Abtretungsfrist kurz zusammengefasst
Die Abtretungsfrist beginnt nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Während dieser Zeit ist der Insolvenzschuldner dazu verpflichtet, den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Treuhänder abzutreten.
Wurde das Insolvenzverfahren ab dem 1. Oktober 2020 angemeldet, umfasst die Abtretungsfrist drei Jahre. So lange muss der Insolvenzschuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder abgeben.
Bei Insolvenzverfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 angemeldet wurden, erfolgt die Restschuldbefreiung nach drei Jahren. Danach können Gläubiger keine alten, noch offenen Forderungen mehr eintreiben. Ausnahmen gelten jedoch unter anderem für Geldstrafen sowie Schulden aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen, etwa Kreditbetrug.
Inhalt
Was ist die Abtretungsfrist und was müssen Insolvenzschuldner in dieser Zeit beachten?
Die Privatinsolvenz stellt für überschuldete Personen einen Ausweg aus ihrer finanziellen Notlage dar. Sie endet mit der Restschuldbefreiung. Das bedeutet, dass Gläubiger eventuell noch vorhandene Schulden danach – mit einigen wenigen Ausnahmen – nicht mehr einfordern können.
Das Verfahren bringt jedoch für den Schuldner auch einige Entbehrungen mit sich. Während des eigentlichen Insolvenzverfahrens wird die Insolvenzmasse ermittelt und verwertet. Wertvolle Gegenstände oder angespartes Geld, welches den Freibetrag überschreitet, können dabei gepfändet werden.
Es schließt sich die Wohlverhaltensphase an. Während dieses Zeitraums ist der Insolvenzschuldner dazu verpflichtet, den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Treuhänder abzutreten. Dies wird auch Abtretungsfrist genannt. Die gesetzliche Definition findet sich in § 287 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO):
Dem Antrag ist die Erklärung des Schuldners beizufügen, dass dieser seine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder auf an deren Stelle tretende laufende Bezüge für den Zeitraum von drei Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Abtretungsfrist) an einen vom Gericht zu bestimmenden Treuhänder abtritt.
Der Insolvenzschuldner muss also schon beim Insolvenzantrag zustimmen, dass er während der Abtretungsfrist auf den pfändbaren Teil seines Einkommens verzichtet.
Wie hoch ist das pfändbare Einkommen, welches während der Abtretungsfrist abgegeben werden muss? Die Summe können Sie der aktuellen Pfändungstabelle entnehmen. Einflussfaktoren sind die Höhe Ihres Einkommens sowie die Anzahl der Personen, denen gegenüber Sie zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sind. Haben Sie weitere Fragen zum pfändbaren Einkommen, dann erhalten Sie auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung.
Wie lange dauert die Abtretungsfrist?
Laut den Vorgaben des § 287 Abs. 1 InsO dauert die Abtretungsfrist drei Jahre. Dies gilt jedoch nur, wenn die zwei folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
- Das private Insolvenzverfahren wurde ab dem 1. Oktober 2020 angemeldet.
- Der Schuldner hat nach dem 30. September 2020 bereits eine Privatinsolvenz angemeldet und ihm wurde die Restschuldbefreiung erteilt.
Trifft der zweite Punkt auf Sie zu, verlängert sich die Abtretungsfrist auf fünf Jahre. Beachten Sie: Haben Sie Ihre Insolvenz vor dem 1. Oktober 2020 angemeldet, gelten andere Regelungen. Die reguläre dreijährige Wohlverhaltensphase gibt es erst seit einer Gesetzesänderung vom Ende des Jahres 2020.
Zuvor hat die Abtretungsfrist in der Regel sechs Jahre gedauert. Unter gewissen Umständen konnte die Privatinsolvenz jedoch auf fünf oder drei Jahre verkürzt werden.
Für Insolvenzverfahren, die zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.09.2020 angemeldet wurden, gelten spezielle Übergangsregelungen. Hier dauert die Abtretungsfrist zwischen fünf Jahre und sieben Monaten sowie vier Jahre und zehn Monaten.