Wenn umgangssprachlich von einem Schuldanerkenntnis die Rede ist, kann damit verschiedenes gemeint sein. Im allgemeinen Sprachgebrauch heißt das häufig, dass der Verursacher eines Schadens sein Verschulden anerkennt.
Während der Begriff in der Alltagssprache nicht immer ganz eindeutig verwendet wird, definiert das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ihn sehr genau.
Ein Schuldanerkenntnis hat weitreichende Folgen, die sowohl dem Schuldner als auch dem Gläubiger bekannt sein sollten. Denn solche Anerkenntnisse sind rechtlich bindend.
Schuldanerkenntnis kurz zusammengefasst
Mit dem Schuldanerkenntnis erkennt jemand das Bestehen eines Schuldverhältnisses oder seines Verschuldens an. Das Schuldanerkenntnis kann abstrakt und deklaratorisch abgeschlossen werden. Was Ersteres (abstrakt) bedeutet, lesen Sie hier. Das deklaratorische Anerkenntnis erläutern wir in diesem Abschnitt.
Nein. Ein einmal abgegebenes Schuldanerkenntnis kann in der Regel nicht widerrufen werden. Es ist juristisch verbindlich.
Ein notarielles Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfung gilt als Vollstreckungstitel und berechtigt zur Zwangsvollstreckung.
Inhalte
Was ist ein Schuldanerkenntnis?
Das Schuldanerkenntnis ist in § 781 Satz 1 BGB legaldefiniert als ein Vertrag, „durch den das Bestehen eines Schuldverhältnisses anerkannt wird“. Der Schuldner erkennt damit gegenüber seinem Gläubiger eine bestimmte, bereits bestehende Schulden an und bekräftigt diese damit.
Es handelt sich also um eine Form der Schuldsicherung. Das Anerkenntnis beinhaltet eine einseitige Erklärung des Schuldners, die je nach den Umständen des Einzelfalls und ihrem Inhalt unterschiedliche Wirkungen entfaltet.
Rechtlich sind verschiedene Arten von Schuldanerkenntnissen zu unterscheiden:
- abstraktes (auch konstitutives) Schuldanerkenntnis nach § 781 BGB
- das gesetzlich nicht geregelte deklaratorische Schuldanerkenntnis
Abstraktes bzw. konstitutives Schuldanerkenntnis im Sinne von § 781 BGB
§ 781 BGB regelt das abstrakte Anerkenntnis, welches eine neue Verbindlichkeit des Schuldners neben seiner ursprünglichen Schuld begründet. Diese ursprüngliche Schuld kann zum Beispiel der Anspruch einer Bank gegen ihren Kunden auf Rückzahlung eines gewährten Darlehens sein.
Wie genau der Inhalt dieser Erklärung formuliert wird, bleibt den Vertragsparteien überlassen. Der Gesetzgeber schreibt keinen bestimmten Wortlaut vor.
Aber beide Parteien müssen anhand der Formulierung zweifelsfrei erkennen können, dass hierdurch eine Schuld anerkannt wird und eine neue Verbindlichkeit entsteht. Des Weiteren verlangt das Gesetz, dass das Schuldanerkenntnis in Schriftform verfasst wird. Die elektronische Form reicht nicht aus.
Unter Kaufleuten gilt das Schriftformerfordernis des § 781 Satz 1 BGB übrigens nicht. Sie können eine solche Erklärung laut § 350 Handelsgesetzbuch (HGB) auch in anderer Form abgeben.
Das Schuldanerkenntnis hat weitreichende Folgen, die wir an folgendem Beispiel veranschaulichen wollen: Zwei Personen schließen einen Kaufvertrag. Der Käufer erkennt die gegen ihn bestehende Kaufpreisforderung in einem abstrakten Anerkenntnis an.
- Zunächst entsteht hierdurch eine neue Verbindlichkeit, die unabhängig von dem ursprünglichen Rechtsgeschäft ist, also von dem Kaufvertrag. Der Verkäufer könnte nun nur aus der Anerkennung dieser Schuld gegen den Käufer vorgehen.
- Außerdem kehrt das Anerkenntnis die Beweislast um. Um an sein Geld zu kommen, muss der Verkäufer im Falle seines gerichtlichen Vorgehens nicht beweisen, dass ihm der Kaufpreis zusteht. Es reicht, wenn er das Schuldanerkenntnis vorlegen kann. Dann ist es an dem Käufer darzulegen, dass der Verkäufer eben keinen Anspruch auf den Kaufpreis hat.
- Der Gläubiger kann mit einem solchen Anerkenntnis einen langwierigen Gerichtsprozess auf Zahlung seiner Forderung vermeiden. Denn die anerkennende Erklärung seines Schuldners ermöglicht es ihm, recht schnell ein für ihn günstiges Urteil zu erwirken, um anschließend die Zwangsvollstreckung zu betreiben.
- Zu guter Letzt beginnt mit einem Schuldanerkenntnis die Verjährung neu zu laufen. Dies regelt § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB.
Deklaratorisches Schuldanerkenntnis
Bei eimem deklaratorischen Schuldanerkenntnis entsteht keine neue Verbindlichkeit. Der Schuldner akzeptiert und bestätigt lediglich eine bereits bestehende Schuld, ohne dass eine neue Forderung begründet wird.
Dieses Anerkenntnis ist rechtlich nicht geregelt, fällt also nicht unter § 781 BGB. Demnach kann es auch formlos, ohne Schriftform abgeschlossen werden. Mit dem deklaratorischen Schuldanerkenntnis verzichtet der Schuldner auf Einwendungen und Einreden (z. B. auf die Verjährung) gegen eine bereits bestehende Forderung.
Das deklaratorische Anerkenntnis ist unter folgenden Bedingungen möglich:
- Schuldner und Gläubiger streiten sich über das Bestehen einer bestimmten Forderung oder sie sind sich diesbezüglich nicht sicher. Sie wollen die bestehende Ungewissheit beseitigen und das Ursprungsgeschäft einem Streit entziehen.
- Beide Parteien müssen mit der Anerkennung ein bestimmtes Schuldverhältnis zweifelsfrei festlegen wollen. Sprich: Der Schuldner muss eindeutig erklären, dass die Forderung seines Gläubigers berechtigt ist und er sie anerkennt.
Auch diese Form von Schuldanerkenntnis kann zu einer Beweislastumkehr und zum Neubeginn der Verjährung führen. Eine neue Verbindlichkeit entsteht dadurch jedoch nicht.
Abstraktes Schuldanerkenntnis: Muster zum Download
Um Ihnen eine kleine Orientierungshilfe an die Hand zu geben, wie Sie ein Schuldanerkenntnis schreiben können, bieten wir Ihnen im Folgenden eine unverbindliche Vorlage zum Download an. Bitte beachten Sie, dass diese keine Rechtsberatung ersetzen kann. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Musters.
Ein Anerkenntnis muss immer auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnitten und entsprechend angepasst werden. Dies gilt insbesondere, aber nicht nur für ein Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlungsvereinbarung.
Es empfiehlt sich in jedem Fall, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, um sicherzugehen, dass es auch die gesetzlichen Anforderungen einhält und der aktuellen Rechtsprechung entspricht.
Vorlage für ein Schuldanerkenntnis
Schuldanerkenntnis
zwischen
_____________________________________________________ [Name und Anschrift]
– nachfolgend Gläubiger genannt –
und
_____________________________________________________ [Name und Anschrift]
– nachfolgend Schuldner genannt –
Der Gläubiger hat eine Forderung gegen den Schuldner in Höhe von __________ Euro aus dem Vertrag vom _________________________________________________ [Datum und konkrete Bezeichnung des Vertrags].
Der Schuldner erkennt diese Forderung dem Grunde nach und in voller Höhe an.
Beide Parteien einigen sich darüber, dass das folgende Anerkenntnis eine neue, selbstständige Forderung begründet. Diese tritt neben die soeben benannte Forderung/ an deren Stelle.
Die Forderung in Höhe von _________ Euro ist sofort mit Unterzeichnung dieses Schuldanerkenntnisses fällig. [alternativ Ratenzahlungsvereinbarung mit entsprechender Fälligkeit]
Der Schuldner überweist seine Zahlungen auf folgendes Konto des Gläubigers: [Bankverbindung des Gläubigers]
Gerät der Schuldner mit seiner Zahlung in Verzug, so ist der jeweilige Betrag ab dem ersten Tag des Verzugs mit 8 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
Dem Schuldner stehen keine Einwendungen und Einreden gegen den Gläubiger zu. Der Schuldner kann sich insbesondere nicht auf die Einrede der Verjährung berufen.
___________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift des Schuldners
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Ort, Datum, Unterschrift des Gläubigers
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Schuldanerkenntnis vor der Unterschrift immer genau prüfen
Gläubiger fordern ihren Schuldner manchmal per Post auf, ein beiliegendes Schuldbekenntnis zu unterzeichnen. Ein Schuldanerkenntnis – egal in welcher Form – ist für den Unterzeichnenden von erheblicher Tragweite. Prüfen Sie immer genau, was Ihnen dort zur Unterschrift vorgelegt wird.
Oft wird ein solches Schuldanerkenntnis von einem Inkasso-Dienstleister verlangt. Diese argumentieren oft damit, dass dies die kostengünstigste Variante für den Schuldner wäre. Verweigert dieser die Unterschrift, so droht das Unternehmen mit aufwendigen Verfahren und hohen Kosten.
Viele Verbraucher lassen sich von dieser Einschüchterungstaktik verunsichern und unterschreiben – oft auch aus Unkenntnis. Die Krux dabei: Unseriöse Inkassounternehmen nehmen auch unrechtmäßige Forderungen und Inkassokosten in das Schuldanerkenntnis auf, die der Schuldner eigentlich nicht bezahlen müsste.
Besonderheiten beim notariellen Schuldanerkenntnis
Besonders riskant ist es, ein Schuldanerkenntnis vor dem Notar abzugeben, weil dieses einen Vollstreckungstitel darstellt. Es berechtigt den Gläubiger unmittelbar zur Zwangsvollstreckung, ohne dass er vor dem Gericht klagen oder ein gerichtliches Mahnverfahren anstrengen muss.
Unterzeichnet der Schuldner ein notarielles Anerkenntnis, so kann er gegen die Forderung in der Regel nicht mehr vorgehen und sich auch nicht mehr gegen die Vollstreckung wehren. Bei einem solchen Schuldanerkenntnis beträgt die Verjährung gewöhnlich 30 Jahre.
Dies gilt auch für ein Schuldanerkenntnis mit einer Zwangsvollstreckungsunterwerfung. Diese Unterwerfung ersetzt ein gerichtliches Urteil, sodass es keines Prozesses bedarf, um einen Vollstreckungstitel zu erwirken.
Ein Schuldanerkenntnis ohne Notar ist ebenfalls rechtlich verbindlich, berechtigt den Gläubiger jedoch nicht, sofort Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Er müsste hierfür erst einen Vollstreckungstitel erwirken, z. B. per Klage.
Nicht immer ist ein Schuldner in der Lage, die anerkannte Schuld sofort und in voller Höhe zu begleichen, schon gar nicht, wenn es sich um eine hohe Summe handelt. In diesem Fall empfiehlt es sich, eine Ratenzahlungsvereinbarung im Schuldanerkenntnis aufzunehmen. Doch auch hier gilt: Unterschreiben Sie nicht unbedacht, sondern holen Sie zuerst fachkundigen Rat ein.
Weil ein Anerkenntnis immer verbindlich ist, sollten sich Schuldner im Vorfeld genau informieren und gegebenenfalls den Rat eines Rechtsanwalts einholen, bevor sie solch einen Vertrag unterschreiben.
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