Gering- und Normalverdiener können größere Ausgaben, wie etwa für ein neues Auto, häufig nur mit Hilfe von Krediten stemmen. Wird es am Ende des Monats einmal finanziell knapp, hilft der Dispokredit von der Bank aus.
Im Normalfall stellen solche Schulden kein großes Problem dar, kann den Zahlungsverpflichtungen doch stets pünktlich nachgekommen werden. Problematisch wird es allerdings, wenn es zu einer Überschuldung kommt. Hiervon wird gesprochen, wenn die bestehenden Verbindlichkeiten das Vermögen des Schuldners übersteigen. Ist keine Besserung der wirtschaftlichen Lage in Sicht, bleibt als letzter Ausweg häufig nur die Privatinsolvenz.
Am Ende des Verfahrens winkt die ersehnte Restschuldbefreiung, der Schuldner wird endlich seine Schulden los. Doch der Weg dorthin ist hart und steinig. Kein Wunder, dass sich viele Betroffene fragen, wie es um die für eine Privatinsolvenz angesetzte Dauer bestellt ist.
Genauere Informationen zu dieser Gesetzesänderung, mit der EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt wurde, finden Sie in unserem Ratgeber über die Restschuldbefreiung.
Dauer der Privatinsolvenz kurz zusammengefasst
Normalerweise dauert die Privatinsolvenz nur noch drei Jahre – beginnend mit der Insolvenzeröffnung. Diese Phase wird auch Wohlverhaltensphase bzw. Abtretungsfrist genannt. Die dreijährige Dauer gilt jedoch nur für Schuldner, die Ihre Verbraucherinsolvenz ab dem 1.10.2020 angemeldet haben. Für ältere Verfahren gilt noch die alte Regelung.
Nicht ganz. Die drei Jahre beziehen sich auf die eigentliche Privatinsolvenz. Bevor diese beantragt werden kann, muss der Schuldner aber versuchen, sich außergerichtlich mit seinen Gläubigern zu einigen. Die nimmt ebenfalls noch einige Zeit in Anspruch.
Ja, die Privatinsolvenz kann auf drei oder fünf Jahre verkürzt werden, vorausgesetzt, Sie bezahlen in dieser Zeit die Verfahrenskosten. Für eine Verkürzung auf drei Jahre müssen Sie außerdem 35 Prozent der Schulden bezahlen.
Weitere Ratgeber zur Dauer der Privatinsolvenz
Verkürzung auf 3 Jahre6 JahreDauer der PfändungRestschuldbefreiung nach 3 Jahren
Inhalt
Welchen Zweck erfüllt die Privatinsolvenz?
Um die für eine Privatinsolvenz angesetzte Dauer ermitteln zu können, müssen wir uns zunächst damit beschäftigen, wie das Verfahren überhaupt abläuft und welchen Zweck es erfüllt.
Grundsätzlich möchten zahlungsunfähige Schuldner im Zuge des privaten Insolvenzverfahrens schuldenfrei werden. Dies wird ihnen durch die sogenannte Restschuldbefreiung ermöglicht, die unter bestimmten Voraussetzungen am Ende des Verfahrens erteilt wird.
Eine Privatinsolvenz durchläuft stets gewisse Schritte, die zwingend vorgeschrieben sind:
- Außergerichtlicher Einigungsversuch
- Anmeldung der Privatinsolvenz
- Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Wohlverhaltensphase
- Restschuldbefreiung
Privatinsolvenz: Wie lange dauert die Wohlverhaltensphase?
Die für eine Privatinsolvenz angesetzte Dauer wird maßgeblich von der Wohlverhaltensperiode beeinflusst. In dieser Zeit hat der Schuldner verschiedene wichtige Pflichten.
Hierzu gehört es unter anderem, dass er sein pfändbares Einkommen an den Insolvenzverwalter abtritt, welcher das Geld wiederum einmal jährlich an die Gläubiger verteilt. Dies ist in der Regel natürlich nur möglich, wenn der Betroffene einer Erwerbstätigkeit nachgeht.
Ist er arbeitslos, muss der Schuldner sich ernsthaft darum bemühen, eine neue Arbeitsstelle zu finden. Sollte er erben, ist er außerdem dazu verpflichtet, die Hälfte der Erbschaft an den Insolvenzverwalter zu zahlen. Nur wenn diese und weitere strenge Regeln befolgt werden, ist am Ende der Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung möglich, durch welche der Schuldner endlich schuldenfrei wird.
Doch wie ist es während der Privatinsolvenz um die Dauer der Wohlverhaltensphase bestellt? In der Regel beträgt deren Laufzeit bei der Privatinsolvenz drei Jahre. Sie beginnt, sobald das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet wird und endet mit der Restschuldbefreiung.
Privatinsolvenz vor dem 1.10.2020 beantragt: Schnelleres Ende nach drei oder fünf Jahren?
Wer die Frage „Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?“ beantworten will, muss sich, wie bereits erwähnt, auch mit der Wohlverhaltensphase auseinandersetzen. Diese kann bei der Privatinsolvenz schon in drei Jahren vorbei sein, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.
Eine solche Verkürzung von sechs auf drei Jahre ist möglich, wenn der Schuldner es schafft, während dieses Zeitraums 35 Prozent der gegen ihn gerichteten Forderungssumme an die Gläubiger sowie die für das Insolvenzverfahren entstandenen Kosten zu bezahlen. Hierzu gehören unter anderem die Kosten für den Insolvenzverwalter sowie die Gerichtskosten.
Die für die Privatinsolvenz angesetzte Dauer der Wohlverhaltensphase kann jedoch auch fünf Jahre betragen. Hierzu kommt es, wenn der Schuldner in dieser Zeit zumindest die kompletten Kosten für das Verfahren bezahlen konnte.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die private Insolvenz nicht automatisch nach drei oder fünf Jahren endet, wenn die Voraussetzungen für die Verkürzung der Wohlverhaltensphase erfüllt werden. Vielmehr müssen Schuldner in diesem Fall beim zuständigen Insolvenzgericht einen entsprechenden Antrag stellen.
Hat der Schuldner während der Privatinsolvenz die Dauer der Wohlverhaltensphase überstanden, kommt es in der Regel zur Restschuldbefreiung – der Betroffene ist dann endlich schuldenfrei. Allerdings werden bestimmte Schulden am Ende der privaten Insolvenz nicht erlassen. Hierzu gehören unter anderem:
- Geldstrafen und -bußen
- Zwangs- und Ordnungsgelder
- Verbindlichkeiten aus Steuerstraftaten
- Forderungen aufgrund einer Verletzung von Unterhaltspflichten
- Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, welche zur Begleichung der Kosten für das Insolvenzverfahren gewährt wurden
Wie lange dauert die komplette Privatinsolvenz?
Um die Frage „Wie lange dauert bzw. geht eine Privatinsolvenz?“ zu beantworten, müssen wir nun das Verfahren in seiner Gesamtheit betrachten. Die für die Privatinsolvenz zu erwartende Dauer umfasst nämlich mehr Zeit als allein die Wohlverhaltensphase.
Zusätzlich muss zur Dauer der Privatinsolvenz die Zeit vor dem eigentlichen Verfahren hinzugerechnet werden. Hierzu gehört der Zeitraum, der benötigt wird, damit der beauftragte Anwalt oder eine andere beratende Stelle einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern unternehmen kann.
Es schließt sich der Antrag auf das private Insolvenzverfahren, welcher beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt werden muss, an. Im Anschluss erfolgt das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren, welches die Dauer einer Privatinsolvenz beeinflusst. Je nach Anzahl der Gläubiger sowie der Komplexität der Situation kann die gerichtliche Schuldenbereinigung länger dauern.
Es folgt das eigentliche Insolvenzverfahren, welches auf die für die Privatinsolvenz angesetzte Dauer hinzugerechnet werden muss. Auch hier ist von Bedeutung, wie viele Gläubiger involviert sind und als wie schwierig das Verfahren zu bewerten ist. Wie bereits erwähnt, beginnt mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens auch die drei, fünf oder sechs Jahre andauernde Wohlverhaltensphase. Das Verfahren endet schließlich mit der Restschuldbefreiung.
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FrauSob
12. Februar 2024 um 22:24 Uhr
Zählt die Zeit von der Antragstellung bis zur Eröffnung der Privatinsolvenz schon zu den 3 Jahren?
karin
4. Oktober 2022 um 16:33 Uhr
ich bekomme Grundsicherung und kann leider nur einen minimalen beitrag leisten. was tun??