Gläubiger können verschiedene Maßnahmen ergreifen, um an das Geld eines Schuldners zu gelangen. Eine davon ist die Kontopfändung. Droht eine solche, sollten Schuldner schnell tätig werden und ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto – kurz PSK oder P-Konto genannt – umwandeln lassen.
Auf diesem Konto ist eine bestimmte Summe vor der Pfändung geschützt. Beträge, die darüber hinaus gehen, werden gepfändet. Doch das Geld geht nicht, wie häufig angenommen, sofort an den oder die Gläubiger. Dafür sorgt das sogenannte Auskehrungskonto. Was ist das Besondere daran? Das erklären wir im Folgenden.
Auskehrungskonto kurz zusammengefasst
Dazu müssen Sie Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen.
Es sind nur Geldeingänge geschützt, die unter dem Freibetrag liegen. Dieser beträgt aktuell 1.500 Euro, kann je nach Einzelfall jedoch unter anderem mit einer P-Konto-Bescheinigung erhöht werden.
Eine Auskehrung ist die Zahlung einer Geldsumme an eine Person, die einen Anspruch darauf hat – also etwa einen Gläubiger.
Die Auskehrung erfolgt, wenn das Geld vom P-Konto an den Gläubiger überwiesen wird. Damit werden die Schulden abbezahlt.
Auf dem Auskehrungskonto landen Moratoriums- und Übernahmebeträge. Letztere können maximal drei Monate lang angespart werden. Moratoriumsbeträge dienen dazu, ein schwankendes Einkommen auszugleichen. Mehr dazu können Sie hier nachlesen.
Inhalt
Wie das Pfändungsschutzkonto funktioniert: Welcher Betrag ist geschützt?
Auf einem P-Konto sind pro Monat mindestens 1.500 Euro (Stand 1.7.2024) geschützt. Der Schuldner kann über seinen persönlichen Freibetrag ganz normal verfügen und beispielsweise Überweisungen tätigen oder Bargeld am Automaten abheben.
Zusätzlich zum Grundfreibetrag können je nach Einzelfall noch weitere Beträge geschützt werden, z. B. wenn der Schuldner Kindergeld erhält. Der Freibetrag kann unter anderem für Schuldner erhöht werden, die verpflichtet sind, einer anderen Person Unterhalt zu gewähren.
Was bedeutet das PSK-Auskehrungskonto?
Übersteigt der Geldeingang in einem Monat den für den Schuldner festgelegten Freibetrag oder verbraucht der Kontoinhaber nicht die gesamte Summe, dann wird das Geld zunächst auf ein Unterkonto des P-Kontos verschoben und nicht sofort an die Gläubiger weitergeleitet. Dieses Unterkonto wird Auskehrungskonto genannt.
Der Begriff „Auskehrung“ bedeutet nichts Weiteres als die Auszahlung einer Summe Geld an eine Person, die einen Anspruch darauf hat.
Übernahmebeträge vs. Moratoriumsbeträge auf dem Auskehrungskonto
Es gibt zwei Arten von Posten, welche auf dem Auskehrungskonto landen:
- Moratoriumsbeträge: Geht in einem Monat mehr Geld auf das P-Konto ein, als durch den Freibetrag geschützt ist, so gilt der darüber hinausgehende Betrag ein sogenannter Moratoriumsbetrag.
- Übernahmebeträge: Personen mit einem Pfändungsschutzkonto haben die Möglichkeit, etwas Geld anzusparen. Dies funktioniert wie folgt: Brauchen sie einen Teil ihres geschützten Betrages nicht auf, kann diese Summe für maximal drei Monate angespart werden.
Übernahmebeträge werden zunächst auf das Auskehrungskonto verschoben und im nächsten Monat zurück auf das herkömmliche P-Konto überwiesen. Der Schuldner kann dann über diese Summe verfügen oder es weiter ansparen – jedoch maximal drei Monate lang. Ist dieser Zeitraum überschritten, wird die Summe gepfändet.
Welchen Zweck erfüllen Moratoriumsbeträge?
Nicht geschützte Geldeingänge auf ein P-Konto, also Moratoriumsbeträge, landen auch zunächst auf dem Auskehrungskonto. Doch warum werden diese nicht sofort an den Gläubiger ausgekehrt? Dies dient dem zusätzlichen Schutz des Schuldners, wenn dieser über ein schwankendes Einkommen verfügt.
Der Ablauf stellt sich wie folgt dar: Die Summe, welche den Freibetrag übersteigt, wird auf das Auskehrungskonto verschoben. Im darauffolgenden Monat wird das Geld erneut auf das P-Konto eingezahlt, jedoch nur bis zum Freibetrag.
Geht dabei wenig „neues“ Geld auf das P-Konto ein, füllt der Moratoriumsbetrag die Differenz zwischen Geldeingang und Freibetrag, so dass der Schuldner über eine höhere Summe verfügen kann. Übersteigt die Summe aus neuer Einzahlung und Moratoriumsbetrag jedoch den Freibetrag, entsteht ein neuer Moratoriumsbetrag, der wiederum auf dem Auskehrungskonto landet.
Zu einer Auskehrung vom Auskehrungskonto an den Gläubiger kommt es erst dann, wenn der Moratoriumsbetrag schließlich die Höhe des Freibetrags erreicht hat.
Sven
7. Januar 2024 um 13:01 Uhr
Ich habe seid 1 Jahr noch ca 830€ auf den Auskehrungskonto liegen ohne das was damit passiert. wie lange bleibt das da liegen? Ich selber habe schon mehrfach versucht das Geld zu überweisen was aber nicht geklappt hat. Habe ich ein Anspruch darauf das es auf mein Konto überwiesen wird?
Hannes
14. August 2024 um 17:22 Uhr
Das Geld auf dem Auskehrungskonto bleibt da halt so lange für den Gläubiger reserviert, bis der gesammelte Betrag auf eben diesem Konto den Freibetrag übersteigt. Dann wird es gepfändet. Vorher dient es entweder dazu, den Freibetrag aufzufüllen oder falls das nicht notwendig ist, bleibt es halt einfach unberührt.
Lorenz
31. März 2023 um 14:43 Uhr
Es gibt eine Pfändungstabelle, wo aufgelistet ist, Nettoeinkommen minus Pfändungsbetrag. Zu Beispiel es bleiben 1600,-€ , wie bekommt man die diversen bz. was muss ich tut, denn der Pfändbare Freibetrag liegt ja bei ca. 1300,-€. Es geht um die 300,-€