Im Jahr 2017 haben laut Angaben des Statistischen Bundesamtes etwas weniger als 72.000 Verbraucher eine Privatinsolvenz angemeldet. Nach einer maximal sechs Jahre langen Wohlverhaltensphase können die Betroffenen auf die Restschuldbefreiung hoffen. Sie sind dann wieder schuldenfrei.
Während der Wohlverhaltensphase sind die Schuldner dazu verpflichtet, einen Teil ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter abzugeben. Dieser verteilt die Summe dann wiederum an die Gläubiger, deren offene Forderungen zumindest zum Teil befriedigt werden sollen.
Doch wie verhält es sich, wenn ein Schuldner kein eigenes Einkommen erwirtschaftet – beispielsweise weil er Bürgergeld- bzw. ehemals Hartz-4-Leistungen bezieht und arbeitslos ist. Ist eine Privatinsolvenz ohne Einkommen überhaupt möglich?
Genauere Informationen zu dieser Gesetzesänderung, mit der EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt wurde, finden Sie in unserem Ratgeber über die Restschuldbefreiung.
Privatinsolvenz ohne Einkommen kurz zusammengefasst
Ja. Sie können eine Privatinsolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung auch dann erreichen, wenn Sie über kein eigenes Einkommen verfügen.
Sind Sie nicht dazu in der Lage, die Kosten für das Insolvenzverfahren zu zahlen, müssen Sie einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten stellen.
Sind Sie während der Privatinsolvenz arbeitslos, müssen Sie sich nachweislich um eine neue Arbeitsstelle bemühen.
Inhalte
Insolvenzverfahren kann unabhängig vom Einkommen durchlaufen werden
Egal, ob Sie einen gutbezahlten Vollzeitjob ausüben, einen Minijob haben oder arbeitslos sind: Sie können in all diesen Fällen eine Insolvenz anmelden. Die Höhe des Einkommens ist hierbei nicht entscheidend. Es ist also auch eine Privatinsolvenz ohne eigenes Einkommen möglich.
Die Restschuldbefreiung erfolgt auch dann, wenn keine Zahlungen an die Gläubiger geleistet werden können. So sorgt der Staat dafür, dass jede Person, unabhängig von ihrer Situation, ihre Schulden abbauen und die Restschuldbefreiung erreichen kann.
Zu beachten ist jedoch Folgendes: In der Regel wird ein Insolvenzverfahren nur dann eröffnet, wenn der Schuldner die Verfahrenskosten bezahlen kann. Bei der Privatinsolvenz gibt es jedoch eine Ausnahme. Auch dann, wenn Vermögen und Einkommen nicht ausreichen, kann der Betroffene die Insolvenz anmelden.
Besondere Auflage für arbeitslose Schuldner
Eine Privatinsolvenz ohne eigenes Einkommen ist also ohne Probleme möglich. Dabei ist jedoch ein wichtiger Punkt zu beachten.
Ist der Betroffene arbeitslos, ist er laut § 287b der Insolvenzordnung (InsO) dazu verpflichtet, sich um die Aufnahme einer Arbeit zu bemühen:
Ab Beginn der Abtretungsfrist bis zur Beendigung des Insolvenzverfahrens obliegt es dem Schuldner, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen.
Mit der sogenannten Erwerbsobliegenheit, die in diesem Paragraphen festgelegt wird, soll sichergestellt werden, dass ein Schuldner ein pfändbares Einkommen erwirtschaftet und so die Gläubiger zumindest zum Teil befriedigt werden können.
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Karl
8. Februar 2023 um 20:08 Uhr
Hallo,
ist für mich eine Privatinsolvenz möglich?
Bin seit Mai 22 Rentner und beziehe Sozialgeld zur Aufstockung der Rente.