Ist eine Privatinsolvenz ohne pfändbares Einkommen möglich?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 2. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ist eine Privatinsolvenz ohne eigenes Einkommen möglich?
Ist eine Privatinsolvenz ohne eigenes Einkommen möglich?

Im Jahr 2017 haben laut Angaben des Statistischen Bundesamtes etwas weniger als 72.000 Verbraucher eine Privatinsolvenz angemeldet. Nach einer maximal sechs Jahre langen Wohlverhaltensphase können die Betroffenen auf die Restschuldbefreiung hoffen. Sie sind dann wieder schuldenfrei.

Während der Wohlverhaltensphase sind die Schuldner dazu verpflichtet, einen Teil ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter abzugeben. Dieser verteilt die Summe dann wiederum an die Gläubiger, deren offene Forderungen zumindest zum Teil befriedigt werden sollen.

Doch wie verhält es sich, wenn ein Schuldner kein eigenes Einkommen erwirtschaftet – beispielsweise weil er Bürgergeld- bzw. ehemals Hartz-4-Leistungen bezieht und arbeitslos ist. Ist eine Privatinsolvenz ohne Einkommen überhaupt möglich?

Wichtiger Hinweis: Wer ab dem 1.10.2020 Privatinsolvenz beantragt, kommt schon nach drei Jahren in den Genuss der Restschuldbefreiung. Der Schuldner muss dafür nicht mehr die Verfahrenskosten und 35 Prozent seiner Schulden bezahlen. Es genügt, wenn er sich redlich verhält und seinen Obliegenheiten nachkommt.
Genauere Informationen zu dieser Gesetzesänderung, mit der EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt wurde, finden Sie in unserem Ratgeber über die Restschuldbefreiung.

Privatinsolvenz ohne Einkommen kurz zusammengefasst

Ich habe kein Einkommen. Kann ich trotzdem Privatinsolvenz anmelden?

Ja. Sie können eine Privatinsolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung auch dann erreichen, wenn Sie über kein eigenes Einkommen verfügen.

Was muss ich tun, um eine Privatinsolvenz ohne Einkommen durchlaufen zu können?

Sind Sie nicht dazu in der Lage, die Kosten für das Insolvenzverfahren zu zahlen, müssen Sie einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten stellen.

Habe ich noch andere Pflichten während des Insolvenzverfahrens?

Sind Sie während der Privatinsolvenz arbeitslos, müssen Sie sich nachweislich um eine neue Arbeitsstelle bemühen.

Insolvenzverfahren kann unabhängig vom Einkommen durchlaufen werden

Privatinsolvenz: Auch ohne pfändbares Einkommen können Sie die Restschuldbefreiung erreichen.
Privatinsolvenz: Auch ohne pfändbares Einkommen können Sie die Restschuldbefreiung erreichen.

Egal, ob Sie einen gutbezahlten Vollzeitjob ausüben, einen Minijob haben oder arbeitslos sind: Sie können in all diesen Fällen eine Insolvenz anmelden. Die Höhe des Einkommens ist hierbei nicht entscheidend. Es ist also auch eine Privatinsolvenz ohne eigenes Einkommen möglich.

Die Restschuldbefreiung erfolgt auch dann, wenn keine Zahlungen an die Gläubiger geleistet werden können. So sorgt der Staat dafür, dass jede Person, unabhängig von ihrer Situation, ihre Schulden abbauen und die Restschuldbefreiung erreichen kann.

Zu beachten ist jedoch Folgendes: In der Regel wird ein Insolvenzverfahren nur dann eröffnet, wenn der Schuldner die Verfahrenskosten bezahlen kann. Bei der Privatinsolvenz gibt es jedoch eine Ausnahme. Auch dann, wenn Vermögen und Einkommen nicht ausreichen, kann der Betroffene die Insolvenz anmelden.

In diesem Fall muss er die Stundung der Verfahrenskosten beantragen. Er muss die Kosten dann meist nach dem Ende des Verfahrens in Raten zurückzahlen – insofern er dazu finanziell in der Lage ist.

Besondere Auflage für arbeitslose Schuldner

Privatinsolvenz ohne Einkommen: Sind Sie arbeitslos, haben Sie gewisse Pflichten.
Privatinsolvenz ohne Einkommen: Sind Sie arbeitslos, haben Sie gewisse Pflichten.

Eine Privatinsolvenz ohne eigenes Einkommen ist also ohne Probleme möglich. Dabei ist jedoch ein wichtiger Punkt zu beachten.

Ist der Betroffene arbeitslos, ist er laut § 287b der Insolvenzordnung (InsO) dazu verpflichtet, sich um die Aufnahme einer Arbeit zu bemühen:

Ab Beginn der Abtretungsfrist bis zur Beendigung des Insolvenzverfahrens obliegt es dem Schuldner, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen.

Mit der sogenannten Erwerbsobliegenheit, die in diesem Paragraphen festgelegt wird, soll sichergestellt werden, dass ein Schuldner ein pfändbares Einkommen erwirtschaftet und so die Gläubiger zumindest zum Teil befriedigt werden können.

Beachten Sie: Zwar ist also die Privatinsolvenz ohne Einkommen möglich, Sie sind aber bei bestehender Arbeitslosigkeit trotzdem dazu verpflichtet, sich um einen neuen Job zu bemühen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann dies dazu führen, dass die Restschuldbefreiung versagt wird.

Bildnachweise:
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Meike Z.

Meike unterstützt das privatinsolvenz.net-Team seit 2016. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, Themen, die das Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht betreffen, leicht verständlich aufzubereiten.

One Reply to “Ist eine Privatinsolvenz ohne pfändbares Einkommen möglich?”

  1. Karl

    8. Februar 2023 um 20:08 Uhr

    Hallo,
    ist für mich eine Privatinsolvenz möglich?
    Bin seit Mai 22 Rentner und beziehe Sozialgeld zur Aufstockung der Rente.

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