Laut dem „Schuldenbarometer 2016“ der Wirtschaftsauskunftei Bürgel wurden im betreffenden Jahr in Deutschland 100.984 private Insolvenzverfahren angemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr stellt dies einen Rückgang um rund 6,4 Prozent dar. Für die gesunkenen Zahlen wird vor allem die niedrige Arbeitslosenquote verantwortlich gemacht.
Nichtsdestotrotz ist für viele Schuldner eine private Insolvenz immer noch die einzige Möglichkeit, um endlich einen Weg aus der Schuldenfalle zu finden. Viele Betroffene sind jedoch unsicher, wie laut Insolvenzrecht vorzugehen ist, wenn sie eine Privatinsolvenz anmelden möchten. Welche Unterlagen sind einzureichen? Wo meldet man die Privatinsolvenz an? Diese und weitere Fragen beantworten wir im folgenden Ratgeber.
Anmeldung der Privatinsolvenz kurz zusammengefasst
Nein. Bevor Schuldner die Privatinsolvenz beantragen können, müssen sie zunächst einen außergerichtlichen Einigungsversuch durchführen.
Als zuständiges Insolvenzgericht fungiert das jeweilige Amtsgericht, in dessen Bezirk der betroffene Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Beim Insolvenzgericht muss der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie des Restschuldbefreiungsverfahrens gestellt werden. Hierzu ist eine Vielzahl von Unterlagen einzureichen.
Weitere Informationen zum Anmelden der Insolvenz
Privatinsolvenz beantragen onlinePrivatinsolvenz – wie oft?
Inhalt
Wer kann einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen?
Haben Personen so hohe Schulden angehäuft, dass sie aus eigener Kraft nicht mehr abgezahlt werden können, ist die private Insolvenz häufig der einzige Ausweg. Wird ein Insolvenzverfahren angemeldet, kommt es zunächst dazu, dass das pfändbare Vermögen des Schuldners vom Insolvenzverwalter an die Gläubiger verteilt wird.
An das eigentliche Insolvenzverfahren schließt sich die bis zu sechsjährige Wohlverhaltensphase an. Während dieser Zeit muss der Schuldner sein Einkommen zu einem bestimmten Teil an den Insolvenzverwalter abgeben. Auch dieses Geld erhalten die Gläubiger. Am Ende der Privatinsolvenz steht die Restschuldbefreiung. Alle noch offenen Forderungen der Gläubiger werden damit nichtig und der ehemalige Schuldner kann befreit in ein schuldenfreies Leben starten.
Doch welche Schuldner können überhaupt eine Privatinsolvenz anmelden? Grundsätzlich lässt sich sagen, dass ein privates Insolvenzverfahren nur Privatpersonen offensteht. Ob der Schuldner erwerbstätig ist, spielt hierbei keine Rolle. Auch Hartz-4-Empfänger, Rentner oder Hausfrauen können eine Privatinsolvenz durchlaufen. Des Weiteren haben auch ausländische Staatsbürger, die einen Wohnsitz in Deutschland vorweisen können, ein Recht darauf, eine Privatinsolvenz anzeigen zu können.
Selbstständige können in der Regel keine private Insolvenz anmelden. Sie müssen die sogenannte Regelinsolvenz durchlaufen. Jedoch können ehemalige Selbstständige einen Privatinsolvenzantrag stellen, wenn sie die folgenden Voraussetzungen, welche in § 304 der Insolvenzordnung (InsO) festgehalten sind, erfüllen:
- Die Vermögensverhältnisse müssen überschaubar sein. Das bedeutet, dass der Schuldner weniger als 20 Gläubiger haben darf.
- Es bestehen keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen, etwa Schulden beim Finanzamt oder Ansprüche ehemaliger Angestellter.
Wo melde ich die Privatinsolvenz an?
Wie wir bereits geklärt haben, können nur Privatpersonen die Privatinsolvenz anmelden. Doch wo ist der Privatinsolvenzantrag eigentlich zu stellen und welche Behörde ist zuständig? Die Antwort auf die Frage „Wo beantrage ich die die Privatinsolvenz?“ ist in der Insolvenzordnung zu finden.
§ 2 Abs. 1 InsO ist Folgendes zu entnehmen:
Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht für den Bezirk dieses Landgerichts ausschließlich zuständig.
In der Regel fungiert also ein Amtsgericht als Insolvenzgericht. Doch wie verhält es sich nun mit der örtlichen Zuständigkeit? Wo ist die Privatinsolvenz genau zu beantragen? Laut § 3 Abs. 1 InsO muss ein Schuldner bei dem Amts- bzw. Insolvenzgericht für die Privatinsolvenz einen Antrag stellen, in dessen Bezirk er seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Wie kann ich die Privatinsolvenz genau beantragen?
Wir wissen nun, wer die Privatinsolvenz anmelden kann und wo dies vorzunehmen ist. Für betroffene Schuldner steht nun noch die folgende Frage im Vordergrund: „Wie gehe ich in die Privatinsolvenz und welche Schritte müssen dabei durchlaufen werden?“
Möchten Schuldner die Privatinsolvenz anmelden, führt sie der erste Weg allerdings nicht zum zuständigen Insolvenzgericht. Vielmehr muss dem eigentlichen Antrag ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern vorgeschaltet werden. Die Schuldner müssen diesen einen Plan vorlegen, wie sie gedenken, ihre bestehenden Schulden abzuzahlen.
Erst wenn sich die Gläubiger mit einem solchen Schuldenbereinigungsplan nicht zufrieden geben, können Schuldner die Privatinsolvenz anmelden. Der entsprechende Antrag umfasst verschiedene Formulare. Des Weiteren muss eine schriftliche Bestätigung darüber vorliegen, dass der außergerichtliche Einigungsversuch gescheitert ist.
Einzureichende Unterlagen – darauf sollten Schuldner achten
Neben dem Nachweis über den gescheiterten Einigungsversuch müssen noch weitere Formulare und Unterlagen für einen erfolgreichen Privatinsolvenzantrag eingereicht werden. Grundlegend ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Mit diesem teilen Schuldner dem Gericht mit, dass ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse es ihnen nicht ermöglichen, bestehenden Zahlungspflichten nachzukommen und ihre Schulden abzuzahlen.
Wenn Schuldner die Privatinsolvenz anmelden, ist es außerdem von großer Bedeutung, in diesem Formular anzugeben, dass sie einen Antrag auf Restschuldbefreiung gemäß § 287 InsO stellen. Entfällt ein solcher Antrag, ist am Ende des Insolvenzverfahrens keine Restschuldbefreiung möglich.
Außerdem müssen Antragssteller die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Angaben versichern. Allen Betroffenen sollte klar sein, dass vorsätzliche Falschangaben strafbar sein können. Zudem können sie dazu führen, dass die Restschuldbefreiung versagt wird. Das ganze private Insolvenzverfahren wäre damit umsonst gewesen.
Zusätzlich zu diesem grundlegenden Formular müssen noch weitere Anlagen sowie Ergänzungsblätter ausgefüllt und beim Insolvenzgericht eingereicht werden, wenn Schuldner die Privatinsolvenz anmelden. Aufgrund des großen Umfangs der benötigten Unterlagen sollten sich Antragssteller von einer kompetenten Beratungsperson unterstützen lassen. Dies kann etwa ein Rechtsanwalt sein, aber beispielsweise auch ein Mitarbeiter einer Schuldnerberatungsstelle.
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Benjamin
6. Dezember 2020 um 20:49 Uhr
Bin bei einer öffentlichen Schuldnerberatung und mir wird gesagt ich muss mindestens 6 Monate meine Kredite bedient haben um in die Insolvenz zu dürften, allerdings schaffe ich das kaum da die Ausgaben der Kredite kaum noch zu stemmen sind. Was soll. Ich tun?
Heike
9. Juni 2020 um 18:25 Uhr
Hallo. Mein Freund strebt den Weg der Privatinsolvenz an. Leider hat er viele Unterlagen im Laufe der Zeit (vor unserer gemeinsamen) entsorgt und kennt demnach nicht mehr alle Gläubiger. Wir haben für ihn bereits bei der Schufa und bei infoscore Selbstauskünfte eingeholt. Da steht allerdings nicht so viel drin.
Frage: Muss man alle Gläubiger wissen? Oder klärt sich das im Insolvenzfall durch Kenntnis aus dem öffentlichen Register?
Haben Gläubiger die nichts angemeldet haben (weil nicht gewusst), nach der Restschuldbefreiung auch keinen Anspruch mehr?
Vorab lieben Dank für Ihre Antwort.
R.W.
20. Januar 2020 um 22:25 Uhr
Ich war bei der Caritas in Berlin wegen Privatinsolvenz. Leider gibt es eine Wartezeit von 8-10 Monaten trotz Dringlichkeit. Wie kann ich den Vorgang beschleunigen, welches Gericht ist für Prenzlauer Berg zuständig und welchen § muss ich reinschreiben, dass ich diesen Schritt schon erledigt habe. Ich erhalte keine Sozialhilfe trotz zweier Klagen beim Sozialgericht und meine Unterlagen waren plötzlich verschwunden. Ich lebe ca. 1000€ unter dem Sozialhilfesatz und kann nicht mehr.
Kann mir jemand einen Tipp geben? Einen Anwalt kann ich nicht bezahlen.
Helena
9. Dezember 2019 um 8:15 Uhr
Hallo…habe schulden von einer Kreditkarte und Handyanbietern. Verfüge über kein eigenes Einkommen. Mein NOCH Ehemann zahllt die Raten. Lass mich aber jetzt scheiden. Kann ich Privatkonkurs anmelden?
Gaetano
27. Mai 2019 um 8:35 Uhr
Ich habe eine schuld beim arbeitsamt von rund 9000 euro, nicht meine schuld, was könnte ich tun? Ich bin arbeitslos.
danke
privatinsolvenz.net
29. Mai 2019 um 15:16 Uhr
Hallo Gaetano,
eine Schuldnerberatungsstelle kann Ihnen weiterhelfen.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Patrick R.
14. Mai 2019 um 16:38 Uhr
Hallo
Ich habe durch das System der zeitarbeit so große Gehaltsschwankungen das ich mittlerweile in über 8000€ Schulden stecke.
Leute als Zeitabeiter holt euch nur keine kreditkarte.das kann böse enden
Hilfe brauch ich nicht aber schadet nicht andere zu warnen
Michael
24. April 2019 um 12:55 Uhr
Werte Schuldnerberatung, habe etwa 3 Mio EUR Schulden – aus einem Konkurs von 1993. Seitdem habe ich defacto nichts zurückbezahlt. Habe Schulden überwiegend bei Banken ( etwa 12-15 Gläubiger ) seit dem leiste ich brav meine EV ab. Nun bin ich 54 Jahre alt, kann mir vorstellen eine Privatinsolvenz zu machen. Macht das aus eurer Sicht Sinn ? Habe ein ungeregeltes Einkommen von etwa 1.300 Netto . Bin Alleinverdiener , meine Ehefrau hat unregelmäßig einen 450 EUR Job. Wann könnte ich von diesen Schulden befreit sein ? Beste Grüße ( Ach ja, der größte Gläubiger ist eine Bank mit etwa einem Anteil von 80% der Schulden )
privatinsolvenz.net
13. Mai 2019 um 15:05 Uhr
Hallo Michael,
inwiefern eine Privatinsolvenz Sinn macht, können wir aus der Ferne nur schwer beurteilen. Ein Anwalt für Insolvenzrecht kann Ihren Fall prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Maxi
22. April 2019 um 21:48 Uhr
Hallo, ich bin 18 Jahre alt und habe insgesamt um die 5.000€ Schulden. Der Grund dafür ist, dass ich mit 16 ausziehen musste und meine Mutter mir für eine Wohnung gebürgt hat. Was allerdings nicht bedacht wurde mit meinem kleinen Gehalt, dass ich Handy, Brille usw auch haben muss. Dies habe ich dann alles auf Raten gemacht. Dann habe ich meine Ausbildung und daraufhin meine Wohnung verloren. Das Amt kommt seit Anfang Dezember nicht in die Pötte mal endlich Zahlungen zu leisten (BTW habe ich das Gefühl, dass mein Bearbeiter bei jungen Leuten einfach nicht hinne macht bzw gar nix. Das kommt daher, dass die Oma meines Freundes auch bei diesem Bearbeiter ist und sie innerhalb von 3 Wochen Geld bewilligt bekommen hat.) Ich lebe nun bei meinem Freund und bewerbe mich wirklich viel und oft auf einen neuen Job/Ausbildung doch bis auf 2 Aushilfsstellen (die dann vom Arbeitgeber nicht mehr gebraucht wurden) bekomme ich einfach nichts. Und die familienkasse zahlt solange auch kein Kindergeld für mich bis sich in die eine oder andere Richtung was getan hat. Sprich ich selbst bekomme kein Geld, da auch weder meine Mutter noch mein Vater (getrennt lebend) mich unterstützen und Unterhalt bekomme ich seit Januar 2018 auch nicht mehr, da beide meinen, dass solange ich keine Ausbildung habe, sie auch keinen Unterhalt zahlen müssen (da war ich kaum ein halbes Jahr 17, war auch beim Anwalt deswegen dieser schrieb 2 Briefe worauf einer von meiner Mutter kam woraufhin mein Anwalt nur meinte dann müsse ich halt zum Jobcenter (ich selbst weiß nicht wo mein Vater wohnt) Hätte ich meinen Freund nicht säße ich auf der Straße, allerdings haben wir zusammen 500€ im Monat für Ausgaben zur Verfügung (wir teilen das Geld in der Hälfte somit habe ich 250€ zur Verfügung für Essen, Prepaid-Karte und halt die nötigen Sachen Badezimmer-Artikel, Getränke usw. Ich habe mir seit locker 1,5 Jahren keine neuen Anziehsachen mehr gekauft von meinen Schuhen möchte ich gar nicht sprechen (2 Paare 4 und 3 Jahre alt))da passen die von den Gläubigern verlangten Raten aber nicht rein. Eine Sache ist nun schon bei Gericht eingegangen, dort kann ich wohl demnächst mit einem Verfahren rechnen. Und in Absehbarer Zeit werden noch einmal zwei Gläubiger zum Inkassobüro gehen, wodurch auf meinen “Schuldenberg“ noch ca. 1000€ drauf kommen werden. Kann ich da dann Privatinsolvenz anmelden oder eher nicht? Ich mein ich bin grade 18 und habe schon so etwas am Hals, weshalb ich auch sehr große Angst vor der Zukunft habe, dass ich da nicht mehr rauskomme für mich ist das schon sehr sehr viel Geld.
privatinsolvenz.net
13. Mai 2019 um 14:58 Uhr
Hallo Maxi,
bei einer Schuldnerberatungsstelle erhalten Sie Hilfestellung rund um die Themen Existenzsicherung sowie Schuldenabbau. Dort kann auch geklärt werden, ob eine Privatinsolvenz in Ihrer Situation hilfreich wäre.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Faour
25. März 2019 um 6:27 Uhr
Hallo ich bin verheiratet und habe mit meine Frau ein Kredit genommen 23000 Euro jezt sind wir beide arbeitslos und können nicht mehr zahlen was kann man machen??
privatinsolvenz.net
10. Mai 2019 um 14:19 Uhr
Hallo Faour,
eine Schuldnerberatungsstelle kann Ihnen Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Yunus
14. März 2019 um 20:02 Uhr
Hallo,
Ich habe eine frage, ich habe 3 kredite die gesamte Summe beträgt über 40000 euro, hab dann ne kreditkarte und rechnungen wo ich zahlen muss bin verheiratet hab eine tochter meine frau arbeitet nicht.
Habe jedoch ein einkommen von 2.600 euro kann ich trotzdem privatinsolvens beantragen?
Schon vielen dank im vorraus
Mit freundlichen Grüßen yunus
privatinsolvenz.net
8. April 2019 um 14:52 Uhr
Hallo Yunus,
eine Privatinsolvenz ist keine Möglichkeit, von ungeliebten Kreditzahlungen loszukommen, wenn Sie trotzdem in der Lage sind, diese zu begleichen.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Iris S.
11. März 2019 um 16:53 Uhr
Hallo,
Die GEZ hat meine Konten gesperrt, habe voriges Jahr eine eidesstattliche Versicherung gemacht die aber ignoriert wird.
Was kann ich noch tun?
Danke
Mit freundlichen Grüßen
Iris S.
privatinsolvenz.net
8. April 2019 um 14:48 Uhr
Hallo Iris,
Hilfe erhalten Sie bei einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Sascha v B.
15. Februar 2019 um 11:04 Uhr
Hallo ich habe mich von meiner Frau getrennt wir haben seit langem über unsere Verhältnisse gelebt, ok da hatte ich noch Nebenjob wo ich gute 700 bis 800 € monatlich rein bekomme,der Nebenjob ist weg jetzt habe ich nur einen Einkommen und habe Schulden von insgesamt über 60.000 Kredite mit 1400 kredit € abtragen muss kann man da irgendwas machen.
privatinsolvenz.net
18. März 2019 um 11:38 Uhr
Hallo Sascha,
sind Sie überschuldet, kann die Beratung einer Schuldnerberatungsstelle weiterhelfen. Auch ein Anwalt kann ein Ansprechpartner sein. Infos erhalten Sie auf https://www.privatinsolvenz.net/schuldnerberatung/
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Michael V.
15. Januar 2019 um 13:22 Uhr
Hallo,ich habe bereits schon mal eine außergerichtliche Schuldenbereinigung veranlasst über einen Anwalt,was aber nix gebracht hat,da ich damals arbeitslos war. Müsste so 2010 gewesen sein. Wollte nun die Privatinsolvenz direkt beantragen,was brauch ich da alles für? Mit freundlichen Grüßen Michael V.
privatinsolvenz.net
18. Januar 2019 um 15:21 Uhr
Hallo Michael,
Informationen zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie unter https://www.privatinsolvenz.net/anmelden/#Einzureichende_Unterlagen_8211_Darauf_sollten_Schuldner_achten
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Peter G.
29. Dezember 2018 um 21:46 Uhr
Hallo ich lebe getrennt und bin Rentner meine Rente beträgt 1167,57 meine Schulden beträgt 22000.00 euro 375.00 euro pro Monat ist die Rate dazu Lebensversicherungen plus Rechtsschutz plus 300 Euro an die Mieterin wo ich ab und zu schlafen darf komme ich damit durch
Axmann
11. Dezember 2018 um 14:10 Uhr
Hallöchen,
haben Schulden zusammen von über 31.000€ und nun haben wir ein Gerichtsverfahren verloren wo wir gesamtschuldner sind, und alles bezahlen sollen😲über 9.500€ mein Mann ist Alleinverdiener und haben eine Tochter 4…
Können wir somit also Insolvent gehen und einen Antrag auf dem Amtsgericht beantragen???
privatinsolvenz.net
14. Dezember 2018 um 14:18 Uhr
Hallo,
grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, die Privatinsolvenz anzumelden – allerdings muss jede Person ein eigenes Verfahren durchlaufen. Beachten Sie jedoch, dass nicht alle Schulden von der Restschuldbefreiung erfasst werden (siehe § 302 InsO).
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Rita
8. November 2018 um 4:46 Uhr
Hallo
Mein Exman hat vor einigen Jahren privatinsolvenz angemeldet, und zahlt seit dem kein Unterhalt mehr für unsren gemeinsamen Sohn, in der Zwischenzeit hat er 2 Kinder mit einer andere n Frau bekommen. Was kann ich da tun, er meint er kann nicht zahlen weil er pleite ist.
Liebe Grüße Rita
privatinsolvenz.net
9. November 2018 um 8:51 Uhr
Hallo Rita,
geht Ihr Exmann einer Erwerbstätigkeit nach, muss er während der Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abgeben. Bei der Ermittlung des pfändbaren Einkommens werden die Unterhaltspflichten des Schuldners berücksichtigt. Je mehr Personen er Unterhalt gewähren muss, umso mehr Geld darf er behalten. Ihm sollte also genügend Geld übrig bleiben, um weiterhin seinen Unterhaltspflichten nachkommen zu können. Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.
Alexander
30. Dezember 2019 um 9:52 Uhr
Hallo,
Ich hatte mal schon einen Schuldenbereinigungsplan erstellt bekommen von meinen ehemaligen Schuldnerberatung. Nach 2 Jahren hat sich leider mein Gehalt verschlechtert und ich keine Chance mehr sehe bzw kann das Geld für die Gläubiger nicht mehr bezahlen und jetzt sammeln sich die kosten immer weiter höher jetzt bin ich zum Entschluss gekommen . Ob ich nicht eine Provatinsolvenz beantragen kann auch wenn ich schon einen Schuldenbereinubgsplan hatte. Meine Schulden belaufen sich auf 18.000 Euro und mehr als 10 Gläubiger.
Artur
30. Oktober 2018 um 11:13 Uhr
Hallo ich wollte fragen ob ich privatinsolvenz beantragen kann.
ich habe damals 2015 ein fehler beim ausfüllen des antrags für arbeitslosengeld 2 gemacht. dadurch hab ich ca. 16 monate kein geld bekommen.
in der zeit war ich aber krankenversichert und nun möchte die krankenkasse das geld dafür. es sind über 4200€
ich bekomme erst ab januar 2017 arbeitslosengeld.
des weiteren will das jobcenter für das jahr 2012 und 2013 auch geld haben.
es hieß das die zu dieser zeit mir zu viel gezahlt haben.
die summe beträgt ca. 3600€
wie sie sich vorstellen können kann ich das nicht so einfach zurück zahlen und als ich beim anwalt deswegen war, hat er mir nur gesagt dies ist zu lange her man kann da nichts mehr dagegen tun.
ich sehe daher keine lösung für mich außer insolvenz zu beantragen.
privatinsolvenz.net
2. November 2018 um 8:49 Uhr
Hallo Artur,
grundsätzlich sollten Sie die Möglichkeit haben, die Privatinsolvenz anzumelden. Eine Schuldnerberatungsstelle oder ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Thimo
8. Mai 2019 um 9:42 Uhr
Ich habe offene Vollstreckungsbescheide über 300 € ich habe mit aller kraft versucht zu zahlen kriege es aber nicht hin da ich damals gekündigt wurde und daher nicht zahlen kann. Kann ich eine Insolvenz anmelden der Gerichtsvollzieher droht auch schon.
privatinsolvenz.net
13. Mai 2019 um 15:38 Uhr
Hallo Thimo,
eine Schuldnerberatung kann Ihnen dabei helfen, Ihre Finanzen wieder in den Griff zu bekommen. Dort können Sie besprechen, welche Vorgehensweise in Ihrem Fall die beste wäre.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Jasmin
20. Mai 2021 um 8:35 Uhr
Hallo ich bin auf den Weg zur Privatinsolvenz. Meine schuldenberaterin schreibt im Moment alle Gläubiger an. Es kam noch kein Antrag oder Eröffnung zur Insolvenz. Ich habe gestern ein Betrag von 500 Euro auf Rechnung bestellt. Aber heute gleich überwiesen. Das ich keine neue Schulden mache. Kann dies jetzt zur Verhängnis werden?
Ich bitte um Hilfe
Liebe Grüße