Für die deutsche Wirtschaft ist der Export von vitaler Bedeutung: Schon seit langem gilt die Bundesrepublik als Exportweltmeister. Auch im Jahr 2018 soll Deutschland laut Angaben des Ifo-Instituts erneut das Land mit dem höchsten Leistungsbilanz-Überschuss weltweit werden.
Die Bedeutung des Exports wird auch dadurch deutlich dass nach Schätzungen der Bundeszentrale für politische Bildung fast jeder vierte Arbeitsplatz in Deutschland vom Export abhängt.
Geschäfte mit Kunden im Ausland sind für deutsche Unternehmen also an der Tagesordnung. Dabei kann es aber natürlich auch vorkommen, dass die Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Wie das Auslandsinkasso in einem solchen Fall helfen kann, erklärt der folgende Ratgeber.
Auslandsinkasso kurz zusammengefasst
Beim Auslandsinkasso werden Geldforderungen bei Schuldnern aus dem Ausland eingetrieben (Inkasso).
Ein Auslandsinkasso-Unternehmen kann Gläubigern dabei helfen, ein erfolgreiches Forderungsmanagement zu betreiben.
Es ist empfehlenswert, wenn sich Gläubiger an ein deutsches Auslandsinkasso-Unternehmen wenden, welches im jeweiligen Land Partner bzw. Tochterunternehmen hat.
Inhalt
Was bedeutet Inkasso im Ausland?
Unternehmen, die Inkasso betreiben, sind dafür zuständig, im Auftrag von Kunden ausstehende Geldbeträge bei Schuldnern einzufordern. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass Unternehmen Forderungen an einen Inkasso-Dienstleister abtreten. In diesem Fall treibt er das Geld in eigenem Namen ein.
Das Eintreiben von Forderungen gehört zum sogenannten Forderungsmanagement. Viele Unternehmen greifen hierbei auf die Dienste von Inkasso-Firmen zurück. Sitzt der Schuldner im Ausland, handelt es sich um das sogenannte Auslandsinkasso. Weltweit können dabei säumige Schuldner zur Zahlung bewegt werden.
Inkasso: International gelten unterschiedliche Regeln
Doch warum ist das Auslandsinkasso eigentlich so wichtig? Vielen Mitarbeiter von Unternehmen, die für das Forderungsmanagement zuständig sind, ist oftmals gar nicht bewusst, dass auch bei der Eintreibung von Forderungen der Grundsatz „andere Länder, andere Sitten“ gilt.
Sind Mahnschreiben in Deutschland in der Regel eher sachlich, kurz und präzise, so gilt in Österreich zum Beispiel genau das Gegenteil. Dort stehen Höflichkeit und eine ausführliche Erklärung an erster Stelle. Wer sich nicht an diese Regeln hält, muss damit rechnen, dass der Schuldner nicht auf die Aufforderung reagiert. Das muss beim Auslandsinkasso bedacht werden.
Je größer die kulturellen Unterschiede, desto größer werden dann auch die Unterschiede bezüglich des Mahnwesens und des Vorgehens. Und natürlich ist die Sprachbarriere ein nicht zu vernachlässigender Faktor. Selbst wenn beide Parteien auf Englisch kommunizieren, können schnell Missverständnisse auftreten.
Ein weiterer Faktor, der beim Auslandsinkasso bedacht werden muss: Zeigt das außergerichtliche Vorgehen keinen Erfolg, müssen Gläubiger den gerichtlichen Weg gehen. Mit Hilfe einer Zwangsvollstreckung können sie versuchen, noch an ihr Geld zu kommen. Doch auch hierbei gelten im Ausland in der Regel andere Grundsätze als in Deutschland. Deutsches Recht kommt meist nämlich nicht zur Anwendung.
Hilfe durch Unternehmen für das Auslandsinkasso
Aus diesem Grund ist es ratsam, wenn sich deutsche Unternehmen Hilfe für das Forderungsmanagement durch entsprechende Dienstleister suchen. Dazu bieten sich natürlich Inkasso-Unternehmen mit Sitz im entsprechenden Land an.
Diese sind genau mit der landestypischen Mentalität vertraut und sprechen die Sprache des säumigen Kunden. Oftmals ist es jedoch schwierig, im Ausland einen verlässlichen Partner zu finden.
Europäisches Mahnverfahren – Leichter Forderungen geltend machen
Wie bereits erwähnt, können Gläubiger gerichtliche Schritte einleiten, wenn Schuldner nicht zahlen. In der Regel gilt dabei das Recht des jeweiligen Landes – deutsche Regelungen finden keine Anwendung. Das macht es deutschen Gläubigern oft schwer, mittels Auslandsinkasso säumige Kunden zum Zahlen zu bewegen.
Innerhalb Europas ist es jedoch einfacher, Forderungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten (außer Dänemark) beizutreiben. Gläubiger können nämlich ein Europäisches Mahnverfahren anstoßen. Dieses hilft nicht nur schnell, sondern auch kostengünstig. Des Weiteren besteht kein Anwaltszwang.
Doch wie funktioniert nun das Auslandsinkasso mittels Europäischem Mahnverfahren? Der Gläubiger muss zunächst ein spezielles Formblatt ausfüllen. Dieses kann über das eJustice-Portal heruntergeladen werden. Damit beantragt er einen Europäischen Zahlungsbefehl.
Das Formblatt muss dann an das zuständige Gericht versendet werden. Nach der Prüfung erlässt dieses einen Europäischen Zahlungsbefehl. Gegen diesen kann der Schuldner innerhalb von 30 Tagen Einspruch einlegen.
Tut er dies nicht, wird im Anschluss eine vollstreckbare Ausfertigung des Zahlungsbefehls erteilt. Damit kann dann die Zwangsvollstreckung im Ausland eingeleitet werden. Legt der Schuldner jedoch Einspruch ein und beantragt der Gläubiger ein Zivilprozessverfahren vor Gericht, so wird der Rechtsstreit an das zuständige Gericht abgegeben. Es schließt sich eine mündliche Verhandlung an.
Damit das Auslandsinkasso mittels Europäischem Mahnverfahren durchgeführt werden kann, müssen unter anderem die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
- Es liegt eine bezifferte Geldforderung vor.
- Diese Forderung ist fällig.
- Mindestens einen der Parteien hat ihren Wohn- bzw. Rechtssitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU.
- Das aufgerufene Gericht ist für den Fall zuständig.
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Herbert L.
11. Dezember 2018 um 14:52 Uhr
Vom U.S. Supreme Court in Washington ein CHANGE OF OWNERSHIP CERTIFICATE auf meinen Namen „H. of Croatia über U.S.$ =8,258,120#
übertragen bekommen auf die L. in I. auf mein Konto eingegangen.
Ich habe die Zugangsdaten von meinem Online-Konto, habe aber keinen Zugriff !
Besitze alle Dokumente die das belegen. Ist es möglich, die Summe plus Zinsen etc.
bei der Bank einzutreiben ?
privatinsolvenz.net
14. Dezember 2018 um 14:19 Uhr
Hallo Herbert,
in diesem speziellen Fall empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt. Er kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.
Ihr Team von privatinsolvenz.net