BAföG-Schulden: Rückzahlung des Ausbildungsdarlehens

Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Letzte Aktualisierung am: 6. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wollen Sie Ihre BAföG-Schulden einsehen, können Sie dies beispielsweise online tun.
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Das Bundesausbildungs­förderungsgesetz (BAföG) wurde geschaffen, um Schüler, Auszubildende und Studenten bei der Ausbildung und gleichzeitigen Finanzierung ihres Lebensunterhalts zu unterstützen.

Es kann entweder als Zuschuss oder als Darlehen geleistet werden. Wurde ein Darlehen gewährt, muss ein Teil der Leistungen zurückgezahlt werden. Ein Vollzuschuss oder ein Teilzuschuss hingegen erhalten die Betroffenen, ohne eine Rückzahlung leisten zu müssen.

Doch wann und wie muss ich BAföG-Schulden abbezahlen? Kann ich meine BAföG-Schulden auch auf einmal zurückzahlen und erhalte ich in diesem Fall einen Nachlass? Erhalte ich trotzdem BAföG, wenn meine Eltern Schulden haben? All das erfahren Sie im Folgenden.

BAföG-Schulden kurz zusammengefasst

Was sind BAföG-Schulden?

Diese Schulden entstehen, wenn die Ausbildungsförderung (BAföG) als Darlehen geleistet wird.

Wann muss der Studierende die BAföG-Schulden zurückerstatten?

Bei einem zinslosen Darlehen beginnt die Rückzahlung fünf Jahre nach Ende der Förderungszeit.

Gibt es einen Schuldenerlass für BAföG-Schulden?

In der Regel wird BAföG zu einem Teil als Zuschuss gewährt und zum anderen Teil als zinsloser Kredit. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Hinsichtlich des Darlehens ist bei geringem Einkommen eine Freistellung von der Rückzahlung möglich.

BAföG-Schulden vermeiden: Darlehen zurückzahlen

Besteht nach Ende der Förderungszeit eine Rückzahlungspflicht, hat der Betroffene also BAföG-Schulden. Damit ein optimaler Berufseinstieg gewährt werden kann, müssen diese aber erst nach einem gewissen Zeitraum nach Ende der Förderungszeit zurückgezahlt werden.

Verjähren BAföG-Schulden eigentlich? Eine Verjährung gibt es hierbei nicht. Beachten Sie außerdem, dass BAföG-Schulden von der SCHUFA nicht erfasst werden. Ihre Bonität wird dadurch also nicht negativ beeinflusst.

Rückzahlung der BAföG-Schulden bei Zuschüssen und Staatsdarlehen

Schulden: Wer BAföG als Darlehen erhält, muss dieses zurückzahlen.
Schulden: Wer BAföG als Darlehen erhält, muss dieses zurückzahlen.

Erhalten Berechtigte Bafög als Zuschuss, muss nichts zurückgezahlt werden (Förderungsart bei Schülern). Wird eine Hälfte der Förderung als Zuschuss geleistet und die andere Hälfte als Staatsdarlehen (Förderungsart bei Studierenden), muss eine Rückzahlung erfolgen. Ein solches Darlehen hat folgende Besonderheiten:

  • Zinslosigkeit
  • Begrenzte Rückzahlungssumme: Bei BAföG-Schulden liegt die Höchstgrenze bei 10.010 Euro.
  • Später Rückzahlungsbeginn: Diese beginnt in der Regel fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer.
  • Dauer der Rückzahlungsfrist: Die BAföG-Schulden können auch in monatlichen Raten über einen Zeitraum von maximal 20 Jahren abbezahlt werden.

Das nach der Förderungszeit erzielte Einkommen kann einen Einfluss auf die Rückzahlung haben. Liegt dieses nämlich unter einer bestimmten Grenze (1.690 Euro) kann die Rückzahlung auf Antrag ausgesetzt werden.

Können BAföG-Schulden erlassen werden? Werden diese vor Fälligkeit vollständig oder zum Teil getilgt, kann auf Antrag ein Teil der Schulden erlassen werden (je nach Höhe der Tilgungssumme zwischen 8 und 50,5 Prozent dieses Betrags).

BAföG trotz Schulden erhalten: Geht das?

Stellen Auszubildende oder Studierende einen Antrag auf BAföG, werden die Schulden der Eltern normalerweise nicht berücksichtigt. Allerdings sollten Sie bei der Beantragung von BAföG die Schulden der Eltern angeben.

Auch das Vermögen und Einkommen des Antragstellers hat einen Einfluss darauf, ob ein Anspruch auf BAföG besteht und wie viel demjenigen zusteht. Beantragen Sie BAföG und haben selbst Schulden, kann sich dies auf die finanzielle Lage auswirken und das Vermögen mindern.

Bildnachweise:
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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte Jura an der Universität Bremen mit Schwerpunkt auf Verbraucherrecht. In Dublin erwarb er seinen Master of Arts (LL. M.). 2014 erhielt er seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Auf privatinsolvenz.net informiert er Verbraucher über ihre Rechte während eines Insolvenzverfahrens.

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