Auswandern bei Insolvenz: Was ist hierbei zu beachten?

Von Albert K.

Letzte Aktualisierung am: 30. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Auswandern bei Insolvenz: Für viele ein Traum, doch wie sehen die realen Möglichkeiten aus?
Auswandern bei Insolvenz: Für viele ein Traum, doch wie sehen die realen Möglichkeiten aus?

Wer Schulden en masse hat, befindet sich in einer schwierigen Situation. Auf der einen Seite geht es darum, den Lebensunterhalt zu sichern, während auf der anderen Seite die Gläubiger auf die Rückzahlung der Schulden drängen. Manch einer kommt da auf den Gedanken, einfach auszuwandern und dem Ganzen zu entfliehen.

So einfach ist das aber nicht. Verbindlichkeiten lösen sich nämlich nicht einfach in Luft auf. Es gibt aber zwei Varianten, die das Ausland und den Schuldenabbau miteinander verbinden. Zum einen können Schuldner auswandern, um ein Insolvenzverfahren im Ausland zu durchlaufen und auf diese Weise schuldenfrei zu werden. Zum anderen können sie während einer laufenden Insolvenz auswandern.

Inwiefern diese Varianten möglich sind und was genau dabei zu beachten ist, soll im folgenden Ratgeber näher betrachtet werden.

„Auswandern bei Insolvenz“ kurz zusammengefasst

Ist es möglich, bei einer Insolvenz auszuwandern?

Ja. Das Auswandern bei einer Insolvenz kann z. B. für eine EU-Insolvenz erfolgen oder während einer laufenden Insolvenz in Deutschland.

Welchen Vorteil hat eine EU-Insolvenz?

Ein ausländisches Insolvenzverfahren (z. B. die EU-Insolvenz) bietet unter Umständen eine schnellere Restschuldbefreiung.

Was müssen deutsche Schuldner beachten, die während ihrer Privatinsolvenz auswandern?

Wer während einer deutschen Insolvenz auswandert, sollte auf die Einhaltung seiner Obliegenheiten achten.

Weitere Informationen zum Auswandern bei Insolvenz

EU-InsolvenzPrivatinsolvenz in England

Auswandern für ein Insolvenzverfahren im Ausland

Auswandern für ein Insolvenzverfahren im Ausland kann sich mitunter lohnen, wenn die Schulden dadurch früher weg sind.
Auswandern für ein Insolvenzverfahren im Ausland kann sich mitunter lohnen, wenn die Schulden dadurch früher weg sind.

Seit es EU-Bürgern möglich ist, in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union Insolvenz anzumelden, nutzen auch viele Deutsche diese Möglichkeit. Eine entscheidende Hürde für das Auswandern bei einer Insolvenz im Ausland ist, dass für eine Insolvenzanmeldung ein Wohnsitz in dem betreffenden Land vorliegen muss – mindestens für sechs Monate.

Der Grund dafür, dass Deutsche auswandern, um bei einer Insolvenz das Verfahren im Ausland durchzuführen, liegt darin, dass die Gesamtdauer bis zur Restschuldbefreiung in Deutschland in der Regel sechs Jahre beträgt. Erst dann sind die Schulden weg und ein finanzieller Neuanfang kann gewagt werden.

In anderen EU-Staaten sind die Verfahren hingegen deutlich kürzer. Ein beliebtes Insolvenzland ist zum Beispiel England. Dort dauert die Insolvenz bis zur Restschuldbefreiung nur ein Jahr, was für viele Schuldner deutlich attraktiver ist.

Wer seine Privatinsolvenz im Ausland durchführen möchte, sollte sich eingehend von einem Anwalt für Insolvenzrecht oder einer Schuldnerberatung beraten lassen. Das Auswandern bei einer Insolvenz ist mit einigem Aufwand und auch mit Kosten verbunden, da z. B. Unterkunft und Gebühren bezahlt werden müssen.

Auswandern trotz Insolvenz in Deutschland

Ein anderes Vorgehen liegt vor, wenn ein Schuldner auswandern möchte bei laufender Insolvenz in Deutschland. Hiermit sind andere Schwierigkeiten verbunden als mit einer Verbraucherinsolvenz im Ausland.

Wer auswandern möchte trotz Insolvenz in Deutschland, sollte auf die Einhaltung aller Pflichten achten.
Wer auswandern möchte trotz Insolvenz in Deutschland, sollte auf die Einhaltung aller Pflichten achten.

Zunächst muss der insolvente Schuldner für die Insolvenzanmeldung beim Amtsgericht seinen Wohnsitz noch in Deutschland haben. Um hier eine Privatinsolvenz anzumelden, muss er also zwingend noch hierbleiben – ein vorheriges Auswandern ist nicht möglich.

Sobald das Insolvenzverfahren läuft, ist es aber durchaus möglich, das Land zu verlassen. Innerhalb der Insolvenz hat der Schuldner aber vielfältige Pflichten, die er nicht vernachlässigen sollte, da sonst die Restschuldbefreiung gefährdet sein könnte.

So hat er beispielsweise umfangreiche Auskunftspflichten gegenüber dem Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder. Auch zu Terminen muss er sich nach Aufforderung einfinden. Um diese und andere Obliegenheiten angemessen erfüllen zu können, ist es sinnvoll, das Auswandern bei einer Insolvenz nie ohne eine rechtliche Vertretung in Deutschland durchzuführen.

Diese rechtliche Vertretung kann dem Insolvenzverwalter als Ansprechpartner dienen und die Beschlüsse des Insolvenzgerichts empfangen.

Bildnachweise:
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Über den Autor

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Albert K.

Albert hat einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Hochschule Stendal. Er ist seit 2019 ein Mitglied des privatinsolvenz.net-Teams. Im Schuldenrecht befasst er sich vor allem mit den Themen Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz.

30 Antworte zu “Auswandern bei Insolvenz: Was ist hierbei zu beachten?”

  1. Michaela

    19. Oktober 2022 um 19:19 Uhr

    Guten Tag, wenn mann eine Insolvenz anmelden möchte und später dann ins Ausland wandert, muss immer noch in Deutschland eine Addresse für Post sein?
    Oder gibt eine Möglichkeit alles online machen?
    Danke für Ihre Antwort.

  2. Matze

    30. Juni 2022 um 13:50 Uhr

    Moin!
    Also ich habe von 2011 bis 2016 in der schweiz gelebt musste dort mit Schulden die in der schweiz entstanden sind aus gesundheitlichen Gründen zurück nach Deutschland! hier in Deutschland angekommen bin ich in die Privatinsolvenz gekommen, diese läuft noch 4 Jahre….darf und kann ich jetzt trotzdem zurück in die Schweiz oder wird diese mich nicht einreisen lassen….die frage ist auch bekomme ich überhaupt dort dann ein kto und wie würde die pfändungstabelle angewandt werden?!

  3. Linia

    23. Dezember 2021 um 22:36 Uhr

    Guten Tag
    Hab eine frage
    Wenn ich in Deutschland Schulden habe, lebe aber in Russland.
    Die frage ist; kann ich mich von Russland aus Insolvenz machen, ( in deutsche Botschaft)oder muss ich deswegen wieder nach Deutschland

  4. Klaudia

    28. Juli 2021 um 10:30 Uhr

    Hallo,

    Ich habe meine Privatinsolvenz in Deutschland angemeldet und die läuft noch 2,5 Jahre.

    Nun lebe ich in Österreich und möchte in Liechtenstein arbeiten.

    Da dies ein Land ausserhalb der EU ist, frage ich mich wie das funktioniert bzw. ob sich mein Freibetrag ändert.

    Danke

  5. Isabel

    29. November 2020 um 11:28 Uhr

    Guten Tag, Ich habe eine Frage:
    Ich habe, mit Sozialamt und die entsprechende Insolvenz Verfahren zu melden. Sie haben mir gesagt Ich kann es machen und werden den Gläubiger schreiben. Das Prozess soll spätestens im Januar 2021 vor Amtsgericht ankommen.
    Allerdings habe Ich vor nach mein Land zurückkehren (PT – EU Land) und dort mein Leben organisieren. Ich habe vor eine Arbeit zu finden, allerdings das Gehaltsniveau im PT sind viel gering als in DE. Ich muss noch Miete zahlen und leben.
    Meine Schulden hier in DE kann Ich nicht zahlen und sogar kein Rechtsanwalt beantragen hier, weil mein Finanzielle Situation im Moment sehr kompliziert ist.
    Was soll Ich dazu machen dass mein Insolvenzverfahren nicht gefährdet sind? Danke

  6. Farfalla

    13. November 2020 um 5:22 Uhr

    Hallo ,
    ich habe 2018 den Beschluss vom Amtsgericht für Insolvenz bekommen. Demzufolge befinde ich mich derzeit seit 2018 in der Insolvenz.
    Jedoch möchte ich nächstes Jahr in die Türkei auswandern und wollte wissen,ob dies möglich ist?
    Nun wie ich oben im Text heraus lesen konnte, ist dies wahrscheinlich möglich.
    Wie läuft das ganze dort ab?
    Zb. beim Erwerb einer Tätigkeit in der Türkei?! Muss ich dem Arbeitgeber in der Türkei von meiner Privat Insolvenz berichten ?
    Oder muss ich lediglich nur der Insolvenzstelle in Deutschland wegen meiner neuen Arbeit informieren?!
    Wie läuft die Pfändung ab?!
    Wenn ich in der Türkei arbeite und Lira verdiene, wird das von der Insolvenzstelle in Euro umgerechnet und dementsprechend geschaut,was über die Pfändungsgrenze steht.
    Ich würde mich freuen,wenn sie mir weiter helfen könnten.

  7. Frank

    22. September 2020 um 12:26 Uhr

    Ich stehe in meiner Privatinsolvenz kurz vor Ende der Laufzeit. Aber ich habe 2 Probleme:
    1. werde ich bis auf die Haut gepfändet und erhalte keine korrekte Abrechnung über die Forderungen und Pfändungen. Nach meinem Gefühl habe ich inzwischen mindestens ein Guthaben von 10.000 Euro und werde weiter gepfändet.
    2. Ich habe einen Montage-Job von monatlich etwa 4.000 Euro brutto, bei dem ich monatlich über 1000 Euro Kosten habe, um arbeiten zu können. D.h. wenn ich nur den mir zustehenden Freibetrag von 1170 Euro bekomme, bleibt mir nichts für das Nötigste: Essen, Miete, Strom, Heizung, Reparaturen, Versicherungen etc.! Oft genug bekomme ich nur 750 Euro heraus. Sogar die Spesen, um auswärts leben zu können, werden mir gepfändet. Bisher hat meine Freundin ausgeholfen, aber diesen Zustand hat die Freundschaft nicht ausgehalten, und jetzt stehe ich bei Knochenarbeit mit Überstunden und Sonntagsschichten vor dem Nichts und kann nicht einmal zur Arbeit fahren. Was tun? Besten Dank für eine hilfreiche Antwort!

  8. Francesco

    3. August 2020 um 22:17 Uhr

    Guten tag
    ich werde eine privatinsilvenz melden aber ich bin seid 1 jahr in Italien ausgewandert wie läuft es weiter?

  9. Simili

    15. April 2020 um 18:29 Uhr

    Guten Tag,
    Ich habe eine Frage bezüglich der Insolvenz. Wir haben privat Insolvenz angemeldet. Möchte aber nach Österreich umziehen. Können wir trotz unserer Insolvenz in Deutschland ganz normal in Österreich arbeiten oder wird uns vom Lohn wegen der deutschen Insolvenz etwas abgezogen.

  10. Mahir

    3. November 2019 um 23:57 Uhr

    Hallo habe gerade ein Insolvenz Verfahren angemeldet in Österreich und ist noch nicht durch, möchte aber nach Deutschland Einreisen. Muss ich abwarten bis es durch ist oder kann ich Umziehen. Gefährdet mein Insolvenz Verfahren in Österreich, auch in Deutschland wenn es durch ist meine Bonität?

  11. Marina K.

    21. Mai 2019 um 20:53 Uhr

    Habe mit meinem Mann privat Insolvenz a gemeldet in Deutschland mein Mann ist Berufs Soldat u d die Möglichkeit das wir im Oktober nach Italian müssen, mein Mann erhält dann zusätzlich zu seinem Gehalt Auslands Verwendung, wieviel dürfen die dann pfanden?

    • privatinsolvenz.net

      29. Mai 2019 um 14:52 Uhr

      Hallo Marina,

      es gelten auch beim Auslandsverwendungszuschlag die allgemeinen Pfändungsschutzbestimmungen. Er sollte als herkömmliches, pfändbares Einkommen gelten.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  12. -

    19. April 2019 um 19:55 Uhr

    Hallo,
    Ich bin deutsche und lebe seit langer Zeit in Österreich. Seit einigen Jahren bin ich hoch verschuldet und ich war bei einer Schuldenberatung, geplant ist einen Antrag auf Privatinsolvenz zu stellen. Ich habe aber vor einiger Zeit meinen Partner kennen gelernt, der in Brasilien lebt (einheimischer Brasilianer) und sich dort gerade beruflich selbstständig macht. Da wir heiraten möchten, würde ich gerne auswandern. Ich habe in Österreich eine feste Arbeit und ich lebe mit Lohn Pfändung.
    1. Ist es möglich dass ich Auswandere?
    2. Kann oder sollte ich die Privatinsolvenz anmelden?
    3. Kann ich die Insolvenz weiter führen wenn ich nach Brasilien Auswandere?
    4. Was sind die Bedingungen?
    5. Ist es vielleicht Bedingung, dass ich dort schon eine Arbeitsstelle habe wenn ich auswandere?
    6. Hat es irgendwelche Auswirkungen auf das Vermögen meines Partners, wenn wir heiraten?
    Ich bitte um Hilfe, da ich nicht weiß an wen ich mich wenden soll in dieser Situation.

    • privatinsolvenz.net

      13. Mai 2019 um 14:51 Uhr

      Hallo,

      über die gesetzlichen Regelungen in Österreich fehlen uns leider genaue Informationen. Ein Anwalt für Insolvenzrecht kann Sie beraten.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  13. Mike

    8. April 2019 um 18:11 Uhr

    Hallo, möchte gerne im
    Ausland für 5 Monate arbeiten. Habe im März 2019 Insolvenz angemeldet. Im Ausland werde ich 7500€ netto verdienen. Die Arbeitsstelle ist in Afrika. Der Arbeitsvertrag läuft über Dubai. Wie gehe ich am besten vor? Bin verheiratet und 2 Kinder.

    • privatinsolvenz.net

      10. Mai 2019 um 15:07 Uhr

      Hallo Mike,

      in Fällen dieser Art empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt für Insolvenzrecht.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  14. Nadin

    24. März 2019 um 21:54 Uhr

    Wo kann ich in der uk als deutsche Insolvenz beantragt.

    • privatinsolvenz.net

      10. Mai 2019 um 14:17 Uhr

      Hallo Nadin,

      Sie können nur dann in Großbritannien einen Insolvenzantrag stellen, wenn Sie dort seit mindestens sechs Monaten Ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt haben. Ansprechpartner ist das zuständige Gericht.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  15. Peter

    20. März 2019 um 8:14 Uhr

    Ich habe gerade einen Antrag auf private Insolvenz beantragt. Habe vor, in Australien zu gehen und versuchen, dort mein Glück zu arbeiten und ggf. zu leben wenn die finanzielle Haushaltsumgebung dort örtlich es erlaubt. Meine Frage:
    1.) Kann ich auch in Australien Privatinsolvenz anmelden, da kein EU-Staat …?
    2.) Wird die Restschuldbefreiungstitel in Australien auch hier dann anerkannt ?
    Danke für eure Rückantwort

    • privatinsolvenz.net

      8. April 2019 um 15:12 Uhr

      Hallo Peter,

      melden Sie in Deutschland die Privatinsolvenz an, läuft das Verfahren auch weiter, wenn Sie auswandern. Zur Insolvenz in Australien und ihre Auswirkungen fehlen uns verlässliche Informationen.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  16. Jutta

    27. Februar 2019 um 5:55 Uhr

    Hallo,ich habe gerade einen Antrag auf private Insolvenz beantragt. Habe jetzt ein Angebot in der Schweiz zu arbeiten und zu leben. Daher viele Fragen…
    Könnte ich das Insolvenzverfahren zurückziehen?
    Ist die Pfändungsgrenze auch gültig wenn man in der Schweiz arbeitet und wohnt,da ja dort das Leben teuerer ist. Selbstzahlung bei Arzt besuchen die Krankenversicherung sowie andere Versicherungen,Miete teurer ist ect. P.p.. würde es Sinn machen das das Verfahren zurückzuziehen und dann eine Summe X den Gläubigern anzubieten? Wäre für Infos dankbar..beste Grüße

    • privatinsolvenz.net

      18. März 2019 um 12:14 Uhr

      Hallo Jutta,

      grundsätzlich können Sie den Antrag zwar zurückziehen, danach können die Gläubiger jedoch wieder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen. Bezüglich des weiteren Vorgehens dürfen wir Sie nicht beraten. Ein Anwalt für Insolvenzrecht kann Sie beraten und unterstützen.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  17. Lars S.

    4. Januar 2019 um 21:38 Uhr

    Hallo
    Ich bin noch bis Mai 2020 in der Insolvenz und überlege eine Firma im Europäischen Ausland zu gründen wo allerdings fremdkapital eingezahlt werden soll um Geschäfte abzuwickeln. Meine Frage ist, kann ich das machen ohne meine Insolvenz zu gefährden.

    • privatinsolvenz.net

      11. Januar 2019 um 11:54 Uhr

      Hallo Lars,

      in Fällen dieser Art ist es empfehlenswert, wenn Sie sich von einem versierten Anwalt für Insolvenzrecht beraten lassen. Dieser kann Ihr Vorgehen genau prüfen. Denken Sie daran, dass eine Versagung der Restschuldbefreiung gravierende Folgen hat.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  18. Wilma

    2. Januar 2019 um 14:57 Uhr

    Hallo,
    meine Privatinsolvenz läuft noch bis Ende November 2020 und ich möchte gern nach Österreich auswander.
    Darf ich es,ohne Probleme zu bekommen?
    Wenn ja,was muss ich alles beachten?
    Danke Wilma

    • privatinsolvenz.net

      3. Januar 2019 um 15:14 Uhr

      Hallo Wilma,

      wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, ist das Auswandern während der Insolvenz grundsätzlich erlaubt. Es ist jedoch empfehlenswert, wenn Sie sich bereits im Vorhinein um eine rechtliche Vertretung kümmern. Dort können entstehende Fragen beantwortet werden.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  19. Thomas D

    28. November 2018 um 9:32 Uhr

    Hallo habe 2014 Privatinsolvenz angemeldet, möchte im Sommer 2019 ins Ausland gehen, ich habe aber angst es meinem Rechtsanwalt zu sagen. Was passiert dann? Ich bitte um Hilfe!
    DANKE Thomas

    • privatinsolvenz.net

      6. Dezember 2018 um 9:38 Uhr

      Hallo Thomas,

      wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, ist es nicht verboten, während der Privatinsolvenz auszuwandern. Solange Sie weiterhin Ihren Pflichten nachkommen, sollten sich keine Probleme ergeben.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  20. Gerald M.

    3. November 2018 um 23:55 Uhr

    bin schon ausgewandert nach Ägypten bevor ich in die Lage kam das ich Insolvenz anmelden muss aber ich habe einen lebenslängliche Wohnsitz Frage wie geht es hier weiter

    • privatinsolvenz.net

      9. November 2018 um 8:42 Uhr

      Hallo Gerald,

      die Privatinsolvenz können Sie in Deutschland nur anmelden, wenn Sie dort über einen Wohnsitz verfügen.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

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