Auslandsinkasso – Wie Sie Forderungen im Ausland durchsetzen

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 26. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Inkasso im Ausland soll Schuldner zur Zahlung bewegen.
Inkasso im Ausland soll Schuldner zur Zahlung bewegen.

Für die deutsche Wirtschaft ist der Export von vitaler Bedeutung: Schon seit langem gilt die Bundesrepublik als Exportweltmeister. Auch im Jahr 2018 soll Deutschland laut Angaben des Ifo-Instituts erneut das Land mit dem höchsten Leistungsbilanz-Überschuss weltweit werden.

Die Bedeutung des Exports wird auch dadurch deutlich dass nach Schätzungen der Bundeszentrale für politische Bildung fast jeder vierte Arbeitsplatz in Deutschland vom Export abhängt.

Geschäfte mit Kunden im Ausland sind für deutsche Unternehmen also an der Tagesordnung. Dabei kann es aber natürlich auch vorkommen, dass die Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Wie das Auslandsinkasso in einem solchen Fall helfen kann, erklärt der folgende Ratgeber.

Auslandsinkasso kurz zusammengefasst

Was bedeutet Auslandsinkasso?

Beim Auslandsinkasso werden Geldforderungen bei Schuldnern aus dem Ausland eingetrieben (Inkasso).

Was macht ein Auslandsinkasso-Unternehmen?

Ein Auslandsinkasso-Unternehmen kann Gläubigern dabei helfen, ein erfolgreiches Forderungsmanagement zu betreiben.

Wann lohnt sich ein Auslandsinkasso für Gläubiger?

Es ist empfehlenswert, wenn sich Gläubiger an ein deutsches Auslandsinkasso-Unternehmen wenden, welches im jeweiligen Land Partner bzw. Tochterunternehmen hat.

Was bedeutet Inkasso im Ausland?

Unterstützung im Forderungsmanagement: Auslandsinkasso-Unternehmen helfen weiter.
Unterstützung im Forderungsmanagement: Auslandsinkasso-Unternehmen helfen weiter.

Unternehmen, die Inkasso betreiben, sind dafür zuständig, im Auftrag von Kunden ausstehende Geldbeträge bei Schuldnern einzufordern. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass Unternehmen Forderungen an einen Inkasso-Dienstleister abtreten. In diesem Fall treibt er das Geld in eigenem Namen ein.

Das Eintreiben von Forderungen gehört zum sogenannten Forderungsmanagement. Viele Unternehmen greifen hierbei auf die Dienste von Inkasso-Firmen zurück. Sitzt der Schuldner im Ausland, handelt es sich um das sogenannte Auslandsinkasso. Weltweit können dabei säumige Schuldner zur Zahlung bewegt werden.

Inkasso: International gelten unterschiedliche Regeln

Doch warum ist das Auslandsinkasso eigentlich so wichtig? Vielen Mitarbeiter von Unternehmen, die für das Forderungsmanagement zuständig sind, ist oftmals gar nicht bewusst, dass auch bei der Eintreibung von Forderungen der Grundsatz „andere Länder, andere Sitten“ gilt.

Sind Mahnschreiben in Deutschland in der Regel eher sachlich, kurz und präzise, so gilt in Österreich zum Beispiel genau das Gegenteil. Dort stehen Höflichkeit und eine ausführliche Erklärung an erster Stelle. Wer sich nicht an diese Regeln hält, muss damit rechnen, dass der Schuldner nicht auf die Aufforderung reagiert. Das muss beim Auslandsinkasso bedacht werden.

Inkasso im Ausland: Deutsche Maßstäbe können nicht immer angesetzt werden.
Inkasso im Ausland: Deutsche Maßstäbe können nicht immer angesetzt werden.

Je größer die kulturellen Unterschiede, desto größer werden dann auch die Unterschiede bezüglich des Mahnwesens und des Vorgehens. Und natürlich ist die Sprachbarriere ein nicht zu vernachlässigender Faktor. Selbst wenn beide Parteien auf Englisch kommunizieren, können schnell Missverständnisse auftreten.

Ein weiterer Faktor, der beim Auslandsinkasso bedacht werden muss: Zeigt das außergerichtliche Vorgehen keinen Erfolg, müssen Gläubiger den gerichtlichen Weg gehen. Mit Hilfe einer Zwangsvollstreckung können sie versuchen, noch an ihr Geld zu kommen. Doch auch hierbei gelten im Ausland in der Regel andere Grundsätze als in Deutschland. Deutsches Recht kommt meist nämlich nicht zur Anwendung.

Unternehmen sollten sich bestenfalls schon vor Abschluss eines Vertrages mit einem Kunden aus dem Ausland von einem Experten für das Forderungsmanagement im Ausland beraten lassen. Dieser kann dabei helfen, Verträge so zu gestalten, dass dem Gläubiger keine Nachteile entstehen. Ein Beispiel: In Deutschland gilt der sogenannte Eigentumsvorbehalt. Laut diesem bleibt eine Ware so lange das Eigentum des Verkäufers, bis der Kunde bezahlt hat. Viele andere Länder kennen diese Regelung jedoch nicht. Ein Vertrag sollte diesen Punkt behandeln.

Hilfe durch Unternehmen für das Auslandsinkasso

Auslandsinkasso-Unternehmen kennen sich mit Gepflogenheiten und Rechtslage in anderen Ländern aus.
Auslandsinkasso-Unternehmen kennen sich mit Gepflogenheiten und Rechtslage in anderen Ländern aus.

Aus diesem Grund ist es ratsam, wenn sich deutsche Unternehmen Hilfe für das Forderungsmanagement durch entsprechende Dienstleister suchen. Dazu bieten sich natürlich Inkasso-Unternehmen mit Sitz im entsprechenden Land an.

Diese sind genau mit der landestypischen Mentalität vertraut und sprechen die Sprache des säumigen Kunden. Oftmals ist es jedoch schwierig, im Ausland einen verlässlichen Partner zu finden.

Viele Experten raten deshalb dazu, dass sich Unternehmen in puncto Auslandsinkasso an einen deutschen Dienstleister wenden, der Tochtergesellschaften bzw. Kooperationen im entsprechenden Land hat.

Europäisches Mahnverfahren – Leichter Forderungen geltend machen

Wie bereits erwähnt, können Gläubiger gerichtliche Schritte einleiten, wenn Schuldner nicht zahlen. In der Regel gilt dabei das Recht des jeweiligen Landes – deutsche Regelungen finden keine Anwendung. Das macht es deutschen Gläubigern oft schwer, mittels Auslandsinkasso säumige Kunden zum Zahlen zu bewegen.

Auslandsinkasso: Das Europäische Mahnverfahren macht es Gläubigern leichter, Forderungen einzutreiben.
Auslandsinkasso: Das Europäische Mahnverfahren macht es Gläubigern leichter, Forderungen einzutreiben.

Innerhalb Europas ist es jedoch einfacher, Forderungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten (außer Dänemark) beizutreiben. Gläubiger können nämlich ein Europäisches Mahnverfahren anstoßen. Dieses hilft nicht nur schnell, sondern auch kostengünstig. Des Weiteren besteht kein Anwaltszwang.

Doch wie funktioniert nun das Auslandsinkasso mittels Europäischem Mahnverfahren? Der Gläubiger muss zunächst ein spezielles Formblatt ausfüllen. Dieses kann über das eJustice-Portal heruntergeladen werden. Damit beantragt er einen Europäischen Zahlungsbefehl.

Das Formblatt muss dann an das zuständige Gericht versendet werden. Nach der Prüfung erlässt dieses einen Europäischen Zahlungsbefehl. Gegen diesen kann der Schuldner innerhalb von 30 Tagen Einspruch einlegen.

Tut er dies nicht, wird im Anschluss eine vollstreckbare Ausfertigung des Zahlungsbefehls erteilt. Damit kann dann die Zwangsvollstreckung im Ausland eingeleitet werden. Legt der Schuldner jedoch Einspruch ein und beantragt der Gläubiger ein Zivilprozessverfahren vor Gericht, so wird der Rechtsstreit an das zuständige Gericht abgegeben. Es schließt sich eine mündliche Verhandlung an.

Damit das Auslandsinkasso mittels Europäischem Mahnverfahren durchgeführt werden kann, müssen unter anderem die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Es liegt eine bezifferte Geldforderung vor.
  • Diese Forderung ist fällig.
  • Mindestens einen der Parteien hat ihren Wohn- bzw. Rechtssitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU.
  • Das aufgerufene Gericht ist für den Fall zuständig.

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Meike Z.

Meike unterstützt das privatinsolvenz.net-Team seit 2016. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, Themen, die das Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht betreffen, leicht verständlich aufzubereiten.

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2 Antworte zu “Auslandsinkasso – Wie Sie Forderungen im Ausland durchsetzen”

  1. Herbert L.

    11. Dezember 2018 um 14:52 Uhr

    Vom U.S. Supreme Court in Washington ein CHANGE OF OWNERSHIP CERTIFICATE auf meinen Namen „H. of Croatia über U.S.$ =8,258,120#
    übertragen bekommen auf die L. in I. auf mein Konto eingegangen.
    Ich habe die Zugangsdaten von meinem Online-Konto, habe aber keinen Zugriff !
    Besitze alle Dokumente die das belegen. Ist es möglich, die Summe plus Zinsen etc.
    bei der Bank einzutreiben ?

    • privatinsolvenz.net

      14. Dezember 2018 um 14:19 Uhr

      Hallo Herbert,

      in diesem speziellen Fall empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt. Er kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

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