Wenn ein Unternehmen Schulden hat, bedroht das nicht nur die Existenz der Geschäftsführer, sondern auch die Arbeitsplätze der gesamten Belegschaft. Können die Schulden nicht außergerichtlich getilgt werden, bleibt häufig nur der Weg in die Unternehmensinsolvenz.
Doch kann das Unternehmen in diesem Fall noch gerettet werden? Welche Rolle spielt der Geschäftsführer bei der Insolvenz einer GmbH? Wann muss die Insolvenz angemeldet werden und wann ist das noch nötig? Wie ist dann die weitere Vorgehensweise nach Anmeldung der Insolvenz? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im Folgenden.
Insolvenz einer GmbH kurz zusammengefasst
Es gibt drei Gründe einer Insolvenz: die drohende Zahlungsfähigkeit, die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung. Wann eine GmbH im Einzelfall insolvent ist, hängt von der jeweiligen finanziellen Lage des Unternehmens ab.
Der Geschäftsführer ist bei Insolvenz der GmbH verpflichtet, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen. Anderenfalls macht er sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar. Er muss deshalb immer die wirtschaftliche Lage des Unternehmens genau im Blick haben.
Nein, manchmal lässt sich eine endgültige Unternehmensinsolvenz auch vermeiden. Gerade bei einer nur drohenden Zahlungsunfähigkeit bestehen gute Chancen, dass das Unternehmen noch gerettet und saniert werden kann.
Inhalt
Insolvenz einer GmbH: Rolle der Geschäftsführer
Den Geschäftsführern obliegt die Verantwortung, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens stets im Blick zu haben. Nur so kann vermieden werden, dass es zu finanziellen Engpässen kommt, und notfalls frühzeitig eingeschritten werden, wenn sich diese andeuten.
Für die Geschäftsführer besteht gemäß § 15a der Insolvenzordnung (InsO) eine Insolvenzantragspflicht. Eine GmbH gilt in folgenden Fällen als insolvent:
- Bei bestehender Zahlungsunfähigkeit: Die Zahlungsverpflichtungen können nicht mehr erfüllt werden. Es werden demnach keine Zahlungen durch das Unternehmen mehr getätigt.
- Bei Überschuldung: Die GmbH ist nicht mehr in der Lage, anhand des bestehenden Vermögens die Zahlungsverbindlichkeiten zu decken. Das Unternehmen kann in der Regel nicht mehr fortgeführt werden.
Bei eintretender Zahlungsunfähigkeit ist der Geschäftsführer gemäß § 64 des GmbH-Gesetzes (GmbHG) dazu verpflichtet, für Zahlungen zu haften, die nach dem Eintreten der Zahlungsunfähigkeit oder nach festgestellter Überschuldung geleistet werden.
Wann keine Insolvenz für eine GmbH droht
Eine GmbH ist nicht in jedem Fall dazu verpflichtet, gleich die Insolvenz anmelden, nur weil es zu Zahlungsschwierigkeiten kommt.
Eine Zahlungsstockung beispielsweise ist noch kein Grund für eine Insolvenzanmeldung. In der Regel besteht dieser finanzielle Engpass nur kurzfristig, sodass keine endgültige Zahlungsunfähigkeit vorliegt und das Unternehmen nach einem gewissen Zeitraum wieder zahlungsfähig ist.
Eine drohende Zahlungsunfähigkeit stellt ebenfalls noch keinen zwingenden Grund für die Anmeldung einer Insolvenz dar. Allerdings kann bereits in dieser Phase ein frühzeitiger Insolvenzantrag gestellt werden. Es lohnt sich, früh zu handeln, da die GmbH auf diese Weise eventuell gerettet und saniert werden kann.
Wann muss eine Gmbh die Insolvenz beantragen? Der Eröffnungsantrag sollte gemäß § 15a InsO im Idealfall ohne schuldhaftes Zögern, in jedem Fall aber spätestens drei Wochen nach Eintreten der Zahlungsunfähigkeit bzw. der Überschuldung gestellt werden.
Verschleppte Insolvenz: Geschäftsführer droht Strafe
Wird die Insolvenz durch den Geschäftsführer nicht rechtzeitig oder gar nicht angemeldet, droht unter Umständen eine Strafe wegen Insolvenzverschleppung. Er haftet gegenüber der Gesellschaft sowie den Gläubigern. Dies gilt auch dann, wenn der Insolvenzantrag zu früh gestellt wurde und eine Rettung des Unternehmens noch nicht auszuschließen war.
GmbH meldet Insolvenz an: Was passiert nun?
Wurde ein Insolvenzantrag gestellt, wird das Eröffnungsverfahren eingeleitet. Hier prüft das Gericht, ob ein Insolvenzgrund tatsächlich vorliegt und ob das Vermögen ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Ob das Unternehmen gerettet werden kann oder aufgelöst werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wurde ein Insolvenzverfahren angemeldet, gibt es zwei Möglichkeiten, wie es nun weitergeht:
- Insolvenzverwalter wird eingesetzt: Er kann die GmbH auflösen, das Unternehmen als Gesamtes oder Unternehmensanteile verkaufen oder dieses in Eigenregie fortführen.
- Insolvenz in Eigenverwaltung: Die Geschäftsführung kann das Unternehmen in Eigenverwaltung fortführen, um dieses zu sanieren.
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herbert
18. Oktober 2023 um 10:10 Uhr
guten morgen
ich Betreibe einen kleinen Bauernhof
es gibt 2 Wohnhäuser und eine ausgebaute Scheune zum Heuhotel auf dem Grundstück
seit dem Corona Stillstand
und den wachsenden Unterhaltskosten
für hte ich diese bald nicht mehr decken zu können