Laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes haben Verbraucher von Januar bis September 2017 fast 54.000 private Insolvenzverfahren in Deutschland angemeldet. Im Vergleich mit dem Vorjahreszeitraum stellt das einen Rückgang von 7,9 Prozent dar. Nichtsdestotrotz ist für viele Menschen die Privatinsolvenz immer noch der letzte Ausweg aus den Schulden. Sie erhoffen sich, durch die Restschuldbefreiung endlich schuldenfrei zu werden.
Damit dies möglich ist, muss jedoch das langwierige und durchaus anstrengende Privatinsolvenzverfahren durchlaufen werden. Welche Schritte dabei gemacht werden müssen, ist klar geregelt, jedoch den meisten Schuldnern im Vorfeld nicht genau bekannt. Sie stellen sich Fragen wie etwa “Wie läuft eine Privatinsolvenz ab?“ oder „Was passiert bei einer Privatinsolvenz?“. Damit Betroffene gut informiert in dieses Verfahren starten können, geben wir im Folgenden eine Übersicht über die Privatinsolvenz und ihren Ablauf.
Genauere Informationen zu dieser Gesetzesänderung, mit der EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt wurde, finden Sie in unserem Ratgeber über die Restschuldbefreiung.
Der Ablauf einer Privatinsolvenz kurz zusammengefasst
Der Ablauf von einem Privatinsolvenzverfahren beginnt mit einem außergerichtlichen Einigungsversuch. Denn nur wenn dieser scheitert, dürfen Verbraucher Insolvenz beantragen.
Auf den Antrag zur Eröffnung der Privatinsolvenz folgt ein gerichtlicher Einigungsversuch, das eigentliche Insolvenzverfahren und – mit Insolvenzeröffnung – die bis zu sechsjährige Wohlverhaltensphase.
Hat der Schuldner all seine Pflichten erfüllt, endet der für die Privatinsolvenz festgelegte Ablauf mit der Restschuldbefreiung.
Weitere Ratgeber zum Ablauf der Privatinsolvenz
Regeln in der PrivatinsolvenzAuflagen in der Privatinsolvenz
Inhalt
Privatinsolvenz: Was passiert vor dem eigentlichen Verfahren?
Wie verläuft eigentlich eine Privatinsolvenz laut Insolvenzrecht? Mit dieser Frage sollten sich alle Schuldner auseinandersetzen, für die ein privates Insolvenzverfahren der letzte Ausweg aus den Schulden ist. Betroffene sollten sich darüber im Klaren sein, dass das Verfahren mehrere Jahre in Anspruch nimmt und damit auch viele Pflichten einhergehen.
Der für eine Privatinsolvenz festgelegte Ablauf beginnt entgegen der landläufigen Meinung nicht mit der Anmeldung des Verfahrens bei Gericht. Vielmehr müssen Schuldner im Vorhinein einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit ihren Gläubigern zu unternehmen. Nur wenn sie einen Beleg über den erfolglosen Versuch vorlegen können, ist eine Antragsstellung überhaupt möglich.
Beim außergerichtlichen Einigungsversuch müssen Schuldner den Gläubigern einen Plan darüber vorlegen, wie sie gedenken, ihre Schulden abzuzahlen. Dieser wird Schuldenbereinigungsplan genannt. Folgender Gedanke steht hinter diesem Vorgehen: Bei einer Privatinsolvenz erhalten Gläubiger in der Regel nur einen Bruchteil der offenen Forderungen. Ein Vergleich, bei dem sie mehr Geld erwarten können, ist für sie dann natürlich attraktiver. In diesem Fall müsste kein Insolvenzverfahren eingeleitet werden, was die Gerichte entlastet.
Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz und eigentliches Insolvenzverfahren
Nachdem wir uns damit beschäftigt haben, was vor der Anmeldung der Insolvenz geschehen muss, können wir uns nun der Frage „Wie läuft ein gerichtliches Insolvenzverfahren ab?“ widmen. Nach dem gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch kann der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen.
In dem für die Privatinsolvenz vorgesehenen Ablauf folgt dann ein erneuter Einigungsversuch. Diesmal werden die Gläubiger vom Gericht kontaktiert. Ihnen wird ein weiterer Schuldenbereinigungsplan vorgelegt. Stimmen sie auch diesem nicht zu, kann das eigentliche private Insolvenzverfahren eröffnet werden. In dessen Zuge wird das pfändbare Vermögen des Schuldners an die Gläubiger verteilt.
Bewährungsprobe für Schuldner: Die Wohlverhaltensphase
Bezüglich der Frage „Wie funktioniert eine Privatinsolvenz?“ haben wir nun bereits viele wichtige Schritte beleuchtet. Nach dem eigentlichen Insolvenzverfahren bei Gericht folgen nun nur noch zwei weitere Phasen im für die Privatinsolvenz festgelegten Ablauf. Die erste davon stellt die sogenannte Wohlverhaltensperiode dar.
In dieser Zeit müssen Schuldner gewissen Pflichten nachkommen und bestimmte Regeln einhalten. Hierzu gehört es unter anderem, dass sie dem Gericht einen Arbeitsplatzwechsel oder Umzug melden müssen. Des Weiteren sind Betroffene dazu verpflichtet, den pfändbaren Teil ihres Arbeitseinkommens an den Insolvenzverwalter abzuführen. Dieser verteilt das Geld dann an die Gläubiger.
Sollten Schuldner während der Wohlverhaltensphase der Insolvenz eine Erbschaft erhalten, so ist diese zur Hälfte abzugeben. Arbeitslose Betroffene müssen sich außerdem ernsthaft darum bemühen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.
Doch wie lange dauert nun genau die Wohlverhaltensperiode, welche im für die Privatinsolvenz angesetzten Ablauf zwingend durchlaufen werden muss?
In der Regel dauert diese sechs Jahre. Unter gewissen Umständen kann sie jedoch auch auf drei oder fünf Jahre verkürzt werden:
- Eine Verkürzung auf drei Jahre ist möglich, wenn der Schuldner in dieser Zeit sowohl die Kosten für das Verfahren als auch 35 Prozent der Forderungssumme bezahlt hat.
- Die Wohlverhaltensphase der Insolvenz endet nach fünf Jahren, wenn in diesem Zeitraum zumindest die Kosten für das Verfahren bezahlt werden konnten.
Mit der Restschuldbefreiung endet die private Insolvenz
Sind Schuldner während der Wohlverhaltensphase ihren Pflichten nachgekommen und sprechen keine weiteren Gründe dagegen, endet der für die Privatinsolvenz festgelegte Ablauf mit der Restschuldbefreiung. Noch bestehende Schulden werden damit ungültig, die Gläubiger können diese damit nicht mehr einfordern.
Schuldner sollten jedoch beachten, dass manche Schulden von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind. Hierzu gehören unter anderem:
- Zwangs- und Ordnungsgelder
- Geldstrafen und -bußen
- Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, welche zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden
- Forderungen aufgrund einer Verletzung von Unterhaltspflichten
- Verbindlichkeiten aus Steuerstraftaten
Wie lange läuft eine Privatinsolvenz?
Der für eine Privatinsolvenz festgelegte Ablauf umfasst also viele unterschiedliche Schritte, die nacheinander absolviert werden müssen. In diesem Zusammenhang stellt sich für die meisten Schuldner die folgende Frage: „Wie lange geht die Privatinsolvenz überhaupt?“
Wichtig für die Beantwortung dieser Frage ist vor allem die Wohlverhaltensperiode. Wie bereits erwähnt wurde, dauert diese im Regelfall sechs Jahre. Sie kann jedoch auch auf drei oder fünf Jahre verkürzt werden.
Das Verfahren einer Privatinsolvenz umfasst jedoch mehr als nur die Wohlverhaltensperiode, welche mit der Restschuldbefreiung endet. Vielmehr müssen auch alle anderen Schritte, die im für die Privatinsolvenz festgelegten Ablauf vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durchlaufen werden, Berücksichtigung finden.
Hierzu gehört die Vorbereitung und Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs, die Antragsstellung, der gerichtliche Einigungsversuch und das eigentliche Insolvenzverfahren. Je nach Komplexität des Falls und der Anzahl der Gläubiger kann die Dauer stark variieren, weshalb eine pauschale Angabe kaum möglich ist. Im besten Falle dauert dies einige Monate, die zusätzlich zu berücksichtigende Zeit für die Insolvenz kann jedoch auch einige Jahre betragen.
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sylvia
20. Juni 2020 um 18:34 Uhr
ich habe die Restschuldbefreiung nach fünf Jahren beantragt . Die Abtretungsfrist
endet am 15.6.20. Bis jetzt habe ich keine entsprechende Post bekommen.
Wie lange dauert das ganze denn so?
Gruss
S.
Regina
18. Dezember 2019 um 15:41 Uhr
warum wird die Privatinsolvenz erst nach 3 jahren aus der Schufa gelöscht ?
André
9. Dezember 2019 um 15:08 Uhr
Hallo, meine Mutter ist Gläubigerin und hat aus diesem Grund eine Pfändung auf die private Rentenversicherung des Schuldners. Nun würde ich gerne wissen , was passiert,wenn der Schuldner die Insolvenz beendet hat und eine Restschuldbefreiung beantragt ,bleibt die Pfändung von der Insolvenz unberührt? Mit freundlichen Gruß und vielen Dank im vorraus André
Michael
6. Oktober 2019 um 15:27 Uhr
Hallo, habe gestern ein Schreiben vom Amtsgerichts erhalten aus dem hervogeht, dass das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung zur Einsicht der Gläubiger am Amtsgericht ausliegt. Was bedeutet dies nun für mich? Was passiert als nächstes? Wann kann ich mit der Restschuldbefreiung rechnen?
Vorab vielen Dank
Susanne
23. März 2019 um 10:12 Uhr
An wen muss ich mich wenden, dass meine Privatinsolvenz aus meiner Schufa gelöscht wir. Meine Restschuldbefreiung erfolgte am 02.04.2016.
privatinsolvenz.net
10. Mai 2019 um 14:18 Uhr
Hallo Susanne,
in der Regel sollte die Löschung nach drei Jahren automatisch erfolgen. Bei Falscheinträgen müssen Sie sich direkt an die SCHUFA wenden.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Torsten
20. Februar 2019 um 11:08 Uhr
Kann ich wenn ein weiteres Insolvenzverfahren nötig werden sollte die erneute RSB 10 Jahre nach Beantragung oder Erteilung der ersten RSB beantragen?
privatinsolvenz.net
18. März 2019 um 11:43 Uhr
Hallo Torsten,
Informationen erhalten Sie auf https://www.privatinsolvenz.net/wiederholen/
Ihr Team von privatinsolvenz.net