein Gläubiger mein Lohn pfänden möchte.