Beamte arbeiten für den Bund, das Land oder eine Kommune – sie werden auch Staatsdiener genannt. Ihre Aufgabe ist es, die Institutionen des Staates zu betreiben. Im Gegenzug haben sie einen Sonderstatus inne. Sie verpflichten sich dazu, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu wahren. Damit sie weniger anfällig für Korruption sind, werden sie vom Staat besonders unterstützt. Sie müssen unter anderem nicht in das Sozialversicherungssystem einzahlen und sind unkündbar.
Das relativ hohe und geregelte Einkommen sorgt dafür, dass Beamte besonders leicht an einen Kredit kommen. Da sie nicht gekündigt werden können, sieht die Bank keine Gefahr, dass es zu Zahlungsausfällen kommt. Die leichte Verfügbarkeit von Krediten kann jedoch dazu führen, dass sich Beamte finanziell übernehmen. Kommt es beispielsweise zur Trennung vom Partner, können die hohen Kosten oft nicht mehr aufgebracht werden.
Doch was können Beamte tun, die in die Schuldenfalle getappt sind? Haben Sie, wie Arbeitnehmer auch, die Möglichkeit, die private Insolvenz zu durchlaufen und dadurch die Restschuldbefreiung zu erreichen? Hat die Privatinsolvenz als Beamter dienstliche Konsequenzen? Diesen Fragen widmen wir uns im folgenden Ratgeber.
Genauere Informationen zu dieser Gesetzesänderung, mit der EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt wurde, finden Sie in unserem Ratgeber über die Restschuldbefreiung.
Privatinsolvenz als Beamter kurz zusammengefasst
Grundsätzlich ist die Anmeldung einer Privatinsolvenz als Beamter möglich. Es gelten die gleichen Regelungen wie für überschuldete Arbeitnehmer, Arbeitslose oder Rentner.
Zwar müssen Beamte in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Das führt allerdings nicht dazu, dass bei einem Insolvenzverfahren sofort disziplinarrechtliche Folgen drohen.
In der Regel muss ein Beamter, der die Privatinsolvenz durchläuft, nur bei schweren Pflichtverletzungen mit einem Disziplinarverfahren rechnen.
Inhalte
Kann ein Beamter die Privatinsolvenz durchlaufen?
Die private Insolvenz gibt Privatpersonen die Möglichkeit, sich durch gerichtliches Verfahren von ihren Schulden zu befreien. Nachdem das Insolvenzverfahren angemeldet wurde, wird das pfändbare Vermögen des Schuldners vom Insolvenzverwalter verwertet und der Erlös an die Gläubiger verteilt.
Während der maximal sechs Jahre langen Wohlverhaltensphase ist der Schuldner außerdem dazu verpflichtet, den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abzuführen. Nach Ablauf dieser Zeit erfolgt dann, insofern der Betroffene all seine Pflichten erfüllt hat, die Restschuldbefreiung. Er ist also – bis auf wenige Ausnahmen – all seine Schulden los.
Grundsätzlich kann laut § 304 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) jede natürliche Person, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat, die private Insolvenz durchlaufen. Damit ist die Privatinsolvenz als Beamter möglich. Für sie bestehen keine gesonderten Vorschriften im Insolvenzrecht.
Welche Folgen hat es, wenn ein Beamter die Privatinsolvenz anmeldet?
Ein Beamter zu sein hat viele Vorteile. Wie bereits erwähnt, sind sie in der Regel unkündbar. Doch diese Privilegien gehen auch mit einigen Pflichten einher. Rechtliche Grundlage ist das Beamtenrecht. Hier sind unterschiedliche Gesetze zu beachten. Diese legen auch fest, welche Voraussetzungen ein Beamter erfüllen muss.
Hierzu gehört es unter anderem, dass er in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben muss. Das hat einen wichtigen Grund: Hat ein Beamter finanzielle Probleme, könnten das gewisse Personen ausnutzen und ihn bestechen, um bestimmte Ziele zu erreichen.
Kommt es zu Pflichtverletzungen, droht einem Beamten ein sogenanntes Disziplinarverfahren. Viele Betroffene haben deshalb Angst, dass sie, wenn die Privatinsolvenz als Beamter durchlaufen, mit dienstlichen Konsequenzen rechnen müssen. Doch ist das wirklich so?
Zwar sorgen Schulden dafür, dass ein Beamter nicht in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt. Mit der Anmeldung des Insolvenzverfahrens zeigt er jedoch, dass er seine Lage verbessern und ordnen will. Aus diesem Grund geht die Privatinsolvenz für Beamte häufig nicht mit einem Disziplinarverfahren einher.
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Günther
2. Januar 2020 um 15:11 Uhr
Bin in Privatinsolvenz, Beamter, mir wird wegen häufiger langer Krankheit die Dienstunfähigkeit nahe gelegt. Hat das Konsequenzen auf meine Privatinsolvenz und kann das durch die Privatinsolvenz verhindert werden. Bin 60 Jahre alt und 41 Jahre bei …
Vielen Dank für Ihre Antwort
Martina G.
15. Dezember 2018 um 18:57 Uhr
Hallo,meine Frage ist….Wer muss den Antrag für eine frühzeitige Beendigung eines insolvenz verfahren bei Gericht stellen?
privatinsolvenz.net
21. Dezember 2018 um 12:13 Uhr
Hallo Martina,
das muss der Schuldner tun.
Ihr Team von privatinsolvenz.net