Wenn eine Person ein Darlehen aufnimmt, erhält sie von einem Unternehmen oder einer Bank Geld, welches sie für einen bestimmten Zweck ausgeben kann. Dieses ist allerdings nur geliehen und muss irgendwann wieder inklusive Zinsen zurückgezahlt werden.
Doch was passiert, wenn die Rückzahlung fällig wird und nicht genügend Geld vorhanden ist? Merken Sie, dass sie Darlehensschulden oder andere Schulden nicht zurückzahlen können, sollten Sie sich dringend an eine Schuldnerberatung wenden. Wann die Rückzahlung fällig wird und was bezüglich der Zinsen zu beachten ist, erfahren Sie im Folgenden.
Darlehensschulden kurz zusammengefasst
Diese Schulden setzen sich aus der Darlehenssumme und den hierauf anfallenden Zinsen zusammen.
Verbraucher sollten nur dann Kreditschulden machen, wenn es unbedingt notwendig ist, bspw. für eine Anschaffung oder Reparatur, die sich nicht vermeiden lässt. Vermeiden Sie jedoch unbedingt kreditfinanzierte Konumsschulden.
Versuchen Sie, eine Einigung mit Ihrer Bank über die Schuldenregulierung zu erzielen, beispielsweise geringere Monatsraten über eine längere Laufzeit oder eine Stundung (Zahlungsaufschub).
Inhalt
Darlehensschulden: Eine Definition
Bei einem Darlehen handelt es sich um einen Geldbetrag, den der Darlehensgeber, z.B. eine Bank, dem Darlehensnehmer für eine bestimmte Zeit zur Verfügung stellt und zur Nutzung überlässt. Die Höhe der Geldsumme wird im Voraus vereinbart. Diese muss gemäß § 488 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bis zum Fälligkeitsdatum inklusive Zinsen vollständig zurückgezahlt werden.
Wird ein Darlehensvertrag abgeschlossen, besteht ab diesem Zeitpunkt ein Schuldverhältnis und es entstehen Darlehensschulden. Zum Problem werden diese erst, wenn der Darlehensnehmer das Geld nicht oder nicht vollständig bis zum Fälligkeitsdatum zurückzahlen kann. Der Darlehensgeber kann in diesem Fall Maßnahmen einleiten, die zur Befriedigung seiner Forderungen führen.
Wann müssen Darlehensschulden zurückgezahlt werden?
Wurde im Vorfeld keine Rückzahlungsfrist bzw. ein Fälligkeitsdatum der Darlehensschulden vereinbart, so regelt § 488 Abs. 3 BGB, wann diese zurückgezahlt werden müssen:
Ist für die Rückzahlung des Darlehens eine Zeit nicht bestimmt, so hängt die Fälligkeit davon ab, dass der Darlehensgeber oder der Darlehensnehmer kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
Was ist der Unterschied zwischen Darlehensschulden und Kreditschulden? Die Begriffe Darlehen und Kredit werden oft synonym verwendet, da beide Begriffe eine Geldanleihe bezeichnen. Der Unterschied zwischen einem Kredit und einem Darlehen wird im Alltag häufig so beschrieben:
- Darlehen: Höherer Geldbetrag und längere Laufzeit
- Kredit: Niedrigerer Geldbetrag und kürzere Laufzeit
Diese Unterscheidung ist aber in der Praxis zu vernachlässigen, da sich diese im Laufe der Zeit eingebürgert hat und keine rechtliche Gültigkeit besitzt. So gelten die Regelungen im BGB bezüglich der Darlehensverträge auch für Kredite. So kann ein Darlehen auch als Kredit bezeichnet werden und umgekehrt. Zwischen Kredit- und Darlehensschulden besteht demnach ebenfalls kein Unterschied.
Ob Darlehensschulden langfristig oder kurzfristig bestehen, kann also pauschal nicht beantwortet werden. Wie lange eine Verbindlichkeit besteht, hängt immer von der Länge der Laufzeit des Darlehensvertrages ab.
Zinsen bei Darlehensschulden
Für den Darlehensnehmer besteht gemäß § 488 BGB die Pflicht, Zinsen zu zahlen. Der Zinssatz für die Rückzahlung der Darlehensschulden wird in der Regel im Rahmen des Darlehensvertrages vereinbart. In § 488 Abs. 2 BGB ist geregelt, wann Zinsen fällig werden:
Die vereinbarten Zinsen sind, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nach dem Ablauf je eines Jahres und, wenn das Darlehen vor dem Ablauf eines Jahres zurückzuzahlen ist, bei der Rückzahlung zu entrichten.
Für den Darlehensnehmer besteht im Übrigen auch ohne Kündigung das Recht auf Rückzahlung, wenn Zinsen nicht geschuldet sind.
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