Zahlungsunfähige Verbraucher können und insolvente Unternehmen müssen meist sogar die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen.
Sowohl bei der Regelinsolvenz als auch bei der Privatinsolvenz verwaltet und verwertet ein Insolvenzverwalter das Schuldnervermögen (die Insolvenzmasse) und verteilt den Erlös an die Gläubiger. Der Schuldner darf lediglich den unpfändbaren Anteil seines Vermögens und Einkommens behalten.
Das Insolvenzrecht, genauer die Insolvenzordnung (InsO), bietet jedoch eine Möglichkeit, den regulären Verfahrensablauf zu beeinflussen – und zwar mit einem Insolvenzplan. Dieser eröffnet Schuldnern die Möglichkeit, das Verfahren viel schneller zu beenden und damit auch eine schnellere Entschuldung zu erreichen.
Insolvenzplanverfahren kurz zusammengefasst
Der Insolvenzplan ist laut Definition ein Teilzahlungsvergleich mit den Gläubigern, der auf eine Restschuldbefreiung innerhalb kürzester Zeit (wenige Monate) abzielt.
Das Insolvenzplanverfahren kann bei Privatinsolvenz und in der Regelinsolvenz angewendet werden.
Gemäß § 218 InsO dürfen Insolvenzverwalter und Schuldner einen Insolvenzplan beim Insolvenzgericht vorlegen.
Inhalte
Was ist ein Insolvenzplan?
Anstatt den langwierigen Weg des Insolvenzverfahrens zu gehen, können insolvente Schuldner mithilfe eines Insolvenzplans eine schnelle Restschuldbefreiung erlangen. Es handelt sich hierbei um eine Art Sanierungsplan, welcher im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zum Einsatz kommt.
Zahlungsunfähige Unternehmen greifen auf dieses Instrument zurück, um sich zu stabilisieren und den Betrieb zu erhalten und anschließend ohne Schulden fortzuführen.
Verbraucher können mit einem Insolvenzplan ihre Verbraucherinsolvenz wesentlich verkürzen. Statt das reguläre Verfahren zu durchlaufen, das meist sechs Jahre dauert, erreichen sie ihre Restschuldbefreiung schon nach einigen Monaten.
Insolvenzplanverfahren: Welche Vorteile sind damit verbunden?
Ein Insolvenzplan lässt dem Schuldner bzw. Insolvenzverwalter viel Spielraum für die Gestaltung der Entschuldung. Er bietet Unternehmen, Freiberuflern und Selbstständigen die Möglichkeit, ihre Insolvenz schnell zu überwinden und neu durchzustarten. Diese Vorgehensweise bringt für sie folgende Vorteile mit sich:
- Unternehmen bleibt (nach der Entschuldung) am Markt bestehen.
- Gesellschafter einer insolventen Personengesellschaft werden von der Haftung für deren restliche Verbindlichkeiten befreit, wenn sie den Vereinbarungen plangemäß nachkommen.
- Insolvenzgläubiger erzielen in der Regel eine höhere Quote als bei der herkömmlichen Verwertung in der Regelinsolvenz.
- Für Arbeitnehmer bestehen bessere Chancen, dass ihr Arbeitsplatz erhalten bleibt.
Ablauf vom Insolvenzplanverfahren
Für das Insolvenzplanverfahren ist folgender Ablauf vorgesehen:
- Vorbereitungsphase
- Insolvenzplanverfahren
- Abstimmung
Die Entschuldung mithilfe von einem Insolvenzplan bedarf einer gewissen Vorbereitung. Unternehmen sollten sich hierfür an einen Rechtsanwalt wenden und sich dort umfassend beraten lassen. Verbraucher können sich auch an eine öffentliche Schuldnerberatung wenden. Diese meist anerkannten Beratungsstellen bieten oft auch Insolvenzberatung an.
Die Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt oder Schuldenberater ist notwendig, um die Erfolgsaussichten eines solchen Plans richtig einschätzen und erste Vorbereitungsmaßnahmen treffen zu können, wie z. B. eine umfangreiche Analyse der Vermögenssituation und die Sicherung unpfändbaren Vermögens.
Anschließend erfolgt das eigentliche Insolvenzplanverfahren. Unabdingbare Voraussetzung hierfür ist die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens. Ohne dieses Verfahren können Schuldner auch keinen Insolvenzplan beim Insolvenzgericht vorlegen.
Nach der Eröffnung der Insolvenz müssen Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden – einem Verzeichnis, in dem alle berechtigten Geldforderungen gegen den Schuldner aufgenommen werden.
Diese Insolvenztabelle bildet gewöhnlich die Grundlage für die nun folgende Ausarbeitung des Plans und die damit einhergehende Strategie zum Schuldenabbau.
Dieser Plan wird dem Insolvenzgericht vorgelegt, das nun zwei Wochen Zeit hat, um diesen zu prüfen und freizugeben. Das Gericht leitet den Plan an die Gläubiger weiter, holt deren Stellungnahme ein und beraumt einen Abstimmungstermin an.
Der Insolvenzplan kann auch gegen den Willen einzelner Gläubiger durchgesetzt werden, wenn ein qualifizierte Mehrheit dem Plan zustimmt. Wird er angenommen, so bestätigt das Gericht diesen per Beschluss und hebt das Insolvenzverfahren anschließend gewöhnlich auf.
Inhalt eines Insolvenzplans
Gemäß § 219 InsO folgt jeder Insolvenzplan einem gesetzlichen Muster und ist demnach in einen darstellenden und einen gestaltenden Teil gegliedert.
Der darstellende Teil soll die Beteiligten des Verfahrens genau über das Vorhaben des Schuldners informieren. Aus diesem Grund erläutert er detailliert die Schuldnersituation und zeigt Lösungen zur Schuldenregulierung auf.
Der gestaltende Teil legt fest, wie die Rechtsstellung der Gläubiger geändert werden soll und in welcher Reihenfolge diese befriedigt werden sollen. Er enthält unter anderem Regelungen über die Art der Schuldentilgung (Einmalzahlung), die Befriedigungsquoten der Gläubiger und deren Verzichtserklärungen.
Insolvenzplanverfahren: Welche Kosten entstehen dem Schuldner
Um ungefähr überschlagen zu können, welche Kosten bei einem Insolvenzplan auf Sie zukommen, können Sie eine kleine Berechnung durchführen:
Überlegen Sie, welcher Anteil Ihres Einkommens monatlich während des mehrere Jahre dauernden Insolvenzverfahrens gepfändet wird. Ziehen Sie von diesem Betrag die Kosten des Verfahrens ab.
Bildnachweise:
– istockphoto.com/AtnoYdur
– fotolia.com/fizkes
– fotolia.com/machiavel007
– fotolia.com/carballo